• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Was ein seltsamer Kommentar...

2) Du lebst jedoch in einer Gesellschaft, in welcher gewisse Normen eingehalten werden MÜSSEN. Anders funktioniert ein Zusammenleben nicht. Bestes Beispiel die rote Ampel: Bist du mit 33 Jahren nicht selbst in der Lage, des Nachts zu entscheiden, über die Kreuzung zu fahren? Nein. Wenn die Ampel rot ist, hast du stehen zu bleiben. Und das hat absolut nichts mit deinem Alter oder dem Erwachsenenstatus zu tun.
Vielleicht solltest du mal "gewisse Normen" näher spezifizieren. Unerlässlich für ein Zusammenleben sind z.B. Normen die verbieten, dass wir uns gegenseitig die Köpfe einschlagen oder das Eigentum anderer gegen ihren Willen an uns nehmen. Auch dein Ampelbeispiel hat je nach Situation sicherlich den Status eine "gewisse Norm" zu sein.

Aber inwiefern ist für das Zusammenleben wichtig, dass ein Kunstprodukt wie Manhunt 2 von der Sittenpolizei beschlagnahmt wird?


Und wenn derartiger Schmutz wie MH2 produziert und veröffentlicht wird, dann hat es gewisse Vollmachten zu geben, die den Riegel vorschieben können - völlig egal, welcher Müller, Meier, Schulze da für sich selbst entscheiden will.
Wer definiert was "derartiger Schmutz" ist? Mit welcher Begründung und mit welcher Autorität legt diese Person/Institution fest, dass "derartiger Schmutz" nicht konsumiert werden darf? Mich würde da besonders interessieren, inwiefern so eine Ansicht vertreten werden kann, wenn der Konsum von "derartigen Schmutz" keinerlei Personen oder zumindest keinem Dritten/Unbeteiligten schadet.


Und derartige Diskussionen zeigen immer und immer wieder, dass die breite Masse eben nicht fähig ist, über gewisse Dinge zu richten.
Nein, solche Kommentare wie Deiner zeigen mir, dass es in Deutschland immer noch Menschen gibt, die undifferenziert und obrigkeitshörig jeden Blödsinn schlucken, der von irgendwelchen Institutionen als die richtige Sicht der Dinge verkauft wird.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Nach welchen Kriterien wird hier gemessen?

Wie häufig, nach Definitionen von Juristen (entwickelt in Lehrbüchern, Kommentaren, teilweise aus richterlicher Rechtsfortbildung, also bspw. entwickelt in Urteilen oberer Gerichte).

In diesem Fall hat ein Richter des AMTSGERICHTES die Beschlagnahme angeordnet.

(Argh.. auf hoher See und vor'm Amtsgericht ist man in Gottes Hand).

Eine "Sittenpolizei" gibt es in diesem Sinne nicht, ich weiß aber, was Sie meinten.


Eine Beschlagnahme muss grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden.
Dies geschieht auf Grundlage von §§ 111b, 111c, 111m, 111n StPO, 74d StGB (die Beschlagnahme selbst) wohingegen der Grund, wieso das Werk beschlagnahmt werden muss, darin liegt, dass der Tatbestand des § 131 StGB (grausame/unmenschliche Gewaltdarstellung) vorliegt.

grausam meint hier (in Anlehnung an das Mordmerkam "grausam" i.S.v. § 211 II, 2. Gruppe StGB) folgendes :"Grausam tötet, wer seine Opfer in gefühlloser, unbahrmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. (vgl. Fischer, §211 StGB, Rn 56)."

Es muss (und oft genug wird :P) abgewogen, ob ein Machwerk noch anders ausgelegt werden kann, also ob das Zeigen von bspw. einem Mord mehr ist, als das bloße Verherrlichung des Tötungsaktes.

Das ist so einfach nicht zu beurteilen.

Und jedenfalls bei Filmen kommt eine Beschlagnahme des öfteren vor, siehe bspw. Schnittberichte.com.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in die Materie bringen.
Danke für dieses Darstellung, aber mir ging es dabei nicht um eine rechtliche Einordnung, sondern um die Frage nach welchen ethischen Kriterien die Gesetze gemacht werden, nach denen solche Aktionen möglich sind. Ich vermute, dass die Begründungslage dafür sehr dünn ist und sich auf dem Niveau von "derartigem Schmutz" bewegt. Deshalb bezeichnete ich die Vollstreckungsgehilfen dieser Aktion auch abwertend als "Sittenpolizei", weil sie für die Durchsetzung schwach begründeter Ansichten missbraucht werden.

