• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Ich habe eine Frage zur neuen PC Games Ab18-Ausgabe...

Markus_Wollny

Administrator
Mitglied seit
22.03.2001
Beiträge
970
Reaktionspunkte
52
Muss ich jetzt Abonnent werden wenn ich die PC Games Ab18-Version möchte?

Ja. Es ist uns nicht möglich, die Altersprüfung auf den Einzelhandel zu verlagern. Daher ist die Ab18-Ausgabe grundsätzlich nur im Abo erhältlich.

--------------------------------------------------------------------------------

Wieso ist es nicht möglich die Ab18-Version auch am Kiosk anzubieten?

Sicherlich werden z.B. Pornografie, Alkohol und jugendgefährdende Computerspiele auch bei einigen Einzelhändlern angeboten. Dass wir diesen Vertriebskanal jedoch trotzdem nicht nutzen können, hat mehrere Gründe:
1. Pornografie und Alkohol sind nicht an jedem Kiosk erhältlich - eben weil viele Einzelhändler sich nicht mit Ausweiskontrollen aufhalten können oder wollen. PC Games soll jedoch wirklich flächendeckend verfügbar sein.
2. Alkohol und Pornografie sind dabei noch verhältnismäßig einfach zu handhaben - es gibt hier anders als bei der PC Games nicht zwei verschiedene Versionen, eine "Ab18" und eine nicht jugendbeeinträchtigende Standardversion. Ergo muss der Händler bei den genannten jugendgefährdenden Waren auch nicht zuerst nachsehen, was er da genau verkauft.
3. Computerspiele werden nicht am Kiosk vertrieben; die Personaldeckung bei Computerspiele-Einzelhändlern und Elektronik-Fachmärkten ist i.A. hoch genug, um diese zusätzliche Altersprüfung leisten zu können.
4. Computerspiele sind (seit 1.4.) eindeutig gekennzeichnet - es gibt nur jeweils eine Splinter Cell Version mit genau einer Alterseinstufung, also nicht wie bei der PC Games zwei verschiedene Versionen mit jeweils unterschiedlicher Alterseinstufung - Fehler wären also hier eher wahrscheinlich und würden auf den jeweiligen Händler zurückfallen. Dieses Risiko wird vom Handel aus nachvollziehbaren Gründen gescheut.
5. Die "jugendbeeinträchtigende" PC Games dürfte nicht offen ausgelegt werden, sondern muss "unter der Ladentheke" verkauft, zumindest aber in einen abgeschlossenen, ohne Hilfe des Verkäufers nicht zugänglichen Schrank angeboten werden. Hier fehlen den meisten Händlern die nötigen Voraussetzungen.
6. Gleichzeitig senkt letztere Einschränkung die Absatzwahrscheinlichkeit für die Ab18-Version, führt jedoch zu höheren Kosten bei der Distribution sowohl beim Grossisten als auch beim Einzelhandel und auch zu höheren Remissionsquoten. Da eine PC Games Ausgabe anders als ein Spiel nur genau einen Monat aktuell ist, wäre das Risiko für den Händler, auf seinen Ab18-Ausgaben sitzen zu bleiben, wesentlich höher. Damit ist der Vertrieb über den Einzelhandel auch wirtschaftlich unattraktiv.
7. Es ist auch nicht möglich, "einzelne ausgewählte Händler" zu beliefern. Der Vertrieb läuft über verschiedene Grossisten und die möchten an dieser Dienstleistung auch angemessen verdienen. Eine wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Sonderdistribution für eine spezielle Version eines einzelnen Magazins kommt für die Grossisten daher nicht in Frage. Solange nicht jeder Händler, der momentan PC Games anbietet, auch ohne Aufpreis freiwillig eine zuverlässige Alterskontrolle bei jedem Verkauf anbieten und dafür auch die juristische Verantwortlichkeit übernehmen kann (also auch im Supermarkt an der Kasse, im Bahnhofskiosk etc.), ist es faktisch nicht möglich, die Ab18-Version über den Einzelhandel zu vertreiben. Wir haben diese Lage vorher eingehend mit Anwälten und unseren Grosso-Partner besprochen. Es gibt leider keine Alternative zum ausschließlichen Vertrieb der Ab18-Version über das Abonnement.

