Ähem. Bevor du so etwas von dir gibst, würde ich mir an deiner Stelle meiner Sache ja wirklich sehr sicher sein. Ist halt doof dass das was ich beschrieb eben doch Hehlerei. Sobald du davon ausgehen musst, dass Verkäufer und Eigentümer nicht identisch sind (und das ist bei dem geschilderten Beispiel so), machst du dich beim Kauf der Hehlerei mitschuldig. Das kannst du jetzt dementieren solange du magst, das ist de fakto strafbar und Urteile hierüber bestehen ebenso. Es mag nicht der unumstrittenste Fall von hehlerei sein (via Ebay ist das z.B. nicht ganz so einfach strafbar unter bestimmten Umständen) aber generell gilt: Wenn etwas eindeutig und unstrittig nicht im Sinne des Eigentümers sein kann musst du von Diebstahl ausgehen und ergo bist du, im Zweifelsfalle, der Hehlerei schuldig. Ich empfehle dir dazu mal die Lektüre der einschlägigen Paragraphen und Urteile, dann blamierst du dich das nächste Mal vielleicht nicht so sehr
Echt? Ich hab wohl überlesen, dass der Verkäufer und der Eigentümer auseinanderfallen... Nein, steht nirgends, ist somit dem Sachverhalt nicht hinzuzudichten. Und von der Ausgangsfragestellung mit dem magischen Verdoppeln der Autos ist die Hehlerei noch weiter entfernt.
EDIT: Und im Zweifel!!! ist man eben nicht der Hehlerei schuldig. Auch wenn ich es in meiner Karriere nicht so wahnsinnig oft erlebt habe, aber "in dubio pro reo" soll angeblich nicht nur eine ausgehöhlte Floskel sein.
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