• Aktualisierte Forenregeln

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[Diskussion] Pegida, Hogesa und Co. - Was wollen die Migrations-Gegner eigentlich?

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Vorschlag Nummer 1: Deutschland als Führungskraft in der EU muss dauerhafte Bedingungen zum Rückzug von Schengen definieren.
Ähm, nein. Schengen ist eine der zentralen Errungenschaften in Europa der letzten 60 Jahren. Dass du das Leben von Millionen von Europäern einschränken willst wegen der in weiten Teilen statistisch unwesentlichen Zunahme von Kriminalität in Deutschland ist ziemlich traurig - und überaus egoistisch.

Es gab schon Warenverkehr und Exportüberschüsse vor dem Abbau jeglicher Grenzsicherung - natürlich würde die Wirtschaft etwas leiden, aber es wäre verkraftbar. Ökonomischer wäre es ohnehin, mehr Waren wieder auf die Schiene zu bringen.

Ähm, Schengen gilt für alles, also auch für die Bahn, nicht nur für Autos...

2: Streifen / Personenkontrollen speziell zur Ergreifung Illegaler
Zum einen wäre das streng genommen "racial profiling" und verstieße damit unter anderem gegen Artikel 1 des GG, zum anderen hielteich das für absolute Verschwendung von Polizeibeamten. Die haben wirklich Besseres zu tun und echte (gefährliche) Verbrecher zu jagen als Menschen, die abgesehen von ihrem ungeklärten Aufenthaltsstatus nichts verbrochen haben bzw. keiner Fliege was zuleide getan haben.

3: Sicherungsverwahrung in Abschiebzentren
Du willst also jemanden einsperren, ohne dass er ein nennenswertes Verbrechen begangen hat, nur weil er Ausländer ist? Auch das halte ich zumindest für verfassungsrechtlich bedenklich und zum anderen für ethisch fragwürdig. Bei verurteilten Verbrechern, die abgeschoben werden sollen, sieht das natürlich anders aus, die sitzen ja auch dann zu Recht hinter Gittern.

4: deutliche Personalsteigerung von Polizei (nicht nur Verrentung und Sparmaßnahmen ausgleichen) und Justiz
Dagegen habe ich nichts einzuwenden (speziell in "Problemvierteln" und Gegenden mit erhöhter Kriminalität), aber muss halt auch Geld dafür da sein. Woher soll man das konkret nehmen?

Übrigens schön, dass zumindest ein Vorschlag dabei ist, der sich (allerdings ziemlich pauschal) damit befasst, den Rechtsstaat insgesamt zu stärken...

5: Vereinfachte, schnellere Verfahren zur Abschiebung krimineller Ausländer
Was soll da wie genau schneller gehen, ohne Qualität und Gründlichkeit zu opfern? Wenn du dich mit den speziellen Verfahren so gut auskennst, wirst du da bestimmt was zu sagen können.

6: Angemessenes, schärferes Strafmaß innerhalb des gesetzlichen Rahmens (wenn die Straftäter das Urteil feiern und die Institutionen verhöhnen, scheint was flasch zu laufen)
Wer entscheidet, was angemessen ist? Und was ist angemessen? Was sind die Kriterien? Die gefühlte Schockiertheit über das Urteil von Verbrechern, basierend auf Einzelfällen?
 
"Deutsche" Kriminelle sind uns uns Bein gebunden, ja. Aber die Forderung danach, ausländische Kriminelle abzuschieben, sobald man eine vertretbare Handhabe dazu hat, finde ich legitim. Zwar sind dadurch NICHT all unsere Probleme gelöst, aber warum man in der Folge diese ignoriert kann ich auch nicht verstehen.
 
"Deutsche" Kriminelle sind uns uns Bein gebunden, ja. Aber die Forderung danach, ausländische Kriminelle abzuschieben, sobald man eine vertretbare Handhabe dazu hat, finde ich legitim. Zwar sind dadurch NICHT all unsere Probleme gelöst, aber warum man in der Folge diese ignoriert kann ich auch nicht verstehen.
Ähm, ausländische (Schwerst-)Kriminelle werden bei uns von Gesetz wegen schon lange abgeschoben - solange man es ethisch verantworten kann. Sprich: Es werden z.B. keine Verbrecher in aktive Kriegsgebiete abgeschoben oder in Gebiete, in denen sie Verfolgung und Folterung etc. ausgesetzt wären. Aber ansonsten ist das keine neue Forderung, sondern bestehendes Gesetz.

