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News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Ich verstehe es echt nicht wie man immer noch bei Raubkopien von Diebstahl sprechen kann. Natürlich entsteht ein Schaden bei jeder Raubkopie, er liegt aber im Rahmen einer Lizenzverletzung, welche auch das Weitergeben des Contents an Freude und Familie beinhaltet. Und in diesem Zusammenhang von Diebstahl zu sprechen ist in meinen Augen hochprozentiger Blödsinn.

Aber es ist ja nur meine Meinung, ich weiss das viele hier ne andere haben und mich eh als einen von der dunklen Seite der Macht abstempeln ;)...und das nur weil ich mir manchmal Single Player Spiele mit mehreren Leuten kaufe oder mir Fallout 3 DLC´s auf nen Stick kopiere :rolleyes:

Wenn es es für einige Moralapostel Diebstahl ist...okay...ich kann und will deren Meinung nicht ändern, aber es bleibt eine Tatsache das die Raubkopie bzw. Lizenzverletzung vom sachlichen Tatbestand und aus der juristischen Sichtweise dem Diebstahl nicht annährend gleicht.

Entschludigt und Rechtfertigt diese Tatsache die Raubkopie. Nein natürlich nicht, aber lasst doch bitte diese Diebstahl gerede sein und wehe es kommt mir wieder einer mit dem Porsche Beispiel :$ ;)

Es bleibt Illegal und Falsch, ist aber kein Diebstahl. Punkt!
 
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wenn du das Spiel im Laden mit gefälschten Banknoten kaufst, ist das wie Diebstahl, du nimmst die ware ja ohne zu bezahlen mit weil falschgeld kein gesetzliches zahlungsmittel ist..
 
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RonTaboga am 01.07.2009 12:43 schrieb:
Es bleibt Illegal und Falsch, ist aber kein Diebstahl. Punkt!
Wayne?!

Macht es der Umstand, das du es nicht als Diebstahl im weitesten Sinne klassifizierst, weniger schlimm, sich Raubkopien zu besorgen? Das ist eine Frage, keine Unterstellung. ;)

Ausserdem ist es Haarspalterei. Es gibt wohl weit interessantere Themen als dieses ewige "Raubkopien sind kein Diebstahl !!eins11elf!!!"-Geschwafel. ;)
Das haben wir doch schon zum x-ten Mal durchgekaut.
 
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MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:49 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 11:19 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:05 schrieb:
Das Klauen einer Software durch Kopieren bemerkt man direkt nicht, weil nichts fehlt.
Der Hersteller nur die Einnahmen :B
Lies meinen Satz aufmerksamer durch.

Deinen Satz hab ich schon verstanden, ich wollts einfach noch mal sagen ;)
 
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Ist zwar kein Diebstahl, aber trotzdem ein Straftatbestand: §§ 106 ff. UrhG.

Die Anwälte der Rechteinhaber müssen wohl - zumindest zivilrechtlich - noch in größerem Umfang (vorerst ja nur p2p) um sich schlagen, damit vielleicht mal einige "Schwarzkopierer" aufwachen. Der Fall Earth 2150 war damals wohl der erste Rundumschlag.

Huskyboy am 01.07.2009 12:55 schrieb:
wenn du das Spiel im Laden mit gefälschten Banknoten kaufst, ist das wie Diebstahl, du nimmst die ware ja ohne zu bezahlen mit weil falschgeld kein gesetzliches zahlungsmittel ist..

Das ist kein Diebstahl, sondern Betrug.
Nebenbei auch § 146 Abs.1 Nr.3 StGB.
 
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ich kaufe keine Lizenz, ich kaufe das Spiel
 
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Huskyboy am 01.07.2009 13:08 schrieb:
ich kaufe keine Lizenz, ich kaufe das Spiel

... was die Antwort wäre auf welche Feststellung?
:rolleyes:

Davon abgesehen erwirbst du nur ein Nutzungsrecht.
Nebenbei Eigentum an einer DVD-Hülle, einem Handbuch und einem CD-"Rohling", nicht aber an der Software.
 