Die Ab18-Ausgabe wird es also in Deutschland nur exklusiv im Abonnement geben. Nicht weil wir das so wollten (obwohl mehr Abos natürlich auch der Qualität der PC Games zu Gute kommen, da dann sicherer kalkuliert werden kann), sondern weil es zu viele Hindernisse im Einzelhandelsvertrieb gibt.

--------------------------------------------------------------------------------

Gibts denn auch Prämien, wenn ich das 18er Abo nehme?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir hochpreisige Prämien, z. B. Spiele oder Hardware nur für das Werben eines Abonnenten anbieten (= Freundschaftswerbung). Für die Bestellung eines eigenen Abos ist uns dies nicht erlaubt. Da der eigentliche Kontakt beim Freunschaftsabo über den Werber stattfindet, nicht über den Abo-Empfänger, können wir wegen des erforderlichen Altersnachweises zur Zeit kein Prämienabo für die Ab18-Version anbieten.

--------------------------------------------------------------------------------

Was ist eigentlich mit den Testberichten, Vorschauen etc. von Spielen mit "jugendgefährdendem Inhalt"? Werden die in der 18-Version enthalten sein oder sogar weiterhin im regulären Heft?

Das gedruckte Magazin ist in der Ab18-Ausgabe vollkommen identisch mit der regulären Ausgabe. Das bedeutet: Auch weiterhin Berichterstattung über jugendbeeinträchtigende und jugendgefährdende Spiele. Hier müssen wir, wie schon vor dem 1. April, lediglich ?schwer jugendgefährdende? Spiele aussparen, also indizierte Titel oder Spiele, bei denen durch Kriegsverherrlichung oder ähnliche Tatbestände eine schwere Jugendgefährdung unterstellt werden muss.

--------------------------------------------------------------------------------

Warum kann ich die Kopie des Personalausweises nicht einfach per E-Mail schicken anstatt per Fax oder Post?

Aus rechtlichen Gründen können wir nur Dokumente akzeptieren, die der "Schriftform" genügen. Darunter fallen nur Faxe und eben die gute alte Snail-Mail aka Post, nicht aber elektronische Dokumente wie E-Mails.

--------------------------------------------------------------------------------

Ich finde meine Kundennummer gerade nicht ? ich will aber trotzdem mein Abo umstellen!

Unser Abo-Dienstleister PVZ kann das Abo auch einfach durch Angabe von Vorname, Name und Adresse eindeutig zuordnen. Also: Wenn Nummer nicht bekannt, nur keinen Stress machen - die restlichen Daten reichen eigentlich auch.

--------------------------------------------------------------------------------

Warum so umständlich - eigentlich reicht doch schon die Ausweisnummer für die Identifikation der Person?

Im neuen Jugendschutzgesetz ist die Rede davon, "[...] dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt [...]" (§1 Abs. 4).

Da es ein leichtes ist, eine passende Personalausweis-Nummer über einen der zahlreichen im Internet verfügbaren ID-Generatoren zu erzeugen, kann man nicht davon sprechen, dass dieses Verfahren im Wortsinne des Gesetzes ?[sicherstellt], dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt?.

Dementsprechend ist seit dem 1.4. die Eingabe einer Personalausweisnummer als Altersnachweis auf gar keinen Fall ausreichend.

--------------------------------------------------------------------------------

Soll zuerst die Umstellung via Internet beantragt werden und dann das Fax mit der Kopie des Personalausweises oder umgekehrt oder soll bei diesem Fax ein Antrag auf Umstellung angefügt werden?

Du beantragst online deine Umstellung, dann gibt es eine Bestätigungsmail, wo dann steht, dass zum Abschließen der Umstellung noch die Kopie deines Personalausweises benötigt wird. Danach schickst Du die Ausweiskopie per Fax an die in der Bestätigungsmail genannte Faxnummer oder per Brief an die dort genannte Postanschrift.

