• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


    Vielen Dank

Anno 1404 und der Kopierschutz

Dorian39 am 28.06.2009 21:51 schrieb:
2. Haltet mich bitte nicht für inkonsequent: Aber ----> ich habe das Spiel gekauft!

:|

Dorian39 am 28.06.2009 21:51 schrieb:
[...]die fehlende Möglichkeit des Wiederverkaufs ist meines Erachtens ein Streit um den Kaisers Bart, da man nach 2 oder mehr Jahren doch nicht mehr als 10 Euro für ein gebrauchtes Spiel bekommt.

Durch so was wirst du aber in deinen Möglichkeiten beschränkt ohne dafür einen tatsächlichen Vorteil zu erhalten, der nicht bloß artifizieller Art ist.

Außerdem unterschlägst du die andere Seite der Medaille: günstig Spiele zu kaufen.


Nicht zuletzt ist die ganze Diskussion ja auch ein theoretisches Problem, bei welchem die Folgen nur schwer abschätzbar sind, weil wir uns noch in der Anfangsphase befinden. Herbboy würde z.B. sicherlich argumentieren, dass in einem Zeitraum von deinen genannten 2 Jahren schon ein "revoke tool" erschienen sein könnte, was einen Gebrauchtkauf dann ja nicht mehr verhindern würde.

Was aber, wenn das nicht der Fall ist? Was, wenn dann alle Spiele nur noch über Plattformen wie STEAM zu beziehen sind? Oder alle Spiele unternehmerfreundlich in einem einzigen festen Account registriert sind, wie es EA z.Z. mit seinen EA-Accounts versucht?

Dann kannst du gar nichts mehr machen. Das einzige Argument, was ich bisher dagegen gehört habe ist "das werden die schon nicht so restriktiv machen!". Ja, aber warum denn nicht? Was würde dagegen sprechen? Wäre ich Publisher in einem System in dem solche Praktiken gesellschaftlich akzeptiert sind, würde ich es tun. Wäre für mein Kapital ja nur gut. :S


Dorian39 am 28.06.2009 21:51 schrieb:
4. Außerdem ist es sehr komfortabel, ohne Datenträger zu spielen.

Dafür brauchst du aber prinzipiell keine Online-Aktivierung. Das ist nur ein "vorgeschobener" Vorteil, der tatsächlich, in der Art wie er immer dargestellt wird, gar nicht existiert.

Ich gebe zu, ohne Aktivierung und ohne DVD wäre die unerlaubte Verbreitung wohl schon eher ein Problem. Sins of a Solar Empire und World of Goo hat es aber offensichtlich auch nicht geschadet. Die haben sich verkauft wie geschnitten Brot.


Dorian39 am 28.06.2009 21:51 schrieb:
Und irgendwie versteh ich auch Ubisoft. Ohne diesen Kopierschutz könnte es mein Sohn mit in die Schule nehmen, seinen Kumpels geben, die installieren es alle und geben ihm den Datenträger zurück. Nein, sowas wollt ich auch nicht.

Und das geht jetzt nicht? Oder andersherum: ging das vorher nicht? Das Problem ist durch Online-Aktivierung überhaupt nicht beseitigt. In beiden Fällen wird ein "kecks" benutzt und das Spiel trotzdem, genau auf diese Art, verteilt.

Jetzt fängt natürlich Gerry gleich an zu schreien " Jaaaa, aaaaaber! Anno wurde ja noch gar nicht gekeckst!!!!11". Das ist aber nur eine Frage der Zeit. Darüber hinaus liefert dir google (en) schon jetzt Links die zu angeblichen "kecksen" für die Vollversion führen. Was soll ich davon halten?

Das einschlägige Seiten Anno anscheinend - hab da ehrlich gesagt keinen vollständigen Überblick - noch nicht in ihrem Repertoire führen, wird dem Umstand zu schulden sein (wie schon gesagt wurde btw), dass diese Server i.d.R. aus den USA oder Asien kommen. Anno ist dort weit weniger bekannt und beliebt als bei uns in Deutschland.

Es könnte aber auch sein, dass Gerry deshalb nichts gefunden hat, weil er nach "Anno 1404" gesucht hat und nicht nach "Dawn of Discovery", wie es nämlich in den USA heißt. Tja, wer weiß das schon?


Dorian39 am 28.06.2009 21:51 schrieb:
Wenn man sieht, wieviel Herzblut in diesem Spiel steckt, also man merkt förmlich, dass in sämtlichen Elementen sehr viel Liebe zum Detail steckt. Wäre schade, wenn die Entwickler dank der blöden Raubkopierer drauflegen müssten.

Ach ja, nochwas zum Schluss: Das Spiel, die Grafik, das Spieleprinzip, alles ist megagenial. Und die Aktivierung klappte bei mir einwandfrei.

