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News - "Killerspiele": Jugendschutz wird durch Sofortmaßnahmen verschärft

AW: News -

Bonkic am 14.02.2007 19:44 schrieb:
dabei bleib` ich übrigens auch
Und ich hatte mir doch extra sooo viel Mühe gegeben. Leider funktioniert's bei Parkuhren nicht. Statt dessen noch ein schönes Zitat von Einstein: :-D

Albert Einstein schrieb:
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.

Edit:

Es freut mich übrigens, dass hier Leute vom Fach diskutieren. Das reduziert den Anteil der Leute, die von rechtlichen Dingen schwätzen, von denen sie nur in der BILD gelesen haben. Wo hast du denn deine beiden Examen gemacht? Vielleicht kennen wir uns sogar?
 
AW: News -

Bonkic am 14.02.2007 19:44 schrieb:
dabei bleib` ich übrigens auch :

Nach deiner Meinung wäre es durchaus machbar, Kindern und Jugendlichen das Medium Fernsehen oder Schrift (im allgemeinen und nur bspw.) vorzuenthalten.
Ausreichend dafür wäre die Unterstellung der Schädlichkeit, verbunden mit der Argumentation die Jugend vor Schädlichem bewahren zu müssen. Das funktioniert aber eben so nicht.

Morgen mehr. Muß auf Schicht.
 
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TBBPutzer am 14.02.2007 19:53 schrieb:
Albert Einstein schrieb:
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.

ein (hobby-) jurist, der einstein zitiert; das kann eigentlich nur in die hose gehn.
:ugly:


Wo hast du denn deine beiden Examen gemacht?

hab` bislang nur das erste.

Vielleicht kennen wir uns sogar?

das will ich doch mal nicht hoffen.
 
AW: News -

TBBPutzer am 14.02.2007 20:10 schrieb:
Bonkic am 14.02.2007 20:05 schrieb:
hab` bislang nur das erste.
Dann habe ich dir wohl ein Staatsexamen und 15 Jahre Berufserfahrung voraus. Viel Glück beim zweiten ... :-D


dann kommst du ja wohl kaum umhin zuzugeben, dass deine ausführungen zu einer möglichen verfassungsbeschwerde, insbesondere in punkto geeignetheit, äusserst dürftig waren, oder ?

und wie du auf die sache bei der verhältnismässigkeit kommst würd` mich auch noch interessieren.
 
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Fanator-II-701 am 14.02.2007 19:57 schrieb:
Bonkic am 14.02.2007 19:44 schrieb:
dabei bleib` ich übrigens auch :

Nach deiner Meinung wäre es durchaus machbar, Kindern und Jugendlichen das Medium Fernsehen oder Schrift (im allgemeinen und nur bspw.) vorzuenthalten.
Ausreichend dafür wäre die Unterstellung der Schädlichkeit, verbunden mit der Argumentation die Jugend vor Schädlichem bewahren zu müssen. Das funktioniert aber eben so nicht.

Morgen mehr. Muß auf Schicht.

Medien sind Immer ein Spiegelbild der Gesellschaft, und man sollte sie Deswegen Kindern nicht vorenthalten- auch, wenn sie Karikaturen oder Metaphern noch nicht verstehen. Wie lernt man das denn? Dem Staat wäre es doch am liebsten, wenn er Kinder ganz genau formen könnte, wie er es möchte, und ihnen einige Dinge verheimlichen, oder sie sogar belügen. Fließbandobjekt Nummer 5444. Und wenn das Kind dann 18 ist kommt es mit der gesellschaft trotzdem nciht klar, weil sie ganz anders ist, als in dem Heile-Welt-und-Gott-Beschützt-dich-und-blabla Gerede enthalten ist. ICh würde meinem Kind so nciths vorenthalten, es natürlich auch nicht zu irgendetwas zwingen. Wenn ich dann aber rumsitze, WoW Spiele, und mein (fiktives 8-jähriges) Kind kommt rein, was soll ich dem sagen? Dass ich etwas ganz böses mache, von dem man seit mitte 2007 Kindern nichts erzählen darf, sich dafür schämen muss, und das es auch nciht spielen darf? Nein, ich würde sagen, dass ich World of Warcraft Spiele, was mir Spaß macht. Dann würde das kind entweder sagen, dass es das Spiel doof findet, weil man pausenlos auf Monster einklopft, oder cool... Darauf hat man keinen einfluss. Und wenn das kind dann mitspielt, wird es merken, dass es das SPiel noch niocht so gut beherrscht, weil es nocht nicht so gut lesen kann, oder warum auch immer. Mir geht es darum, dass viele denken, sie müssten Kindern eine Scheinwelt aufbauen, und die Realität verharmlosen. Und mit Jugendlichen ist es auch so- nur,d ass die ein ganzes Stück schlauer sind, und merken, wenn ihnen nur die halbe Wahrheit erzählt wird. Dadurch sinkt die Achtung vor älteren. Und wo mein dad vor 5Jahren mit mir UT gespielt hat, ahbe ich ihn auch geachtet, weil er mich verstanden hat. und ich habe auch ihn verstanden. und dadurch bin ich zu jemandem geworden, der weiß, mit medien, ob Killelrspiele, oder Sesamstraße, umzugehen. Jemand, der alles auf eigene Faust entdecken muss, weil ihm alles vorenthalten wird, wird vielleicht nicht so. Selsbt einigen Erwachsenen fehlt bei so etwas die Kompetenz. Oder warum glauben sie all diese anti-Spieler Propaganda im Fernsehen?
 