 
Ähm, ausländische (Schwerst-)Kriminelle werden bei uns von Gesetz wegen schon lange abgeschoben - solange man es ethisch verantworten kann. Sprich: Es werden z.B. keine Verbrecher in aktive Kriegsgebiete abgeschoben oder in Gebiete, in denen sie Verfolgung und Folterung etc. ausgesetzt wären. Aber ansonsten ist das keine neue Forderung, sondern bestehendes Gesetz.


Ich weiß, aber was hat der Miri Clan im Libanon zu befürchten, dass er unbehelligt bleibt?
 
Ich weiß, aber was hat der Miri Clan im Libanon zu befürchten, dass er unbehelligt bleibt?
Ich habe keine Ahnung, ich bin aber auch nicht der Richter, der sich damit intensiv beschäftigt hat und das situativ entscheidet. Ich habe dich nur über die generelle Gesetzeslage informiert, nicht mehr und nicht weniger.
 
Also Scharia in Deutschland einführen, weil die Araber das aus ihren Heimatländern gewohnt sind und ihnen unsere aufgeklärte, positivistische, situative Rechtssprechung hier "lasch" vorkommt, da ihnen für einen Diebstahl nicht gleich die rechte Hand abgehackt wird? Komisch, ich dachte immer, dass die meisten besorgten Bürger Angst vor der Einführung der Scharia hier hätten, aber da muss ich mich wohl vertan haben... :P
 
Ich habe keine Ahnung, ich bin aber auch nicht der Richter, der sich damit intensiv beschäftigt hat und das situativ entscheidet. Ich habe dich nur über die generelle Gesetzeslage informiert, nicht mehr und nicht weniger.

Hierüber könntendie Medien durchaus mal Auskunft geben- aber man schreibt ja lieber nur auf deutsch ab, was Nachrichtenagenturen auf englisch vermelden :( Jedenfalls konnte ich bisher nie eine richtige Hintergrundreportage hierzu lesen oder sehen, immer nur dieselben besorgten Fimberichte von SPON :B.

Sollte es aber so sein, dass bei diesem Clan speziell versagt wurde (aus welchem Grund auch immer), wie vereinzelt angedeutet wird, so darf hier durchaus verlangt werden, dass das Gesetz strenger vollstreckt wird.
 
Hierüber könntendie Medien durchaus mal Auskunft geben- aber man schreibt ja lieber nur auf deutsch ab, was Nachrichtenagenturen auf englisch vermelden :( KJedenfalls konnte ich bisher nie eine richtige Hintergrundreportage hierzu lesen oder sehen, immer nur dieselben besorgten Fimberichte von SPON :B.
Naja, das wäre eher was für ein lokales Medium. SPON ist eine überregionale Zeitung.

Sollte es aber so sein, dass bei diesem Clan speziell versagt wurde (aus welchem Grund auch immer), wie vereinzelt angedeutet wird, so darf hier durchaus verlangt werden, dass das Gesetz strenger vollstreckt wird.
Wie gesagt, darüber hat ein Richter zu entscheiden, auf Basis der vorliegenden Beweise und auf Basis seiner persönlichen Einschätzung. Sollte der Staatsanwaltschaft das Urteil zu lasch sein, dann kann sie normalerweise dagegen Rechtsmittel einlegen.

Und auch hier gilt wieder: Aus einem einzelnen Beispiel Forderungen für die Gesamtheit abzuleiten, ist grundsätzlich falsch. Es darf eben NICHT verlangt werden, dass aufgrund dieses Falles das Gesetz verschärft wird. Das dürfte nur dann verlangt werden, wenn man heraus findet, dass eine statistisch signifikant hohe Anzahl an Verfahren ein schlimmes "Staatsversagen" aufzeigen und dass somit echter Handlungsbedarf besteht für den Staat insgesamt. Die Argumentation mit Einzelbeispielen ist hingegen völlig willkürlich und funktioniert in jegliche Richtung. Du wirst schlicht immer irgendeinen Fall finden, der die persönliche These von zu harter oder zu lascher Rechtssprechung stützt. Darauf lässt sich kein stabiles Argument errichten.
 