Ja, ich würde das Spiel auch gerne kaufen und spielen. Ich find auch gut, wenn die Entwickler was für ihre Arbeit kriegen. Durch Online-Aktivierung und das ganze andere Gedöns was im Aufkommen, ist bestraft man mich aber dafür, dass ich das Spiel kaufe und irgendeinen echten Vorteil im Vergleich zu vorher habe ich auch nicht. Und schon gar nicht einen, der nur einer ist, weil er künstlich erzwungen wird (wie bei STEAM z.B. das Argument mit Patches).


Ingesamt kann ich nicht verstehen, wie man als Verbraucher DRM toll und gut finden kann und es auch noch verteidigt. Außer Boykott, bleibt einem auch nicht viel übrig sich zu wehren, tut nur kaum einer... *sniff*
 
so, ich meld mich mal hier auch zu wort:

1. Das PC Spiele wegen Raupkopien teurer werden, ist so absurd. Belegend möchte ich hier die Preise von Konsolenspielen und PC Spielen als Grundlage darlegen. PC Spiele (Raubkopien sind hier gang und gebe), neupreis 39€. X360 (Raubkopien möglich, jedoch erschwert): Neupreis spiele 59-69€. PC3 (Raubkopien dank BD und Sonys Anwälten nicht rentabel), Kostenpunkt für ein Neuspiel nicht selten 79€! Und ja, ich bin auch schon länger dabei, damals hab ich für Warcraft2 120DM und für Anno 1602 immerhin noch 99DM bezahlt. Also teurer wurd hier nix (wenn man den Anno-neupreis von 39€ zugrunde legt). Also bitte hört auf mit den Märchen, die Raubkopierer machen eure Spiele teurer (ich befürworte keine Raubkopien, aber sachlichkeit).

2. Der Kopierschutz ist eine Dreistheit, verstößt u.U. gegen geltendes Recht (z.B. Eigentum und der Umgang mit diesem), sodass es nur eine Frage der Zeit ist, bis diese Kopierschutze Gerichte befassen werden. Aus IT- Sicht ist es auch nicht unbedenklich, wenn Programme verschlüsselte Infos nach Hause schicken. Unrechtmäßige Erfassungen von Nutzerdaten sind aber in unserer Zeit eh keine Seltenheit mehr (allein die Option hierzu stellt m.E.n. schon unrechtmäßiges Verhalten dar; hiermit möchte ich aber nicht unterstellen, das Ubisoft etwas in die Richtung macht).

3. ICh hab nen (Hiwi)Job in der IT. Ich wechsel Hardware wie meine Unterhosen. Bei 3 INstallationen kann ich schon 2 Emails mit der Anfrage auf mehr tokens im voraus schicken? Ich mein des DRM stört den normalen Nutzer vielleicht nicht; Aber Kollateralschäden hinnehmen und BEvormundung von "anderen Nutzern" wie mir find ich weder richtig noch geeignet, um Raubkopierer fernzuhalten. Das einzigste, was wirklich hilft sind Online-Modis, die einen gültigen Serial bevorzugen. M$ hat schon vor 10 Jahren erkannt, dass genau diese Art die Einzigste ist, effektiv gegen Raubkopien vorzugehen (was sie trotzdem nicht daran gehindert hat, A zu sagen un B zu machen). Das ANno keinen MPlayer hat, ist natürlich keine gute voraussetzung hierfür.

Nebenbei denke ich immer noch darüber nach, mir Anno zu kaufen. Es ist wohl ein sehr gutes Spiel und sein Geld wert. Das einzigste, was mich von abhält ist die Tatsache, dass man mit dem /ignore zwar ein gutes Spiel nicht spielt, dafür aber nen Zeichen gegen DRM setzt (ne software, die sich nicht wie erwartet verkauft, öffnet die ehemals tauben ohren für die herbe kritik). Auf der anderen Seite: Wenn mich der Kopierschutz ab*****, mach ich das, wozu mich Ubisoft nötigt: Cracks dafür nutzen, was deren eigentliche Bestimmung ist: Den Kopierschutz eines legal erworbenen Spiels zu deaktivieren, um dieses Nutzen zu können. Eine Rechtfertigung von mir zu verlangen, warum ich doch so oft aktivieren müsste, werde ich mir seitens des Supports nicht geben, zumal dieser total für die Füe ist (ist nicht mein erstes ubisoft spiel).

My 2 cents
 
Badfallenangel am 29.06.2009 15:12 schrieb:
Der Kopierschutz ist eine Dreistheit, verstößt u.U. gegen geltendes Recht (z.B. Eigentum und der Umgang mit diesem), sodass es nur eine Frage der Zeit ist, bis diese Kopierschutze Gerichte befassen werden.