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Bonkic am 14.02.2007 20:13 schrieb:
dann kommst du ja wohl kaum umhin zuzugeben, dass deine ausführungen zu einer möglichen verfassungsbeschwerde, insbesondere in punkto geeignetheit, äusserst dürftig waren, oder ?
Es sollte ja hier im Forum auch keine Verfassungsbeschwerde werden. Da muss man sich leider etwas kürzer fassen. Aber da ich die Sache wenigstens kurz durchgeprüft habe, darfst du deine Künste hier auch gerne mal zeigen. Also, wie schaut's mit Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit deiner Meinung nach aus? Ich bin gespannt.
 
AW: News -

@Bonkic:
Ich warte immer noch auf deine juristisch saubere Rechtfertigung der bayrischen Gesetzesvorlage. Findest du dafür keine haltbaren Argumente? Mach dir nix draus, es gibt auch keine ... :-D
 
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TBBPutzer am 15.02.2007 20:10 schrieb:
@Bonkic:
Ich warte immer noch auf deine juristisch saubere Rechtfertigung der bayrischen Gesetzesvorlage. Findest du dafür keine haltbaren Argumente? Mach dir nix draus, es gibt auch keine ... :-D

ich hab` auch nie behauptet, dass die bayerische gesetzesvorlage verfassungsrechtlich unbedenklich wäre.

aber so einfach wie du es dir machst ist es ja ganz offensichtlich nicht.

wie wärs also, wenn du zunächst mal meine fragestellung nach geeignetheit und verhältnismässigkeit beantworten würdest ?

auch wenn ich mich wiederhole:

du kannst doch nicht als einziges argument gegen die geeignetheit einen nicht bewiesenen (und ganz sicher auch nicht existenten) kausalen zusammenhang zwischen computerspielen und amokläufen anführen.

auch deine bemerkung zur verhältnismässigkeit - ist wie schon gesagt - schlicht haltlos, für mich jedenfalls.

weil eine massnahme, die den jugendschutz zum ziel hat auch die rechte volljähriger in gewisser weise einschränkt, soll sie rundweg unverhältnismässig sein ?

das musst du mir erklären .

vielleicht lieg ich auch komplett falsch, aber ich lerne ja auch gerne - und oft - dazu .
 
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Also zumindest eine Sache hast du schon gelernt. Das es nämlich wesentlich einfacher ist Fragen zu stellen, als Fragen zu beantworten. Mit dem Beantworten macht man sich ja auch deutlich angreifbarer. Aber gut, ich spiele trotzdem mit ...

Bonkic am 15.02.2007 20:49 schrieb:
... du kannst doch nicht als einziges argument gegen die geeignetheit einen nicht bewiesenen (und ganz sicher auch nicht existenten) kausalen zusammenhang zwischen computerspielen und amokläufen anführen.
Sicher kann ich das. Ich beschränke mich übrigens nur aus reiner Faulheit auf diesen Punkt. Die Geeignetheit eines Grundrechtseingriffs steht im direkten Zusammenhang zum angestrebten Ziel des Eingriffs.

