Nali_WarCow am 13.02.2007 11:56 schrieb:Na das ist doch mal ein greifbares Gesetzt...Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD)
sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten.
Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien durchlaufen.
Zumal ja die Spiele, so lange sie keine Kennzeichnung hatten, sowieso nur an Personen 18+ verkauft werden durften und von der USK sowieso keine 12 oder 16ner Einstufung bekommen haben.


ich98 am 13.02.2007 17:13 schrieb:Nali_WarCow am 13.02.2007 11:56 schrieb:
Wie wollen die ohne Prüfung feststellen, was jetzt in dieses Kriterium fällt? :-o
Nach Herrn Beckstein so ziemlich ALLES![]()
Wir dürfen noch Sandmännchen gucken![]()
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,466183,00.html

Der "Bundestrojaner" passt exakt zum Thema. Bei den "Killerspielen" wird der Jugendschutz als Rechtfertigung für massive Grundrechtseingriffe vorgeschoben. Beim "Bundestrojaner" ist es der angebliche Schutz vor Terrorristen. In beiden Fällen werden die Grundrechtseingriffe durch konstruierte und offensichtlich vorgeschobene Begründungen gerechtfertigt. Die meisten Leute begreifen nicht, dass es hier nicht nur um Computerspiele geht. Tatsächlich geht es um Einschränkungen unsere GRUNDRECHTE. Das du Bespitzelungen gut findest, habe ich übrigens kaum behauptet.grayalla am 13.02.2007 16:21 schrieb:Wer so aggressiv "argumentiert" wie du, hat noch viel zu lernen - Diskussionskultur zum Beispiel. So hat dein Schlußsatz zum "Bundestrojaner" nichts mit dem Thema zu tun; und mir zu unterstellen, ich würde solche Bespitzelungsmethoden gutheißen, ist völlig gegenstandslos und kann auch mit keiner Aussage von mir so gedeutet werden.
grayalla am 13.02.2007 16:21 schrieb:Die Gesetzesvorlage, auf die du dich beziehst, stammt übrigens aus dem bayerischen Innenministerium und hat nichts mit der heutigen Erklärung der Familienministerien des Bundes und NRW zu tun - und genau um diesen Unterschied ging es mir: Während Herr Beckstein gewalthaltige Spiele für alle verbieten will, liegt der Augenmerk von Frau von der Leyen auf dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Ein gar nicht so kleiner Unterschied, wie ich finde.