Du erwirbst beim Kauf eines Spiels kein Eigentum an dem Spiel, sondern nur ein Nutzungsrecht.
 
Gerry am 29.06.2009 22:51 schrieb:
Du erwirbst beim Kauf eines Spiels kein Eigentum an dem Spiel, sondern nur ein Nutzungsrecht.

In Form einer Lizenz, richtig. Aber ich kann dir versichern, dass auch immaterielle Güter, also Rechte an etwas, unter den Eigentumsbegriff fallen. Und mit dem Recht darf ich machen, was ich will und net was die wollen.
 
Badfallenangel am 30.06.2009 09:21 schrieb:
Gerry am 29.06.2009 22:51 schrieb:
Du erwirbst beim Kauf eines Spiels kein Eigentum an dem Spiel, sondern nur ein Nutzungsrecht.

In Form einer Lizenz, richtig. Aber ich kann dir versichern, dass auch immaterielle Güter, also Rechte an etwas, unter den Eigentumsbegriff fallen. Und mit dem Recht darf ich machen, was ich will und net was die wollen.
Kannst du also versichern. Wie wärs mit ein paar Quellen, die deine Behauptung hier untermauern? :-o :confused:

Der Datenträger, das Handbuch und die Verpackung sind in dein Eigentum übergegangen, du kannst damit machen was du willst. Die Software selber, also die Daten auf dem Datenträger gehört die aber nicht, da du bloss das Nutzungsrecht erworben hast.

D.h. du kannst damit eben nicht machen was du willst ... was anderes wäre es, wenn die Software explizit in deinem Auftrag und in deinem Namen für dich entwickelt worden wäre.

Dann liegt ein Werksvertrag vor & dir gehört wirklich alles. %)
 
Rabowke am 30.06.2009 09:27 schrieb:
Badfallenangel am 30.06.2009 09:21 schrieb:
Gerry am 29.06.2009 22:51 schrieb:
Du erwirbst beim Kauf eines Spiels kein Eigentum an dem Spiel, sondern nur ein Nutzungsrecht.

In Form einer Lizenz, richtig. Aber ich kann dir versichern, dass auch immaterielle Güter, also Rechte an etwas, unter den Eigentumsbegriff fallen. Und mit dem Recht darf ich machen, was ich will und net was die wollen.
Kannst du also versichern. Wie wärs mit ein paar Quellen, die deine Behauptung hier untermauern? :-o :confused:

Der Datenträger, das Handbuch und die Verpackung sind in dein Eigentum übergegangen, du kannst damit machen was du willst. Die Software selber, also die Daten auf dem Datenträger gehört die aber nicht, da du bloss das Nutzungsrecht erworben hast.

D.h. du kannst damit eben nicht machen was du willst ... was anderes wäre es, wenn die Software explizit in deinem Auftrag und in deinem Namen für dich entwickelt worden wäre.

Dann liegt ein Werksvertrag vor & dir gehört wirklich alles. %)

Wenn ich ein Spiel kaufe erwarte ich ein volles Nutzungsrecht. Kein eingeschränktes Nutzungsrecht, welches vom Gutdünken des Publishers abhängt.
Wenn ich mir vor ein paar Jahren ein Spiel gekauft habe, konnte ich es innerhalb meiner Privatsphäre und über viele Jahre noch vollumfänglich nutzen, ohne mir überlegen zu müssen wo und wie oft ich was installieren darf. Jetzt wird das Nutzungsrecht der Verbraucher unter fadenscheinigen Gründen immer weiter eingeschränkt.
Ich denke die Verbraucher sollten etwas unternehmen und solche "Verleihspiele" boykottieren. Dazu gehören auch "Verleihplattformen" wie Steam.
 
danmage am 30.06.2009 09:52 schrieb:
Wenn ich ein Spiel kaufe erwarte ich ein volles Nutzungsrecht.
Nicht böse gemeint, aber hier kann ich im Grunde aufhören zu lesen ... was du erwartest spiegelt selten die Realität wieder.

Natürlich wäre es absolut toll, wenn man ein uneingeschränktes Nutzungsrecht hätte, aber der Inhaber der Rechte diktiert die Regeln und du hast, wie du bereits selber geschrieben hast, zwei Möglichkeiten:

1. Boykott, d.h. Verzicht des Konsums
2. Kaufen, und die dir diktierten Regeln annehmen

Ich kann die Spiele für den PC seit Jahren an einer Hand abzählen, aus genau diesem Grund. Dagegen sind die Käufe von Konsolenspielen nichtmal an zwei Händen abzählbar, weißt du warum? Weil ich damit im Grunde machen kann, was ich will:

-> einem Kumpel ausleihen
-> gebraucht Verkaufen
-> gg. andere Spiele tauschen
[...]

