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News - "Killerspiele": "Der bayerische Landtag könnte verhindern, dass Herr Beckstein verfolgt wird"

AW: News -

Boesor am 08.03.2007 17:29 schrieb:
DonIggy am 08.03.2007 17:13 schrieb:
Glaub nicht, dass da was passiert. U.a. weil er Politiker ist, und die nun mal hetzen dürfen.
Ich finde es eine Schande, dass solche Leute einfach so rumdiffamieren dürfen.
Und das einige einen Ich-bin-ein-großer-Hecht-Bonus bekommen ist echt das letzte. Wenn er sein erzkonservatives Mundwerk nicht halten kann, sollte er es lieber lassen! :$


Hmmm, also im text steht ja das eine große Gruppe beleidigt wurde und daher wohl keine Strafverfolgung passieren wird.
Mit anderen Worten, dass dürfen nichgt nur Politiker, das darfst auch du
Soll das bedeuten, dass ich alle PCGAMES-Leser (ich bin ja keiner :finger: ) als ignorante Faschisten bezeichnen darf, ohn eine Strafe zu erwarten? Ich darf alle Popolitiker als unfähige Haubtschulabsolventen abstempeln ohne mich dafür verantworten zu müssen? Geil.
 
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Zubunapy am 08.03.2007 21:47 schrieb:
Boesor am 08.03.2007 17:29 schrieb:
DonIggy am 08.03.2007 17:13 schrieb:
Glaub nicht, dass da was passiert. U.a. weil er Politiker ist, und die nun mal hetzen dürfen.
Ich finde es eine Schande, dass solche Leute einfach so rumdiffamieren dürfen.
Und das einige einen Ich-bin-ein-großer-Hecht-Bonus bekommen ist echt das letzte. Wenn er sein erzkonservatives Mundwerk nicht halten kann, sollte er es lieber lassen! :$


Hmmm, also im text steht ja das eine große Gruppe beleidigt wurde und daher wohl keine Strafverfolgung passieren wird.
Mit anderen Worten, dass dürfen nichgt nur Politiker, das darfst auch du
Soll das bedeuten, dass ich alle PCGAMES-Leser (ich bin ja keiner :finger: ) als ignorante Faschisten bezeichnen darf, ohn eine Strafe zu erwarten? Ich darf alle Popolitiker als unfähige Haubtschulabsolventen abstempeln ohne mich dafür verantworten zu müssen? Geil.

Wobei ich ja kein Jurist bin und nicht weiß wo da die Grenzen liegen
 
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Boesor am 08.03.2007 21:49 schrieb:
Wobei ich ja kein Jurist bin und nicht weiß wo da die Grenzen liegen


Eigentlich muß man nur das Interview lesen.
Da wird eigentlich recht klar gesagt, warum das im Falle Beckstein (und auch nur da) eher unwahrscheinlich ist.

eher selten an, wenn eine herabsetzende Äußerung auf eine große Personengruppe abzielt, aber die Details sind hier sehr komplex.
...Gerichte recht tolerant sind bei Meinungsäußerungen in der politischen Auseinandersetzung,
Volksverhetzung.. deren Positionen weit krasser sind als die von Herrn Beckstein.
"Soldaten sind potenzielle Mörder" sind beispielsweise von einigen als zulässig , von anderen als unzulässig angesehen worden.
 
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Zubunapy am 08.03.2007 21:47 schrieb:
Soll das bedeuten, dass ich alle PCGAMES-Leser (ich bin ja keiner :finger: ) als ignorante Faschisten bezeichnen darf, ohn eine Strafe zu erwarten? Ich darf alle Popolitiker als unfähige Haubtschulabsolventen abstempeln ohne mich dafür verantworten zu müssen? Geil.


Nein bei den PC-Games-Lesern darfst du das nicht. Die Gruppe ist klar definiert. Bei "Killerspiele"-Spielern sieht das schon ganz anders aus. Was zum Beispiel ist überhaupt ein Killerspiel.
 
