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News - "Killerspiele": Jugendschutz wird durch Sofortmaßnahmen verschärft

AW: News -

Boesor am 14.02.2007 13:48 schrieb:
HanFred am 14.02.2007 13:36 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 13:27 schrieb:
Oder anders gesagt, es diese Grundrechte werden bereits durch zahlreiche Gesetze eingeengt!
Und warum? weil sonst ein Leben in einer Gesellschaft nicht möglich ist.
na dann schaffen wir sie doch gleich komplett ab, nicht?
hat ja keinen wert, diese grundrechte zu verteidigen, nicht wahr? :rolleyes:

Ganz und gar nicht, aber hier wird größtenteils so getan als wenn es das größte Verbrechen überhaupt wäre, Spiele mit Gewalthintergrund für Jugendliche zu verbieten.
Und das ist mit Verlaub abenteuerlich!
Und es kann nicht schaden mal darauf hinzuweisen das Grundrechte nicht bedeuten das man alles machen kann was man will.

Nein, hier wird sich mit Vehemenz gegen den Abbau von Grundrechten gewehrt, welchem durch so unausgegorene Gesetzesoffenbarungen und Verharmlosungen Vorschub geleistet werden soll. :-P
 
AW: News -

Ra-Tiel am 14.02.2007 13:42 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 12:57 schrieb:
[...] Von Gleichsetzen kann überhaupt keine Rede sein und war auch nie die Rede von. Wenn man beim Thema "Killerspielverbot" allerdings gleich Schaum vor dem Mund bekommt........
So?

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6112564_NAV_REF1,00.html
[...] Der bayerische Innenminister Günther Beckstein forderte, "Killer-Spiele" sollten "in der Größenordnung von Kinderpornographie eingeordnet werden, damit es spürbare Strafen gibt".

Wir halten fest:
* Strafe für Killerspiele = Strafe für Kinderpornografie
* Strafe identisch --> Schwere des Verbrechens identisch
* ergo: Killerspiele = Kinderpornografie.
qed.


"Becksteins populistische Aussage, dass die Herstellung und Verbreitung von "Killerspielen" künftig so hart wie Kinderpornographie bestraft werden müsse, wurde gegenüber Golem.de von einem Ministeriums-Sprecher relativiert - es sei dabei nur ein Anheben das Strafmaßes gemeint gewesen, nicht jedoch eine Gleichstellung jedweder Art."
 
AW: News -

TBBPutzer am 14.02.2007 13:56 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 13:48 schrieb:
Und es kann nicht schaden mal darauf hinzuweisen das Grundrechte nicht bedeuten das man alles machen kann was man will.

Sach mal Boesor, hast du dich jemals in deinem Leben mit dem Thema Grundrechte und Grundgesetz beschäftigt? Deine Beiträge hier lassen das nicht unbedingt vermuten. Unsere Grundrechte haben wir aufgrund unserer Erfahrungen mit Adolf bekommen. Die Aussage der Grundrechte ist nicht die, dass der Einzelne nicht machen kann was er will, sondern das der Staat nicht so einfach machen kann was er will. :ugly:

Genau, ausser z.B. durch gesetze, sagen wir einfachmal, z.B. im Jugendschutz?
Hab da so einen Link gelesen.....
 
AW: News -

Fanator-II-701 am 14.02.2007 14:00 schrieb:
Nein, hier wird sich mit Vehemenz gegen den Abbau von Grundrechten gewehrt, welchem durch so unausgegorene Gesetzesoffenbarungen und Verharmlosungen Vorschub geleistet werden soll. :-P


Drehen wir das ganze doch einfach mal um.
Was ist mit den Grundrechten zu vereinbaren?
wozu kann mich der Staat durch Gesetze zwingen?
Was ist Rechtens und ab wann ist es eine unrechtmäßige Abschaffung der Grundrechte?

Ich denke doch du/ihr werdet euch nicht über alle Maßnahmen beschweren, wo zieht ihr die Grenze?