Denn um mehr kann es kaum gehen, wenn die Anwendung solcher Maßnahmen höchst selektiv geschieht und nicht auf das ganze Spektrum gewaltverherrlichender Kunst angewendet wird.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Deswegen habe ich fahren geschrieben. Aber du kannst auch gern das Auto verlassen, um über die Kreuzung zu laufen ^^

PS: Wer sagt denn, dass du erwachsen bist? Das ist ebenso gesellschaftlich produziert wie die Regeln, nach denen wir leben. Ginge es nach der geistigen Reife, wäre manch Erwachsener auch mit 33 noch in der Pubertät.
Fahren, Gehen - Haarspaltereien, der Sinn ist der selbe und die Debatte mir mittlerweile zu lästig... Wenn du magst, darfst du also trotzdem Recht haben, hm? (...stimmt wohl, manche Menschen leiden auch mit 26 noch unter pupertärer Profilneurose)
Du zeigst einfach - genau die Worte meines ersten Beitrages - dass du nicht verstehst, worum es geht. Nur weil du in Buxtehude Nachts um 3 mal über eine rote Ampel gelaufen bist, heißt dass nicht, dass es "erlaubt" ist. Hättest du dort einen Vertreter der Justiz vorgefunden, wärst du dafür belangt worden. Insofern ist eben auch eine rote Ampel ein Einschnitt in deine persönlichen Rechte, das zu machen, worauf du gerade Lust hast.
Und nur darum geht es.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Zitat aus dem Artikel:
Die Beschlagnahmung nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) ist die schärfste Waffe des Staates gegen missliebige, in Ungnade gefallene Medien. Folge ist unter anderem ein vollständiges Vertriebsverbot innerhalb des Bundesgebietes. Nicht verboten ist aber nach wie vor der schlichte Besitz.


Der obige Absatz aus dem Artikel stimmt nicht ganz. Es gibt noch eine schärfere Waffe als die Beschlagnahmung und zwar den Einzugsbeschluß. Wenn der gefasst wird, können Behörden aktiv vorgehen, um eventuelle im Bundesgebiet vorhandene Exemplare zu beschlagnahmen. Das bedeutet, dass dann in der Regel der Hersteller oder Händler, die den Artikel zuvor angeboten hatten einen Besuch bekommen und nach vorrätigen Exemplaren gesucht wird. Werden welche gefunden, dann werden diese eingezogen und vernichtet.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Was ein seltsamer Kommentar...

2) Du lebst jedoch in einer Gesellschaft, in welcher gewisse Normen eingehalten werden MÜSSEN. Anders funktioniert ein Zusammenleben nicht. Bestes Beispiel die rote Ampel: Bist du mit 33 Jahren nicht selbst in der Lage, des Nachts zu entscheiden, über die Kreuzung zu fahren? Nein. Wenn die Ampel rot ist, hast du stehen zu bleiben. Und das hat absolut nichts mit deinem Alter oder dem Erwachsenenstatus zu tun.
Vielleicht solltest du mal "gewisse Normen" näher spezifizieren. Unerlässlich für ein Zusammenleben sind z.B. Normen die verbieten, dass wir uns gegenseitig die Köpfe einschlagen oder das Eigentum anderer gegen ihren Willen an uns nehmen. Auch dein Ampelbeispiel hat je nach Situation sicherlich den Status eine "gewisse Norm" zu sein.

Aber inwiefern ist für das Zusammenleben wichtig, dass ein Kunstprodukt wie Manhunt 2 von der Sittenpolizei beschlagnahmt wird?


Und wenn derartiger Schmutz wie MH2 produziert und veröffentlicht wird, dann hat es gewisse Vollmachten zu geben, die den Riegel vorschieben können - völlig egal, welcher Müller, Meier, Schulze da für sich selbst entscheiden will.
Wer definiert was "derartiger Schmutz" ist? Mit welcher Begründung und mit welcher Autorität legt diese Person/Institution fest, dass "derartiger Schmutz" nicht konsumiert werden darf? Mich würde da besonders interessieren, inwiefern so eine Ansicht vertreten werden kann, wenn der Konsum von "derartigen Schmutz" keinerlei Personen oder zumindest keinem Dritten/Unbeteiligten schadet.


