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News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Mit Erhalt der Software, dem Öffnen der Packung ("shrink wrap"), der Installation ("click-through") oder einfach dem dem Gebrauch erklärt der Lizenznehmer sein Einverständnis mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung......Bislang waren die Lizenzbedingungen von "shrink wrap" oder "click-through" Software juristisch zweifelhaft und nicht immer konform mit geltenden Gesetzen.
Glaubt es oder glaubt es nicht, mir egal. ;)
 
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Vertragbedingungen die mein beim Kauf nicht sehen kann sind ungültig

und jetzt erklärt mir endlich mal wie dieser dreck kopierschutz funktionieren soll wenn ihr sonst schon immer so schlau tut..
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Huskyboy am 01.07.2009 19:47 schrieb:
Vertragbedingungen die mein beim Kauf nicht sehen kann sind ungültig.

Richtig, ist das die Kehrtwendung?

Deutsches Recht:
Lizenzvereinbarungen-/bedingungen, die der Käufer erstmals nach dem Kauf zu Gesicht bekommt, werden tatsächlich nicht Vertragsbestandteil. Wichtige Auszüge müssen bei Spielen deshalb z.B. auf die Verkaufsverpackung gedruckt werden und selbst dann unterliegen diese Bedingungen dem strengen "AGB-Recht".
 
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Huskyboy am 01.07.2009 19:47 schrieb:
und jetzt erklärt mir endlich mal wie dieser dreck kopierschutz funktionieren soll wenn ihr sonst schon immer so schlau tut..
 
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Huskyboy am 01.07.2009 19:47 schrieb:
und jetzt erklärt mir endlich mal wie dieser dreck kopierschutz funktionieren soll wenn ihr sonst schon immer so schlau tut..
Mutmaßlich wird die Freischaltung über das Internet erfolgen...Datenträger per Aktivierungscode "entsperrt" und ist somit auch ganz normal nutzbar. Wie genau dieser Aktivierungsprozess von Statten gehen soll, steht bislang aber noch nicht fest.
Und sie werden es sehr wahrscheinlich, so lange wie nötig geheimhalten.
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

MisterSmith am 01.07.2009 20:57 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 19:47 schrieb:
und jetzt erklärt mir endlich mal wie dieser dreck kopierschutz funktionieren soll wenn ihr sonst schon immer so schlau tut..
Mutmaßlich wird die Freischaltung über das Internet erfolgen...Datenträger per Aktivierungscode "entsperrt" und ist somit auch ganz normal nutzbar. Wie genau dieser Aktivierungsprozess von Statten gehen soll, steht bislang aber noch nicht fest.
Und sie werden es sehr wahrscheinlich, so lange wie nötig geheimhalten.

zu deutsch, entweder jeder händler muss sich ein entsprechendes gerät anschaffen was nen code von der packungs scannt und zum hersteller übermittelt oder jeder händler muss den code in ne interneteingabemaske eintragen oder gleich da anrufen

sprich nen haufen völlig sinnloser arbeit für den Händler, ärger für den kunden und händler wenn das nicht funktioniert

und jede menge stinkiger käufer und händler die produkte dieser firmen lieber runterladen weil sie dann nicht genervt werden und gleich spielen können

super idee :S

Sowas ähnliches gabs schonmal, da hatte man dann nen haufen programme auf ne CD gepackt für die man nach bezahlung einen code bekam und das programm dann nutzen konnte, angeblich unknackbar

einige freaks des CCC hatten so eine CD organisiert und alles innerhalb einiger minuten freigeschaltet, die firma war verschwunden bevor die messe zuende war
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Huskyboy am 01.07.2009 21:02 schrieb:
MisterSmith am 01.07.2009 20:57 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 19:47 schrieb:
und jetzt erklärt mir endlich mal wie dieser dreck kopierschutz funktionieren soll wenn ihr sonst schon immer so schlau tut..
Mutmaßlich wird die Freischaltung über das Internet erfolgen...Datenträger per Aktivierungscode "entsperrt" und ist somit auch ganz normal nutzbar. Wie genau dieser Aktivierungsprozess von Statten gehen soll, steht bislang aber noch nicht fest.
Und sie werden es sehr wahrscheinlich, so lange wie nötig geheimhalten.

zu deutsch, entweder jeder händler muss sich ein entsprechendes gerät anschaffen was nen code von der packungs scannt und zum hersteller übermittelt oder jeder händler muss den code in ne interneteingabemaske eintragen oder gleich da anrufen

sprich nen haufen völlig sinnloser arbeit für den Händler, ärger für den kunden und händler wenn das nicht funktioniert

und jede menge stinkiger käufer und händler die produkte dieser firmen lieber runterladen weil sie dann nicht genervt werden und gleich spielen können

super idee :S

Sowas ähnliches gabs schonmal, da hatte man dann nen haufen programme auf ne CD gepackt für die man nach bezahlung einen code bekam und das programm dann nutzen konnte, angeblich unknackbar

einige freaks des CCC hatten so eine CD organisiert und alles innerhalb einiger minuten freigeschaltet, die firma war verschwunden bevor die messe zuende war