Sollten Konsolenspiele irgendwann auch diese Art Beschränkung haben, dann werde ich mein Kaufverhalten erneut überlegen ... ich kann für mich selber entscheiden was ich kaufe und was nicht. Wenn ich verzichte bricht für mich auch keine Welt zusammen ... sooooo wichtig sind Spiele, egal für welche Plattform, nicht. :rolleyes: ;)
 
Dem Posting von Rabowke ist hinsichtlich der "Nutzungsrechte" nichts mehr hinzuzufügen. :top:

Der Käufer kann sich an die Vorgaben halten oder Abstand vom Kauf nehmen.
Und wo bitte findet ein konkreter Nutzungsentzug statt? Ubisoft gewährt doch weitere Freischaltungen (Ausnahme: Offensichtlicher Missbrauch).

Badfallenangel am 30.06.2009 09:21 schrieb:
Aber ich kann dir versichern, dass auch immaterielle Güter, also Rechte an etwas, unter den Eigentumsbegriff fallen.

Du kannst mir bestimmt auch versichern, dass die Erde eine Scheibe ist. :-D
 
Rabowke am 30.06.2009 09:27 schrieb:
Kannst du also versichern. Wie wärs mit ein paar Quellen, die deine Behauptung hier untermauern? :-o :confused:

Der Datenträger, das Handbuch und die Verpackung sind in dein Eigentum übergegangen, du kannst damit machen was du willst. Die Software selber, also die Daten auf dem Datenträger gehört die aber nicht, da du bloss das Nutzungsrecht erworben hast.

D.h. du kannst damit eben nicht machen was du willst ... was anderes wäre es, wenn die Software explizit in deinem Auftrag und in deinem Namen für dich entwickelt worden wäre.

Dann liegt ein Werksvertrag vor & dir gehört wirklich alles. %)

1. a) "Schon bisher hat der Verkehr unter Ausdehnung des Verständnisses der „Sache“ über den Begriff der körperlichen Sache iS des § 90 hinaus alle verkehrsfähigen, auch unkörperlichen Vermögensgegenstände und Sachgesamtheiten als möglichen Gegenstand von Kaufverträgen anerkannt, soweit es sich nicht, wie bei der Anwartschaft auf Eigentumserwerb, um Rechte handelt." (Westermann, MüKo BGB, §433 Rn.10.)
b) "Standardsoftware gegen eine Einmalzahlung liegt ein Sachkauf vor" (Berger/Jauernig, BGB, §433 Rn.13.)

2. Du kaufst eine Lizenz, das ist zwar ein Nutzungsrecht, aber dieses Recht ist veäußerlich, verleihbar ( u.U. nicht: vermietbar). Verwechsel nicht Eigentumsrechte mit Copyright-bestimmungen!

btw, ich habs gekauft und ärger mich drüber: Super game, aber Tages geht gar net. Mich wirds nie stören, bin schon lang genug dabei zu wissen, was man dagegen tun kann. Aber ich ärger mich, dass ich diesen Dreck von DRM unterstützt habe (die augen waren in dem moment größer als meine vernunft)

LG
 
Badfallenangel am 29.06.2009 15:12 schrieb:
so, ich meld mich mal hier auch zu wort:

1. Das PC Spiele wegen Raupkopien teurer werden, ist so absurd.
das ist in der tat absurd, die games werden sogar über lange sicht gesehen und mit inflationsberücksichtigung immer preiswerter.

aber dass die hersteller solche für einige inakzeptable kopierschutzmaßnahmen trifft, das hat schon auch mit raubkopien zu tun.

und konsolenspiele sind vor allem deswegen teurer, weil da lizenzgebühren für die konsolenhersteller drinstecken. ohne diese gebphren könnten die ihre konsolen gar nicht so preiswert anbieten (die PS3 zB hätte rein technisch gesehen bei einführung eher das doppelte kosten müssen, allein schon für die bluray-Funktion wär die damals mind. 300€ wert gewesen...)


und wegen der nutzungsrechte: wo ist denn da die grenze? bei ner mitgliedschaft in nem fitnessclub hast du auch nur die nutzungrechte und kannst deine mitgliedskarte nicht weiterverkaufen. klar: da hast du nen 12 monatesvertrag, den du eingegangen bist, aber rein prinzipiell wie gesagt: wo is die grenze zwischen besitz und lizenz/rechte?

aber so oder so: anno kannst du doch problemlos weiterverkaufen, es ist ja nicht mal an einen account gebunden. du hast nur vlt. etwas schlechtere chancen auf nen guten preis, aber das wiederum liegt nicht an rechteeinschränkungen, sondern weil die käufer sich wiederum von dem "krakelen" der DRM-gegner anstecken lassen (so was nennt man "teufelskreis" ;) ). wenn auch die käufer von gebrauchtspielen wüßten/ sicher wären, dass nach dem gebrauchtkauf ne erneute aktivierung überhaupt kein problem is, dann wären die gebrauchtpreise sicher nicht niedriger als wenn das spiel kein DRM hätte. und dann gäb es an sich keinen grund mehr, den kopierschutz wie von anno zu kritisieren, außer dass es halt für leute mit häufigen hardwarewechseln umständlich ist.
 
