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Overwatch: Bannwelle gestartet - Neukauf bringt anscheinend nichts

Ich glaube fast, dass die rechtlich das garnicht dicht machen dürften.... Aber sicher bin ich mir da nicht.
Ach warum nicht? Einfach eine lustige Klausel in die EULA packen, wie z.B. wird mit einem Battle.net Account gecheatet wird er gebannt. Fertig! Wenn die schon neuerworbene Lizenzen einfach bannen können, ohne das mit denen etwas angestellt wurde, dann geht das mit dem Account, der zumindest einmal zum cheaten genutzt wurde, sicher auch.
 
Denke mal das Bannprinzip von Blizzard ist viel weitreichender. Selbst wenn Du Dir z.B. einen komplett neuen Account (neue Emailadresse, neue Daten, einen neuen Clienten und ein neues BS (WIN 10 statt WIN 8.1 z.B.) zulegst, dazu eine komplette saubere Neuinstallation u.s.w. bist Du immer noch draußen wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe. Sprich es ist die Rede vom Auslesen der Hardware-Id. Ob das dann wirklich noch rechtens ist weiß ich dann wirklich nicht mehr. Dann könnte ja ein potentieller und unbedarfter Gebraucht-Käufer des Computers mit einem mal bei Blizzard gebannt sein obwohl er mit den Machenschaften des Vorbesitzers absolut nichts am Hut und davon auch keinerlei Kenntnis hatte. Darin sehe ich noch ein ziemlich großes Problem in der Handhabung und dem Umgang. Auch wenn ich sonst dieses harte Durchgreifen auf jedem Fall befürworte.

Im Prinzip wäre die davon betroffene Hardware dann für gewisse Gamerkreise (sprich Blizzard-Nutzer) "verbrannt" und damit auf dem Gebrauchtmarkt eigentlich unverkäuflich.
 
Ach warum nicht? Einfach eine lustige Klausel in die EULA packen, wie z.B. wird mit einem Battle.net Account gecheatet wird er gebannt. Fertig! Wenn die schon neuerworbene Lizenzen einfach bannen können, ohne das mit denen etwas angestellt wurde, dann geht das mit dem Account, der zumindest einmal zum cheaten genutzt wurde, sicher auch.

Wenn ich mich nicht täusche wird in der Regel bei Multiplayertiteln darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Drittanbietersoftware untersagt ist. Eine Zuwiderhandling kann zum Ausschluss aus den Online-Dienst führen.
 
Als Konzept durchaus nachvollziehbar: Man läßt einen verurteilten und Strafe-abgesessenen Kinder Vergewaltiger ja auch nicht im Kindergarten arbeiten.

Also die allermeisten Straftäter, wenn sie keine Sicherheitsverwahrung bekommen, sind nach der Strafe aber wieder frei und werden nicht weiter oder erneut bestraft, wenn sie nicht eine erneute Straftat begehen.

Ach warum nicht? Einfach eine lustige Klausel in die EULA packen,.

Zum Glück kann man nicht einfach jeden Mist in seine EULA oder AGB packen, sondern genug Dinge wurden schon für unwirksam erklärt, in Arbeitsverträgen, Mietverträgen und auch Software EULAs. Das ist auch kein reines Wunschkonzert für die Anbieter.

-Smoke
 
Tja selber Schuld, Dummheit muss bestraft werden.
Mich würde eher interessieren wie der Schneesturm weiß das XY erneut eine Lizenz gekauft hat und schwubs in die Tonne der neue Key.

IP Bann, unwarscheinlich.
MAC Adresse, ausgeschlossen (was ich gelesen hatte)
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Zum Glück kann man nicht einfach jeden Mist in seine EULA oder AGB packen, sondern genug Dinge wurden schon für unwirksam erklärt, in Arbeitsverträgen, Mietverträgen und auch Software EULAs. Das ist auch kein reines Wunschkonzert für die Anbieter.
Natürlich kann man nicht alles in die EULA oder AGB packen, aber wenn es wirklich schon rechtlich in Ordnung sein sollte das Blizzard neugekaufte Spiellizenzen bannen kann mit denen nichts angestellt wurde, dann sollten die wohl auch mit der Bannung eines Online-Accounts durchkommen, mit dem in einem Spiel betrogen wurde.
 