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Fimbul am 08.03.2007 21:55 schrieb:
"Soldaten sind potenzielle Mörder" sind beispielsweise von einigen als zulässig , von anderen als unzulässig angesehen worden.
[/quote]

Das meine ich, so klar scheint das dann doch nicht zus ein.
 
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TBF am 08.03.2007 21:56 schrieb:
Zubunapy am 08.03.2007 21:47 schrieb:
Soll das bedeuten, dass ich alle PCGAMES-Leser (ich bin ja keiner :finger: ) als ignorante Faschisten bezeichnen darf, ohn eine Strafe zu erwarten? Ich darf alle Popolitiker als unfähige Haubtschulabsolventen abstempeln ohne mich dafür verantworten zu müssen? Geil.


Nein bei den PC-Games-Lesern darfst du das nicht. Die Gruppe ist klar definiert. Bei "Killerspiele"-Spielern sieht das schon ganz anders aus. Was zum Beispiel ist überhaupt ein Killerspiel.
Dann lies mal den Artikel über die Klage, also den ersten. Sieh dir jeden Link an. Wenn eine Gruppe keinen klaren Zusammenhalt bildet (in Sachen Meinung und Interessen und so weiter), greift das Gesetz nicht. Das bedeutet, wir Killerspieler können nicht beleidigt werden. Genauso wenig können die PCGAMES-Leser beleidigt werden oder die Popolitiker. jedenfalls, wenn man dieser Definition uneingeschränkt glauben will.
 
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Bonkic am 08.03.2007 19:32 schrieb:
Boesor am 08.03.2007 19:27 schrieb:
Sondern?
Es können Umstände gegeben sein (z.B. Tyrannenmord) die ein solches Handeln rechtfertigen, aber es bleibt dennoch Mord


wie definiert ihr denn mord ?
juristisch ? :-o


ich seh das nüchtern ....

ei nsodlat erschießt jmd. ......
ob das aus einem befehl eienr regierung herrührt ist doch vollkommen egal.
Wenn jmd. eine Person willkürlich auf der straße niederschießt ist es für mich der selbe sachverhalt, da hier ein menschliches Leben beendet wurde, was hätte verhidnert werden können.

Sich mit den Worten " Mir wurde es befohlen" rauszureden find ich echt arm und mir grauts in einer welt zu leben, wo der Befehl eines mannes ineinem fiktiven ordnungssystem über das leben anderer entscheidet.
(ich geh hiern icht von notwehr sondern von überfällen, kriegsaussbrüchen usw. aus)
Das mit dem verweigern bei kriegsrechtsmissachtugn schön und gut ...aber meiner Meinung nach ist nüchtern gesehen jeder sodlat genauso einer mörder wie der mörder auf der Straße ..... inwiefern diese jeweiligen morde zu beurteilen sind ...

hach schweres thema :|
 
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Und wenn der Jupiter in einer ungünstigen Konstellation zum Sturn steht und gerade Vollmond ist und am Tag vorher Anna Nicole Smith beerdigt wurde, ist der Soldat dann auch Mörder?
 
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Kinorenegade am 08.03.2007 20:09 schrieb:
Fimbul am 08.03.2007 19:40 schrieb:
Kinorenegade am 08.03.2007 19:35 schrieb:
Zitat:

"Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin - dann kommt der Krieg zu Euch! Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und läßt andere kämpfen für seine Sache, der muß sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage. Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will, denn er wird kämpfen für die Sache des Feindes, wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."

Bertolt Brecht (1898 - 1956)

Das Zitat ist so, in diesem Zusammenhang, nicht wirklich von Brecht. Ändert aber nichts daran, daß es inhaltlich stimmt.

Ich muss dir recht geben.... Erst ab "Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt...." ist tatsächlich von Brecht. Ich musste selbst nochmal nachlesen.
Ändert aber, wie du schon sagtest, nicht wirklich was an der Aussage.
`
Ja, ein sehr gutes Zitat. --- Wenn man es nicht losgelöst von der Absicht des Autors betrachtet. Im Falle eines Überfalls auf mich, meine Angehörigen, mein Land (schon wieder differenzierter) und in anderen Fällen der Notwehr stimme ich dem Zitat zu.