--------------------------------------------------------------------------------

Gibt es auch eine Ab18-Version mit CD?

Die Ab18-Version ist auf die DVD beschränkt. Es gibt kein Ab18-Abo mit CD. Du kannst jedoch jederzeit von der CD-Version auf die Ab18-DVD-Version umstellen.

--------------------------------------------------------------------------------

Enthält die CD/DVD der Standardversion der PC Games noch Demos von Spielen mit Altersfreigabe ab 16 Jahren?

Nein. Die frei verkäufliche Version darf nur Demos und Videos enthalten, die nicht "jugendbeeinträchtigend" sind. Zur vereinfachten Erklärung dieser neudeutschen Vokabeln:

"jugendbeeinträchtigend" = Ab 16
"jugendgefährdend" = Ab 18
"schwer jugendgefährdend" = indiziert (oder dem gleichgestellt)
"beschlagnahmt" o.ä. = strenges Werbungs- und Vertriebsverbot z.B. wg. "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (StGB § 86a) oder "Gewaltdarstellung" (StGB § 131)

Über jugendbeeinträchtigende bzw. jugendgefährdende Spiele darf zwar berichtet werden, es dürfen jedoch keine inhaltsgleichen Demos und Videos ohne Altersnachweis vertrieben werden. Diese beiden Kategorien finden sich daher zusätzlich auf den DVDs im Ab18-Abo.

--------------------------------------------------------------------------------
 
Enthält die Ab18-DVD auch Demos und Videos zu indizierten Spielen?

Indizierte Spiele oder anderen Medien, die entweder indiziert sind oder wegen z.B. Kriegsverherrlichung auch ohne explizite Aufnahme in den Index eine "schwere Jugendgefährdung" aufweisen, dürfen auch in Zukunft weder in der Berichterstattung auftauchen, noch in Form von Demos oder Videos vertrieben werden; der Versandhandel hiermit ist verboten (betrifft auch das Abo!), es sein denn, es wäre sichergestellt, dass die Ware nicht in die Hände von Minderjährigen gelangen kann. Letzteres wird von einigen Versandhändlern gegen Aufpreis angeboten: Die Ware wird dann als "an Eigenhändig" verschickt. Das kostet jedoch im Versand etwa um die 7? - für das Abonnement eines Magazins, das im Handel pro Ausgabe nur 4,99? kostet, ist das eindeutig zu viel.

Unsere Ab18-DVD wird daher zwar auch die Demos und Videos enthalten, die jugendbeeinträchtigend oder jugendgefährdend sind. Indizierte oder gar beschlagnahmte Titel können wir jedoch auch in Zukunft nicht berücksichtigen. Allerdings erwarten wir, dass durch die Neuregelung der verbindlichen Alterseinstufung durch die USK tatsächlich weniger Titel als "schwer jugendgefährdend" einzustufen sind und/oder auf dem Index landen als bisher - denn schließlich gibt es nun wirksame Jugendschutzmechanismen, die unterhalb der Indizierungspraxis greifen.

--------------------------------------------------------------------------------

Wenn schon Ab18, warum nicht gleich volles Programm - also auch Berichterstattung, Videos und Demos zu indizierten Spielen?

Über Ab16- und Ab18-Titel dürfen wir im gedruckten Teil nach wie vor berichten, daher gibt es da keine Notwendigkeit für eine "Sonderedition" des gedruckten Teils. Über indizierte Spiele dürfen wir jedoch auch nach dem 1.4. nicht berichten, keine Videos zeigen und keine Demos verbreiten, auch nicht im Ab18-Abo. Es gäbe hier zwar einen "Workaround" - indem man das Heft per Post nur "an eigenhändig" versendet. Dieser Workaround ist jedoch eher theoretisch, denn bei einem Magazin mit einem Wert von knapp 5 Euro wäre ein Aufpreis für diese Versandform in Höhe von ca. 7-10? pro Ausgabe schlichtweg nicht akzeptabel.