Wäre in der Tat eine interessante Frage, immerhin können da mittlerweile eine Vielzahl an Spielen / Lizenzen (und auch eingezahltes Echtgeld!) auf dem Konto liegen.
Ich glaube fast, dass die rechtlich das garnicht dicht machen dürften.... Aber sicher bin ich mir da nicht.

Warum sollten die das nicht dürfen? Viele Leute denken immer, dass wenn man sich ein Spiel kauft das es dann auch seins ist. Dem ist nicht so! Du kaufst eine Lizenz. und die beinhaltet ein Nutzungsrecht. Das (Geistige) Eigentum liegt immer noch bei Blizzard. und dieses kann auch wieder entzogen werden. Beispiel: Wenn du beim Fotografen ein Foto machen lässt. Und dieses Foto lädst du auf deine Firmenhomepage und verdienst dadurch Millionen. Dann ist der Fotograf berechtigt nutzungsgebühren zu verlangen Da du zwar das Foto (Nutzungsrecht) gekauft hast, das Geistige Eigentum aber immer noch beim Fotografen liegt.

Hier noch etwas mehr Infos (In Fachchinesisch :D): Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 7: Nutzungsrechte an Software)
Bei Spielen, oder Windows zb gilt i.d.R das einfache Nutzungsrecht.
Vertraglich vereinbarter Umfang = AGBs. Denn du stimmst diesen Zu wenn du eine Software benutzt.

Wie das mit eingezahltem Guthaben aussieht kann ich dir nicht sagen. Ich kenne die AGBs nicht. evtl. steht da was drin. Reinschreiben dürfen die ja was Sie wollen, auch dein Geld ausm Fenster werfen wenn du gebannt wirst. Ob das ganze dann aber gerichtlich standhält ist eine ganz andere Frage :-)
 
Also die allermeisten Straftäter, wenn sie keine Sicherheitsverwahrung bekommen, sind nach der Strafe aber wieder frei und werden nicht weiter oder erneut bestraft, wenn sie nicht eine erneute Straftat begehen.

Worrels Beschreibung widerspricht dem nicht, denn
Als Konzept durchaus nachvollziehbar: Man läßt einen verurteilten und Strafe-abgesessenen Kinder Vergewaltiger ja auch nicht im Kindergarten arbeiten.
den Kindergarten kann man mit der Nutzung von Blizzards Diensten (Account, Lizenzen) gleichsetzen.
Der Straftäter ist ja trotzdem frei und kann sich ja frei bewegen, ergo auch jede andere Arbeit (Spiele anderer Hersteller nutzen) aufnehmen, nur halt nicht bei Blizzard/Kindergarten
 
Dann könnte ja ein potentieller und unbedarfter Gebraucht-Käufer des Computers mit einem mal bei Blizzard gebannt sein obwohl er mit den Machenschaften des Vorbesitzers absolut nichts am Hut und davon auch keinerlei Kenntnis hatte.

Das ist das einzige echte Problem bei der ganzen Sache, genauso wie auch, daß durch den Bann des Computers es in so manchem Fall auch zu einer Art Sippenhaft kommt, da ja auch weitere Personen die diesen Computer nutzen, selbst bei einem eigenen weiteren Account gleich mitgebannt werden.
Die Frage stellt sich halt auch in welcher Kombination IP/MAC/HardwareIDs Blizzards BanSystem zum Tragen kommt - wird zum Beispiel die weiterverkaufte Hardware auch in ihren Einzelteilen geflaggt (verschiedene Käufer) etc. ?
Oder ist es nur eine Kombination aus allen Parametern?
 
