Falsch. Die USK-Richtlinien sind schon seit einger Zeit bindend. Gegen Sie zu entscheiden ist inzwischen eine Straftat. Zwar wird sie weniger genau verfolgt wie Drogenhandel (weswegen man übrigens mit Välkermord vor Gericht kommt, sofern es chemische Drogen sind), aber das ändert an der Tatsache nichts.Lordnikon27 am 25.05.2008 23:51 schrieb:Nur mal so am Rande, warum haben die staatlich vorgegebenen Altersgrenzen für dich so eine magische Bedeutung? Als Richtwerte sind die sicher sinnvoll, aber imho nicht in Stein gemeißelt und von Person zu Person unterschiedlich...
Dass DU jetzt für DICH entscheidest, dass die Vorgaben des Staates für dich nicht gelten müssen, wundert mich nicht. Es wird ja auch reichlich gekifft, besoffen Auto gefahren, zusammengeschlagen, randaliert und vergewaltigt, obwohl es dagegen staatliche Richtlinien gibt. Aber die sind ja auch nur auf Papier gedruckt und nicht in Stein gemeißelt, nicht wahr? (Ich erspare mir mal die rollenden Augen. Ich glaube, die seht ihr auch so)