Dem stimme ich völlig zu. Nur diesen spezielen Clan möchte ich entweder abgeschoben sehen (und zwra schon lange), oder aber nur ein mal die Hintergründe erfahren, warum das nicht geht. Solche Einzelbeispiele sind zwar keine valide repräsentative Grundlage einer eventuellen Gesetzesvershärfung, würden aber beitragen können, mein Verständnis dieser SItuation zu erhöhen, um mir darauf hin eine Meinung bilden zu können bzw. dieselbe zu modifizieren. Und das wäre für manche nach rechts driftende Menschen vielleicht auch mal nötig...

Bis dahin kann nich nur sagen, dass ich nicht anders kann, als dabei zu bleiben: Ich "werfe nicht den ersten Stein auf jemanden", der die Abschiebung eines solchen Clans bzw. heruasragender Mitglieder - wie erwähnt bei Volriegen einer entsprechenden Handhabe - fordert.
 
Ähm, ausländische (Schwerst-)Kriminelle werden bei uns von Gesetz wegen schon lange abgeschoben - solange man es ethisch verantworten kann. Sprich: Es werden z.B. keine Verbrecher in aktive Kriegsgebiete abgeschoben oder in Gebiete, in denen sie Verfolgung und Folterung etc. ausgesetzt wären. Aber ansonsten ist das keine neue Forderung, sondern bestehendes Gesetz.


Gesetz ja, wird aber nicht gemacht.
 
Zitat 1:
Ende 2015 wurden die Beamten mit einem neuen Problem konfrontiert, den sogenannten Tumultdelikten: Wie auf geheimen Befehl versammelten sich plötzlich in Minuten Dutzende Personen und störten Führerschein- und Personalkontrollen. „Haut ab. Das ist unsere Straße. Ihr habt hier nichts zu suchen“, bekamen die Polizisten zu hören. Oder: „Ich ficke Dich auf dem Rücken Deiner Mutter.“

Solche Beleidigungen ahnden die Polizisten heute schon gar nicht mehr, da müsste man täglich an die 200 Anzeigen schreiben, erklärt Feldmann lapidar. Er sah sich auch persönlich bedroht und wählte eine Zeit lang immer andere Wege zur Wache.


Zitat 2:
Irgendwann wurde die Atmosphäre angespannter, und Feldmann bekam sinngemäß zu hören: „Die Polizei würde den Kampf mit uns nicht gewinnen, weil wir zu viele sind. Das würde auch für ganz Gelsenkirchen gelten, wenn wir wollten.“


Also alles kein Problem mit den Clans in NRW?


https://www.welt.de/politik/deutsch...-wuerde-den-Kampf-mit-uns-nicht-gewinnen.html
 
Zitat 1:
Ende 2015 wurden die Beamten mit einem neuen Problem konfrontiert, den sogenannten Tumultdelikten: Wie auf geheimen Befehl versammelten sich plötzlich in Minuten Dutzende Personen und störten Führerschein- und Personalkontrollen. „Haut ab. Das ist unsere Straße. Ihr habt hier nichts zu suchen“, bekamen die Polizisten zu hören. Oder: „Ich ficke Dich auf dem Rücken Deiner Mutter.“

Handelt es sich um NRW?
Was ich nicht verstehe, warum die Polizei dort nicht härter durchgreift (bzw. darf). In Bayern wäre sowas m. M. n. nicht möglich, die bayerische Polizei greift in solchen Situationen sehr viel schneller sehr viel härter durch, das wissen solche "Spezln" (=Kriminelle) aber auch.

Wobei Bayern in der Hinsicht schon eher "speziell" und vielleicht ein wenig "krass" ist:

Auszug aus dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz:

"Als Waffen sind Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole, Maschinengewehr und Handgranate zugelassen." (Art. 61 Abs. 4 PAG)

Hilfe. :B
 
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