Was heisst denn "ein entsprechendes Gerät anschaffen"?
Einen Barcodescanner wird wohl jeder Multimediamarkt haben. In diesem Barcode könnten verschlüsselt die Transferdaten der jeweiligen Produkte liegen, die dann online übermittelt werden. Unproblematishc, ohne nennenswerten Mehraufwand.

Das ist kein Fort Knox und auch keine quantenphysiche Doktorarbeit.
Wo genau ist jetzt das Problem, der Mehraufwand und warum gibt es dann stinkige Käufer?
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Huskyboy am 01.07.2009 21:02 schrieb:
Sowas ähnliches gabs schonmal, da hatte man dann nen haufen programme auf ne CD gepackt für die man nach bezahlung einen code bekam und das programm dann nutzen konnte, angeblich unknackbar

einige freaks des CCC hatten so eine CD organisiert und alles innerhalb einiger minuten freigeschaltet, die firma war verschwunden bevor die messe zuende war

Kann es sein, dass du ein wenig zu Übertreibungen neigst? ;)
 
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louplex am 01.07.2009 21:11 schrieb:
Was heisst denn "ein entsprechendes Gerät anschaffen"?
Einen Barcodescanner wird wohl jeder Multimediamarkt haben. In diesem Barcode könnten verschlüsselt die Transferdaten der jeweiligen Produkte liegen, die dann online übermittelt werden. Unproblematishc, ohne nennenswerten Mehraufwand.

Das ist kein Fort Knox und auch keine quantenphysiche Doktorarbeit.
Wo genau ist jetzt das Problem, der Mehraufwand und warum gibt es dann stinkige Käufer?

nur haben viele händler auch eigene Barcodes, oder arbeiten schlicht garnicht damit

zudem müsste man dann neue kassensoftware haben, unser kassencomputer hat z.b. aus sicherheitsgründen keine onlineverbindung

Nicht alle händler in europa benutzen ein und die selbe software, einige haben speziell für sie geschriebene, die müssten alle komplett neu geschrieben werden, oder man müsste die die freischaltungen brauchen wieder in ne extra software eintragen etc..

was nen chaos, und das für einen "schutz" der eh sofort wieder gecrackt wird
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Huskyboy am 01.07.2009 21:38 schrieb:
louplex am 01.07.2009 21:11 schrieb:
Was heisst denn "ein entsprechendes Gerät anschaffen"?
Einen Barcodescanner wird wohl jeder Multimediamarkt haben. In diesem Barcode könnten verschlüsselt die Transferdaten der jeweiligen Produkte liegen, die dann online übermittelt werden. Unproblematishc, ohne nennenswerten Mehraufwand.

Das ist kein Fort Knox und auch keine quantenphysiche Doktorarbeit.
Wo genau ist jetzt das Problem, der Mehraufwand und warum gibt es dann stinkige Käufer?

nur haben viele händler auch eigene Barcodes, oder arbeiten schlicht garnicht damit

zudem müsste man dann neue kassensoftware haben, unser kassencomputer hat z.b. aus sicherheitsgründen keine onlineverbindung

Nicht alle händler in europa benutzen ein und die selbe software, einige haben speziell für sie geschriebene, die müssten alle komplett neu geschrieben werden, oder man müsste die die freischaltungen brauchen wieder in ne extra software eintragen etc..

was nen chaos, und das für einen "schutz" der eh sofort wieder gecrackt wird

Wenn du das "Dagegen" Schild mal abgelegt hast, kannst du dann ja auch mal einen konstruktiven Vorschlag bringen, wie man das Problem der illegalen Kopien am Besten angehen kann.
Und bitte dann Floskeln wie "Qualität ist der beste Kopierschutz" vermeiden...
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

AGB auf Schutzhüllen von Datenträgern (so genannte >Shrink-Wrap-Agreements<) haben aus vertragsrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Gültigkeit, da diese erst nach Vertragsschluss zur Kentniss genommen werden können.
Sie können jedoch urheberrechtlich von Bedeutung sein...
In diesen Lizenzen muß sich der Nutzer häufig verpflichten, zusätzliche Bedingungen zu erfüllen und auf Rechte zu verzichten - z. B. das Programm zu dekompilieren -, die ihm nach Copyright- und Urheberrecht zustehen.
 