Vielelicht hilft mir das euch zu verstehen.
 
AW: News -

Boesor am 14.02.2007 14:08 schrieb:
"Becksteins populistische Aussage, dass die Herstellung und Verbreitung von "Killerspielen" künftig so hart wie Kinderpornographie bestraft werden müsse, wurde gegenüber Golem.de von einem Ministeriums-Sprecher relativiert - es sei dabei nur ein Anheben das Strafmaßes gemeint gewesen, nicht jedoch eine Gleichstellung jedweder Art."

Achso, es soll nur das Strafmaß gleichgestellt werden. Kinderficken und virtuelles Schiessen auf Pixelmännchen aka "menschenähnliche Wesen" sollen künftig strafrechtlich identisch behandelt werden. Für Beckstein sind beide also gleich schützenswert. Das nenne ich doch mal echten Jugendschutz ...
 
AW: News -

TBBPutzer am 14.02.2007 14:15 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 14:08 schrieb:
"Becksteins populistische Aussage, dass die Herstellung und Verbreitung von "Killerspielen" künftig so hart wie Kinderpornographie bestraft werden müsse, wurde gegenüber Golem.de von einem Ministeriums-Sprecher relativiert - es sei dabei nur ein Anheben das Strafmaßes gemeint gewesen, nicht jedoch eine Gleichstellung jedweder Art."

Achso, es soll nur das Strafmaß gleichgestellt werden. Kinderficken und virtuelles Schiessen auf Pixelmännchen aka "menschenähnliche Wesen" sollen künftig strafrechtlich identisch behandelt werden. Für Beckstein sind beide also gleich schützenswert. Das nenne ich doch mal echten Jugendschutz ...

Ähm, Kinderpornographie und kinderfi.... sind mal zwei unterschiedliche Dinge.
Also bitte nicht die Sachlichkeit aus den Augen verlieren.
Soll doch eine Disskussion sein und keine Prügelei werden.
 
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Boesor am 14.02.2007 14:08 schrieb:
"Becksteins populistische Aussage, dass die Herstellung und Verbreitung von "Killerspielen" künftig so hart wie Kinderpornographie bestraft werden müsse, wurde gegenüber Golem.de von einem Ministeriums-Sprecher relativiert - es sei dabei nur ein Anheben das Strafmaßes gemeint gewesen, nicht jedoch eine Gleichstellung jedweder Art."
1.) Quelle?

2.) "..von einem Ministeriumssprecher...", dh Beckstein selber vertritt immer noch diese Meinung.
 
AW: News -

Boesor am 14.02.2007 13:48 schrieb:
Und es kann nicht schaden mal darauf hinzuweisen das Grundrechte nicht bedeuten das man alles machen kann was man will.

Umgekehrt kann man aber auch mal darauf hinweisen, das der Teil "Die Schranken werden durch allgemeine Gesetze bestimmt..." keine Aufforderung dazu ist möglichst viele dieser allgemeinen Gesetze zu erlassen. Der Gesetzgeber muss die ursprüngliche Intention des Grundrechtes berücksichtigen. Wenn dieses weiter und weiter eingeschränkt wird kann man schon mal die Frage stellen ob das noch im Sinne des Grundrechtes ist.
 
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TBBPutzer am 14.02.2007 13:56 schrieb:
Sach mal Boesor, hast du dich jemals in deinem Leben mit dem Thema Grundrechte und Grundgesetz beschäftigt?


komisch, dieselbe frage wollt` ich dir stellen.
ist aber eigentlich überflüssig, da ich die antwort schon kenne. :ugly:
 
