• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

RAF Freilassung sinnvoll oder nicht? - Gnadengesuch von Christian Klar abgelehnt !

AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

HanFred am 14.02.2007 13:09 schrieb:
SCUX am 14.02.2007 12:54 schrieb:
also wenn ein mehrfacher vergewaltiger frei kommt und bei dir in die nachbarschaft zieht hättest du nix dagegen?
die kommen meistens eben nicht mehr frei. weil sie meistens eine schleche psychologische prognose erhalten.
wenn dann doch mal ausnahmsweise einer freigelassen wird, wird das durch die medien derart aufgebauscht, dass man glauben könnte, das wäre etwas alltägliches.

Also wenn ich im Jahr 5mal davon höre das ein mehrfacher Vergewaltiger entlassen wurde und eine Zeit später erneut eine Frau vergewaltigt hat, dann zeugt meiner Meinung nach davon, dass das System mit den psychologischen Tests etc. nicht funktioniert.

Und wenn ich ehrlich bin, wäre ich ein solcher Arzt und würde in den Zeitungen lesen das ein ehemaliger Häftling, dem ich ein Zeugnis ausgestellt habe das er nicht rückfällig wird, erneut sein Unwesen getrieben hat, ich würde an meiner Arbeit zweifeln. Ich weiß nicht ob ich es verantworten könnte das einem Kind/Frau etwas geschehen ist nur weil mich der Patient "ausgetrickst" hat.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Ich würde den Thread Titel mal überarbeiten, es geht ja nicht um den Sinn, den eine Freilassung hat sondern ob das überhaupt vertretbar ist, sozial und politisch, aber meiner Meinung nach könnten die ruhig nochmal 20 Jahr im Knast verschimmeln, buhu wir sind Terroristen, wir bringen Menschen um, obwohl wir nur gegen deren Amt sind und nichts persönlich gegen den Menschen haben und müssen uns dafür nicht entschuldigen und kommen trotzdem frei weil der Staat keine Gefühle zeigen darf, PAHHH direkt nochmal in Einzelhaft gesteckt...... ok bissel übertrieben, aber wer keine Reue zeigt, sollte auch nicht freikommen.....
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

es ist keine frage ob die freilassung sinnvoll ist oder nicht. sie ist gesetzlich geregelt. denn das deutsche justizsystem ist nicht vorrangig auf vergeltung sondern auf resozialisierung ausgerichtet. wer hier also nach recht und ordung schreit und gleichzeitig ein komplettes wegschließen mit keiner chance auf rehabilitation fordert, müsste sich doch eigentlich selber anzeigen, da er zum verfassungsbruch aufruft. etwas schizo... abgesehen davon, finde ich es richtig, dass „verbrecher“ aussicht auf ein normales leben nach verbüßung ihrer strafe haben, sonst würden sich einige noch stärker radikalisieren. es ist ein grundsätzlich menschliches system und das ist gut.

in einem punkt widert mich die aktuelle berichterstattung zur raf wirklich an. da wird das elend der immer noch trauernden schleyer witwe geschildert, dass sie aufgrund der freilassung der mörder ihres mannes durchleiden muss. allerdings nirgends ein hinweis, dass hanns martin schleyer überzeugter nationalsozialist und ss-offizier war, der niemals in seinem leben auch nur den ansatz von reue zeigte, sondern im gegenteil zu seiner wahl zum präsienten des bdi betonte, dass er stolz auf seine vergangenheit ist. diese aussage brachte ihn wohl auch in das blickfeld der raf. das macht die verbrechen der raf nicht wirklich besser, aber mit schleyer hat es so oder so nicht den falschen getroffen und im gegensatz zur seinen mördern wurde er nie zur verantwortung gezogen.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Wolf-V am 15.02.2007 12:39 schrieb:
[...]aber mit schleyer hat es so oder so nicht den falschen getroffen und im gegensatz zur seinen mördern wurde er nie zur verantwortung gezogen.

Vorsichtig, du bist kurz davor, einen Mord zu legitimieren!

Zum Thema kann ich nur den Stichpunkt Resozialisierung einwerfen. Es ist nun einmal das Ziel in unserem Staat, die Verbrecher zu resozialisieren und das macht nur Sinn, wenn man die Aussicht auf Freilassung hat. Ich gehe daher auch mit der Freilassung konform. Bei einer Begnadigung hingegen würde ich mindestens eine öffentliche Entschuldigung oder Reue vorraussetzen, die meiner Meinung nach bei dem RAF-Herren nicht im Ansatz zu erkennen ist.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Ich finde die Freilassung ist nicht gerecht, sie hat mehrmals Lebenslänglich bekommen, zurecht.
Wenn man darüber nachdenkt heißt es ja fast "Begehe ich einen Mord, kann ich weiter morden" den an Strafe macht es ja nichts mehr aus.

