Ich habe mir die AGB von Steam noch nicht so genau angesehen, aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus. Kann man die Betreiber des Dienstes nicht irgendwie belangen?
Wenn ich jetzt an das Unternehmen denke, in dem ich arbeite, dann hätten wir ein riesen Problem, wenn wir als Dienstleister unserem Kunden sagen würden: "Öhm... ja, wir können Ihnen keine Auskunft über Ihre Daten geben und einen Zugriff bekommen Sie wieder wenn wir das Problem kennen. Bis dahin etwas geduld.".
Dann könnten wir aufgrund der Regressforderungen schonmal schauen, was wir so an liquiden Mitteln rumliegen haben.
Wenn ich jetzt an das Unternehmen denke, in dem ich arbeite, dann hätten wir ein riesen Problem, wenn wir als Dienstleister unserem Kunden sagen würden: "Öhm... ja, wir können Ihnen keine Auskunft über Ihre Daten geben und einen Zugriff bekommen Sie wieder wenn wir das Problem kennen. Bis dahin etwas geduld.".
Dann könnten wir aufgrund der Regressforderungen schonmal schauen, was wir so an liquiden Mitteln rumliegen haben.
und wenn ein Schaden enstanden sein sollte, hängt es vom Verschulden und der Versicherung ab, die die Firma hat.