--------------------------------------------------------------------------------

Bekomme ich bei der 18er Version auch den vollen Umfang der DVD der "normalen" Ausgabe?

Es wird durchaus vorkommen, dass die reguläre DVD bereits so viel Datenmaterial enthält, dass die zusätzlichen Ab18-Inhalte das Fassungsvermögen der DVD sprengen würden. Daher werden auf der Ab18-DVD ggf. weniger wichtige Non-Action-Demos entfallen. Aber die Entscheidung fällt natürlich nicht 08/15-Shooter vs. Colin McRae zu Gunsten des Shooters, vielmehr wird dann die eine oder andere eher mittelmäßige Non-Action-Demo zum 100.000sten animierten Screensaver der handfesten Action weichen müssen. Damit dürften also auf beiden DVD-Versionen zumeist annähernd gleichviel Material enthalten sein.

--------------------------------------------------------------------------------


Kann man die Ab 18 Version auch mit Einverständniserklärung der Eltern beziehen, wenn man selbst Abonnent und noch nicht 18 ist?

Nein, das geht leider nicht. Der Abonnent muss selbst volljährig sein.

--------------------------------------------------------------------------------

Kann ich dann das Abo auf meinen Vater umschreiben lassen, um die 18er Version zu bekommen?

Wenn Dein Vater damit einverstanden ist, kann er Dein Abo jederzeit auf seinen Namen umschreiben lassen. Wir müssen jedoch davor warnen, solche Änderungen ohne Einverständnis der Eltern selbst vorzunehmen: Das kann u.U. als Urkundenfälschung gewertet werden und ist damit eine Straftat!

--------------------------------------------------------------------------------

Warum wird das Wort ?jugendbeeinträchtigend? von meiner Textverarbeitung rot unterwellt?

Künstliche Intelligenz.

--------------------------------------------------------------------------------
 
naja dann komm ich ja jetzt anscheined nicht mehr am abo vorbei
aber gibt es für die leute die jetzt neu dazu kommen auch extra prämien wie c&c gen oder andere games die ihr vorher nciht anbieten durftet ??
 
[l]am 15.04.03 um 20:26 schrieb asker:[/l]
naja dann komm ich ja jetzt anscheined nicht mehr am abo vorbei
aber gibt es für die leute die jetzt neu dazu kommen auch extra prämien wie c&c gen oder andere games die ihr vorher nciht anbieten durftet ??

SEEEHHHR GUTE FRAGE !!!
 
[l]am 15.04.03 um 21:49 schrieb guenny:[/l]
[l]am 15.04.03 um 20:26 schrieb asker:[/l]
naja dann komm ich ja jetzt anscheined nicht mehr am abo vorbei
aber gibt es für die leute die jetzt neu dazu kommen auch extra prämien wie c&c gen oder andere games die ihr vorher nciht anbieten durftet ??

SEEEHHHR GUTE FRAGE !!!

hm die beschränkung auf DVD ist sehr ärgerlich. Ich wechsel bestimmt nicht nur für die PCG auf DVD für sonstwas braucht man son Laufwerk ja nicht. Naja bis das erste interessante Spiel DVD-exclusiv ist oder bis mein CD laufwerk wegfetzt...
 
Werden Patches zu solchen "beeinträchtigenden" Spielen auch auf der normalen DVD oder CD geliefert oder auch nur auf der "ab 18" - DVD? Der Textteil bleibt ja "normal" wie sie es beschrieben haben es wird noch über solche Spiele berichtet oder? Oder bekommen jene Spiele einen Extrateil im "Ab 18"-Heft?
Ich denke nämlich ernsthaft an eine Umstellung, jedoch nur für die Demos und Videos lohnt es sich fast nicht. Wie ist das nun mit den Patches und mit dem Textteil in der PCGames?