Sorry aber solche Leute gehören für immer hinter Gittern, denn es war mehr als ein "Fehler" was sie gemacht hat.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

freak am 15.02.2007 12:53 schrieb:
Wolf-V am 15.02.2007 12:39 schrieb:
[...]aber mit schleyer hat es so oder so nicht den falschen getroffen und im gegensatz zur seinen mördern wurde er nie zur verantwortung gezogen.
Vorsichtig, du bist kurz davor, einen Mord zu legitimieren!
das seh ich nicht so. ich sehe nur den tod eines ss-offizieres, bekennenden nationalsozialisten, der die grundlagen für seinen "erfolg" in der brd schon im dritten reich gelegt hat, ohne besonderes bedauern, gerade auch, weil er nie zur verantwortung gezogen wurde. der mord an sich ist ein verbrechen, das es abzulehnen gilt.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Wolf-V am 15.02.2007 12:39 schrieb:
...mit schleyer hat es so oder so nicht den falschen getroffen und im gegensatz zur seinen mördern wurde er nie zur verantwortung gezogen...

Natürlich wurde er bestraft. Er wurde doch erschossen oder nicht? Der Staat hat nunmal kein Monopol auf Gerechtigkeit (heißt ja schließlich auch "Rechtssystem" und nicht "Gerechtigkeissystem")

So wie ich das sehe: Ein Nazi tot. Gut. Eine Terroristin dafür im Gefängnis. Auch gut. Und das die Welt trzdem nicht perfekt ist erkennt man daran, das die Tussi begnadigt wurde.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

BladeWND am 15.02.2007 12:58 schrieb:
Ich finde die Freilassung ist nicht gerecht, sie hat mehrmals Lebenslänglich bekommen, zurecht.
mehrmals lebenslänglich ist nunmal nucht mehr gesetzeskonform, das wurde wie gesagt vor langer zeit geändert.
Wenn man darüber nachdenkt heißt es ja fast "Begehe ich einen Mord, kann ich weiter morden" den an Strafe macht es ja nichts mehr aus.
also einmal lebenslänglich ist auch ziemlich lange. so gesehen kann ich dein argument nicht ganz nachvollziehen.
Sorry aber solche Leute gehören für immer hinter Gittern, denn es war mehr als ein "Fehler" was sie gemacht hat.
aber es kann durchaus sein, dass sie keine gefahr mehr darstellt für andere. und wenn das so ist, dann muss sie auch nicht mehr eingesperrt bleiben.
es gibt keine strafe, die per se "für immer" gültigkeit hat. darf es auch nicht, denn vieles kann sich ändern.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Maria-Redeviel am 15.02.2007 13:47 schrieb:
Und das die Welt trzdem nicht perfekt ist erkennt man daran, das die Tussi begnadigt wurde.
SIE wurde nicht begnadigt.
begnadigung ist etwas anderes.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Mal sehen: 5 mal Lebenslänglich (78 Jahre) + 15 = 405 Jahre, davon 23 Jahre verbüsst (macht 5.6%)

Was ist das dann, wenn nicht Gnade? Ein Justizirrtum?
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Maria-Redeviel am 15.02.2007 13:58 schrieb:
Mal sehen: 5 mal Lebenslänglich (78 Jahre) + 15 = 405 Jahre, davon 23 Jahre verbüsst (macht 5.6%)

Was ist das dann, wenn nicht Gnade? Ein Justizirrtum?
sag mal, liest du überhaupt mit? es wurde nun schon x mal erklärt, dass man strafen seit langer zeit nicht mehr kumulieren kann.
oder verstehst du es einfach nicht?

dann noch einmal für die langsamen: es gibt kein fünfmal lebenslänglich mehr, die höchststrafe ist lebenslänglich.
für schlimme fälle gibt es ja die sicherheitsverwahrung, deren ende offen ist.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

HanFred am 15.02.2007 14:01 schrieb:
es wurde nun schon x mal erklärt, dass man strafen seit langer zeit nicht mehr kumulieren kann.
Kumulierte Strafen finde ich auch eher bizarr lächerlich, denn abschreckend.
Siehe die Terrorprozesse in Madrid wo einem der Angeklagten 40.000 Jahre Haft drohen :B
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Loosa am 15.02.2007 14:10 schrieb:
Kumulierte Strafen finde ich auch eher bizarr lächerlich, denn abschreckend.
das sehen die juristen ebenso.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

HanFred am 15.02.2007 14:01 schrieb:
Was ist das dann, wenn nicht Gnade? Ein Justizirrtum?
sag mal, liest du überhaupt mit? es wurde nun schon x mal erklärt, dass man strafen seit langer zeit nicht mehr kumulieren kann.
oder verstehst du es einfach nicht?
. [/quote]

Doch das ist mir schon klar. Aber WAURM gibts kein mehrfach lebenslänlich mehr, hmm? War nicht die änderung dieses Gesetztes ein Akt der Gnade?

