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News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

MichaelBonke

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News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,745193
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Son Müll braucht auch niemand...
 
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wow das nenn ich mal zeitnah...ein spiel aus 2007, wird 2010 beschlagnahmt...
 
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wirklich kein verlust aber mich wundert es dass es solange gedauert hat...
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

definiere "vertrieb" die käufliche weitergaben? oder auch die kostenlose weitergabe zb als torrent?
 
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Da es das Spiel in Deutschland sowieso so gut wie nicht zu kaufen gibt, ist die Beschlagnahmung eigentlich überflüssig.
 
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definiere "vertrieb" die käufliche weitergaben? oder auch die kostenlose weitergabe zb als torrent?
Du darfst das Spiel natürlich weiterhin als Torrent anbieten :B
 
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definiere "vertrieb" die käufliche weitergaben? oder auch die kostenlose weitergabe zb als torrent?

also bei der frage, fällt sogar mir nix mehr ein. :-D
 
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definiere "vertrieb" die käufliche weitergaben? oder auch die kostenlose weitergabe zb als torrent?

also bei der frage, fällt sogar mir nix mehr ein. :-D
hmm *am kopf kratzen*
als die diskusion damals auf kamm habe ich mir das spiel wohl auf youtube mal angeschaut und dann entschieden das es uninteresant ist.
schliesslich erinnere ich mich noch an die postal 2 diskusion und ob postal 2 nun stuffe gewalt ist oder doch mehr in die richtung kunst /geselschaftskritik durch gewalt/ potenzielle gewalt ist (ja postal 2 kann man auch versuchen durch zu spielen ohne eine schuss ab zu feuern )
mich hat ebend nur die definition der beschlagnahmung an sich interessiert.
bei illegalen pornos ist der besitz ja auch nicht strafbar nur die weiter verbreitung wird mit haftstrafen bis zu 3 jahren geahndet
(so weit ich den gesetzestext verstanden habe)
 
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Auch wenn ich Beschlagnahmungen nicht begrüße, hätte ich es nicht verstanden, wenn MH2 nicht beschlagnahmt werden würde. Left 4 Dead 2 empfinde ich nicht als so dramatisch. MH2 find ich schon ne Ecke extremer und kranker :)

Naja, wird jetzt wohl so weitergehen....
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

bei illegalen pornos ist der besitz ja auch nicht strafbar nur die weiter verbreitung wird mit haftstrafen bis zu 3 jahren geahndet
(so weit ich den gesetzestext verstanden habe)
Was heisst illegale Pornos. Auch der Besitz von z.B. Kinderpornographie ist strafbar, nicht nur deren Verbreitung (alles +/- § 131 StGB).
Beschlagnamte Medien dürfen weiter im Besitz bleiben, nur der Handel, Verbreitung und alles andere in diesem Zusammenhang ist untersagt.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Das Spiel ist geschmacklos und bietet nichts anderes als dümmliches töten von Menschen. Story geht gegen 0... das Spiel wird kaum jemand vermissen....
 
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so toll fand ich mh2 auch net ^^ hab zwar mit allem möglichen kram die leutz in der klapse massakriert, aber durch die grafik ging bei mir der spaß unter ^^
 
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Es gibt eben auch Spiele, die keine Sau braucht und niemand vermissen wird.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Huh, die Beschlagnahme kam so schnell, damit konnte keiner mehr rechnen -_-

Und wenn jetzt nochmal einer unserer Profis aus dem Berliner/Münchner Regierungsviertel meint, er müsste was ablassen, einfach diese Nachricht unter die Nase halten: Ein Killerspielverbot ist schon vorhanden und trifft die richtigen Spiele - wenn auch massivst verspätet.

Was mich wundert: Warum gab es erst eine Indizierung und anschließend eine Beschlagnahme? Das hätte in einem Gang passieren sollen oder hat sich das Spiel evolutionär weiterentwickelt und erfüllt erst jetzt den Tatbestand der Gewaltverherrlichung?
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

"Schlagwörter: jugenschutz, download content, gears of war 3"
Fail, liebe Redaktion, einfach nur FAIL.
Zum Thema:
Ich fand Teil 1 schon abartig und abartig schlecht, sodass es mich überhaupt wunderte, dass ein zweiter Teil produziert wurde.
Diesen jedoch erst jetzt zu beschlagnahmen ist ein wenig langsam, aber zurecht. Das Spiel wird doch eh keiner vermissen.
 
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Bessere werbung für das spiel kanns garnicht geben, auch wenns nicht besonder gut ist.
 
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Tja somit wird das Spiel eigentlich für alle die es nicht spielen sollen noch interessanter. Schon der erste Teil wird trotz seines hohen Alters jedes Jahr wieder in in den diversen deutschsprachigen Warez-Foren angeboten sonst findet man da eher selten ein Spiel von 2004 mit solcher Regelmäßigkeit im aktuellen Angebot, aber der Titel hat wegen seines Verbotes einfach Kultstatus.

Ich denke mal auch 2016 werden sich die Kids noch regelmäßig Manhunt 2 aus dem Netz ziehen auch wenn sie zuvor noch nie was von dem Spiel gehört haben und es hoffnungslos veraltet ist, denn wenn es mit "VERBOTEN" und "BESCHLAGNAHMT" im Thread dazu umworben wird kann es ja nur cool sein und ist ein Musthave.
 
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Es gibt zig Idshooter deren Name nicht genannt werden darf. Außerdem muss die Presse immer Far Cry (dt.) schreiben, daran hat man sich gewöhnt. Aber einen Titel mit absolutem Verbreitungsverbot darf man hier problemlos nennen und damit auch bewerben? Das ergibt doch keinen Sinn.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Es gibt zig Idshooter deren Name nicht genannt werden darf. Außerdem muss die Presse immer Far Cry (dt.) schreiben, daran hat man sich gewöhnt. Aber einen Titel mit absolutem Verbreitungsverbot darf man hier problemlos nennen und damit auch bewerben? Das ergibt doch keinen Sinn.
Wenn wir Dinge die verboten sind nicht beim Namen nennen dürften, hätte wir doch ein dickes Problem. Wir müssten dann z.B. Mord, Vergewaltigung und Heroin aus unserem Sprachschatz streichen. :-D
 
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