Amosh
Gelegenheitsspieler/in
Da liegst du völlig falsch. Mein Recht auf Privatsphäre überwiegt das Interesse des Supermarktes auf Schutz seines Eigentums, das haben auch schon Gerichte so gesehen. Solch stichprobenartige Kontrollen sind nicht zulässig.a) Das hat nichts mit Generalverdacht zu tun, sondern meist mit Stichproben. Und wenn ein entsprechendes Interesse vorliegt - du dich also irgendwie so verhalten hast, daß ein Diebstahl nahe liegt - dürfte das Recht auf deine Privatsphäre damit in diesem Fall erloschen sein.
b) Der Kassiererin ist es völlig egal, was du in deinem Rucksack hast. Sie hat ihre Arbeitsanweisungen (zB "bei Verdacht" oder "Stichproben bei 10% aller Kunden mit Tasche") und die muß sie abarbeiten. Fertig.
Urteil > VIII ZR 221/95 | BGH - BGH zur höflichen Bitte einer Taschenkontrolle im Supermarkt < kostenlose-urteile.de
Aber ich würde sagen, wir kehren jetzt mal zum Thema zurück. ^^
Ich brech mir keinen aus der Krone wenn ich zeige was los ist. Und ich renne aber auch nicht in den Supermarkt mit einer Tasche mit Inhalt drin. Damit kann man das Problem ganz bequem umgehen. Man zeigt eine leere Einkaufstasche die im Wagen liegt und fertig ist der Lack. Beide sind zufrieden.
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