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News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Rabowke am 01.07.2009 14:28 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 14:20 schrieb:
btw bei nem spiel kann ich auch Hülle, Datenträger und Handbuch einzelnd verkaufen
Allein an dem Satz merke ich, dass du das Thema nicht verstanden hast. %)

Husky, DAS sind ja auch Dinge die dem Spiel beiliegen, die Du quasi erwirbst wenn du das Spiel in der Packung kaufst. Alle "festen" Dinge inkl. der CD/DVD sind Deine, die Diskussion geht ja eher um die Bits und Bytes auf der CD die man nicht anfassen kann.
 
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louplex am 01.07.2009 14:27 schrieb:
Nicht mehr, nicht weniger.
Es ging hier nie um den Materialwert, immer nur darum, dass so viele Menschen leider den Wert digitaler Waren nicht sehen/akzeptieren/respektieren können.
Ebend.
Es ist uns ja wohl allen klar, dass der Materielle Wert eines Spiels sehr gering ist.
Aber die Arbeit die dahintersteckt ist das, was man bei Spielen bezahlt.
Wenn duzende (hunderte) von Leuten über Monate und Jahre an einem Spiel sitzen, dann wollen die auch bezahlt werden.
Wer das nicht einsieht und akzeptiert, der solls einfach lassen.
 
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Vordack am 01.07.2009 14:30 schrieb:
Rabowke am 01.07.2009 14:28 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 14:20 schrieb:
btw bei nem spiel kann ich auch Hülle, Datenträger und Handbuch einzelnd verkaufen
Allein an dem Satz merke ich, dass du das Thema nicht verstanden hast. %)

Husky, DAS sind ja auch Dinge die dem Spiel beiliegen, die Du quasi erwirbst wenn du das Spiel in der Packung kaufst. Alle "festen" Dinge inkl. der CD/DVD sind Deine, die Diskussion geht ja eher um die Bits und Bytes auf der CD die man nicht anfassen kann.

ändert nichts daran das du deutlich mehr als nur eine polelige nutzungslizenz erwirbst, du erwirbst das spiel selbst

das du es nicht zurückentwickeln darfs um damit dann die möglichkeit zu schaffen programmteile für andere dinge zu nutzen ist natürlich klar..

wäre das nämlich wirklich so das du nur eine nutzungslizenz erwerben würdest könnten die hersteller die problemlos widerrufen, der gewährleistungsanspruch wär nicht vorhanden etc..
 
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Huskyboy am 01.07.2009 14:43 schrieb:
ändert nichts daran das du deutlich mehr als nur eine polelige nutzungslizenz erwirbst, du erwirbst das spiel selbst
Verstehst du das nicht?
Du erwirbst eben nicht das Spiel selbst, sondern lediglich das Nutzungsrecht für das Spiel.
Punkt.

Handbuch, Verpackung, Datenträger und ähnliche Goodies gehen wiederum in dein Eigentum über.

Das ist die aktuelle Rechtslage ... deal with it.

Ich empfehle dir nochmal die Definition von Software etc.pp. zu studieren und einmal in Ruhe darüber nachzudenken.

Ich hab bei dir immer mehr den Eindruck, dass es auf Teufel komm raus nicht möglich ist, dass du Fehler deinerseits eingestehst und einfach mal Dinge akzeptierst, so wie sie sind.

Das ewige rumdiskutieren bringt einfach nichts, denn dadurch werden deine Äußerungen nicht richtiger ... maximal verliert dein Diskussionspartner das Interesse an der Diskussion.
 
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Huskyboy am 01.07.2009 14:43 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 14:30 schrieb:
Rabowke am 01.07.2009 14:28 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 14:20 schrieb:
btw bei nem spiel kann ich auch Hülle, Datenträger und Handbuch einzelnd verkaufen
Allein an dem Satz merke ich, dass du das Thema nicht verstanden hast. %)

Husky, DAS sind ja auch Dinge die dem Spiel beiliegen, die Du quasi erwirbst wenn du das Spiel in der Packung kaufst. Alle "festen" Dinge inkl. der CD/DVD sind Deine, die Diskussion geht ja eher um die Bits und Bytes auf der CD die man nicht anfassen kann.

ändert nichts daran das du deutlich mehr als nur eine polelige nutzungslizenz erwirbst, du erwirbst das spiel selbst

das du es nicht zurückentwickeln darfs um damit dann die möglichkeit zu schaffen programmteile für andere dinge zu nutzen ist natürlich klar..

wäre das nämlich wirklich so das du nur eine nutzungslizenz erwerben würdest könnten die hersteller die problemlos widerrufen, der gewährleistungsanspruch wär nicht vorhanden etc..