Deshalb darf ich die Begründung (Zielformulierung) der Bayern mal kurz zitieren:

Ziel des Entwurfes schrieb:
... Der Amokläufer war im Besitz zahlreicher jugendgefährdender Medien. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass
insbesondere sog. Killerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, eine gewaltabstumpfende und für bestimmte labile Charaktere auch eine stimulierende Wirkung haben können. Zwar sind einzelne Auswirkungen von Gewaltspielen noch umstritten. Zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse legen aber eine nachteilige Wirkung gerade auf Jugendliche nahe ...

.... In den vergangenen Jahren wurden zwar im Bereich des Jugendmedienschutzes Verbesserungen erzielt, um den wachsenden Gefährdungen auf dem Mediensektor zu begegnen. Dies ist jedoch nicht ausreichend, wie die jüngste schreckliche Gewalttat in Emsdetten zeigt.

Das Ziel scheint also offenbar eine Verhinderung solcher Gewalttaten wie der von Emsdetten zu sein, die angeblich ursächlich auf den Konsum von "Killerspielen" zurückzuführen war - was du ja selber nicht glaubst ...

Man muss sich also fragen, ob der Amoklauf von Emsdetten verhindert worden wäre, wenn der Gesetzesentwurf schon zum Tatzeitpunkt geltendes Recht gewesen wäre. Der Ansatz "Jugendmedienschutz" hilft da nicht wirklich weiter, da der Täter zum Tatzeitpunkt schon volljährig war. Immerhin könnte er trotzdem durch das spielen von CS zur Tat getrieben/motiviert worden sein. Leider legt sein Abschiedsbrief ganz andere Motive nahe, die absolut nichts mit Computerspielen zu tun hatten. Bleibt festzuhalten, dass der Gesetzeslauf zumindest diesen Amoklauf nicht verhindert hätte.

Vielleicht hätte der Entwurf ja all die anderen Amokläufe in Deutschland verhindert. Hmm, welche denn? Es gab ja kaum welche. Dafür gibt es aber Millionen von Computerspielern. Komisch. Anders gesagt: Nichts deutet darauf hin, dass a) Computerspiele gewalttätig machen oder b) ein Verbot solcher Spiele Amokläufe verhindern könnte. Vielleicht haben solche Spiele tatsächlich eine "stimulierende Wirkung auf labile Charaktere". Das kann niemand ausschließen. Das gilt aber auch für Bücher, TV und alle anderen Medien. Mich z.B. machen dumme Politiker aggressiv. Solllte man die auch verbieten?

Fazit: Der Gesetzesentwurf ist zur Zielerreichung ungeeignet.

Bonkic am 15.02.2007 20:49 schrieb:
weil eine massnahme, die den jugendschutz zum ziel hat auch die rechte volljähriger in gewisser weise einschränkt, soll sie rundweg unverhältnismässig sein ?

Ein Grundrechtseingriff ist immer dann unverhältnismäßig, wenn dem Gesetzgeber alternativ ein anderes bzw. milderes Mittel zur Zielerreichung zur Verfügung steht. Das Problem der gewaltbereiten Jugendlichen dürfte seine Ursache kaum im übermässigen Konsum von Computerspielen haben. Zumindest wäre diese Annahme eine durch NICHTS bewiesene Unterstellung und somit als Begründung für einen Grundrechteingriff diesen Ausmaßes nicht tragbar. Die wirklichen Ursachen sind mangelhafte Erziehung/Ausbildung, Verwahrlosung, Frust und Perspektivlosigkeit.

Von staatlicher Seite aus gäbe es genug Möglichkeiten, diesem gesellschaftlichen Problem ohne Grundrechtseingriffe für erwachsene und völlig harmlose Computerspieler entgegenzuwirken. Nur kosten diese Möglichkeiten leider Geld. Ein Gesetzesentwurf kostet gar nichts.

Fazit: Die Maßnahme ist unverhältnismäßig, weil sie a) die Zielgruppe verfehlt und dem Staat b) andere Maßnahmen ohne Grundrechtseingriff zur Verfügung stehen die c) zur Zielerreichung wesentlich effektiver sind.

Und jetzt bist du dran und begründest mir, warum es verfassungsgemäß ist, dass ich als erwachsener Computerspieler, der keine Rechte Dritter verletzt und friedlich seinem Hobby nachgeht, in meiner ganz privaten Freizeit künftig keine "Killerspiele" mehr spielen darf. Wobei ich immer noch nicht weiß, was das eigentlich genau sein soll ....
 