Was aber, wenn mein Land oder selbst meine Angehörigen einen "Kampf" vom Zaun brechen, sich durch Bündnisverpflichtungen (NATO) an einem völkerrechtswidrigen Angriff ganz oder nur durch logistische Unterstützung beteiligen würden und das Zitat zu Zwecken der Propaganda angewendet würde um an das Pflichtgefühl der Menschen zu appellieren?
 
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Fanator-II-701 am 09.03.2007 06:54 schrieb:
Kinorenegade am 08.03.2007 20:09 schrieb:
Fimbul am 08.03.2007 19:40 schrieb:
Kinorenegade am 08.03.2007 19:35 schrieb:
Zitat:

"Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin - dann kommt der Krieg zu Euch! Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und läßt andere kämpfen für seine Sache, der muß sich vorsehen: Denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage. Nicht einmal Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will, denn er wird kämpfen für die Sache des Feindes, wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat."

Bertolt Brecht (1898 - 1956)

Das Zitat ist so, in diesem Zusammenhang, nicht wirklich von Brecht. Ändert aber nichts daran, daß es inhaltlich stimmt.

Ich muss dir recht geben.... Erst ab "Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt...." ist tatsächlich von Brecht. Ich musste selbst nochmal nachlesen.
Ändert aber, wie du schon sagtest, nicht wirklich was an der Aussage.
`
Ja, ein sehr gutes Zitat. --- Wenn man es nicht losgelöst von der Absicht des Autors betrachtet. Im Falle eines Überfalls auf mich, meine Angehörigen, mein Land (schon wieder differenzierter) und in anderen Fällen der Notwehr stimme ich dem Zitat zu.

Was aber, wenn mein Land oder selbst meine Angehörigen einen "Kampf" vom Zaun brechen, sich durch Bündnisverpflichtungen (NATO) an einem völkerrechtswidrigen Angriff ganz oder nur durch logistische Unterstützung beteiligen würden und das Zitat zu Zwecken der Propaganda angewendet würde um an das Pflichtgefühl der Menschen zu appellieren?

Denkst Du dabei an was Bestimmtes? :confused: ;)
 
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Yaso_Kuuhl am 09.03.2007 01:46 schrieb:
Und wenn der Jupiter in einer ungünstigen Konstellation zum Sturn steht und gerade Vollmond ist und am Tag vorher Anna Nicole Smith beerdigt wurde, ist der Soldat dann auch Mörder?

Nö dann nicht, es sei denn es ist der Soldat der A. N. Smith den Drogencocktail verpasst hat. das wäre dann ein Mörder. Aber wenn die nationale Sicherheit ins Spiel kommt, findet sich bestimmt ein Soldat der Sie schützen will, nur war Anna NIcole Smith halt nicht wichtig für die nationale Sicherheit.

Soldaten sich nun wirklich keine Mörder, es sind eher Politiker in Flecktarn, mit guten Argumenten, die ihren Arsch hinhalten für Politiker mit schlechten Argumenten.

ach ja, lasst doch den Beckstein in Ruhe, der muss/darf bald den Zerstoiber ablösen, lasst ihm seine Immunität und Beratungsresistenz, seine kranken Meinungen und Aussagen, er ist doch nur ein Politiker, er weiss es doch nicht besser :-D
 
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TBF am 08.03.2007 21:56 schrieb:
Zubunapy am 08.03.2007 21:47 schrieb:
Soll das bedeuten, dass ich alle PCGAMES-Leser (ich bin ja keiner :finger: ) als ignorante Faschisten bezeichnen darf, ohn eine Strafe zu erwarten? Ich darf alle Popolitiker als unfähige Haubtschulabsolventen abstempeln ohne mich dafür verantworten zu müssen? Geil.