Badfallenangel am 30.06.2009 09:21 schrieb:
Gerry am 29.06.2009 22:51 schrieb:
Du erwirbst beim Kauf eines Spiels kein Eigentum an dem Spiel, sondern nur ein Nutzungsrecht.

In Form einer Lizenz, richtig. Aber ich kann dir versichern, dass auch immaterielle Güter, also Rechte an etwas, unter den Eigentumsbegriff fallen. Und mit dem Recht darf ich machen, was ich will und net was die wollen.


"Der Begriff geistiges Eigentum (hat nichts mit dem sachenrechtlichen Eigentum zu tun) beschreibt Rechte an immateriellen Gütern. Solche Güter können beispielsweise Ideen, Erfindungen, Konzepte und geistige Werke wie Software sein. Ähnlich wie beim Sacheigentum handelt es sich um ein so genanntes ausschließliches Recht, das es dem Inhaber ermöglicht, über die Nutzung des (z.B. durch Urheberrecht) geschützten Guts zu entscheiden. Diese Rechte sind durch internationale Abkommen geschützt und werden – im Fall von Software ? meist lizenziert. Indem ein Kunde eine Software kauft, erwirbt er also bestimmte Nutzungsrechte an der Software, nicht jedoch eine Art "Eigentum" an der Software selbst. Der Urheber vergibt die Nutzungsrechte an der Software als Lizenzen. Die Nutzungsbestimmungen für die einzelnen Produkte sind in den jeweiligen Software-Lizenzbestimmungen festgelegt."



§ 15 UrhG:
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).

§ 31 UrhG:
1. Einfaches Nutzungsrecht: Berechtigt den Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art (Nutzungsbedingungen) zu nutzen.
2. Ausschließliches Nutzungsrecht: In unserem Fall nicht einschlägig

§ 29 UrhG:
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar,....(Ausnahme: Erben,...)
 

Zur Mitgleidschaft (unverbindlich, da nicht recherchiert): Ne Mitgliedschaft ist ne ganz andere Baustelle und (und hier kommt das nicht recherchierte) sollte im Grunde keinen immateriellen Vermögensgegenstand darstellen (soweit ich das noch in erinnerung habe). Theoretisch kannst du aber diese Mitgliedschaft übertragen,soweit alle drei Parteien einverstanden sind. Ne Lizenz ist ein Vermögensgegenstand (und ich kauf ja nicht den Rohling, auf dem das Game ist, sondern die Einzelplatzlizenz). Das Wort "Nutzerrecht" ist in dem Falle auch verwirrend, da es an sich kein "Recht", sondern die Erlaubnis zur Nutzung darstellt. Aber wie gesagt, ne "mitgliedschaft" stellt hier ein komplexeres problem dar (evtl. fällts unter Dienstleistung? Vereinsrecht? ka, müsste ich nachlesen, aber ich denke nicht unter Eigentum ^^)

Dass der kopierschutz eine Folge von Raubkopierern ist, bestreite ich nicht und heisse diese im Grunde auch nicht gut (andererseits: ohne Hacker hätten wir heute immer noch nen Windoof, das schweizer käse gleichkommt). Trotzdem: Ich muss mich schon genug vom Staat schikanieren lassen, da muss ich mir das doch nicht von Konzernen gefallen lassen, wenn es auch "mildere Mittel" gäbe (und da kommt man nun mal ohne Multiplayer nicht weit, aber s.o.)

Und ja, die müssen bei der 360 und PS3 lizenzen abdrücken; Aber meinst du allen ernstes, die würden dir bei einem funktionierenden kopierschutz fürss game nicht gnadelos 59 oder 69€ abknöpfen? ich denk nur an mein cod4, das mich 55€ gekostet hat (weil die ganz genau wussten: die leute brauchen nen serial fürs onlinezocken)....