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Hai Leutz, hab mir den Artikel und die Kommentare einfach mal durchgelesen, weiß nicht genau, ich finde man sollte einfach abwarten wie sich die ganze Sache ergibt. Denn Ich persönlich bin mehr so ein Typ, der die ganze Geschichte einfach mitverfolgt ( Nachrichten, diverse Berichte ) und finde man sollte warten inwiefern sich die Einschränkungen den 18 jährigen gegenüber auftun, denn Mir ist nicht bekannt dass bei dem Kauf von Games ab 18 von Leuten, die Das volljährige Lebensalter erreicht haben, sich irgendetwas neues in den Weg stellt. Oder? Wird sich was verändern für einen Käufer der volljährig ist? Ich mein, selbst für die unter 18 jährigen oder sogar 16 jährigen wie ich einer bin, wird es genauso bleiben wie vorher, da wird sich nicht viel verändern, denn es gibt immer einen netten "gamer" Kollegen den man ansprechen kann und fragen ob er einem nicht das Spiel kaufen könnt :-P ...also, in diesem Sinne verabschiede ich mich, und würde mich auf Antwort freuen. mfg Kevin
 
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gOtHiK3-striker am 16.02.2007 08:41 schrieb:
Hai Leutz, hab mir den Artikel und die Kommentare einfach mal durchgelesen, weiß nicht genau, ich finde man sollte einfach abwarten wie sich die ganze Sache ergibt. Denn Ich persönlich bin mehr so ein Typ, der die ganze Geschichte einfach mitverfolgt ( Nachrichten, diverse Berichte ) und finde man sollte warten
Sorry, aber bei der Beschreibung springt mir sofort der Begriff "Mitläufer" in den Sinn. :rolleyes: Solches Desinteresse und Passivität, echt nö. Leute wie du schrecken erst dann hoch wenn die Paragraphen von "brutalen Spielen" auf "brutale Medien" auf "vaterlandsschädliche Medien" erweitert wurden und der Staat wieder totale Zensur übt. Oder vielleicht selbst dann nicht. :S

gOtHiK3-striker am 16.02.2007 08:41 schrieb:
inwiefern sich die Einschränkungen den 18 jährigen gegenüber auftun, denn Mir ist nicht bekannt dass bei dem Kauf von Games ab 18 von Leuten, die Das volljährige Lebensalter erreicht haben, sich irgendetwas neues in den Weg stellt. Oder? Wird sich was verändern für einen Käufer der volljährig ist? Ich mein, selbst für die unter 18 jährigen oder sogar 16 jährigen wie ich einer bin, wird es genauso bleiben wie vorher,
Hast du den Artikel auch wirklich gelesen und dir nicht nur die Buchstaben angeschaut? :B
SYSTEM schrieb:
- Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt
verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG).
SYSTEM schrieb:
- Auch die Indizierungskriterien der BPjM werden erweitert (§18 Abs. 1 JuSchG). Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig werden auch folgende Spiele indiziert: 'Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index'
SYSTEM schrieb:
- Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird.
Nicht nur dass du nicht das Spiel kaufen darfst welches du willst (defacto alle Rollenspiele von TES über DSA bis Gothic wären zusätzlich du allen FPS und RTS verboten), sondern du wirst auch noch öffentlich diffamiert wenn du dir ein erlaubtes Spiel kaufst.

Wie würde es dir gefallen dass jedesmal wenn du ne CD kaufst ne Sirene losgeht und ne Durchsage kommt "Achtung, Sie kaufen sich CD <hier Titel einsetzen>!" und dich der ganze Plattenladen/Mediamarkt anstarrt?

gOtHiK3-striker am 16.02.2007 08:41 schrieb:
da wird sich nicht viel verändern, denn es gibt immer einen netten "gamer" Kollegen den man ansprechen kann und fragen ob er einem nicht das Spiel kaufen könnt :-P ...also, in diesem Sinne verabschiede ich mich, und würde mich auf Antwort freuen. mfg Kevin
Ja, nur dass der "nette Gamerkollege" dann dafür in den Knast wandert oder bis zu ner halben Million € Strafe blechen dürfen soll.
SYSTEM (andere News) schrieb:
Er fordert ein generelles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Spielen mit gewalttätigem Inhalt und Verbot von Sportarten wie Paintball. Des Weiteren sollen Straftäter, die sich nicht an die Richtlinien halten, mit einem Bußgeld von bis zu 500.000€ bestraft werden.
 