Worrels Beschreibung widerspricht dem nicht, denn

den Kindergarten kann man mit der Nutzung von Blizzards Diensten (Account, Lizenzen) gleichsetzen.
Der Straftäter ist ja trotzdem frei und kann sich ja frei bewegen, ergo auch jede andere Arbeit (Spiele anderer Hersteller nutzen) aufnehmen, nur halt nicht bei Blizzard/Kindergarten

Ich denke der ganze Vergleich ist irgendwie daneben, wir reden hier davon, dass jemand ein Spiel kauft und nutzen will, und beim zweiten Mal auch im Rahmen der aufgestellten Regeln der EULA, wenn er nicht mehr betrügt. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Arbeitgeber jemanden nicht einstellt, oder ob jemand was kauft und trotzdem nicht nutzen darf. Angemessen wäre doch nur, dass er es wenn überhaupt nicht kaufen dürfte.
Das ist vielmehr so wie ehemaligen Schwarzfahrern mit gültigem Ticket die Fahrt im Bus nicht zu gestatten.

Jeder Kaufvertrag erfordert eine entsprechende Gegenleistung, sonst ist er nicht erfüllt. Darauf sollte man klagen. Zumindest müssten die Leute ihr Geld zurück bekommen, wenn die gekaufte Leistung nicht gewährt wird.
Die Masche wäre ja sonst geil, dann such ich mir was ähnliches. Verkaufe MP3s an ehemalige Raubkopierer und gebe ihnen dann die Dateien nicht weil sie könnten sie ja wieder rumkopieren.

-Smoke
 
Ich denke der ganze Vergleich ist irgendwie daneben, wir reden hier davon, dass jemand ein Spiel kauft und nutzen will, und beim zweiten Mal auch im Rahmen der aufgestellten Regeln der EULA, wenn er nicht mehr betrügt. Es ist schon ein Unterschied, ob ein Arbeitgeber jemanden nicht einstellt, oder ob jemand was kauft und trotzdem nicht nutzen darf. Angemessen wäre doch nur, dass er es wenn überhaupt nicht kaufen dürfte.
Das ist vielmehr so wie ehemaligen Schwarzfahrern mit gültigem Ticket die Fahrt im Bus nicht zu gestatten.

Jeder Kaufvertrag erfordert eine entsprechende Gegenleistung, sonst ist er nicht erfüllt. Darauf sollte man klagen. Zumindest müssten die Leute ihr Geld zurück bekommen, wenn die gekaufte Leistung nicht gewährt wird.


-Smoke

Das hört sich für mich alles zu sehr nach "der Täter ist das Opfer" an.
Man kann nicht einerseits sich hinstellen und die EULA als unwirksam erachten, wenn darin zum Beispiel ein Ausschluss von den Diensten drin steht, andererseits dann aber wieder auf dieselbe von solchen Klauseln bereinigte EULA pochen.
Vor allem ist dein Busvergleich auch nicht ganz richtig:
Sollte man ein Beförderungsverbot aussprechen, dann darfst du generell nicht dieses Beförderungsmittel nutzen - es ist dann völlig egal ob du nach dem Beförderungsverbot 100 Tickets ziehst (solche Verbote existieren wirklich, zum Beispiel bei der DB gegnüber Hooligans und sind auch schon Gerichts "gestählt").
Der Kaufvertrag ist in diesem Fall schon von vornherein nichtig.
Viel Glück beim "Einklagen" der Leistung, beziehungsweise des Geldes.

Die Masche wäre ja sonst geil, dann such ich mir was ähnliches. Verkaufe MP3s an ehemalige Raubkopierer und gebe ihnen dann die Dateien nicht weil sie könnten sie ja wieder rumkopieren.
Das ist von vorne bis hinten Quatsch, aber hey laß dich nicht abhalten.
 
"Währenddessen rühmt sich ein deutscher Anbieter damit"
"Diese Firma befindet sich bereits seit mehreren Jahren im Rechtsstreit mit Blizzard."

