• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Epic Games: Reaktion nach Metro-Exodus-Deal war heftig

Geht es um "verwerflich"? oder um "momentan strafrechtlich relevant"?

Gesetze können sich ja durchaus ändern und Sachen, die momentan nur "verwerflich" sind, in Zukunft auch mit Strafen versehen. ;)

Unwahrscheinlich, zumal die Firmen ohnehin sowas eher selten über Strafanzeigen regeln sondern in ihren stillen Kämmerlein sich einigen.
Am Ende geht für die immer noch nur ums Geschäft.
 
Wenn die mal userkommentare für die Spiele machen würden, das man mal schaun kann wie die Spieler nen Game beurteilen, währe es vielleicht ok mal ein spiel dort zu kaufen.

Aber das trauen die sich ja garnicht.
 
Unwahrscheinlich, zumal die Firmen ohnehin sowas eher selten über Strafanzeigen regeln sondern in ihren stillen Kämmerlein sich einigen.
Am Ende geht für die immer noch nur ums Geschäft.
Fun Fact: Es ist durchaus vorstellbar, daß Firmen von Kunden verklagt werden, die sich nicht einfach stillkaufen lassen. ;)
 
Wir reden aber gerade nicht Kunde (Endverbraucher) zu Firma, sondern Firma zu Firma.
Wir reden davon, wie so ein Gebahren rechtlich zu bewerten ist. Und da zählt jeder, der als Kläger auftreten könnte - egal, ob Firma, Privatkunde oder Brötchenlieferant.
 
Wir reden davon, wie so ein Gebahren rechtlich zu bewerten ist. Und da zählt jeder, der als Kläger auftreten könnte - egal, ob Firma, Privatkunde oder Brötchenlieferant.

Soll mir recht sein, geschrieben hab ich das auf die mögliche Reaktion von Valve auf Deep Silver.

Mal abgesehn von den Punkt ich zu diesen Fall überhaupt keine Grundlage sehe wie rechtlich gesehn der Endverbraucher hier klagen könnte. Nicht mal im Ansatz.
Aber Bitte, erklär mir das! Vielleicht übersehe ich da was.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soll mir recht sein, geschrieben hab ich das auf die mögliche Reaktion von Valve auf Deep Silver.

Mal abgesehn von den Punkt ich zu diesen Fall überhaupt keine Grundlage sehe wie rechtlich gesehn der Endverbraucher hier klagen könnte. Nicht mal im Ansatz.
Aber Bitte, erklär mir das! Vielleicht übersehe ich da was.

Da Steamkunden von Metro: Exodus ihre Version ja bekommen, sehe ich da momentan auch nichts.
Nach momentanem Recht ;) spricht ja nichts dagegen, sich gegenseitig mit Spenden und sonstigen Geldgeschenken bei wem-auch-immer einzuschleimen.
Was man davon als Kunde hält, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
Da Steamkunden von Metro: Exodus ihre Version ja bekommen, sehe ich da momentan auch nichts.
Nach momentanem Recht ;) spricht ja nichts dagegen, sich gegenseitig mit Spenden und sonstigen Geldgeschenken bei wem-auch-immer einzuschleimen.
Was man davon als Kunde hält, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ich würde die Situation weniger mit "einschleimen oder Schmiergeld" beschreiben, eher ähnlich wie "eine Lizenz erwerben" bewerten.
Das sie das so kurz vor knapp durchgebracht haben deutet einfach auf eine ordentliche Vertragslücke bei Steam hin oder eine finanzielle Möglichkeit sein Angebot auch dort zurückziehen zu können.
Das der Endverbraucher sich da verarscht vorkommt liegt völlig auf der Hand. Aber einfach zusagen Epic ist Schuld und basta ist mir einfach zu wenig was ja aktuell allgemein in den Foren der Fall ist.

Aus Endverbrauchersicht bzw Steamusersicht sollte die Schuldfrage doch eher so sein:
Steam (Valve) wäre Schuld wenn sie es versäumt haben einen wasserdichten Vertrag auf die beine zustellen aber mit dem Spiel geworben haben.
Deep Silver wäre Schuld wenn es einen Vertrag gegeben hätte und sie diesen gebrochen hätten.

Epic sind unsympatisch weil sie einfach mit dem Geld wedeln, aber verantwortlich kann man sie dafür nicht machen^^.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte auch einfach mal mutmaßen, das Steam solche Vertragsgängeleien bisher nicht nötig hatte... Bis auf Epic, ist noch kein anderer auf die Idee gekommen, seinen Shop mit Schmiergeld zu pushen...

Bevor gleich wieder einer heult... Für mich ist und bleibt dieses Vorgehen Bestechung... Basta...
 
Man könnte auch einfach mal mutmaßen, das Steam solche Vertragsgängeleien bisher nicht nötig hatte... Bis auf Epic, ist noch kein anderer auf die Idee gekommen, seinen Shop mit Schmiergeld zu pushen...