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Nun, dann will ich auch einmal meine Meinung zum Thema "Killerspiele" und Jugendschutz kundtun.

Zu Anfang einmal: Das Wort "Killerspiele" stört mich wirklich zutiefst, da zwar von keinem wirklich definiert wird, was ein "Killerspiel" eigentlich ist, es aber für unbedarfte Eltern trotzdem sehr bedrohlich wirken muss, genauso wie z.B. ein "Killervirus" sehr bedrohlich wirkt. Mit solchen Wortkreationen verbreitet man Angst oder zumindest ein sehr ungutes Gefühl, denn wer will schon gern, dass sein Kind ein „Killerspiel“ spielt?! Sie fördern die Fantasie derjenigen, denen der Bereich „Computerspiele“ gänzlich unbekannt ist. Es wäre also durchaus wünschenswert, wenn sich zumindest die als seriös betrachtenden Teile der Medienlandschaft um mehr Aufklärung bemühen würden, anstatt immer wieder das Wort "Killerspiele" zu verwenden. Es hilft auch nicht sonderlich viel, wenn man davor ein "so genannt" setzt, da man dadurch kaum das eigentliche Wort entschärft.

Nun zum Jugendschutz. Es sind ja sehr redliche Ziele, die sich unsere Familienministerin und auch Herr Beckstein setzen, wenn sie die Jugend schützen wollen. Es stellt sich mir aber unweigerlich die Frage, inwiefern die Jugend geschützt wird, wenn man ihnen verbietet gewisse Computerspiele zu spielen, oder gewisse Filme anzuschauen.

Es mag sein, dass PC-Spiele tatsächlich eine schädliche Wirkung auf Jugendlich (aber auch auf Erwachsene) haben könnten. Dies vollkommen auszuschließen halte ich für genauso fahrlässig, wie es einfach als Wahrheit darzustellen. Allein die Tatsache, dass man PC-Spiele, wobei immer wieder CS in den Medien erwähnt wird, bei den beiden Amokläufern gefunden hat, ist kein Beweis für einen Zusammenhang zwischen einem Amoklauf und PC-Spielen.
Genauso könnte ich dann behaupten, dass es einen Zusammenhang zwischen Coca Cola und Amokläufen gibt, da die Annahme sehr nahe liegt, dass beide schon einmal Coca Cola getrunken haben. Trotzdem käme kein Vernünftiger Mensch auf die Idee, dass ein solcher Zusammenhang bestehen könnte.

PC-Spiel bieten sich aus verschiedenen Gründen jedoch besonders gut als „Sündenbock“ an.
Der erste Grund ist, dass Computerspiele in der Regel von Jugendlichen oder Jungen Erwachsenen gespielt werden. Für ältere Menschen ist schon allein das Grund zur Annahme, dass es nicht unbedingt etwas Gutes sein kann, da die Jugend von heute nun einmal schlecht ist. Mir ist wohl klar, dass so eine Aussage, rational betrachtet, Unsinn ist. Trotzdem herrscht diese Meinung schon seit langer Zeit vor, was ein Zitat belegt, dass Sokrates zugeschrieben wird: "Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer."

Der zweite Grund ist, dass die Welt der Computerspiele für die meisten Eltern ein Buch mit Sieben Siegeln darstellt. Sie haben schlicht keine Ahnung von dem, was ihre Kinder da machen, wenn sie nach dem Mittagessen vor dem Computer (oder auch der Konsole) sitzen. Ich wage sogar die Behauptung, dass es ihnen egal ist, solang ihnen niemand sagt, dass ihre Kinder dadurch zu Amokläufern werden. In diesem Moment beginnen sie sich zu Fragen, was ihre Kinder da eigentlich tun. Und sie bekommen Angst, denn der Mensch hat immer vor dem Unbekannten Angst. So würden sich auch die meisten fürchten, wenn man sie nachts in einen dunklen Wald stellen würde. Sie wüssten nicht, was dort in der Dunkelheit lauert.
Was macht man nun, um seine Angst in der Dunkelheit zu bekämpfen? Nun, das leichteste wäre, einfach das Licht einzuschalten. Was aber machen die Erziehungsberechtigten und vergleichsweise alten Politiker gegen ihr Unbehagen? Nun, um bei dem Vergleich zu bleiben, sie verbieten die Dunkelheit. Dass das nicht logisch ist, interessiert nicht. Anstatt sich schlicht zu informieren, was ihre Kinder spielen (oder die Jugendlichen des Volkes, das sie repräsentieren), wollen sie die Spiele verbieten. Es wird viel Kraft in ein Ziel investiert, dass nicht die eigentlichen Probleme lösen wird, sondern maximal (und selbst das bleibt zweifelhaft) ein Symptom dieser Probleme (in diesem Fall wären dies die Amokläufe).