Gruss GMC
 
[l]am 16.04.03 um 02:20 schrieb MonteChristo:[/l]
Ich denke nämlich ernsthaft an eine Umstellung, jedoch nur für die Demos und Videos lohnt es sich fast nicht.
??? :o die umstellung kostet doch nichts, warum lohnt sich das nicht?
 
??? :o die umstellung kostet doch nichts, warum lohnt sich das nicht?
[/quote]

Ja, ok überzeugt, aber trotzdem würde ich gerne wissen wie des mit dem Textteil in der normalen PCGames ist und wie es dort mit Patches aussieht.

Gruss GMC
 
[l]am 16.04.03 um 02:28 schrieb MonteChristo:[/l]
??? :o die umstellung kostet doch nichts, warum lohnt sich das nicht?

Ja, ok überzeugt, aber trotzdem würde ich gerne wissen wie des mit dem Textteil in der normalen PCGames ist und wie es dort mit Patches aussieht.

Gruss GMC [/quote]

Sag mal, die Mühe zu lesen machst du dir nun aber auch gar nicht, oder? ;)
Das gedruckte Magazin ist in der Ab18-Ausgabe vollkommen identisch mit der regulären Ausgabe. Das bedeutet: Auch weiterhin Berichterstattung über jugendbeeinträchtigende und jugendgefährdende Spiele.
 
Endlich mal ein gescheites FAQ, aber eine Frage hab ich noch:

Ihr sagt das Demos und Videos von indizierten Games Tabu sind (wahrscheinlich wegen Werbung) aber was ist mit Maps und Mods?

Mfg Freeze
 
[l]am 16.04.03 um 12:27 schrieb Freezeman:[/l]
Endlich mal ein gescheites FAQ, aber eine Frage hab ich noch:

Ihr sagt das Demos und Videos von indizierten Games Tabu sind (wahrscheinlich wegen Werbung) aber was ist mit Maps und Mods?

Mfg Freeze

Wir klären derzeit noch einige juristische Fragen - z.B. wie es sich mit Binärdateien verhält, die ohne Besitz des Hauptprogrammes nicht lauffähig sind (das trifft auf Maps, Mods und Patches zu). Da wir hier noch keine verbindlichen Aussagen treffen können, lässt sich diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht beantworten. Ihr könnt jedoch sicher sein, dass wir den Rahmen des gesetzlich möglichen für die Ab-18-Edition so weit wie irgend möglich ausschöpfen werden. Über bestehende Gesetze können wir uns jedoch auch in Zukunft nicht hinwegsetzen.
 
[l]am 15.04.03 um 20:26 schrieb asker:[/l]
naja dann komm ich ja jetzt anscheined nicht mehr am abo vorbei
aber gibt es für die leute die jetzt neu dazu kommen auch extra prämien wie c&c gen oder andere games die ihr vorher nciht anbieten durftet ??

Wir dürfen leider nach wie vor keine indizierten Spiele als Prämien anbieten. Dazu müssten wir diese Prämien in irgendeiner Form bewerben UND per Post "an Eigenhändig" verschicken. Die Werbung ist verboten und der Versand an Eigenhändig kostet einen hohen Aufpreis, den wir an den Werber weitergeben müssten. Daher werden wir auch in Zukunft nur Spiele anbieten, die nicht indiziert, bechlagnahmt oder aufgrund von Kriegs- oder Gewaltverherrlichung o.ä. als schwer jugendgefährdend eingestuft sind.
 
[l]am 15.04.03 um 18:38 schrieb Markus_Wollny:[/l]
Muss ich jetzt Abonnent werden wenn ich die PC Games Ab18-Version möchte?