Seit wann hat man denn bei dem Erwerb von Nutzungslizenzen keinen Gewährleistungsanspruch, Garantie o.ä.?
Du erwirbst die Nutzungslizenz an der Software, die "Hardware" ist dein Eigentum.
Allerdings frage ich mich, wie oft man dir das noch schreiben soll...
 
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dann erklär mir mal wie du ein spiel aufgrund eines kopierschutzes der nicht auf der packung erwähnt wird umtauschen willst wenn du nur eine "nutzungslizenz" hast

da greift die gewährleistung nicht

du erwirbst ein Sachgut, deswegen greift das ja erst überhaupt

Frag mal bei deinem örtlichen verbraucherschutz nach, die erklären dir das schon

komischerweise machen vertriebe auch weniger mucken beim umtausch als z.b. der saturn oder gamestop, da musste teilweise ziemlich heftig diskutieren, dem vertrieb gibts einfach nen paket retoure und dann ist da die sache gegessen

Wenn ein kunde kommt und sagt "das läuft nicht obwohl ich die mindestanforderungen erfülle" oder mir sagt "Das teil hat nen Bahkopierschutz" und auf der packung steht nichts drauf, oder mir der Kunde sagt "Das spiel hat bugs" glaub ich dem das erstmal und nehm das zurück, und er kriegt sein geld wieder oder nen anderes spiel.. ich weiss nicht wo einige läden da das problem sehen, wenn der selbe kunde natürlich 3x am tag kommt..

aber mal zurück zum thema

wie soll das funktionieren?

Ich verkauf Spiel Y, woher soll der hersteller dann wissen das ich das Verkauft habe, sprich ich müsste mir irgendeine seriennumer notieren, dann dem händler melden das ich das spiel verkauft habe oder wie?
 
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Huskyboy am 01.07.2009 14:57 schrieb:
dann erklär mir mal wie du ein spiel aufgrund eines kopierschutzes der nicht auf der packung erwähnt wird umtauschen willst wenn du nur eine "nutzungslizenz" hast
Verschwiegene Eigenheit des Produkts was du kaufst?

da greift die gewährleistung nicht
Äh, sehr gut Cpt. Obvious ... das hat aber auch noch nie jemand hier behauptet.

du erwirbst ein Sachgut, deswegen greift das ja erst überhaupt
Was greift dann erst überhaupt? Natürlich hast du das Recht auf ein mangelfreies Produkt beim Erwerb der Nutzungsrechte der Software, warum auch nicht?

Das hat aber nichts damit zutun, dass wie du der Meinung bist, das komplette Spiel in dein Eigentum übergeht.

Das eine hat mit dem anderen nichts zutun.

Frag mal bei deinem örtlichen verbraucherschutz nach, die erklären dir das schon
:B

komischerweise machen vertriebe auch weniger mucken beim umtausch als z.b. der saturn oder gamestop, da musste teilweise ziemlich heftig diskutieren, dem vertrieb gibts einfach nen paket retoure und dann ist da die sache gegessen
Was hat das jetzt bitte mit dem eigentlichen Thema zutun? Überhaupt nichts.
Langsam wirds wirklich lächerlich wie du hier 'diskutierst'. Was hat bitte der "Vertrieb" ( was auch immer das nach deiner Definition sein soll ) mit dem Händler zutun und wie sich das im Rückgaberecht wiederspiegelt?

Bleib doch bei ein oder zwei Diskussionsthemen, du verhederst dich andauernd mit bestimmten Dingen und kommst von A nach B nach C nach [...]
 
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Nochmal für dich

Der Hersteller behauptet munter das du nur eine Nutzungslizenz erwirbst, sprich die hast du, das spiel selbst bekommst du nur dabei weil der hersteller kulant ist, der könnte auch sagen "sie zu wo du das spiel herbekommst du hast ja nur die nutzungslizenz gekauft" folglich würde die gewährleistung sich nur auf die nutzungslizenz beziehen, und die ist nichts greifbares da die ja nicht mit einem datenträger gekoppelt sein muss

sprich du könntest die nutzunglizenz zurückgeben wenn sie fehlerhaft wär, das spiel aber nicht, das haste ja nicht erworben sondern nur die nutzungslizenz

Microsoft verkauft z.b. auch Lizenzen ohne Datenträger, da kaufst du wirklich nur die lizenz, ist z.b. für große firmen einfacher, die kaufen wirklich nur 100 lizenzen, und installieren dann überall die eine gekaufte, was ja legal ist da sie die entsprechende anzahl an lizenzen haben, das trifft nur auf spiele nicht zu, denn Microsoft weisst beim Lizenzkauf darauf hin das man eben NUR die lizenz kauft, nicht die software

tun hersteller nicht, jedenfalls stand das bisher auf keiner packung drauf
 
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Kürzen wir es mal ab, weil es wird mir langsam wirklich zu anstrengend gg. eine Wand zu reden.