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Gerry am 01.07.2009 13:21 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 13:08 schrieb:
ich kaufe keine Lizenz, ich kaufe das Spiel

... was die Antwort wäre auf welche Feststellung?
:rolleyes:

Davon abgesehen erwirbst du nur ein Nutzungsrecht.
Nebenbei Eigentum an einer DVD-Hülle, einem Handbuch und einem CD-"Rohling", nicht aber an der Software.

lol das kauen diese software firmen seit x jahren vor, richtiger wird das dadurch immer noch nicht, ich erwerbe das spiel kein nutzungsrecht

deswegen hab ich auch z.b. alle umtausch und gewährleistungsansprüche wie bei einem Toaster.. Ein verbuggtes spiel kannst du umtauschen, das würde nicht gehen würdest du nur ein nutzungsrecht haben
 
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Huskyboy am 01.07.2009 13:31 schrieb:
deswegen hab ich auch z.b. alle umtausch und gewährleistungsansprüche wie bei einem Toaster.. Ein verbuggtes spiel kannst du umtauschen, das würde nicht gehen würdest du nur ein nutzungsrecht haben
Das ist falsch. %)
 
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Rabowke am 01.07.2009 13:51 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 13:31 schrieb:
deswegen hab ich auch z.b. alle umtausch und gewährleistungsansprüche wie bei einem Toaster.. Ein verbuggtes spiel kannst du umtauschen, das würde nicht gehen würdest du nur ein nutzungsrecht haben
Das ist falsch. %)

nein ist es nicht, es gelten die gleichen regeln wie bei einem toaster, der händler hat die möglichkeit zur nachbesserung (schwierig, ich kann keine bugfixes programmieren) und klappt die nachbesserung nicht, umtausch, da ein anderes exemplar genau das gleiche problem hat gibts in dem fall die geld zurück methode..

würde ich Toaster verkaufen hätte ich z.b. die möglichkeit den Toaster zu reparieren, ein COmputerspiel zu reparieren ist da aber etwas schwierig

wobei man das nachbessern gleich übergehen kann als händler denn man kann es ja eh nicht

Gleiches gilt z.b. wenn das Spiel "features" wie Onlineaktivierung hat die nicht auf der Packung stehen, das ist ebenso ein produktmangel
 
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RonTaboga am 01.07.2009 12:43 schrieb:
Ich verstehe es echt nicht wie man immer noch bei Raubkopien von Diebstahl sprechen kann. Natürlich entsteht ein Schaden bei jeder Raubkopie, er liegt aber im Rahmen einer Lizenzverletzung, welche auch das Weitergeben des Contents an Freude und Familie beinhaltet. Und in diesem Zusammenhang von Diebstahl zu sprechen ist in meinen Augen hochprozentiger Blödsinn.

Aber es ist ja nur meine Meinung, ich weiss das viele hier ne andere haben und mich eh als einen von der dunklen Seite der Macht abstempeln ;)...und das nur weil ich mir manchmal Single Player Spiele mit mehreren Leuten kaufe oder mir Fallout 3 DLC´s auf nen Stick kopiere :rolleyes:

Wenn es es für einige Moralapostel Diebstahl ist...okay...ich kann und will deren Meinung nicht ändern, aber es bleibt eine Tatsache das die Raubkopie bzw. Lizenzverletzung vom sachlichen Tatbestand und aus der juristischen Sichtweise dem Diebstahl nicht annährend gleicht.

Entschludigt und Rechtfertigt diese Tatsache die Raubkopie. Nein natürlich nicht, aber lasst doch bitte diese Diebstahl gerede sein und wehe es kommt mir wieder einer mit dem Porsche Beispiel :$ ;)

Es bleibt Illegal und Falsch, ist aber kein Diebstahl. Punkt!
Das Porsche Beispiel: Beim Porsche klaut man mit einem Diebstahl die Materialkosten und bringt den Erzeuger um die Löhne der Arbeiter, die das Ding produziert haben, und die Entwicklungskosten.
Bei einem Spiel bringt man den Erzeuger mit einer Kopie um die Entwickllungskosten und die Löhne der Programmierer.

Der einzige Unterschied ist der Materialwert und der ist bei einem Porsche relativ unbedeutend.
Das selbe trifft im Übrigen auf das Spiel im Laden zu.

Also, wo liegt der große Unterschied?