AW: News -

Boesor am 14.02.2007 14:18 schrieb:
Ähm, Kinderpornographie und kinderfi.... sind mal zwei unterschiedliche Dinge.Also bitte nicht die Sachlichkeit aus den Augen verlieren. Soll doch eine Disskussion sein und keine Prügelei werden.
Sorry für die drastische Ausdrucksweise. Aber leider werden in Kinderpornos ganz real Kinder gefickt. Da führt kein Weg dran vorbei. Und wer sich daran aufgeilt, ist für mich ein Kinderficker. Auch wenn er es strafrechtlich betrachtet nicht ist. Die Bezeichnung "sexuelle Handlungen mit Minderjährigen" ist zwar die politisch korrekte, ändert aber nichts an den Tatsachen. Diese Dinge mit Computerspielen zu vergleichen ist mehr als nur geschmacklos und wirft ein bezeichnendes Bild auf die "Wertvorstellungen" eines Herrn Beckstein. :-$
 
AW: News -

Boesor am 14.02.2007 14:12 schrieb:
Fanator-II-701 am 14.02.2007 14:00 schrieb:
Nein, hier wird sich mit Vehemenz gegen den Abbau von Grundrechten gewehrt, welchem durch so unausgegorene Gesetzesoffenbarungen und Verharmlosungen Vorschub geleistet werden soll. :-P


Drehen wir das ganze doch einfach mal um.
Was ist mit den Grundrechten zu vereinbaren?
wozu kann mich der Staat durch Gesetze zwingen?
Was ist Rechtens und ab wann ist es eine unrechtmäßige Abschaffung der Grundrechte?

Ich denke doch du/ihr werdet euch nicht über alle Maßnahmen beschweren, wo zieht ihr die Grenze?

Vielelicht hilft mir das euch zu verstehen.

Dann für dich ganz simpel und nur im Bezug auf das Thema Spiele:

Der jetzige Zustand ist mit dem Grundgesetz vereinbar, jede Änderung überschreitet die Kompetenz des Staates. --- Ganz einfach, weil weder ein sachlicher noch ein funktioneller Zusammenhang oder auch nur eine annähernde Notwendigkeit besteht.
(...Weiter auch eine Seite vorher ausführlicher.)

In dem Zusammenhang auch:
Liest du auch was andere hier schreiben oder bist du ein automatisiertes Antwortprogramm???
Bei reiflicher Überlegung und Betrachtung deiner Haltung auch aus dem Nachbarthread:
1.)
Boesor am 11.02.2007 16:17 schrieb:
moskitoo am 11.02.2007 16:03 schrieb:
Du bist nicht zufällig beim Staat beschäftigt oder? Ich hab mich schon damals bei der GEZ-Diskussion über deine Meinung gewundert.

Wieso deutet es für dich daraufhin das ich beim Staat beschäftigt bin nur weil ich die öffentlich rechtlichen Sender (und damit die GEZ oder ähnliches)für notwendig halte?

Bist du bei der Computerspieleindustrie beschäftigt?

und 2.)

Boesor am 12.02.2007 14:01 schrieb:
BCD am 12.02.2007 12:46 schrieb:
................

Klar, wer nicht, nur ist die Frage ob meine Rechte beschnitten werden indem ich auf der Autobahn von ner Mautstelle fotografiert werde.

ich hoffe mal, du bist mitglied der JU (junge union, jugendorganisation der CSU - info fuer die "nicht-bayern" :-D)

Mir wurde schon unterstellt das ich bei EA, bei Sunflowers, bei der GEZ und was weiß ich wo arbeite. N bischen viel für einen Menschen....

denn dann waere deine haltung und deine argumente - in gewisser weise- verstaendlich!

Mann kann ja auch einer Idee Vorteile abgewinnen ohne sofort in einem Verein, Unternehmen etc tätig zu sein.

...........

könnte man auch zu dem Schluß kommen, mit einem Claqeur zu tun zu haben. Andererseits besteht die Möglichkeit, daß du die Diskussion anheizen sollst und/oder ein gewisses generelles Verständnisdefizit dein eigen nennst. Eine gewisse "Trolligkeit" durch ständiges Gegensteuern gegen alle Argumente (ob zutreffend oder nicht) läßt sich jedoch nicht verleugnen.