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louplex am 01.07.2009 21:42 schrieb:
Huskyboy am 01.07.2009 21:38 schrieb:
louplex am 01.07.2009 21:11 schrieb:
Was heisst denn "ein entsprechendes Gerät anschaffen"?
Einen Barcodescanner wird wohl jeder Multimediamarkt haben. In diesem Barcode könnten verschlüsselt die Transferdaten der jeweiligen Produkte liegen, die dann online übermittelt werden. Unproblematishc, ohne nennenswerten Mehraufwand.

Das ist kein Fort Knox und auch keine quantenphysiche Doktorarbeit.
Wo genau ist jetzt das Problem, der Mehraufwand und warum gibt es dann stinkige Käufer?

nur haben viele händler auch eigene Barcodes, oder arbeiten schlicht garnicht damit

zudem müsste man dann neue kassensoftware haben, unser kassencomputer hat z.b. aus sicherheitsgründen keine onlineverbindung

Nicht alle händler in europa benutzen ein und die selbe software, einige haben speziell für sie geschriebene, die müssten alle komplett neu geschrieben werden, oder man müsste die die freischaltungen brauchen wieder in ne extra software eintragen etc..

was nen chaos, und das für einen "schutz" der eh sofort wieder gecrackt wird

Wenn du das "Dagegen" Schild mal abgelegt hast, kannst du dann ja auch mal einen konstruktiven Vorschlag bringen, wie man das Problem der illegalen Kopien am Besten angehen kann.
Und bitte dann Floskeln wie "Qualität ist der beste Kopierschutz" vermeiden...

Man braucht keinen Kopierschutz, dieser wird eh umgangen und stellt höchstens ein ärgerniss für ehrliche kunden und händler da
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

MisterSmith am 01.07.2009 21:53 schrieb:
AGB auf Schutzhüllen von Datenträgern (so genannte >Shrink-Wrap-Agreements<) haben aus vertragsrechtlicher Sicht im Allgemeinen keine Gültigkeit, da diese erst nach Vertragsschluss zur Kentniss genommen werden können.
Sie können jedoch urheberrechtlich von Bedeutung sein...
In diesen Lizenzen muß sich der Nutzer häufig verpflichten, zusätzliche Bedingungen zu erfüllen und auf Rechte zu verzichten - z. B. das Programm zu dekompilieren -, die ihm nach Copyright- und Urheberrecht zustehen.

Technische Universität Darmstadt
Fachbereich 1
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Prof. Dr. jur. Jochen Marly:
"
Der Regelfall des Dreipersonenverhältnisses zwischen Hersteller, Händler
und Anwender stellt das übliche Anwendungsgebiet für Schutzhüllenund
Gebrauchsverträge dar. Durch den Kauf eines Softwareproduktes
beim Händler kommt lediglich ein Softwareüberlassungsvertrag zwischen
Händler und Anwender zustande. Dieser umfasst die Nutzungsrechte
für den Betrieb der Software nach §§ 69 c und d UrhG. Ein Lizenzvertrag
zusätzlich zu diesem Überlassungsvertrag, wie er von Herstellern
gewünscht wird, ist für die rechtmäßige Benutzung der Software
nicht erforderlich.
Die gewünschte Einbeziehung der AGB des Herstellers durch einen Realakt,
nämlich dem Öffnen einer Schutzhüllenverpackung bzw. der Ingebrauchnahme
der Software, in ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden
findet regelmäßig nicht statt. Der Grund dafür ist, dass keine Verkehrssitte
existiert, welche die oben genannten Handlungen als Annahme eines
Vertrages durch den Kunden auslegt. Ebenso wenig können die üblichen
Hinweise des Herstellers im Falle von Schutzhüllen- und Gebrauchsverträgen
dazu führen, dass das Verhalten des Anwenders als Willenserklärung
gedeutet werden kann. Der einzige Weg, das Zustandekommen eines
direkten Vertragsverhältnisses zu gewährleisten, besteht durch das
Registrierkartenverfahren – sofern der Kunde die Registrierkarte wirklich
zurücksendet.
Im Falle des direkten Vertragsschlusses zwischen Hersteller und Anwender
ist der Einsatz von Schutzhüllen- und Gebrauchsverträgen im Allgemeinen
nicht sinnvoll, da der Hersteller einfachere Möglichkeiten hat,
seine AGB wirksam in den Vertrag einzubringen.
Zusammenfassend können wir sagen, dass Schutzhüllen- und Gebrauchsverträge
allgemein weder in Deutschland, noch in den USA Gültigkeit
haben.