Bevor gleich wieder einer heult... Für mich ist und bleibt dieses Vorgehen Bestechung... Basta...
Hatten wir das nicht schon?
Dieser schönrederei verdanken wir nunmal schon DLC's, Accountbindung usw... Als nächstes wird sich dann auch noch der Exklusivdeal auf dieser Liste wiederfinden.
Wieso wiederfinden... Sony macht es seit Ewigkeiten so, ist nichts neues.
Sicher, auf die Konsolen Titel haben wir keinen Einfluss. Aber müssen wir das nun auch bei uns fördern? Ich denke nicht...
Wenn du mir schon indirekt zustimmst, warum behauptest du weiterhin das es was neues ist? Es spielt gar keine Rolle bei für den Drittnbietern wo ihr Spiel exklusiv ist, (Ob Programm oder Plattform das ist dabei vollkommen egal.)
Vielleicht hatte Steam solche Vertragsgängleien nicht nötig aber mit den absprüngen von den großen Entwicklern wie EA hätte bei dennen die Alarmglocken klingeln müssen. Auch bezweifele ich das auf kurz oder lang Ubisoft oder Bethesta noch auf Steam ihre Spiele anbieten werden, sie müssten also auch mit solchen "Absprüngen" rechnen. Mit anderen Worten: wenn es so wäre wie du es ansprichst sind sie selber Schuld oder haben Pech gehabt.

Wenn es Bestechung wäre, wäre es nach § 299 Strafgesetzbuch zu handeln in Deutschland und international? Watch this! https://www.compliance-manager.net/fachartikel/der-lange-arm-des-us-antikorruptionsrechts-910472863
Anders gesagt, da würden längst bei den Behörden alle Alarmglocken klingeln. Gerade weil es auch nicht um wenig Geld geht. Es ist weder Bestechung noch Schmiergeld.
(Nach der Argumentation wäre jedes exklusive Drittanbieter-Spiel "geschmiert" worden, auch die auf der Playstation.)

Es kann aber dennoch für dich sein was es will, man kann auch behaupten das Blau - Grün ist oder Rot - Gelb. ^^ Das macht es aber objektiv gesehn nicht richtig. (Und nein ich bin auch nicht die Instanz die das behauptet was richtig oder falsch ist sondern verweise auf das Rechtssystem das eben bei exklusive Spiele von Drittanbietern in Bezug auf Bestechung, bisher nicht geschaltet hat. Keine Ermittlungen nichts.)

Das ist auch mein Schlusswort zu diesem Topic, weil wir uns langsam im Kreis drehen. (und ich für meinen Teil auch nicht viel mehr beitragen kann als ich ohnehin schon recht ausführlich getan hab.)
Von daher viel spaß euch weiter in der Diskussion. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Definition Bestechung: einen andern durch Geschenke, Geldzahlungen o. Ä. für seine eigenen Interessen, Ziele gewinnen

Das Geld war kein Geschenk. Es ist ein verkauftes Recht das Spiel zu nutzen bzw anzubieten mit einer Exklusivklausel.
 
Aber eine Geldzahlung...

Kein Exklusivdeal ist umsonst.
Das gilt für alle Branchen.
Es muss lukrativ sein, wenn in meiner Branche ein Händler sagen würde, würdest du exklusiv nur für uns dies und das herstellen, werde ich bestimmt nicht mich kostenlos einschränken lassen.

Selbst für einen Print mit ihren Namen auf meine Produkte müssen sie Extra was zahlen.
 
Definition Bestechung: einen andern durch Geschenke, Geldzahlungen o. Ä. für seine eigenen Interessen, Ziele gewinnen

Gesetzestext §334 StGB (und ich hab da mal was markiert ;)):

"(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung
1. vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder
2. künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde,
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar."
 
Viel interessanter wäre ja der Amerikanische Gesetzestext dazu... Das Deutsche Strafrecht ist den Amis pups egal...

Und ja ich kenne den Paragraphen... Bin ja nicht zu blöd zum googlen... Trotzdem bleibt meine Meinung, daß so etwas auch darunter fallen muss... Egal ob das jetzt Epic, Steam, Sony, Microsoft oder sonst wer ist....
 
Viel interessanter wäre ja der Amerikanische Gesetzestext dazu... Das Deutsche Strafrecht ist den Amis pups egal...

Und ja ich kenne den Paragraphen... Bin ja nicht zu blöd zum googlen... Trotzdem bleibt meine Meinung, daß so etwas auch darunter fallen muss... Egal ob das jetzt Epic, Steam, Sony, Microsoft oder sonst wer ist....

Klick mein Link der beschreibt wie es international aussieht ;).
https://www.compliance-manager.net/fachartikel/der-lange-arm-des-us-antikorruptionsrechts-910472863
 
Gesetzestext §334 StGB (und ich hab da mal was markiert ;)):

"(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
...
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar."

Ausgenommen davon sind selbstredend Politiker wie Herr Voss. Wenn der jetzt hoffentlich im Mai abgewählt wird bin ich schon gespannt in welchem Aufsichtsrat er danach sitzt, Springer oder Gruner + Jahr sind ganz heiße Kandidaten, Gema böte sich aber auch noch an.
 
Ausgenommen davon sind selbstredend Politiker wie Herr Voss. Wenn der jetzt hoffentlich im Mai abgewählt wird bin ich schon gespannt in welchem Aufsichtsrat er danach sitzt, Springer oder Gruner + Jahr sind ganz heiße Kandidaten, Gema böte sich aber auch noch an.

Ausgenommen nicht aber meistens schwer nachweislich.

Wobei in letzter Zeit einige auffliegen wie zb dieser Bürgermeister...
https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1650289/
 
Zurück