(Jaja, rechtlich gesehen, rechtlich gesehen ist vieles.)
 
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Huskyboy am 01.07.2009 13:54 schrieb:
Rabowke am 01.07.2009 13:51 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 13:31 schrieb:
deswegen hab ich auch z.b. alle umtausch und gewährleistungsansprüche wie bei einem Toaster.. Ein verbuggtes spiel kannst du umtauschen, das würde nicht gehen würdest du nur ein nutzungsrecht haben
Das ist falsch. %)

nein ist es nicht, es gelten die gleichen regeln wie bei einem toaster, der händler hat die möglichkeit zur nachbesserung (schwierig, ich kann keine bugfixes programmieren) und klappt die nachbesserung nicht, umtausch, da ein anderes exemplar genau das gleiche problem hat gibts in dem fall die geld zurück methode..
Deine Schlussfolgerung ist falsch.
Du beziehst dich auf die Gewährleistung beim 'Kauf'. Du gehst ein Rechtsgeschäft mit dem Händler ein, der dann 'nachbessern' oder 'wandeln' muss.

Trotzdem erwirbst du kein Eigentum an der Software, also an den Daten die auf dem Datenträger sind. Du erwirbst ein Nutzungsrecht dieser Software.

Bitte keine Dinge verwechseln, mischen und anschließend falsche Rückschlüsse ziehen.

Du solltest dir mal die Definitionen von Gewährleistung, Nutzungsrecht Software sowie Kaufvertrag durchlesen.

Vllt. wird dir jetzt einiges klarer ... ;)
 
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Ja, HackePeter/Huskyboy, ich weiß, du lebst in deiner eigenen Welt.
Soll ich den anderen Beteiligten mal erläutern wie du dich in den einschlägigen Foren nennst und weshalb du - ob Tag pder Nacht - so viel Zeit hast? ;)

Stichwort "geistige Schöpfung" -> Blick ins UrhG.
Man erwirbt an einer Software kein Eigentum.

Zu deinem "tollen Gegenargument" Kauf-/Gewährleistungsrecht:
Auf Kaufverträge über Software finden die Vorschriften über den Sachkauf Anwendung:
Vertragsgegenstand Datenträger: § 433 BGB
Bei einem legalen Download: Über § 453 BGB

Noch Fragen?
 
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Huskyboy am 01.07.2009 13:54 schrieb:
Rabowke am 01.07.2009 13:51 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 13:31 schrieb:
deswegen hab ich auch z.b. alle umtausch und gewährleistungsansprüche wie bei einem Toaster.. Ein verbuggtes spiel kannst du umtauschen, das würde nicht gehen würdest du nur ein nutzungsrecht haben
Das ist falsch. %)

nein ist es nicht, es gelten die gleichen regeln wie bei einem toaster, der händler hat die möglichkeit zur nachbesserung (schwierig, ich kann keine bugfixes programmieren) und klappt die nachbesserung nicht, umtausch, da ein anderes exemplar genau das gleiche problem hat gibts in dem fall die geld zurück methode..

würde ich Toaster verkaufen hätte ich z.b. die möglichkeit den Toaster zu reparieren, ein COmputerspiel zu reparieren ist da aber etwas schwierig

wobei man das nachbessern gleich übergehen kann als händler denn man kann es ja eh nicht

Gleiches gilt z.b. wenn das Spiel "features" wie Onlineaktivierung hat die nicht auf der Packung stehen, das ist ebenso ein produktmangel

Falsch.
Den Toaster kannst du auseinander nehmen und die Einzelteile auf dem Flohmarkt verkaufen, du hast den Toaster gekauft, er ist dein Eigentum, du kannst damit tun und lassen, was du willst.

Mach das mal mit dem Quellcode auf DVDs und verkauf ein paar gescriptete Zeilen, dann hast du ziemlich schnell eine Klage am Hals...

Es gibt also sehr wohl einen Unterschied zwischen Toastern und Software.
 