Und derartige Diskussionen zeigen immer und immer wieder, dass die breite Masse eben nicht fähig ist, über gewisse Dinge zu richten.
Nein, solche Kommentare wie Deiner zeigen mir, dass es in Deutschland immer noch Menschen gibt, die undifferenziert und obrigkeitshörig jeden Blödsinn schlucken, der von irgendwelchen Institutionen als die richtige Sicht der Dinge verkauft wird.
...danke :)
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Wer von den anwesenden Diskussionsteilnehmern ist über 18 und hat das Spiel eigentlich gespielt?
Wer von den anwesenden Diskussionsteilnehmern ist unter 18 und hat das Spiel schon gespielt?
Nein, Videos auf youtube zählen nicht, ebensowenig wie "beim Kumpel mal gesehen".
Mich würde hier nämlich wirklich mal interessieren, wer hier weiß, wovon er schreibt ;)
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Was ein seltsamer Kommentar...

2) Du lebst jedoch in einer Gesellschaft, in welcher gewisse Normen eingehalten werden MÜSSEN. Anders funktioniert ein Zusammenleben nicht. Bestes Beispiel die rote Ampel: Bist du mit 33 Jahren nicht selbst in der Lage, des Nachts zu entscheiden, über die Kreuzung zu fahren? Nein. Wenn die Ampel rot ist, hast du stehen zu bleiben. Und das hat absolut nichts mit deinem Alter oder dem Erwachsenenstatus zu tun.
Vielleicht solltest du mal "gewisse Normen" näher spezifizieren. Unerlässlich für ein Zusammenleben sind z.B. Normen die verbieten, dass wir uns gegenseitig die Köpfe einschlagen oder das Eigentum anderer gegen ihren Willen an uns nehmen. Auch dein Ampelbeispiel hat je nach Situation sicherlich den Status eine "gewisse Norm" zu sein.

Aber inwiefern ist für das Zusammenleben wichtig, dass ein Kunstprodukt wie Manhunt 2 von der Sittenpolizei beschlagnahmt wird?


Und wenn derartiger Schmutz wie MH2 produziert und veröffentlicht wird, dann hat es gewisse Vollmachten zu geben, die den Riegel vorschieben können - völlig egal, welcher Müller, Meier, Schulze da für sich selbst entscheiden will.
Wer definiert was "derartiger Schmutz" ist? Mit welcher Begründung und mit welcher Autorität legt diese Person/Institution fest, dass "derartiger Schmutz" nicht konsumiert werden darf? Mich würde da besonders interessieren, inwiefern so eine Ansicht vertreten werden kann, wenn der Konsum von "derartigen Schmutz" keinerlei Personen oder zumindest keinem Dritten/Unbeteiligten schadet.


Und derartige Diskussionen zeigen immer und immer wieder, dass die breite Masse eben nicht fähig ist, über gewisse Dinge zu richten.
Nein, solche Kommentare wie Deiner zeigen mir, dass es in Deutschland immer noch Menschen gibt, die undifferenziert und obrigkeitshörig jeden Blödsinn schlucken, der von irgendwelchen Institutionen als die richtige Sicht der Dinge verkauft wird.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass man über Geschmäcker nicht streiten darf. Mit Sicherheit gibt es solche und solche Ansichten und Vorlieben. Wir reden hier aber nicht von der Farbe eines Hemdes, sondern von gewaltverherrlichenden Inhalten auf einem Medium - die eben nicht für jedermann zugänglich sein dürfen. Inwiefern ein solches Produkt überhaupt in die Welt gesetzt werden muss, will ich gar nicht weiter ausführen. Zudem geht es hier nicht um ein schlichtes "Kunstobjekt". Es geht um ein Objekt, welches unserer Auffassung des Miteinanderumgehens widerspricht - unserer Demokratie.
Kunst kann nur ganz bedingt eingegrenzt werden - das ist mir auch klar. Aber es gibt Grenzen. Oder ist es Kunst, dir den Bauch aufzuschneiden und dich in einem Bilderrahmen auf den Markt zu hängen? Wer sagt mir da, dass es eine Gewalttat und keine Kunst war?
Inwiefern ein Regime der Gewalt für den Menschen positiv ist, hat man vor nicht sehr langer Zeit erleben dürfen. Und es gehört eben auch zu einer gesunden Demokratie, gewisse Grenzen schlicht und ergreifend zu respektieren - sich sozusagen selbst einzuschränken, um der Masse entgegen zu kommen. Die Aussage der "Kunst" ist für mich genauso undifferenziert wie "ich bin aber erwachsen". Man nutzt zu gern die Rechte des Erwachsenseins - die Pflichten hingegen sind schlecht, einschränkend und kaum zu ertragen. Das kanns nicht sein, Freunde.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

2010 wurden die ungeschnittenen Fassungen von "Wolfenstein" und "Left 4 Dead 2" ebenfalls beschlagnahmt.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Deswegen habe ich fahren geschrieben. Aber du kannst auch gern das Auto verlassen, um über die Kreuzung zu laufen ^^

