TAOO
Hobby-Spieler/in
Will irgendwer wirklich abstreiten, dass es sich hier um Gewaltpornographie handelt? Ich mein, das steht doch schon im Titel.
Wo sowas bei uns eine Straftat ist, sollte es kaum wundern, dass es hier auch nicht vertrieben werden darf.
Ich hätte ja eher auf §131, wegen Menschenwürde und Gewaltverherrlichung getippt. §184a kannte ich gar nicht.
Könnte man wohl genauso darauf anwenden, aber vielleicht zählt das höhere Strafmaß?
Saw kam aber selbst in USA nur geschnitten auf den Markt. Was bei denen dann "R-Rated" und bei uns "keine Jugendfreigabe" bedeutete.
Aber es stimmt schon, dass Filme leider oft anders behandelt werden als Spiele. Vielleicht kann man da auch nur leichter ein paar Sekunden Material rausnehmen um es unter die gewünschte Grenze zu drücken.
Dass um Freiheiten über die Jahrzehnte immer wieder juristisch gestritten wurde ist sicher auch ein Unterschied.
So siehts aus ! Ganz meiner Meinung