Klär uns doch mal auf.....

Genug nachvollziehbare Gründe gegen die geplante Änderung wurden ja nun mittlerweile geliefert, deine Beweggründe dafür sind haltlos, weil die Initiative das Ziel Kinder- und Jugendschutz verfehlt.
 
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Fanator-II-701 am 14.02.2007 15:15 schrieb:
könnte man auch zu dem Schluß kommen, mit einem Claqeur zu tun zu haben. Andererseits besteht die Möglichkeit, daß du die Diskussion anheizen sollst und/oder ein gewisses generelles Verständnisdefizit dein eigen nennst. Eine gewisse "Trolligkeit" durch ständiges Gegensteuern gegen alle Argumente (ob zutreffend oder nicht) läßt sich jedoch nicht verleugnen.

Klär uns doch mal auf.....

Genug nachvollziehbare Gründe gegen die geplante Änderung wurden ja nun mittlerweile geliefert, deine Beweggründe dafür sind haltlos, weil die Initiative das Ziel Kinder- und Jugendschutz verfehlt.

Wie schade, ich dachte für könnten eine sachliche Diskussion führen.
Gerade deshalb wollte ich mal losgelöst von den Spielen (weil wir da ja nicht weiterkommen) wissen wie du allgemein dazu sethst, daher die obige Frage.

Es ist natürlich kein Problem die Diskussion zu verweigern, dazu kannst du ja einfach nicht antworten
Aber es wäre nett wenn du solche Sachen wie oben vermeiden könntest.
Ich habe durchaus ein Recht auf eine eigene Meinung und muss mir von dir bestimmt nicht Trolligkeit vorwerfen lassen. :pissed:
 
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TBrain am 14.02.2007 15:03 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 13:48 schrieb:
Und es kann nicht schaden mal darauf hinzuweisen das Grundrechte nicht bedeuten das man alles machen kann was man will.

Umgekehrt kann man aber auch mal darauf hinweisen, das der Teil "Die Schranken werden durch allgemeine Gesetze bestimmt..." keine Aufforderung dazu ist möglichst viele dieser allgemeinen Gesetze zu erlassen. Der Gesetzgeber muss die ursprüngliche Intention des Grundrechtes berücksichtigen. Wenn dieses weiter und weiter eingeschränkt wird kann man schon mal die Frage stellen ob das noch im Sinne des Grundrechtes ist.

na klar kann man die Frage stellen und ich bin mir sicher das es ziemlich viele Fachleute gibt die das im Zuge des gesetzgebungsverfahrens auch tun werden.
Meiner Meinung nach ist es im Sinne des Jugenschutzes durchaus gerechtfertigt Spiele mit Gewalthintergrund erst ab 18 Jahren zu verkaufen.
Ich halte das nicht für einen unzulässigen Eingriff, aber ich bin wie viele um nicht zu sagen alle hier Laie.
Zum Glück gibt es aber in diesem Land ja die Möglichkeit gegen jedes Gesetz juristisch vorzugehen.
 
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Ich geb mal kurz einen "Schnellkurs" in Sachen Grundrechtseingriffe:

Der Gesetzgeber darf die Grundrechte einschränken, sofern ihr Wesensgehalt dabei nicht angetastet wird. Das darf er aber nicht, weil er gerade Lust dazu hat, sondern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Der geplante Grundrechtseingriff muss kumulativ

1. erforderlich zur Zielerreichung sein
2. geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen
3. verhältnismäßig sein, d.h. das Grundrecht möglichst wenig einschränken

Angebliches Ziel ist der Jugendschutz und die Verhinderung von Amokläufen. Erforderlich wäre der vorgelegte Gesetzesentwurf also dann, wenn der bisherige Jugendschutz und der Schutz vor Amokläufen unzureichend wäre.

Über den Punkt könnte man sogar noch diskutieren.