edit @ gerry:
1. Quelle ohne nennung = keine quelle
2. Immernoch, Nutzungsrecht wird gern falsch verstanden. Also noch einmal: Du erwirbst mit dem Kauf die Erlaubnis, die Software an einem Platz zu nutzen. Dieses "Nutzungsrecht" nennt man Lizenz. Diese Lizenz ist Gegenstand der Kaufvertrags (nicht die DVD). Somit erwirbst du Eigentum an der Lizenz. Denk doch mal dein Verständnis logisch weiter:
a. Du würdest gegen Jauernig argumentieren. Viel spass bei einem Kommentar zum BGB :P
b. Nach deiner Ansicht könntest du kein Eigentum an der Software erwerben. Dementsprechend diese nicht Veräußern, diese nicht kaufen, usw. usw.. einkaufen. Meinst du das ernst? --> Du bist doch nicht nur Besitzer eines SPiels, sondern der Eigentümer (dieser Einzelplatzlizenz)
3. Du verwechselst immer noch Eigentum und Urhebergesetz. Das sind zwei unterschiedliche Baustellen. Denn das Recht, was du aus §31 UrhG bekommst, ist dein Eigentum ^^.

edit 2: da (auch aus rechtlicher Seite) meinerseits alles gesagt ist, was gesagt werden kann (und das dt. Recht ist keine Handslware aufm bazar, auch wenns manchma so erscheint ^^), daher werde ich mich an der Stelle auch ausklinken aus der diskussion mit der Ansicht: Deser Kopierschutz ist weder förderlich fürs unternehmen noch tragbar für den Kunden. Trotzdem ein klasse spiel.

LG
 
Badfallenangel am 01.07.2009 21:56 schrieb:
Du verwechselst immer noch Eigentum und Urhebergesetz. Das sind zwei unterschiedliche Baustellen. Denn das Recht, was du aus §31 UrhG bekommst, ist dein Eigentum ^^.

Das zeigt doch eindeutig, dass dir das Verständnis für die Zusammenhänge fehlt.
Die eigentumsrechtliche Betrachtung kommt nur im Verhältnis Verkäufer - Käufer gem. §§ 433 ff.BGB zum Tragen. Nicht aber im Verhältnis Hersteller (Urheber) und Käufer.

Badfallenangel am 30.06.2009 09:21 schrieb:
Und mit dem Recht darf ich machen, was ich will und net was die wollen.

Ein Blick in § 903 BGB hilft weiter:
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

Genau solche Rechte werden aber durch das Urheberrecht geschützt. Das übertragene einfache Nutzungsrecht besteht in den Grenzen der §§ 69 c+d UrhG.
 
Moin, hier ist Akne


Dorian39 am 28.06.2009 21:51 schrieb:
Hallo, hier ist nochmal der Ersteller dieses Threads

1. snip..

2. Haltet mich bitte nicht für inkonsequent: Aber ----> ich habe das Spiel gekauft!

3. Warum?: Nun ja, 38 Euro hats im Media-Markt gekostet, also günstig für ein Neupreisspiel. Wenn ich dadurch ca. 2 Jahre Spass ohne Ende habe, dann hat es sich mehr als rentiert fand ich. Und die fehlende Möglichkeit des Wiederverkaufs ist meines Erachtens ein Streit um den Kaisers Bart, da man nach 2 oder mehr Jahren doch nicht mehr als 10 Euro für ein gebrauchtes Spiel bekommt.

4. Außerdem ist es sehr komfortabel, ohne Datenträger zu spielen. Und irgendwie versteh ich auch Ubisoft. Ohne diesen Kopierschutz könnte es mein Sohn mit in die Schule nehmen, seinen Kumpels geben, die installieren es alle und geben ihm den Datenträger zurück. Nein, sowas wollt ich auch nicht. Wenn man sieht, wieviel Herzblut in diesem Spiel steckt, also man merkt förmlich, dass in sämtlichen Elementen sehr viel Liebe zum Detail steckt. Wäre schade, wenn die Entwickler dank der blöden Raubkopierer drauflegen müssten.

>>>>>Achtung :::::: Aufsichtspflicht Eltern haften für Ihre Kinder. <<<<<<<<<<<<

Ach ja, nochwas zum Schluss: Das Spiel, die Grafik, das Spieleprinzip, alles ist megagenial. Und die Aktivierung klappte bei mir einwandfrei.

Trotzdem, vielen Dank für die vielen Postings. Ist schon interessant, wie die Meinungen auseinander driften.

Gruß Dorian39

hallo erst mal ;
zu
1 > kein Komentar.

2 > Bist bestimmt über 18 (gr. gri...) also kannst du es kaufen.
Dein gutes Recht. Dein Geld :)

3>Und hier liegt der Hund ( sorry ((Gedanke)) ) begraben. Allso ich flege mein System
sehr oft, Treiber hier und Ubdates dort. Nicht immer wohlbemerks
man hatt mal etwas anderes zu-tuen . Treiber für Grafikarten wechseln die Versions-
stände im Wochentackt .
Dabei ist es schon öffters vorgekommen das XP sich mal wieder aktivieren muß ,
bis es mir eines Tages mitteilte das ich xp nicht mehr aktivieren kann.