Die eigentlichen Probleme liegen meiner Meinung nach an anderer Stelle und ich sehe mich in der vor kurzem erschienen Vergleichsstudie der Unicef über die Situation der Kinder in Deutschland bestätigt. In dieser Studie ist Deutschland nur auf Platz 11 gekommen. Als ein Grund wird die zu Geringe Kommunikation zwischen Eltern und ihren Kindern genannt. Außerdem werden eine verbesserte Betreuung und auch ein besseres Bildungsangebot gefordert. Diese Ergebnisse, und auch die Feststellung, dass „Politik für Kinder in Deutschland meist nur Mittel zum Zweck sei“ sind keine wirklichen Neuheiten.
Das sich diese Umstände natürlich auch auf Kinder und Jugendliche auswirken, ist selbstverständlich.

Ich für meinen Teil halte genau diese Problematik für den eigentlichen Grund, der hinter den Amokläufen steht. Daraus entsteht aber ein ganz anderes Problem. Es ist ungleich schwerer, unbequemer und teurer die Situation für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Unbequemer ist es vor allem auch für die Eltern, die bei den Ergebnissen des Unicefvergleiches etwas gesagt bekommen, was sie nicht gerne hören. Die Eltern sind aber auch die Wähler der Politiker, die es gilt nicht zu verärgern.

Mit dem Verbot von bestimmten PC-Spielen verärgert man die Wählerschaft wohl um einiges weniger (vll sogar gar nicht?) als mit dem Versuch, ein Kinderfreundlicheres Klima in unserem schönen Lande zu verbreiten und zu diesem Zweck auch Geld auszugeben.

Ich komme zu dem Schluss, dass der Begriff „Killerspiel“ für den gebrauch in einer ernsthaften Diskussion unbrauchbar ist.
Des Weiteren bleibt festzustellen, dass das Verbieten von bestimmten Computerspielen die vorherrschenden Probleme in dieser Gesellschaft keinesfalls lösen werden, sondern vielmehr die Mündigkeit und Fähigkeit des Bürgers, selbständig Entscheidungen zu treffen einschränken würde. Die eigentliche Lösung wäre demnach nicht der Verbot von Computerspielen, sondern ein grundsätzliches Umdenken in den Bereichen Ausbildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Solange dies nicht geschieht, wird es auch weiterhin zu Amokläufen kommen.

Zuletzt will ich noch anmerken, dass ich mir durchaus darüber bewusst bin, dass der eine oder andere Punkt im Verlauf der Diskussion schon erwähnt wurde. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich sie als Teil meiner Meinung ebenfalls erwähnte.
 
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TBBPutzer am 15.02.2007 23:01 schrieb:
Also zumindest eine Sache hast du schon gelernt. Das es nämlich wesentlich einfacher ist Fragen zu stellen, als Fragen zu beantworten. Mit dem Beantworten macht man sich ja auch deutlich angreifbarer. Aber gut, ich spiele trotzdem mit ...

offensichtlich und naheliegenderweise hast du diese lektion lange vor mir gelernt; denn du hast auf meine fragen mit einer gegenfrage reagiert.


Sicher kann ich das. Ich beschränke mich übrigens nur aus reiner Faulheit auf diesen Punkt.

da ich auch faul bin, verlinke ich einfach dieses .pdf.

http://www.bundestag.de/bic/analysen/2006/killerspiele.pdf

kurz gesagt steht da drin, dass ein killerspieleverbot - mit ganz ähnlicher begründung - durchaus verfassungsmgemäss sein könnte .
 
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Bonkic am 16.02.2007 17:21 schrieb:
offensichtlich und naheliegenderweise hast du diese lektion lange vor mir gelernt; denn du hast auf meine fragen mit einer gegenfrage reagiert.