Ja. Es ist uns nicht möglich, die Altersprüfung auf den Einzelhandel zu verlagern. Daher ist die Ab18-Ausgabe grundsätzlich nur im Abo erhältlich.


ist vielleicht `ne blöde frage ,aber :
warum sollte genau das - die altersprüfung im einzelhandel - bei der vollversion eurer "schwesterzeitschrift" möglich sein ?
ich weiss ja 2 ist von der usk ab 16 freigegeben ,aber im prinzip ist doch das problem dasselbe, oder ?

versteht mich nicht falsch ich bin derselben meinung wir ihr ,nur angesichts dieser tatsache kann ich eure argumentation nicht mehr so ganz nachvollziehen.
klärt mich bitte auf......
 
mal ne andere frage:

hab auf "ab 18" umgestellt, und ne ausweiskopie abgeschickt.
erhalte ich von computec jetzt noch irgendeine nachricht, daß alles ok ist, oder muß ich in 2 wochen erstaunt feststellen, daß mir noch immer die alte version zugestellt wurde???
 
[l]am 16.04.03 um 19:25 schrieb Bonkic:[/l]

ist vielleicht `ne blöde frage ,aber :
warum sollte genau das - die altersprüfung im einzelhandel - bei der vollversion eurer "schwesterzeitschrift" möglich sein ?

Die Verträge für die JA2-Vollversion sind lange vor dem 1.4. geschlossen worden, daher war es leider (?) nicht mehr möglich, auf eine andere Vollversion auszuweichen. Abgesehen davon sind die Bestimmungen bezüglich nicht jugendgefährdender Medien (bei denen ggf. "nur" eine Jugendbeeinträchtigung vorliegt) nicht ganz so hart - u.a. darf die Zeitschrift trotz der USK-Ab-16-Freigabe weiterhin offen ausgelegt werden. Eine Altersprüfung durch den Händler müsste zwar dennoch stattfinden (wie auch u.a. beim Playboy u.a.), diese fällt jedoch auch nach dem 1.4. weitaus weniger streng aus als eine richtige Ab-18-Altersprüfung. Bei Ab-18-Einstufungen dürfte ein Magazin in einem Ladengeschäft zudem nicht öffentlich zugänglich aufbewahrt werden. Wir möchten unseren erwachsenen Lesern jedoch auch und gerade diese Demos und Videos nicht vorenthalten. Und für diesen Fall kommt, wie ich schon mehrfach erläutert habe, ein Vertrieb über den Einzelhandel aus den genannten Gründen nicht in Frage.
 
[l]am 17.04.03 um 11:31 schrieb schlummer:[/l]
mal ne andere frage:

hab auf "ab 18" umgestellt, und ne ausweiskopie abgeschickt.
erhalte ich von computec jetzt noch irgendeine nachricht, daß alles ok ist, oder muß ich in 2 wochen erstaunt feststellen, daß mir noch immer die alte version zugestellt wurde???

Aufgrund der großen Nachfrage vor allem zu Beginn unserer Ab-18-Aktion muss leider mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden - wir können nicht mit Sicherheit garantieren, dass die Umstellung bei jedem bereits zur ersten Ab-18-Ausgabe klappt.

Zum Ablauf im Detail: Kurze Zeit nach Beantragung der Umstellung über unsere Abo-Webseite sollte der Abonnent eine E-Mail mit der Aufforderung zur Übermittlung eines Altersnachweises per Fax oder per Post erhalten.

Wenn bei uns innerhalb von 7 Tagen nach Eingabe des Änderungsantrages noch kein Altersnachweis eingegangen ist oder der eingegangene Altersnachweis unleserlich oder ungültig war, dann wird von uns eine Erinnerungsmail verschickt.

Wenn der Altersnachweis eingegangen ist und von uns geprüft und für gültig befunden wurde, melden wir den Änderungsantrag an unseren Abo-Dienstleister PVZ weiter. Dieser verschickt dann üblicherweise eine Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Änderungsantrages an den Abonnenten.

Generell können wir sagen, dass eine Vorlaufzeit von ca. 10-14 Tagen immer erforderlich ist; wenn also der Altersnachweis mindestens zwei Wochen vor Versand der PC Games an die Abonnenten (Samstag vor dem ersten Mittwoch im Monat) bei uns in gültigem und leserlichen Zustand eingeht, klappt's sehr wahrscheinlich mit der Umstellung schon zur nächsten Ausgabe.