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Vordack am 01.07.2009 12:58 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:49 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 11:19 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:05 schrieb:
Das Klauen einer Software durch Kopieren bemerkt man direkt nicht, weil nichts fehlt.
Der Hersteller nur die Einnahmen :B
Lies meinen Satz aufmerksamer durch.
Deinen Satz hab ich schon verstanden, ich wollts einfach noch mal sagen ;)
Nein, hast du nicht. :B
 
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MiffiMoppelchen am 01.07.2009 14:12 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 12:58 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:49 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 11:19 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:05 schrieb:
Das Klauen einer Software durch Kopieren bemerkt man direkt nicht, weil nichts fehlt.
Der Hersteller nur die Einnahmen :B
Lies meinen Satz aufmerksamer durch.
Deinen Satz hab ich schon verstanden, ich wollts einfach noch mal sagen ;)
Nein, hast du nicht. :B

Ich glaube er meinte das richtige, hat nur die falsche Grammatik benutzt. Es müsste heissen "DEM Hersteller nur die Einnahmen..."
 
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Rabowke am 01.07.2009 14:02 schrieb:
Trotzdem erwirbst du kein Eigentum an der Software, also an den Daten die auf dem Datenträger sind. Du erwirbst ein Nutzungsrecht dieser Software.

du erwirbst aber defintiv mehr als eine nutzungsLizenz, du erwirbst eine bewegliche sache für die die selben ansprüche wie für das beispiel den toaster gelten, software hat nur einige dinge mehr, z.b. das du sie nicht rückentwickeln darfst, im gegenzug, wenn der toaster ein patentgeschütztes "nicht anbrenn" dings hat darfste das ja auch nicht einfach nachbauen

btw bei nem spiel kann ich auch Hülle, Datenträger und Handbuch einzelnd verkaufen
 
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louplex am 01.07.2009 14:17 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 14:12 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 12:58 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:49 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 11:19 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:05 schrieb:
Das Klauen einer Software durch Kopieren bemerkt man direkt nicht, weil nichts fehlt.
Der Hersteller nur die Einnahmen :B
Lies meinen Satz aufmerksamer durch.
Deinen Satz hab ich schon verstanden, ich wollts einfach noch mal sagen ;)
Nein, hast du nicht. :B

Ich glaube er meinte das richtige, hat nur die falsche Grammatik benutzt. Es müsste heissen "DEM Hersteller nur die Einnahmen..."

Könnte sein :-D

Miffi, und das "direkt" in Deinem Satz habe ich auch mitgelesen...

edit: Ach ja Miffi, wenn EA am Wochenende vor dem Release von Sims3 hört daß schon XXX Exemplare durch Tauschbörsen runtergeladen sind, dann merken sie den Verlust zwar noch nciht direkt, wissen aber sehr wohl daß er vorhanden ist.

Wenn du dich auf irgendetwas anderes als meinen zitierten Satz beziehst, ich habe mich nur auf den bezogen ;)
 
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Huskyboy am 01.07.2009 14:20 schrieb:
Rabowke am 01.07.2009 14:02 schrieb:
Trotzdem erwirbst du kein Eigentum an der Software, also an den Daten die auf dem Datenträger sind. Du erwirbst ein Nutzungsrecht dieser Software.

du erwirbst aber defintiv mehr als eine nutzungsLizenz, du erwirbst eine bewegliche sache für die die selben ansprüche wie für das beispiel den toaster gelten, software hat nur einige dinge mehr, z.b. das du sie nicht rückentwickeln darfst, im gegenzug, wenn der toaster ein patentgeschütztes "nicht anbrenn" dings hat darfste das ja auch nicht einfach nachbauen

btw bei nem spiel kann ich auch Hülle, Datenträger und Handbuch einzelnd verkaufen

Das steht auch nicht im Widerspruch zu dem, was du zitiert hast.

"Trotzdem erwirbst du kein Eigentum an der Software, also an den Daten die auf dem Datenträger sind. Du erwirbst ein Nutzungsrecht dieser Software."

Nicht mehr, nicht weniger.
Es ging hier nie um den Materialwert, immer nur darum, dass so viele Menschen leider den Wert digitaler Waren nicht sehen/akzeptieren/respektieren können.
 
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Huskyboy am 01.07.2009 14:20 schrieb:
btw bei nem spiel kann ich auch Hülle, Datenträger und Handbuch einzelnd verkaufen
Allein an dem Satz merke ich, dass du das Thema nicht verstanden hast. %)
 
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