Ich kenne die Rechtslage, mir ist klar, warum die Terroristen freigelassen werden. Aber wenn mir irgendwas auf den Keks geht, dann ist das die Begründung: "Wir müssen das tuen weil's so geschreiben steht im Grundgesetz/Bibel/Koran/Lustigen Taschenbuch".
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Maria-Redeviel am 15.02.2007 14:14 schrieb:
Ich kenne die Rechtslage, mir ist klar, warum die Terroristen freigelassen werden. Aber wenn mir irgendwas auf den Keks geht, dann ist das die Begründung: "Wir müssen das tuen weil's so geschreiben steht im Grundgesetz/Bibel/Koran/Lustigen Taschenbuch".
aber richter und staatsanwälte müssen sich doch an den gesetzestext halten, was meinst du, wie das sonst ausarten könnte?
oder würdest du es besser finden, wenn der richter sagen würde: "ich lasse sie jetzt nicht frei, weil es mir nicht passt"? oder "weil es Maria-Redeviel nicht passt"?
wenn richter nach lust und laune uteilen würden? willkür pur?
richterliches ermessen gibt es und das ist auch wichtig, aber das bezieht sich dann eher darauf, wie die strafe auszusehen hat. und ist an rahmenbedingungen geknüpft, auf die ein richter keinen einfluss hat.
"verhältnismässigkeit" muss dabei aber auch gegeben sein.


btw: die gsetzesänderung war kein akt der gnade, nein. begnadigung äre sowieso etwas anderes, dabei geht es um den einzelnen verurteilten.
bei gesetzesänderungen geht es darum, dass die mehrheit der rechtsgelehrten der ansicht ist, dass es so sein muss, z.b. aus vernunftgründen, sehr oft auch zur vereinfachung der rechtssprechung oder zur präzisierung von gesetzen. und so weiter.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

HanFred am 15.02.2007 13:50 schrieb:
BladeWND am 15.02.2007 12:58 schrieb:
Ich finde die Freilassung ist nicht gerecht, sie hat mehrmals Lebenslänglich bekommen, zurecht.
mehrmals lebenslänglich ist nunmal nucht mehr gesetzeskonform, das wurde wie gesagt vor langer zeit geändert.
Wenn man darüber nachdenkt heißt es ja fast "Begehe ich einen Mord, kann ich weiter morden" den an Strafe macht es ja nichts mehr aus.
also einmal lebenslänglich ist auch ziemlich lange. so gesehen kann ich dein argument nicht ganz nachvollziehen.
Sorry aber solche Leute gehören für immer hinter Gittern, denn es war mehr als ein "Fehler" was sie gemacht hat.
aber es kann durchaus sein, dass sie keine gefahr mehr darstellt für andere. und wenn das so ist, dann muss sie auch nicht mehr eingesperrt bleiben.
es gibt keine strafe, die per se "für immer" gültigkeit hat. darf es auch nicht, denn vieles kann sich ändern.



Kann...... Ja...... vielleicht ist es aber auch anders? Wer so vorgeht wie diese Frau ist NICHT gesellschaftsfähig fähig. Keiner kann beurteilen was in einem anderen Menschen vorgeht hat man schon oft genug gesehen
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

HanFred am 15.02.2007 14:19 schrieb:
aber richter und staatsanwälte müssen sich doch an den gesetzestext halten, was meinst du, wie das sonst ausarten könnte?

Tja, und wohin ein Rechtsstaat führen kann, der sich sklavisch an Gesetze hällt ohne das jemand deren moralische Richtigkiet hinterfragt sieht man ja an den Nürnberger Rassegesetzen ganz gut.

Kumulierte Strafen finde ich auch eher bizarr lächerlich, denn abschreckend.
Siehe die Terrorprozesse in Madrid wo einem der Angeklagten 40.000 Jahre Haft drohen

Da frag ich mich doch glatt was lächerlicher ist: 40.000 Jahre Strafe oder 23 Jahre.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

BladeWND am 15.02.2007 14:35 schrieb:
Kann...... Ja...... vielleicht ist es aber auch anders? Wer so vorgeht wie diese Frau ist NICHT gesellschaftsfähig fähig. Keiner kann beurteilen was in einem anderen Menschen vorgeht hat man schon oft genug gesehen
Jupp, mit ihren 58 Jahren ist Ihr erster Schritt zurück in Freiheit sicher der Sprung in eine islamische Terrorzelle.

Sorry, leider verstösst einsperren und Schlüssel wegwerfen gegen unser Grundgesetz und die Menschenrechte. Selbst Sicherheitsverwahrung ist nur verfassungsgemäß weil sie alle 2 Jahre überprüft werden muss.
 
AW: RAF Freilassung sinnvoll oder nicht?

Maria-Redeviel am 15.02.2007 13:58 schrieb:
Mal sehen: 5 mal Lebenslänglich (78 Jahre) + 15 = 405 Jahre, davon 23 Jahre verbüsst (macht 5.6%)

Was ist das dann, wenn nicht Gnade? Ein Justizirrtum?


MAN IHR IDIOTEN!!!
die gesetzt-lage wurde in den 80ern geändert! <b>EINMAL</b> Lebenslänglich ist die <b> HÖCHSTSTRAFE</b>
sie hat mit 24 jahren bereits wesentlich mehr abgesessen!
und sicherheitsverwahrung gilt für eine <b> 56!</b> jährige Terroristin ohne terrorzelle auch nicht! oder siest du in ihr eine gefahr?
 
Zurück