Nein bei den PC-Games-Lesern darfst du das nicht. Die Gruppe ist klar definiert. Bei "Killerspiele"-Spielern sieht das schon ganz anders aus. Was zum Beispiel ist überhaupt ein Killerspiel.

Hallo!

Wie definiert sich oder definiert man die Gruppe der PC-Games Leser?
(Aber bitte nicht grammatisch :rolleyes: )

@Zubunapy: Wieso Herr Beckstein die Leute beleidigen darf wie er möchte, erklärt sich ja wohl von selbst. Versuch Du das mal und hol Dir dann die "gerechte Strafe" ab.

Bis dann. mfg =) DJSash
 
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DJSash am 09.03.2007 08:39 schrieb:
Wie definiert sich oder definiert man die Gruppe der PC-Games Leser?

Def.: PC-GAMES: monatliches Print-Magazin mit Aufschrift 'PC Games' in deutscher Sprache, käuflich im Handel zu erwerben.

Def.: LESER: Individuum welches schriftlich verfassten Text inhaltlich zu erfassen versucht

Def.: PC-GAMES-LESER: Leser deren Textrepertoire zumindest eine PC-Games umfasst

Bem.: Die Definition des PC-GAMES-LESERs an sich ist nicht scharf abgegrenzt, um der Exaktheit genüge zu tun, wären hier noch die Begriffe des REGELMÄSSIGEN PC-GAMES-LESERs, des AKTUELLEN PC-GAMES-LESERs, des EHEMALIGEN PC-GAMES-LESERs und des NICHT NÄHER SPEZIFIERTEN PC-GAMES-LESERs einzuführen, diese sind jedoch alle Teilmenge des PC-GAMES-LESERs an sich.

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Bei Killerspielen wird es schwieriger:

Def.: KILLERSPIEL: ??? abgesehen davon, dass manche Spiele oft im Zusammenhang mit dem Begriff Killerspiel genannt werden ist jedoch noch nicht einmal durch Beispielnennung (XY ist ein Killerspiel) ein solches näher beschrieben worden - Killerspiel ist eher ein gutes Schlagwort unter dem sich jeder vorstellen kann was er will - für den einen ist es somit bereits Moorhuhn, für den anderen noch nicht einmal Doom 3 (das ist ja ein Space-Marine und kein Killerspiel) - im Anklagefall ist also noch genug Spielraum um auszuweichen.

Ich denke der Unterschied in der Definition ist klar.
 
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Boesor am 08.03.2007 21:58 schrieb:
Fimbul am 08.03.2007 21:55 schrieb:
"Soldaten sind potenzielle Mörder" sind beispielsweise von einigen als zulässig , von anderen als unzulässig angesehen worden.

Das meine ich, so klar scheint das dann doch nicht zus ein.

Jein.
Das Gericht entscheidet nicht direkt über die inhaltliche Richtigkeit einer solchen Aussage, sondern "nur" darüber, ob es sich um eine Beleidigung/Ehrabschneidung/wasweißichwas handelt.

Blödes Beispiel:
Wenn ich mich jetzt hintelle und sage, das Gras ist rot und der Himmel neongrün dann entscheidet das Gericht maximal, das es sich hierbei nicht um eine Beleidigung handelt. Das bedeutet aber nicht, das der Himmel ab jetzt neongrün ist.
 
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Bonkic am 08.03.2007 19:32 schrieb:
Boesor am 08.03.2007 19:27 schrieb:
Sondern?
Es können Umstände gegeben sein (z.B. Tyrannenmord) die ein solches Handeln rechtfertigen, aber es bleibt dennoch Mord
wie definiert ihr denn mord ?
juristisch ? :-o
Also ich würde Mord als "bewußte Beendigung der Lebensfunktionen eines Menschen" definieren.
 
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Worrel am 09.03.2007 09:26 schrieb:
Also ich würde Mord als "bewußte Beendigung der Lebensfunktionen eines Menschen" definieren.