Wikipedia zum Thema Software & Lizenzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Software#Lizenzmodelle

Wikipedia zum Thema Kaufvertrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag

Wikipedia zum Thema Gewährleistung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Wenn du alle Artikel aufmerksam durchliest ... dann wirst du erkennen das deine Aussagen einfach falsch sind.

Viel Spass beim Lesen. :top:
 
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Vordack am 01.07.2009 14:26 schrieb:
louplex am 01.07.2009 14:17 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 14:12 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 12:58 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:49 schrieb:
Vordack am 01.07.2009 11:19 schrieb:
MiffiMoppelchen am 01.07.2009 11:05 schrieb:
Das Klauen einer Software durch Kopieren bemerkt man direkt nicht, weil nichts fehlt.
Der Hersteller nur die Einnahmen :B
Lies meinen Satz aufmerksamer durch.
Deinen Satz hab ich schon verstanden, ich wollts einfach noch mal sagen ;)
Nein, hast du nicht. :B

Ich glaube er meinte das richtige, hat nur die falsche Grammatik benutzt. Es müsste heissen "DEM Hersteller nur die Einnahmen..."

Könnte sein :-D

Miffi, und das "direkt" in Deinem Satz habe ich auch mitgelesen...

edit: Ach ja Miffi, wenn EA am Wochenende vor dem Release von Sims3 hört daß schon XXX Exemplare durch Tauschbörsen runtergeladen sind, dann merken sie den Verlust zwar noch nciht direkt, wissen aber sehr wohl daß er vorhanden ist.

Wenn du dich auf irgendetwas anderes als meinen zitierten Satz beziehst, ich habe mich nur auf den bezogen ;)
Was aber überhaupt nichts damit zu tun hat, was sich der Dieb denkt, wenn er was reales klaut oder irgendwas kopiert.

Ich mein, ich kann auch irgendwo einen Satz aus dem Kontext reissen und das dann kommentieren...
-> Nicht verstanden (oder besser vollkommen ignoriert) was die eigentliche Aussage sein soll.
 
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Nutzungsrecht
Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen.
und genau das sehen verbraucherschützer und diverse juristen eben nicht so.. nur gibt es keinerlei gerichtsurteile dazu weil schlicht bisher niemand einen grund hatte dagegen zu klagen

das würde wohl passieren sobalt irgendeiner dann wirklich kommen würde "pah, kunde, verpiss dich du hast nur nen Nutzungsrecht gekauft".. Deswegen tauschen die ja trotz ihre hinweise "kein umtausch" um

aber zum Kopierschutz zurück, wie funktioniert das bitte? wenn nen Kunde jetzt Spiel Y kauft, woher soll der Hersteller wissen das er das Spiel jetzt freischalten kann für diesen kunden? Sprich ich müsste mir beim verkauf ne nummer notieren, und mich dann gleich nach dem verkauf mit dem hersteller in verbindung setzen und dem sagen "ich hab Spiel Y verkauft, mit der nummer, bitte freischalten!"
 
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Huskyboy am 01.07.2009 15:10 schrieb:
Der Hersteller behauptet munter das du nur eine Nutzungslizenz erwirbst, sprich die hast du, das spiel selbst bekommst du nur dabei weil der hersteller kulant ist, der könnte auch sagen "sie zu wo du das spiel herbekommst du hast ja nur die nutzungslizenz gekauft"
Richtig, das könnte der Hersteller z.B. sagen ... er liefert dir aber meistens die Software mit.
Woher du die Software schlussendlich beziehst, ist im Grunde egal wenn es dir nicht auf Grund von technischen Möglichkeiten beschränkt ist.

Eine Beschränkung ist z.B. der Kopierschutz vom Spiel, der die Benutzung nur dann erlaubt, wenn du eine bestimmte DVD im Laufwerk hast. Nämlich die, die vom Hersteller beigefügt wird.

Du redest die ganze Zeit am Thema vorbei, ich glaub langsam wirklich, du hast das Thema nicht verstanden.

Du erwirbst ein Nutzungsrecht an der Software ... dieses Nutzungsrecht erlaubt dir, die Software vollumfänglich zu benutzen, jedenfalls im Rahmen des Rechteinhabers. Wenn du auf Grund von Mängeln ( = deine Bugs / Fehler ) dazu nicht in der Lage bist, hast du ein Recht auf Nachbesserung, Wandel und eben Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ich hoffe das war jetzt wenigstens einigermaßen verständlich. :haeh:
 
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wir schreiben schlicht aneinander vorbei

und erklär mir lieber wie dieser "kopierschutz" funktionieren soll, so wie ich es mir denke ist das nämlich absolut untragbar,..
 