Wusste garnicht das "B.....d" hacks macht :/
 
Ich denke der ganze Vergleich ist irgendwie daneben, wir reden hier davon, dass jemand ein Spiel kauft und nutzen will, und beim zweiten Mal auch im Rahmen der aufgestellten Regeln der EULA, wenn er nicht mehr betrügt.
Auch wenn Vergleiche selten das Objekt exakt abbilden: Dieser Teilaspekt ist damit doch genau getroffen:

Ein Kinder Vergewaltiger geht an einen Ort, wo er sein Opfer findet und schreitet zur Tat
Er wird erwischt, verurteilt und hat seine Strafe verbüßt. Jetzt ist er ein freier Mann, der außer einem Fleck in seinem Lebenslauf und Gewissen genau dieselben Rechte hat wie jeder von uns
Auch, wenn er sich sich absolut vorbildlich und gesetzestreu verhält, wird er keinen Job bekommen, in dem er mit Kindern zu tun hat.

Zusammenfassend: Wenn man weiß, daß er <Gesellschaftsgruppe X> schon mal ausgenutzt hat, dann läßt man ihn selbst dann nicht mehr in deren Nähe, wenn er sich dieses Mal bisher nichts zu schulden kommen läßt.

Jeder Kaufvertrag erfordert eine entsprechende Gegenleistung, sonst ist er nicht erfüllt. Darauf sollte man klagen. Zumindest müssten die Leute ihr Geld zurück bekommen, wenn die gekaufte Leistung nicht gewährt wird.
Deswegen schrieb ich ja extra: "Als Konzept durchaus nachvollziehbar:" und vorher eben auch noch: "Eben das ist ja die Frage: ob das rechtlich haltbar ist."
 
Was hast du denn da feines gelesen? :-D

Na was wohl :D ;)

Ich finde es trozudem erstaunlich. Wenn er/sie sich an ein "neuen" Rechner setzt, neue IP bzw VPN hat sollte es wohl klappen denke ich aber wegen eines Spiels so einen aufwand zu betreiben wage ich mal zu bezweifeln :D
 
Wenn Blizzi bei kauf auf der Verpackung eine Info hat, oder auch bei Online Kauf eine Info hat, aus der ganz klar hervorgeht das ehemalige Cheater jedes Recht an Erfüllung einer Gegenleistung verlieren ist das ok, wenn nicht ist Blizzi in Zugzwang, denn das geht gar nicht. Auch wenn ich "nur" eine Lizenz erwerbe. So etwas kann man auch als Betrug auslegen, wenn von vorne rein Feststeht das der Käufer, aus welchen Gründen auch immer keine Gegenleistung für sein Geld bekommt.
Blizzard geht hier ganz klar den Weg, wo kein Kläger, da könnt ihr mich mal und ich kann machen was mir gefällt.
Wie gesagt, Cheater haben kein Anrecht auf Onlinegaming, aber man darf diesen auch nicht ohne Info das Geld aus der Tasche ziehen. Rein Rechtlich ist so ein verhalten seitens Blizzard nicht haltbar.
 
Falls deine Wahrsagekugel gerade in der Werkstatt sein sollte:

Wie wäre es denn mal mit einer erleuchtenden Information darüber, warum Blizzard das nicht an der MAC Adresse festmachen können soll?
 
Hart wenn man dann "bekehrt" wurde und sagt "Na gut ich spiele ohne cheats, hacks, etc." aber diese Bekehrung findet natürlich nur dadurch statt, dass blizz hier rigoros vorgeht...

Ich finds richtig, es ist sonst einfach unfair den anderen gegenüber und vor allem kann sowas ein MP-Spiel umbringen....wieviele Spiele werden nicht richtig gespielt, weil zu viele Hacker unterwegs sind?
 
Falls deine Wahrsagekugel gerade in der Werkstatt sein sollte:

Wie wäre es denn mal mit einer erleuchtenden Information darüber, warum Blizzard das nicht an der MAC Adresse festmachen können soll?

Daß hieße de facto daß die Hardware auch bei einem Verkauf an einen anderen unschuldigen Gamer "verbrannt" wäre. Sprich eine Nutzung über Blizzard wäre nicht möglich. Und das ist der einzige große Haken worin ich starke Bedenken sehe.
 
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