Da jetzt zu Beginn der Ab-18-Aktion jedoch täglich sehr viele Umstellungsanträge bearbeitet werden müssen, können wir leider nicht versprechen, dass es bei jedem, der seinen Antrag bereits gestellt und den Altersnachweis schon abgeschickt hat, schon zur nächsten Ausgabe klappt. Wir bitten um Verständnis - sobald die erste große Welle abgearbeitet ist, wird die Zwei-Wochen-Frist jedoch in der Regel für die rechtzeitige Bearbeitung ausreichen.
 
[l]am 17.04.03 um 12:13 schrieb Markus_Wollny:[/l]
[l]am 17.04.03 um 11:31 schrieb schlummer:[/l]
mal ne andere frage:

hab auf "ab 18" umgestellt, und ne ausweiskopie abgeschickt.
erhalte ich von computec jetzt noch irgendeine nachricht, daß alles ok ist, oder muß ich in 2 wochen erstaunt feststellen, daß mir noch immer die alte version zugestellt wurde???

Aufgrund der großen Nachfrage vor allem zu Beginn unserer Ab-18-Aktion muss leider mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden - wir können nicht mit Sicherheit garantieren, dass die Umstellung bei jedem bereits zur ersten Ab-18-Ausgabe klappt.

Zum Ablauf im Detail: Kurze Zeit nach Beantragung der Umstellung über unsere Abo-Webseite sollte der Abonnent eine E-Mail mit der Aufforderung zur Übermittlung eines Altersnachweises per Fax oder per Post erhalten.

Wenn bei uns innerhalb von 7 Tagen nach Eingabe des Änderungsantrages noch kein Altersnachweis eingegangen ist oder der eingegangene Altersnachweis unleserlich oder ungültig war, dann wird von uns eine Erinnerungsmail verschickt.

Wenn der Altersnachweis eingegangen ist und von uns geprüft und für gültig befunden wurde, melden wir den Änderungsantrag an unseren Abo-Dienstleister PVZ weiter. Dieser verschickt dann üblicherweise eine Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Änderungsantrages an den Abonnenten.

Generell können wir sagen, dass eine Vorlaufzeit von ca. 10-14 Tagen immer erforderlich ist; wenn also der Altersnachweis mindestens zwei Wochen vor Versand der PC Games an die Abonnenten (Samstag vor dem ersten Mittwoch im Monat) bei uns in gültigem und leserlichen Zustand eingeht, klappt's sehr wahrscheinlich mit der Umstellung schon zur nächsten Ausgabe.

Da jetzt zu Beginn der Ab-18-Aktion jedoch täglich sehr viele Umstellungsanträge bearbeitet werden müssen, können wir leider nicht versprechen, dass es bei jedem, der seinen Antrag bereits gestellt und den Altersnachweis schon abgeschickt hat, schon zur nächsten Ausgabe klappt. Wir bitten um Verständnis - sobald die erste große Welle abgearbeitet ist, wird die Zwei-Wochen-Frist jedoch in der Regel für die rechtzeitige Bearbeitung ausreichen.

Wenn ich Pech habe und nicht rechtzeitig auf 18 umgestellt wurde, kann ich dann diese Ausgabe dann noch nachbestellen?
 
ich muss erstmal was loswerden...
als ich den newsletter gelesen hab, hab ich als erstes auf´s datum geguckt, ob da nicht doch zufällig 1.4. drüberstand.... wirklich ich hab´s nicht geglaubt... was das für ein staat ist in dem wir leben, aber nichtmal selbst entscheiden können was gut für uns ist (ja, ich bin noch keine 18, aber 16 und ich weiß verdammt nochmal das ich nicht mit ner schrotflinte durch unsere schule rennen werde...) also ich finds unglaublich, besonders für mich als "ab-und-zu-leser"...
frage: ist die homepage in irgendeiner weise betroffen? (a´la: downloads nur durch perso-nummer...)
da dran ist doch counterstrike.de draufgegangen...
oki, bis dann mal
RedCap
 
Zurück