... nachdem ich deine Frage beantwortet hatte ...

Bonkic am 16.02.2007 17:21 schrieb:
kurz gesagt steht da drin, dass ein killerspieleverbot - mit ganz ähnlicher begründung - durchaus verfassungsmgemäss sein könnte .

Ich kenne dieses Dokument - und habe schon herzhaft mit einigen meiner Kollegen darüber gelacht. Während meines Studiums hätte man mir diesem Mist um die Ohren gehauen.

Kurz gesagt ist das ein "Gefälligkeitsgutachten" der ganz peinlichen Art, bestimmt für Leute, die von der Materie keine Ahnung haben und damit ihr Gewissen beruhigen sollen, wenn sie über Dinge entscheiden, die sie nicht verstehen. Es dürfte den den Abgeordeten wesentlich leichter falllen einer Grundrechtseinschränkung zuzustimmen, wenn der Wissenschaftliche Dienst den Entwurf für "möglicherweise verfassungsgemäß" hält. Dann heißt es vor dem BVerfG hinterher: " Aber die haben doch gesagt, das würde gehen ..."

Wie gesagt, das ist ein Gefälligkeitsgutachten für ahnungslose Abgeordnete und andere Laien ... :-D

Es würde mich übrigens freuen, wenn du ein bisschen eigenen "Gehirnschmalz" zeigst und die Sache kurz durchprüfst, statt dich auf vermeintliche "Autoritäten" wie den Wissenschaftlichen Dienst" zu berufen. Mich würde deine eigene Argumentation interessieren.

Reines "Name dropping" (http://de.wikipedia.org/wiki/Name_dropping) ist mir ein bisschen zu billig ...
 
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Bonkic am 16.02.2007 17:21 schrieb:
[...] http://www.bundestag.de/bic/analysen/2006/killerspiele.pdf [...]
Dafür gehörst du eigentlich ausgepeitscht. :S Und du willst Jurist werden? Oh Gott! :B

Seite 9 schrieb:
[...] Die Geeignetheit eines solchen Gesetzes hängt maßgeblich davon ab, ob eine Korrelation zwischen der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen und dem Konsum von „Killerspielen“ anzunehmen ist. Es bedarf keines wissenschaftlich erbrachten Beweises, dass ein solcher Zusammenhang besteht. [...]
:rolleyes:
 
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Ra-Tiel am 16.02.2007 19:50 schrieb:
Bonkic am 16.02.2007 17:21 schrieb:
[...] http://www.bundestag.de/bic/analysen/2006/killerspiele.pdf [...]
Dafür gehörst du eigentlich ausgepeitscht. :S Und du willst Jurist werden? Oh Gott! :B

Seite 9 schrieb:
[...] Die Geeignetheit eines solchen Gesetzes hängt maßgeblich davon ab, ob eine Korrelation zwischen der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen und dem Konsum von „Killerspielen“ anzunehmen ist. Es bedarf keines wissenschaftlich erbrachten Beweises, dass ein solcher Zusammenhang besteht. [...]
:rolleyes:

Stimmt. Dafür gehört man eigentlich ausgepeitscht. Das kann man nämlich nur dann ernst nehmen, wenn man sein Gehirn vollständig ausgeschaltet hat. :finger:

Trotzdem kann man mit diesem "Gutachten" sehr viel Spass haben. Ich hätte dafür z.B. folgenden Vorschlag: Man nehme das "Gutachten" und ersetze den Begriff "Killerspiele" durch ein beliebiges anderes Wort wie Gummibärchen oder Currywürste. An der inhaltlichen Aussage des "Gutachtens" ändert sich dadurch nichts, weil der Begriff "Killerspiel" in diesem "Gutachten" völlig austauschbar ist. Mit dem obigen Zitat aus dem Gutachten könnte man sofort anfangen. Ich habe bislang noch nie ein Gutachten gelesen, das derart beliebig ist.

Und mit sowas will man die Beschränkung unserer Grundrechte rechtfertigen ... Ein klarer Fall für die Mülltonne ... :ugly:
 
AW: News -

Hey Leutz, die können doch viel erzählen, und auserdem, Ob die dass halten was die sagen is doch die andere Frage ..ich mein, selbst wenn es so kommen würde, es gibt Immer ne Lösung und die Wirds auch immer geben....

Des wars zu dem THema, sers mfg Kevin
 
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