Geeignet ist der Entwurf schon deshalb nicht, weil es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Amokläufen und Computerspielen gibt. Gerade Emsdetten ist der Beweis dafür, weil der Täter a) seine Motive veröffentlicht hatte und diese nichts mit CS zu tun hatten und b) er schon 18 Jahre alt war. Der Entwurf hätte in seinem Fall gar nichts verhindert. Trotzdem wird er als Rechtfertigung missbraucht.

Damit wären wir eigentlich schon am Ende der Prüfung. Der Entwurf ist ungeeignet und damit schon verfassungswidrig. Trotzdem noch ein Hinweis zu Verhältnismäßigkeit:

Wenn es doch angeblich nur um Jugendschutz geht, sind alle Einschränkungen für erwachsene Spieler unnötig und damit unverhältnismäßig. Der bayrische Entwurf ist von vorne bis hinten handwerklich schlecht gemacht und verfassungswidrig.

Von den vielen anderen Grundrechtsverletzungen (elterliches Sorgerecht, Berufsfreiheit, Kunstfreiheit, Pressefreiheit usw.) will ich gar nicht erst reden. So, das jetzt mal ganz grob und in der gebotenen Kürze.

EDIT:
Boesor am 14.02.2007 15:34 schrieb:
Meiner Meinung nach ist es im Sinne des Jugenschutzes durchaus gerechtfertigt Spiele mit Gewalthintergrund erst ab 18 Jahren zu verkaufen.

Kein Problem, das sehe ich auch so. Aber darum geht leider nicht nur. Du musst einfach mal ein bisschen weiterdenken und dir die Vorlagen genau durchlesen. Vieleicht verstehst du dann, warum sich manche hier so aufregen.
 
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Fanator-II-701 am 14.02.2007 15:15 schrieb:
Der jetzige Zustand ist mit dem Grundgesetz vereinbar, jede Änderung überschreitet die Kompetenz des Staates. --- Ganz einfach, weil weder ein sachlicher noch ein funktioneller Zusammenhang oder auch nur eine annähernde Notwendigkeit besteht.

ich denke nicht, dass du das zu entscheiden hast (geschweige denn kannst) .
dass bspw eine notwendigkeit besteht minderjährige von gewissen medieninhalten fernzuhalten steht doch ausser frage.

nicht, dass wir uns falsch verstehen :
ich will damit nicht sagen, dass ich mit der beckstein`schen auffasung übereinstimme.

mir gehts nur darum, dass du dich hierhinstellst und meinst entscheiden zu können, was richtig (oder verfassungsrechtlich haltbar ) ist und was nicht - und alle die anderer meinung sind, sind ohnehin doof.

und noch was:
nur weil du was fett schreibst oder besonders geschliffen zu formulieren versuchst wirds nicht richtiger .
 
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Ich verweise mal auf meine Signatur. Wenn sich der Staat hübsch raushält, kann man gleich ein paar Grundrechte in einem einzigen Satz garantieren. :-)
 
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chj am 14.02.2007 15:53 schrieb:
Ich verweise mal auf meine Signatur. Wenn sich der Staat hübsch raushält, kann man gleich ein paar Grundrechte in einem einzigen Satz garantieren. :-)
Die Amerikaner machen es aber auch nicht viel besser - nur anders. Das bestimmte Ereignisse von der Politik gerne dazu benutzt werden, um durch die Hintertür bestimmte Dinge durchzusetzen, die sonst niemals funktionieren würden, ist ein altes Spiel. Ich verlasse kurz die Pfade der political correctness und gebe dazu 3 plakative Beispiele:

Adolf hat den Reichstagsbrand als Startsignal für die Judenverfolgungen missbraucht. Die Amerikaner die angeblichen Massenvernichtungswaffen des Irak für den Golfkrieg. Und Beckstein macht das Ganze halt mit dem Amoklauf von Emsdetten. Ich will das hier ganz bestimmt nicht auf eine Stufe stellen, aber die Mechanismen sind immer die gleichen. So funktioniert Politik.
 