Da ich angeblich zu Offt das System wechsele Hmm .... nur Treiber gewechselt und schon
mault mich einer an !!!!!!!
habe nach MS gemailt warum das System mein ich habe einen anderen Rechner
Antwort : ich möchte mich mit dem Support kurzschließen.

Hab ich auch gemacht mit an Drohung Rechtlicher Schritte in zusammen arbeit mit dem
BKA zwecks Rechneranalyse , mit rechnungen an MS.
Sperren pha nur wegen Treiber na toll.

Der kopierschutz wäre ja noch ok. Deshalb hab ich (Dussel) mir mit dem gleichen gedanken
GTA 4 geholt ( kann mehrmals aktiviert werden. ) jedoch das Ding zerhämmert meinen
Rechner , das spiel ist eine katastroffe hoch 4 ; Technisch gesehen.
Grafisch jedoch Top 1 in den Charts. Zur Info nach der 57 Mission habe ich das Spiel
deinstalliert , keine mögen mehr mit dem Schrott. Tja und nun muß ich wohl mein
Rechner neu aufsetzen. das Spiel ist so der massen im rechner verknüpft das ich
an die Registryeinträge nicht mehr rankomme. (Wegen alte Treiber entfernen ect.)

So jetzt nur noch drei aktivierungen. hmm ... wenn das man gut geht.

zu 4 Meins du wirklich die Hacker sind schuld ????. hmmm.

Die so-ne Raubcopie ziehen tuen mir nicht leid weil diese Cracks nur Bauernfängerrei sind
um an Informationen zu deren Rechnern ,Netze, vorlieben, last but not least an die Kohle
Ihrer Eltern. Den alle Cracks
werden von Chlan geimpft. Viren-Trojaner-Backdoors,ect ect.

Acount belasten bzw. damit einkaufen. Aber überwiegend um Spam's zu vertickern bzw.
Rechnerblöcke zubilden und bestimmte Server zu atakieren.

:finger: :finger: den besten Rechner den ich gecleanert habe hatte 49 Vieren und Trojaner
, plus 2 Backdoors und der Gnubel brüstet sich mit seinem IQ von 106.

na toll.

und wieder diese Frage wegen Raubcopierer. Ich glaube das was wirklich da hintersteht
kann uns nur Ubisoft mitteilen allles andere wäre an den Harren herbeigezogen.

Nur alles Glauben was mir andere sagen weil sie es anscheinend wissen da sie es
wissen weil ........ muß ich mir nicht antuen
.

Alles im Diesem Sinne ist spekulativ gesehen nichts wert und facht hier in diesem Board nur die gemüter an also Jungs kommt runter .

Grafisch gesehen also das spiel net schlecht.
Jedoch Prinzip ist Prinzip also ich nicht. ( man Spielen meine ich )

viel spass dabei Dorian39 und den anderen wünsch ich das auch .
[snif....]

mfg
Akne
PS: Push me
 
Badfallenangel am 01.07.2009 19:53 schrieb:
2. Du kaufst eine Lizenz, das ist zwar ein Nutzungsrecht, aber dieses Recht ist veäußerlich, verleihbar ( u.U. nicht: vermietbar). Verwechsel nicht Eigentumsrechte mit Copyright-bestimmungen!
Hab ich doch garnicht. :-o :confused:
Ich hab die von dir genannten Punkte weder angesprochen noch widersprochen.
Natürlich hast du das Recht, dein erworbenes Nutzungsrecht zu veräußern ( = zu verkaufen bzw. zu tauschen ) oder eben zu verleihen ( = an deine Kumpels ).

Ich hab nur weiter oben bzw. in einem anderen Thread gemeint, dass solche Rechte ggf. durch technische Beschränkungen eingegrenzt werden. Nämlich dann, wenn du nur xyz Aktivierungen hast etc.

Also interpretier bitte in meine Texte nichts rein, dieses Thema habe ich hier & in meinem Beitrag überhaupt nicht erwähnt.

Die Kernaussage bleibt aber bestehen: du erwirbst das Nutzungsrecht an der Software.
Punkt. Wie und was du mit deinem Nutzungsrecht anstellst interessiert doch in dieser Diskussion keinen.

Übrigens, Punkt #1 ... wenn es mal so einfach wäre, es gibt eben keine einheitliche Rechtssprechung zu diesem Thema, d.h. mit irgendwelchen Aussagen zu hantieren ist gefährlich. Eine Veränderung bzw. Feststellung wäre hier auf jedenfall wünschenswert.
 
Gerry am 01.07.2009 23:49 schrieb:
Badfallenangel am 01.07.2009 21:56 schrieb:
Du verwechselst immer noch Eigentum und Urhebergesetz. Das sind zwei unterschiedliche Baustellen. Denn das Recht, was du aus §31 UrhG bekommst, ist dein Eigentum ^^.