Shadow_Man am 13.02.2007 18:33 schrieb:Vor allem die Spielemagazine dürfte das doch sehr treffen. Aus Angst das irgendwelche Spiele verboten werden, werden sie über einige Spiele vielleicht erst gar nicht berichten (dürfen).
SYSTEM am 13.02.2007 11:56 schrieb:Jetzt ist Ihre Meinung gefragt: Hier können Sie Ihren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
SYSTEM am 13.02.2007 11:56 schrieb:Jetzt ist Ihre Meinung gefragt: Hier können Sie Ihren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
TBBPutzer am 13.02.2007 18:29 schrieb:Der "Bundestrojaner" passt exakt zum Thema. Bei den "Killerspielen" wird der Jugendschutz als Rechtfertigung für massive Grundrechtseingriffe vorgeschoben. Beim "Bundestrojaner" ist es der angebliche Schutz vor Terrorristen. In beiden Fällen werden die Grundrechtseingriffe durch konstruierte und offensichtlich vorgeschobene Begründungen gerechtfertigt. Die meisten Leute begreifen nicht, dass es hier nicht nur um Computerspiele geht. Tatsächlich geht es um Einschränkungen unsere GRUNDRECHTE. Das du Bespitzelungen gut findest, habe ich übrigens kaum behauptet.grayalla am 13.02.2007 16:21 schrieb:Wer so aggressiv "argumentiert" wie du, hat noch viel zu lernen - Diskussionskultur zum Beispiel. So hat dein Schlußsatz zum "Bundestrojaner" nichts mit dem Thema zu tun; und mir zu unterstellen, ich würde solche Bespitzelungsmethoden gutheißen, ist völlig gegenstandslos und kann auch mit keiner Aussage von mir so gedeutet werden.
grayalla am 13.02.2007 16:21 schrieb:Die Gesetzesvorlage, auf die du dich beziehst, stammt übrigens aus dem bayerischen Innenministerium und hat nichts mit der heutigen Erklärung der Familienministerien des Bundes und NRW zu tun - und genau um diesen Unterschied ging es mir: Während Herr Beckstein gewalthaltige Spiele für alle verbieten will, liegt der Augenmerk von Frau von der Leyen auf dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Ein gar nicht so kleiner Unterschied, wie ich finde.
Richtig. Bei der heutigen Erklärung ging es aber nur um "Sofortmaßnahmen" ohne eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Diese soll wohl später kommen. Von einer Distanzierung gegenüber dem Entwurf von Beckstein habe ich in dieser Erklärung nichts erkennen können. Deshalb gehe ich weiter davon aus, dass auch Frau von der Leyen dieser Linie folgen wird. Das würde unter anderem bedeuten, dass demnächst Millionen von erwachsenen Computerspielen kriminalisiert und in ihrem Grundrecht auf staatsfreie Gestaltung ihrer Freizeit eingeschränkt würden. Das hat mit Jugendschutz wohl relativ wenig zu tun.
Für mich ist das Argument Jugendschutz nach wie vor reine Heuchelei.
Soso:TheChicky am 13.02.2007 19:33 schrieb:Das ist doch Unsinn, was du da redest. Staatsfreie Gestaltung der Freiheit... also bitte! Und wo bitte werden Computerspieler kriminalisiert? Gewaltverherrlichende Spiele werden kriminalisiert, nicht Computerspieler.
Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten schrieb:Nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch ..., wird folgender § 118a eingefügt:
§ 118a
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Entwurf zu § 131a Strafgesetzbuch schrieb:Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“
TBBPutzer am 13.02.2007 19:45 schrieb:Soso:TheChicky am 13.02.2007 19:33 schrieb:Das ist doch Unsinn, was du da redest. Staatsfreie Gestaltung der Freiheit... also bitte! Und wo bitte werden Computerspieler kriminalisiert? Gewaltverherrlichende Spiele werden kriminalisiert, nicht Computerspieler.
Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten schrieb:Nach § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch ..., wird folgender § 118a eingefügt:
§ 118a
Menschenverachtende Spiele
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Entwurf zu § 131a Strafgesetzbuch schrieb:Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“
master190 am 13.02.2007 19:29 schrieb:Ha! Scheiße egal!
Am 18 Jahre habe auch gespielt gewalt.
Ich bin 15 Jahre alt!
Ich habe eine CD für Spiele name: GTA,CoD2,BIA,CSS und FEAR.
Nur alles 18 Jahre mit habe gespielt.
Halt's die Klappe große die Maul mit dem Politik?
Ganze Welt mach darf spiele mir es egal.
Bitte! Machst du keine andern Menschen mit Killer zu töten.
Bitte nicht keine Killer mit Menschen und auch keine Triere.
Ich können ihn was Aushalten mit Blut müssen fühlen sein!
Und die lehren macht Aushalten keine Menschen zu töten?
Ich habe gewaltätige Spiele ab 18 gespielt.
Ich bin 15 jahre alt.
Ich habe mir die spiele GTA, CoD, BIA, CSS und Fear gedownloaded.
Sind alles Spiele ab 18 und die habe ich gespielt.
Halltet eure grosse klappe und sprecht nicht over Politik.
Mir ist scheiss egal was auf der welt passiert.
Bitte mach keinen Killer um andere menschen zu töten. ???
Bitte keine Killer aus menschen und auch Keine Tiere.???
Ich muss Blut fühlen um es aushalten zu können.???
Wie können die Lehrer das aushalten keine Menschen zu töten.???
komisch, meinen gucken die immer so genau an, als wenn die sich alle stellen vom Perso merken müssten :-oSteGERSTENBERG am 13.02.2007 13:21 schrieb:also bei den Saturns und Media Märkten wo ich bisher einkaufen war (Hannover, Berlin) hat mich noch nie jemand nach einem Ausweis gefragt wenn ich ein Spiel gekauft habe! Insbesondere in Hannover, da war ich noch U18! Das die Kiddies heute alle rumlaufen wie 20 trägt sein übriges dazu bei, dass die alte Kassen-Oma gar nicht nachfragt!