PS: Wer sagt denn, dass du erwachsen bist? Das ist ebenso gesellschaftlich produziert wie die Regeln, nach denen wir leben. Ginge es nach der geistigen Reife, wäre manch Erwachsener auch mit 33 noch in der Pubertät.
Fahren, Gehen - Haarspaltereien, der Sinn ist der selbe und die Debatte mir mittlerweile zu lästig... Wenn du magst, darfst du also trotzdem Recht haben, hm? (...stimmt wohl, manche Menschen leiden auch mit 26 noch unter pupertärer Profilneurose)
Du zeigst einfach - genau die Worte meines ersten Beitrages - dass du nicht verstehst, worum es geht. Nur weil du in Buxtehude Nachts um 3 mal über eine rote Ampel gelaufen bist, heißt dass nicht, dass es "erlaubt" ist. Hättest du dort einen Vertreter der Justiz vorgefunden, wärst du dafür belangt worden. Insofern ist eben auch eine rote Ampel ein Einschnitt in deine persönlichen Rechte, das zu machen, worauf du gerade Lust hast.
Und nur darum geht es.

Ok, du hast es also nach wie vor nicht verstanden und schließt von dir selbst auch noch gerne auf andere... Ich könnte mir ja jetzt die Mühe machen und es für dich nochtmal "in leicht" formulieren - dazu hab ich aber schlicht und ergreifen keine Lust. Zumal du es wahrscheinlich selbst dann noch "besser wisssen" würdest - von daher: Du hast Recht und ich meine Ruhe, ok?
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Deswegen habe ich fahren geschrieben. Aber du kannst auch gern das Auto verlassen, um über die Kreuzung zu laufen ^^

PS: Wer sagt denn, dass du erwachsen bist? Das ist ebenso gesellschaftlich produziert wie die Regeln, nach denen wir leben. Ginge es nach der geistigen Reife, wäre manch Erwachsener auch mit 33 noch in der Pubertät.
Fahren, Gehen - Haarspaltereien, der Sinn ist der selbe und die Debatte mir mittlerweile zu lästig... Wenn du magst, darfst du also trotzdem Recht haben, hm? (...stimmt wohl, manche Menschen leiden auch mit 26 noch unter pupertärer Profilneurose)
Du zeigst einfach - genau die Worte meines ersten Beitrages - dass du nicht verstehst, worum es geht. Nur weil du in Buxtehude Nachts um 3 mal über eine rote Ampel gelaufen bist, heißt dass nicht, dass es "erlaubt" ist. Hättest du dort einen Vertreter der Justiz vorgefunden, wärst du dafür belangt worden. Insofern ist eben auch eine rote Ampel ein Einschnitt in deine persönlichen Rechte, das zu machen, worauf du gerade Lust hast.
Und nur darum geht es.

Ok, du hast es also nach wie vor nicht verstanden und schließt von dir selbst auch noch gerne auf andere... Ich könnte mir ja jetzt die Mühe machen und es für dich nochtmal "in leicht" formulieren - dazu hab ich aber schlicht und ergreifen keine Lust. Zumal du es wahrscheinlich selbst dann noch "besser wisssen" würdest - von daher: Du hast Recht und ich meine Ruhe, ok?
Ja, so machen wir es.
Du bist einfach ein perfektes Beispiel dafür, dass "Erwachsen sein" gar nichts aussagt. Wer nicht fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, braucht sich nicht zu wundern, dass dies von höheren Instanzen übernommen wird. In diesem Falle auch vollkommen gerechtfertigt.

Grüße
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Wer von den anwesenden Diskussionsteilnehmern ist über 18 und hat das Spiel eigentlich gespielt?
Wer von den anwesenden Diskussionsteilnehmern ist unter 18 und hat das Spiel schon gespielt?
Nein, Videos auf youtube zählen nicht, ebensowenig wie "beim Kumpel mal gesehen".
Mich würde hier nämlich wirklich mal interessieren, wer hier weiß, wovon er schreibt ;)
Ich bin grade dabei und ich verstehe wie schon zuvor geschrieben den Wirbel um das Spiel nicht.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

da es nich für pc rausgekommen is, interessierts wohl auch keinen
Es kam für den PC raus und zwar in der unzensierten AO (Adult Only) Version, aber lange nach der Konsolen Version und nur beim Online downlaod store direct2drive.com.
Rockstar hat es in der ursprünglichen Version veröffentlicht mit der Begründung, dass man beim PC auf den Retail verkauf verzichten kann (fast kein Laden in den USA füht AO Titel).

