T-Rocket am 13.09.2007 22:04 schrieb:
Gesetzesvorlagen können durch Bundestagsinitiativen (Ansammlung von Abgeordneten mit genügend Stimmen) Bundesratsinitiativen (so ähnlich, nur halt im Bundesrat) und durch die Regierung eingebracht werden. Dann muss die jeweilige Kammer, bei vielen Gesetzesvorlagen auch beide Kammern darüber abstimmen. Beim Jugendschutzgesetz ist eine einfache Mehrheit in beiden Kammern nötig.
Das Ganze gilt jetzt nur für die Bundesebene. Aber für eine Novellierung/Verschärfung des Jugendschutzgesetzes sind die anderen (Länder, Gemeinden) uninteressant.
Einen Volksentscheid auf Bundesebene gibt es bei uns übrigens nicht. Man hält den deutschen Bürger wohl für dümmer als den eidgenössischen.
Hi defragg, ich danke Dir für die Aufklärung.
Ja nun, wie steht`s jetzt ?
Ist die Kacke am dampfen oder wird hier etwa Polemik betrieben ?
Was mich am meisten irritiert ist die Tatsache, dass die meisten Menschen im deutschsprachigen Raum, mit den multimedialen Errungenschaften unserer Zeit zu Tun haben, sei es mit Laptop, Handy, Organizer, Printmedien, Radio, Fernseher, Internet (?!),Pressesprecher, Berater............?!?
Es kann ja nicht sein, dass einigermassen interessierte, mit der Zeit gehende Menschen, vom Intellekt über uns stehend, so weltfremd sind !!!!
Manchmal scheint die Hürde nicht allzu hoch zu sein, für gewisse Ämter........und da spielt das Land keine Rolle.
Ich wünsche eurem Land eine differenziertere Diskussion über dieses Thema und deren Umsetzung.
Ach ja, wenn alles nichts hilft, unsere Media-Märkte haben in der Regel ein gut bestücktes Game-Regal, zu verbinden mit einem Samstagsausflug, um nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen
Gruss an alle, T-Rocket