Das ist zB das "Schöne" (klingt in dem Zusammenhang etwas seltsam, ich weiß, aber es ist früh und ich will nicht nachdenken) an der Definition im österr. Strafrecht.

"Mord" setzt bei uns zusätzlich noch niedere Beweggründe oder Hinterlist voraus.

Angenommen 2 alte Leute treffen sich freiwillig um 5h Früh im Wald zum Duell. So klassich halt, mit allem drum und dran, pipapo und Firlefanz.
Wird einer getötet (was ja quasi von beiden und jedem selbst bewußt in Kauf genommen wird), ist das in Ö. Totschlag, während es sich in der BRD um Mord handelt.

Also jetzt mal abgesehen davon, daß sowas nicht mehr aktuell ist, ich würde es vermessen finden, "fairen Zweikampf" mit Todesfolge als Mord zu bezeichnen.

Es ist völlig bescheuert jedwege Tötung als Mord anzusehen, weil das Wort "Mord" schlicht eine viel "intensivere" Bedeutung hat. Die ist nur vielen, Dank Action-Ballerkrachwummfilmen nicht ganz klar.
 
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Fimbul am 09.03.2007 09:36 schrieb:
"Mord" setzt bei uns zusätzlich noch niedere Beweggründe oder Hinterlist voraus.

kennst du den dt. § 211 stgb ?

Angenommen 2 alte Leute treffen sich freiwillig um 5h Früh im Wald zum Duell. So klassich halt, mit allem drum und dran, pipapo und Firlefanz.
Wird einer getötet (was ja quasi von beiden und jedem selbst bewußt in Kauf genommen wird), ist das in Ö. Totschlag, während es sich in der BRD um Mord handelt.

aber nie im leben.
wie kommst du da drauf ? :-o
 
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Bonkic am 09.03.2007 09:43 schrieb:
aber nie im leben.
wie kommst du da drauf ? :-o

Weil ich exakt diese Diskussion letzte Woche mit 3 bundesdeutschen Juristen hatte, von denen 2 gerade in Wien ergänzend Jus studieren.

Selbstverständlich war das jetzt nicht so einfach und eindeutig wie ich das jetzt in dem Beispiel geschrieben habe, das ist mir schon klar.
Das Gespräch ging ansich eher mal darum, daß in Ö. deutlich weniger Menschen als "Mörder" verurteilt werden.
Das Bsp von mir hab ich dann eingeworfen um, auch für mein eigenes Verständnis, einen Extremfall zu schildern. Und da war die Tendenz zu "Mord" mehr als eindeutig.

kennst du den dt. § 211 stgb ?

Nicht auswendig. Ich wollt hier auch keine juristische Grundsatzdiskussion anfangen. :-D

Zur Ergänzung vielleicht, weils mir grad einfällt:
Die Argumentation ging glaub ich eher umgekehrt, bin mir aber nicht sicher:
In Ö. ist die Definition von Totschlag weitergehend als in der BRD. Also ganz grob, "wenns nicht Totschlag ist, ist es Mord". Und die Tendenz ging dahin, daß es sich in der BRD nicht um Totschlag handelt, und daher als Mord einzustufen ist. Aber ich muß zugeben, ich war nicht mehr ganz nüchtern..Kann auch sein das ich da was verwechsel.
 
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Hallo baktakor!

Bem.: Die Definition des PC-GAMES-LESERs an sich ist nicht scharf abgegrenzt, um der Exaktheit genüge zu tun, wären hier noch die Begriffe des REGELMÄSSIGEN PC-GAMES-LESERs, des AKTUELLEN PC-GAMES-LESERs, des EHEMALIGEN PC-GAMES-LESERs und des NICHT NÄHER SPEZIFIERTEN PC-GAMES-LESERs einzuführen, diese sind jedoch alle Teilmenge des PC-GAMES-LESERs an sich.


Aber an genau den dachte ich ja.

mfg :) DJSash
 
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