Boesor am 10.07.2009 15:04 schrieb:Ich vermute mal, die Möglichkeit bei gewaltsamen "Protesten" Waffengewalt einzusetzen existiert bereits.
Wo sind die Staatsrechtler, wenn man welche braucht?
Ich bin mir zwar nciht wirklich sicher aber ich denke das einzige wäre das Kriegsrecht/Ausnahmezustand, wenn das in Deutschland seit 1945 noch erlaubt ist.
Ich finde es einfach eine Frechheit der Regirung ein soches Mittel zu geben, ob es nun eingesetzt wird oder nicht. Die Regierung sollte die Stimme vom Volk sein, wozu braucht man dann ein Mittel um genau diese Stimme gewaltsam zu unterdrücken?