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Bonkic am 14.02.2007 15:48 schrieb:
Fanator-II-701 am 14.02.2007 15:15 schrieb:
Der jetzige Zustand ist mit dem Grundgesetz vereinbar, jede Änderung überschreitet die Kompetenz des Staates. --- Ganz einfach, weil weder ein sachlicher noch ein funktioneller Zusammenhang oder auch nur eine annähernde Notwendigkeit besteht.

ich denke nicht, dass du das zu entscheiden hast (geschweige denn kannst) .
dass bspw eine notwendigkeit besteht minderjährige von gewissen medieninhalten fernzuhalten steht doch ausser frage.

nicht, dass wir uns falsch verstehen :
ich will damit nicht sagen, dass ich mit der beckstein`schen auffasung übereinstimme.

mir gehts nur darum, dass du dich hierhinstellst und meinst entscheiden zu können, was richtig (oder verfassungsrechtlich haltbar ) ist und was nicht - und alle die anderer meinung sind, sind ohnehin doof.

und noch was:
nur weil du was fett schreibst oder besonders geschliffen zu formulieren versuchst wirds nicht richtiger .

Ein sehr guter Beitrag befindet sich im übrigen direkt über deinem eigenen.

Diese "rechtliche Würdigung" kommt im Übrigen von der Person, der du selbst (äußerst nett übrigens) unterstellt hast, daß sie keine Ahnung von den Grundrechtsbegriffen hat.
Ich habe nirgendwo geschrieben, daß ich keine andere Meinung respektiere sondern versucht geradezu halsstarriges Festhalten an objektiv falschen Aussagen zu hinterfragen.
Mehr dazu an die Person selber.
 
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Fanator-II-701 am 14.02.2007 19:25 schrieb:
Diese "rechtliche Würdigung" kommt im Übrigen von der Person, der du selbst (äußerst nett übrigens) unterstellt hast, daß sie keine Ahnung von den Grundrechtsbegriffen hat.

dabei bleib` ich übrigens auch :




Geeignet ist der Entwurf schon deshalb nicht, weil es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Amokläufen und Computerspielen gibt. Gerade Emsdetten ist der Beweis dafür, weil der Täter a) seine Motive veröffentlicht hatte und diese nichts mit CS zu tun hatten und b) er schon 18 Jahre alt war. Der Entwurf hätte in seinem Fall gar nichts verhindert. Trotzdem wird er als Rechtfertigung missbraucht.

hier legt er sich wieder alles so zurecht, wie er es gern hätte (ziemlich dürftig ehrlich gesagt) :

zu seiner `argumentation`im einzelnen :

es müsste gar kein kausaler zusammenhang zwischen amokläufen und mediennutzung festgestellt weden.
es kann einzig und alleine darum gehen minderjährige von gewissen medieninhalten fernzuhalten.

der jugendschutz ist bekanntlich (aber das weisst du ja sicher) eines der schutzwürdigsten güter im deutschen staate.

die geeignetheit könnte man an dieser stelle also durchaus bejahen .....

Damit wären wir eigentlich schon am Ende der Prüfung. Der Entwurf ist ungeeignet und damit schon verfassungswidrig.

...was er natürlich nicht tut und die prüfung kurzerhand abbricht .

Trotzdem noch ein Hinweis zu Verhältnismäßigkeit:(...)
Wenn es doch angeblich nur um Jugendschutz geht, sind alle Einschränkungen für erwachsene Spieler unnötig und damit unverhältnismäßig.

das ist natürlich jetzt totaler unfug.
einschränkungen wären uu auch für erwachsene zu machen, zugunsten des jugendschutzes.

noch mal zur klarstellung:

ich sag jetzt nicht, dass das obige alles meine meinung widerspiegelt, aber so schwarz/ weiss wie er denkt gehts auch nicht - gerade in der juristerei .