Das zeigt doch eindeutig, dass dir das Verständnis für die Zusammenhänge fehlt.
Die eigentumsrechtliche Betrachtung kommt nur im Verhältnis Verkäufer - Käufer gem. §§ 433 ff.BGB zum Tragen. Nicht aber im Verhältnis Hersteller (Urheber) und Käufer.

...

Ein Blick in § 903 BGB hilft weiter:
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen."

Genau solche Rechte werden aber durch das Urheberrecht geschützt. Das übertragene einfache Nutzungsrecht besteht in den Grenzen der §§ 69 c+d UrhG.

1. "Abs. 1 ermöglicht es dem Urheber (z. B. einem Komponisten oder einem Journalisten), einem Verwerter (also etwa einem Verleger, einem Sendeunternehmen oder einer Werbeagentur) das Recht zur Nutzung des von ihm geschaffenen Werkes einzuräumen. Gegenstand des Rechtsverkehrs ist also nicht das nach § 29 Abs. 1 unübertragbare Urheberrecht im Ganzen, sondern ein Nutzungsrecht an den vermögensrechtlichen Verwertungsrechten (§§ 15 ff.)" (Schmidt, Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht 2009, §31 UrhG)

So viel zum Thema fehlendes Verständnis. Wie gesagt, geh in ne Bücherei und schlag Kommentare auf anstatt halbgare Internetseiten und Gesetzestexte, die du nicht einordnen kannst.

Genauso wie §903: Du sagst auf der einen Seite, es sei nciht dein Eigentum und argumentierst mit Sachenrecht, das gerade Besitz und Eigentum geregelt sind? Naja, immerhin haste mit der Aussage bestätigt, das du entweder a. einsiehst, dass du Eigentümer einer Software werden kannst, ohne das Urheberrecht zu verletzen oder b. das es dir an Rechtsverständnis mangelt.

LG

roger and out, muss morgn ein Seminar zum OWiG vorbereiten :B
 
Badfallenangel am 02.07.2009 10:05 schrieb:
1. "Abs. 1 ermöglicht es dem Urheber (z. B. einem Komponisten oder einem Journalisten), einem Verwerter (also etwa einem Verleger, einem Sendeunternehmen oder einer Werbeagentur) das Recht zur Nutzung des von ihm geschaffenen Werkes einzuräumen. Gegenstand des Rechtsverkehrs ist also nicht das nach § 29 Abs. 1 unübertragbare Urheberrecht im Ganzen, sondern ein Nutzungsrecht an den vermögensrechtlichen Verwertungsrechten (§§ 15 ff.)" (Schmidt, Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht 2009, §31 UrhG)

Was soll bitte dieses Zitat? Auf was antwortest du? Welche Aussage von mir willst du damit widerlegen?

Badfallenangel am 02.07.2009 10:05 schrieb:
So viel zum Thema fehlendes Verständnis. Wie gesagt, geh in ne Bücherei und schlag Kommentare auf anstatt halbgare Internetseiten und Gesetzestexte, die du nicht einordnen kannst.

Ein Erstsemester, der die Zusammenhänge nicht versteht und nur wirr aus irgendwelchen Kommentaren zitiert, der sollte mal einen Gang zurückschalten.

Alles was von dir selber kommt, hat die folgende "Qualität":
Badfallenangel am 30.06.2009 09:21 schrieb:
.Und mit dem Recht darf ich machen, was ich will und net was die wollen.

Badfallenangel am 02.07.2009 10:05 schrieb:
Genauso wie §903: Du sagst auf der einen Seite, es sei nciht dein Eigentum und argumentierst mit Sachenrecht, das gerade Besitz und Eigentum geregelt sind? Naja, immerhin haste mit der Aussage bestätigt, das du entweder a. einsiehst, dass du Eigentümer einer Software werden kannst, ohne das Urheberrecht zu verletzen oder b. das es dir an Rechtsverständnis mangelt.

Und wieder eine Bestätigung, dass du Kaufrecht (Käufer - Verkäufer) und Urheberrecht (Urheber - Käufer) wild vermengst und nicht erkennst, was es hier für Zusammenhänge gibt.

Badfallenangel am 02.07.2009 10:05 schrieb:
muss morgn ein Seminar zum OWiG vorbereiten :B

Wenn das ähnlich "gut" wird wie deine traurige Vorstellung hier, dann kannst du den Schein vergessen. :-D
 
So, die -durchaus spannende- Rechtsdiskussion ist jetzt lange genug gelaufen.

Bitte wieder zurück zum eigentliche Thema.
Eure Rechtsdiskussion könnt ihr ja per PM weiterführen; jeder weitere Beitrag hier im Thread wird jedoch ab sofort kommentarlos gelöscht.
 
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