AW: News -
Bitte nicht "keine Jugendfreigabe" mit Verbot verwechseln.
Momentan ist es so, daß die BPJM Spiele erst verbieten kann, wenn sie zuvor von der USK mit "keine Jugendfreigabe" eingestuft wurden. Der legale Erwerb ist dann auch für Volljähriger nicht möglich (bzw. sollte nicht möglich sein...). Ich denke das es sich darauf bezieht.
Wenn das der Fall sein sollte, kauf ich in zukunft nurnoch im Ausland (wenn ich zukünftig schon wegen Spielen 40 km fahren muss, kann ich dort neben dem Tanken auch gleich noch alles andere billiger einkaufen und die Grenzen sind ohnehin offen).
Herbboy am 13.02.2007 12:57 schrieb:- es sollen also "extrem gewaltbeherrschte medien" auch ohne prüfung verboten werden... nur: wie weiß man das denn ohne prüfung...? WAS für ne logik...
Bitte nicht "keine Jugendfreigabe" mit Verbot verwechseln.
Momentan ist es so, daß die BPJM Spiele erst verbieten kann, wenn sie zuvor von der USK mit "keine Jugendfreigabe" eingestuft wurden. Der legale Erwerb ist dann auch für Volljähriger nicht möglich (bzw. sollte nicht möglich sein...). Ich denke das es sich darauf bezieht.
Wenn das der Fall sein sollte, kauf ich in zukunft nurnoch im Ausland (wenn ich zukünftig schon wegen Spielen 40 km fahren muss, kann ich dort neben dem Tanken auch gleich noch alles andere billiger einkaufen und die Grenzen sind ohnehin offen).