Für die Zukunft wäre es wünschenswert, weitergehende Regelungen für
Softwareüberlassungsverträge im Hinblick auf Schutzhüllen- und
Gebrauchsverträge zu schaffen, um die Interessen von Herstellern und
Anwendern gleichermaßen zu berücksichtigen.
"
 
AW: News - PC Games: Raubkopien: Industrie prüft neuartigen Spiele-Kopierschutz

Huskyboy am 01.07.2009 15:18 schrieb:
Nutzungsrecht
Bei der meisten Software, die zum Beispiel für PCs „gekauft“ werden kann, wird in Wirklichkeit nur ein Nutzungsrecht überlassen.
und genau das sehen verbraucherschützer und diverse juristen eben nicht so.. nur gibt es keinerlei gerichtsurteile dazu weil schlicht bisher niemand einen grund hatte dagegen zu klagen
Wenn Du einen Phaeton kaufts hast Du auch nicht das Recht selbigen zu replizieren. Du kanst mit der Harware (das Auto) tun wie Du lustig bist. Das selbe gilt im Übrigen für Computerspiele: wenn Du unbedingt willst kannst Du die CD bzw. DVD auch einschmelzen und einen lustigen Anhänger draus machen. Oder das Handbuch (sofern noch vorhanden) als Kohlenanzünder verwenden. Kannst Du auch mit dem Phaeton tun. Aber das geistige Eigentum (quasi der Bauplan im Falle des Phaeton) gehört nicht zu Deinem Eigentum.
 
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Softwareüberlassungsvertrag (EULA)

zwischen

Nero AG, Im Stöckmädle 18, D-76307 Karlsbad
im Folgenden "Nero" genannt

und Ihnen als Anwender
....
2. Wirksamkeit des Vertrages

Dieser Vertrag wird wirksam,

a. wenn im Falle des Erwerbs des Vertragsgegenstandes die versiegelte
Umverpackung des Vertragsgegenstandes vom Anwender geöffnet worden ist,

oder

b. wenn im Falle des Erwerbs des Vertragsgegenstandes als Downloadprodukt
(Webversion) diese Vertragsbestimmungen vom Anwender akzeptiert worden sind
und durch Anwählen des "Akzeptieren" Buttons bestätigt wurden.
....
 
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@ den Zitat-Bot:
Was soll eigentlich dieses ständige sinnfreie Posten von irgendwelchen Inhalten?

Du glaubst doch hoffentlich nicht ernsthaft, dass alles was in irgendwelchen EULAs oder AGBs einer Vertragspartei steht rechtswirksam bzw. "Gesetz" ist!? :rolleyes:
Natürlich versuchen sie auf diese Art und Weise die Bedingungen einzuführen. Der dt. Gesetzgeber bzw. die dt. Rspr. sagt aber dazu: Nein! (s.o.)
 
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Gerry am 02.07.2009 00:07 schrieb:
@ den Zitat-Bot:
Was soll eigentlich dieses ständige sinnfreie Posten von irgendwelchen Inhalten?
Okay, ich hör auf. ;)
Gerry am 02.07.2009 00:07 schrieb:
Du glaubst doch hoffentlich nicht ernsthaft, dass alles was in irgendwelchen EULAs oder AGBs einer Vertragspartei steht rechtswirksam bzw. "Gesetz" ist!? :rolleyes:
Nein, in irgendwelchen sicher nicht, in Nero schon eher, aber 100% Sicher kann man sich natürlich auch nicht sein.
Ich frage mich bloß, wieso sollten sie sonst die Klausel mit der Wirksamkeit hineinschreiben, wenn es laut deinem Professor automatisch zustande kommt?
 
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MisterSmith am 02.07.2009 00:19 schrieb:
Ich frage mich bloß, wieso sollten sie sonst die Klausel mit der Wirksamkeit hineinschreiben, wenn es laut deinem Rechtsanwalt automatisch zustande kommt?


du glaubst ja gar nicht, was so alles an unnötigem, überflüssigem, verbotenem oder schlichtem unsinn oftmals in agb`en steht und das durchaus auch bei renommierten unternehmen. :)
 
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MisterSmith am 02.07.2009 00:19 schrieb:
Ich frage mich bloß, wieso sollten sie sonst die Klausel mit der Wirksamkeit hineinschreiben, wenn es laut deinem Professor automatisch zustande kommt?

Diese von dir zitierten zusätzliche Bedingungen kommen doch gerade durch diese Varianten nicht zustande.
 
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Gerry am 02.07.2009 00:34 schrieb:
Diese von dir zitierten zusätzliche Bedingungen kommen doch gerade durch diese Varianten nicht zustande.
Das ist genau das was ich mit meinen "sinnlosen" Zitaten zum Ausdruck bringen wollte. ;)
 
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