Hab Manhunt 1 ne Stunde oder so gespielt und fand es nur langweilig, hab auch kein Bedrüfnis danach dieses Spiel zu spielen, aber ist gute Werbung. Besitz und privater Import is ja eh noch erlaubt, aber die meisten werdens sich wohl kostenlos illegal besorgen.

Aber um welche Version geht es denn hier, PS oder Xbox? Eine Beschlagnahme ist doch immer nur für eine bestimmte Version/Veröffentlichung, die unzensierte PC version scheint auf jeden Fall nicht betroffen. Der rest ist aber eh wegen Inhaltsgleichheit schon auf Liste B indiziert, aber eben nicht beschlagnahmt.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Weiss einer ob man sich bei irgendwelchen offiziellen Behörden freiwillig melden kann, damit man mithelfen kann diesen Beschluss dann letztendlich auch wirklich in die Tat umzusetzen?

Fände ich persönlich schade wenn Entwickler, Vetrieb und Fans solcher Spiele ohne Konsequenzen ihre "Kunst" weiter ungestört geniessen könnten. :finger:
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Weiss einer ob man sich bei irgendwelchen offiziellen Behörden
freiwillig melden kann, damit man mithelfen kann diesen Beschluss dann
letztendlich auch wirklich in die Tat umzusetzen?

Fände ich
persönlich schade wenn Entwickler, Vetrieb und Fans solcher Spiele ohne
Konsequenzen ihre "Kunst" weiter ungestört geniessen könnten. :finger:
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Weiss einer ob man sich bei irgendwelchen offiziellen Behörden
freiwillig melden kann, damit man mithelfen kann diesen Beschluss dann
letztendlich auch wirklich in die Tat umzusetzen?

Fände ich
persönlich schade wenn Entwickler, Vetrieb und Fans solcher Spiele ohne
Konsequenzen ihre "Kunst" weiter ungestört geniessen könnten. :finger:
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

mm78, dein Post wird auch durch das dreimalige Wiederholen nicht verständlicher. Ironisch gemeint oder ernsthaft? Vielleicht nochmal verständlicher und mit einer Begründung für deine Aussage? Du willst die Spiele doch nur alle umsonst zocken und so tun, als würdest du uns vor Schund schützen wollen?

Und wir haben bisher einen, der das Spiel derzeit spielt. Reden alle anderen etwa wirklich über ein Spiel, welches sie nicht kennen? Sollte die Kunst vs. Schund-Diskussion also lediglich von einem Haufen Unwissenheit geprägt sein?
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

mm78, dein Post wird auch durch das dreimalige Wiederholen nicht verständlicher. Ironisch gemeint oder ernsthaft? Vielleicht nochmal verständlicher und mit einer Begründung für deine Aussage? Du willst die Spiele doch nur alle umsonst zocken und so tun, als würdest du uns vor Schund schützen wollen?

Und wir haben bisher einen, der das Spiel derzeit spielt. Reden alle anderen etwa wirklich über ein Spiel, welches sie nicht kennen? Sollte die Kunst vs. Schund-Diskussion also lediglich von einem Haufen Unwissenheit geprägt sein?
Ich weiss was der Titel des Spieles bedeutet, dass reicht mir schon um meinen post ernst zu meinen.
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Weiss einer ob man sich bei irgendwelchen offiziellen Behörden
freiwillig melden kann, damit man mithelfen kann diesen Beschluss dann
letztendlich auch wirklich in die Tat umzusetzen?

Fände ich
persönlich schade wenn Entwickler, Vetrieb und Fans solcher Spiele ohne
Konsequenzen ihre "Kunst" weiter ungestört geniessen könnten. :finger:
Na klar.Komm her und versuch doch mal Du Heinz. :finger:
 
AW: News - Manhunt 2: Amtsgericht München ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an

Weiss einer ob man sich bei irgendwelchen offiziellen Behörden
freiwillig melden kann, damit man mithelfen kann diesen Beschluss dann
letztendlich auch wirklich in die Tat umzusetzen?

Fände ich
persönlich schade wenn Entwickler, Vetrieb und Fans solcher Spiele ohne
Konsequenzen ihre "Kunst" weiter ungestört geniessen könnten. :finger:
Wie immer das gemeint ist.... Jeder kann natürlich den Händler seines Vertrauens anzeigen wenn dieser Materialien anbietet, die nicht vertrieben werden dürfen. Dann muss natürlich ermittelt werden.
Allerdings, da ich selber Kunde eines kleinen selbstständigen Händlers in meiner Nähe bin, weiss ich, dass diese sehr wohl ab und an in ihrem Bestand kontrolliert werden.
 
Zurück