Es war übrigens bereits das 3. Verbotsverfahren. 2 frühere Verfahren wurden bereits vorab abgeschmettert. Und das Problem mit den V-Männern scheiterte weniger an der Staatsnähe, sondern an dem Punkt, daß man den V-Männern eigenmächtige Straftaten nachgewiesen hat, die diese mit der Begründung unternahmen, relevante NPD-Mitglieder aus der Reserve und zur Mittäterschaft zu locken, was aber nicht geklappt hat. Aus dem Grund traut man sich momentan nicht an einen 4. Versuch, weil man befürchtet, bei einer erneuten Pleite nie wieder eine Chance auf ein Verbotsverfahren zu bekommen.
Und daß das Gericht keine Feststellungen getroffen hat, daß die NPD verfassungsfeindlich ist sagt doch schlicht und ergreifend erst einmal aus, daß man ihr nichts nachweisen kann (in dubio pro reo). Daraus aber zu schlußfolgern, weil die Richter nicht gesagt haben, daß sie nicht verfassungsfeindlich ist der Meinung zu sein sie ist es schießt momentan etwas über das Ziel hinaus.