Spassbremse
Spiele-Professor/in
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allgemein isses halt so: weil von Autos eine besondere Gefahr ausgeht, werden die halt gesondert versichert. Daher greift da nur die KFZ-Haftpflicht, und Schaden am Auto selbst werden da natürlich nicht dann von einer personengebundenen Haftföicht bezahlt - sonst könnte man ja quasi jeden Parkschaden, den man verursacht hat, über nen Kumpel abwickeln lassen, der angeblich das Auto fuhr...
Wie gesagt, so pauschal stimmt das nicht. Es gibt mittlerweile genügend PHV, die dann einspringen. Verfügt man zusätzlich über eine Forderungsausfalldeckung (viele Versicherer bieten PHV nur noch damit an), dann ist man immer auf der sicheren Seite: wenn der Verursacher dann nämlich nicht für den Schaden aufkommen kann, trägt die eigene Versicherung den Schaden (wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, meine springt erst ab über 1000 € ein).