Der bayrische Entwurf ist von vorne bis hinten handwerklich schlecht gemacht und verfassungswidrig.

da bin ich wiederum derselben meinung.
auch auf mich macht der entwurf einen wenig durchdachten eindruck - ein typischer schnellschuss eben .
 
AW: News -

Boesor am 14.02.2007 15:31 schrieb:
Fanator-II-701 am 14.02.2007 15:15 schrieb:
könnte man auch zu dem Schluß kommen, mit einem Claqeur zu tun zu haben. Andererseits besteht die Möglichkeit, daß du die Diskussion anheizen sollst und/oder ein gewisses generelles Verständnisdefizit dein eigen nennst. Eine gewisse "Trolligkeit" durch ständiges Gegensteuern gegen alle Argumente (ob zutreffend oder nicht) läßt sich jedoch nicht verleugnen.

Klär uns doch mal auf.....

Genug nachvollziehbare Gründe gegen die geplante Änderung wurden ja nun mittlerweile geliefert, deine Beweggründe dafür sind haltlos, weil die Initiative das Ziel Kinder- und Jugendschutz verfehlt.

Wie schade, ich dachte für könnten eine sachliche Diskussion führen.
Gerade deshalb wollte ich mal losgelöst von den Spielen (weil wir da ja nicht weiterkommen) wissen wie du allgemein dazu sethst, daher die obige Frage.

Es ist natürlich kein Problem die Diskussion zu verweigern, dazu kannst du ja einfach nicht antworten
Aber es wäre nett wenn du solche Sachen wie oben vermeiden könntest.
Ich habe durchaus ein Recht auf eine eigene Meinung und muss mir von dir bestimmt nicht Trolligkeit vorwerfen lassen. :pissed:

Ich bin durchaus auf deine vorherigen Beiträge eingegangen, nur hast du es vorgezogen entweder auf Argumente nicht einzugehen oder aber unbeirrt vorgekaute Floskeln ausgespuckt. Wenn diese Phrasen jedoch deine eigene Meinung wiederspiegeln, was ich zutiefst bedauern würde, ist wirklich jegliche Diskussion sinnlos.

Insofern sehe ich die Verweigerung durchaus nicht von meiner Seite.

Hast du nun eigentlich meinen Beitrag von Seite 6 gelesen oder ziehst du noch immer die Selbstmitleidsnummer vor? Wenn du es nicht gelesen haben solltest nicht, ignoriere meine weiteren Zeilen.

Näher erklärend möchte ich dazu ausführen daß ich (als ehemaliger DDR-Bürger, der 89 in DD und Leipzig als 10-Klässler auf der Straße war um die Maueröffnung mit zu erzwingen) es als äußerst unverantwortlich ansehe, mit welcher Selbstverständlichkeit die elementaren Grundrechte der freiheitlich demokratischen Grundordnung von der Politik angefochten werden können und noch dazu von den mündigen Bürgern Schritt für Schritt aufgegeben werden... Kannst du mein Unverständnis nachvollziehen?
Wenn ihr erst mal dort steht, wo wir bereits waren, fragt ihr euch ganz zerknirscht, wie das denn so schnell passieren konnte. Der Staat macht es sich leicht, aber gerade du mit deinen Sprüchen machst es ihm noch viel leichter.
Vielleicht solltest du es mal von dieser Seite betrachten. Man kann wirklich alles bis ins kleinste Detail reglementieren, ohne dabei wirklich etwas zu erreichen.
Jeder hat für sich selbst die Verantwortung innerhalb der bestehenden Gesetze alles dafür zu tun, daß diese Demokratie das ist und auch bleibt, wofür es sich auf die Straße zu gehen lohnt. Und nicht dafür, sie irgendwann im Nirvana verschwinden zu sehen.

Es wäre zu schade. Daher bitte ich auch meinen etwas rüden Ton bei solchen Sachen zu entschuldigen, aber es bringt mich jedesmal auf die Palme. WEIL ich weiß, was wir hier gemeinsam haben.
 
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