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Huskyboy am 01.07.2009 15:23 schrieb:
und erklär mir lieber wie dieser "kopierschutz" funktionieren soll, so wie ich es mir denke ist das nämlich absolut untragbar,..
Vllt. versteh ich dich auch nur falsch, kann ja alles sein.
Aber ich sehe im Augenblick das "Problem" mit dem Kopierschutz nicht. Vorallem nicht in Hinblick auf die eigentliche Diskussion, die wir im Augenblick führen: Nutzungsrecht <> Eigentum an Software.

Also vllt. erklärst du mir genauer, wo deine Bedenken sind und was genau "untragbar" sein soll.

Danke dir.
 
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ganz einfach, wenn man dem hersteller ständig mitteilen muss das man ein Spiel verkauft hat und dieser es freischalten sollte

und jede firma diesen kopierschutz benutzen sollte müsste ich nach jedem verkauften spiel zum telefon greifen damit der kunde das spiel zuhause auch gleich spielen kann und mir das nicht wieder auf die theke schmeisst
 
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Huskyboy am 01.07.2009 15:35 schrieb:
Ich versteh dich immer noch nicht, wirklich nicht.
Redest du jetzt vom Inhalt des Artikels ( neuartigen Spiele-Kopierschutz ) oder beziehst du dich immer noch auf unsere Diskussion zum Thema Erwerb von Software / Nutzungsrecht.

:-o
 
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Rabowke am 01.07.2009 15:52 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 15:35 schrieb:
Ich versteh dich immer noch nicht, wirklich nicht.
Redest du jetzt vom Inhalt des Artikels ( neuartigen Spiele-Kopierschutz ) oder beziehst du dich immer noch auf unsere Diskussion zum Thema Erwerb von Software / Nutzungsrecht.

:-o

von dem "neuartigen" kopierschutz

der klingt eher danach als wollte man die freischaltung auf die händler abwälzen
 
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nikiburstr8x am 01.07.2009 12:57 schrieb:
RonTaboga am 01.07.2009 12:43 schrieb:
Es bleibt Illegal und Falsch, ist aber kein Diebstahl. Punkt!
Wayne?!

Macht es der Umstand, das du es nicht als Diebstahl im weitesten Sinne klassifizierst, weniger schlimm, sich Raubkopien zu besorgen? Das ist eine Frage, keine Unterstellung. ;)

Ausserdem ist es Haarspalterei. Es gibt wohl weit interessantere Themen als dieses ewige "Raubkopien sind kein Diebstahl !!eins11elf!!!"-Geschwafel. ;)
Das haben wir doch schon zum x-ten Mal durchgekaut.

Ja er macht es weniger schlimm, denn es ist ja eben KEIN Diebstahl, sondern eine Lizenzverletzung bzw. unerlaubte Duplikation. Die bisher verhängten Strafen wegen Raubkopiererei beziehen sich alle eben auf die veröffentlichung bzw. den Upload des Contents, egal ob es nun bei Rapidshare oder einer Tauschbörse ist.
Ein reiner Download hingegen wurde so weit ich weiss noch von keinem deutschen Gericht geahndet, obowhl er seit einiger Zeit ja auch theoretisch strafbar ist. Von daher ist zu diesem Zeitpunkt noch nichtmal die juristische Lage des reinen Downloads wirklich klar.

Aber stimmt es reicht so langsam mit dem Thema bei der Hitze :)

Einig werden wir uns eh nicht 100%-ig da wir eh die Sache recht unterschiedlich sehen und auch eine etwas andere Einstellung dazu haben. bzw. auch zwischen den 2 Lagern (Heiligenscheinträger) und (kritische Alternativdenker) eh niemals Einigkeit herrschen wird zu diesem Thema ;)
 
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RonTaboga am 01.07.2009 16:26 schrieb:
bzw. auch zwischen den 2 Lagern (Heiligenscheinträger) vernünftige Konsumenten und (kritische Alternativdenker) schönredende Schmarotzer eh niemals Einigkeit herrschen wird zu diesem Thema ;)

Da es dir wohl wirklich zu heiss wird passe ich mal an.
 
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Huskyboy am 01.07.2009 15:18 schrieb:
Nutzungsrecht
Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen.
und genau das sehen verbraucherschützer[ und diverse juristen eben nicht so.. nur gibt es keinerlei gerichtsurteile dazu weil schlicht bisher niemand einen grund hatte dagegen zu klagen

:-D *you made my day*

Leute, allein diese lächerliche Aussage zeigt doch, dass Huskyboy (p2p-HackePeter) nicht einmal ansatzweise die rechtlichen Grundlagen versteht. Anstatt sich aber einzulesen, vertritt er hier absolut wirre Ansichten.
 
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