Au ja, nieder mit der Anonymität im Netz. Für Netzkennummer oder sowas! Wer nichts zu verbergen hat, hat nicht zu befürchten!
Man muss halt nur aufpassen, welche Infos man sucht...aber dafür haben wir dann ein paar weniger Trolle! Wenns das nicht wert ist, was dann?! Und ein paar Stalking-Opfer sind der Rede auch nicht wert!
also bitte bei gesetzen zum datenschutz kenn ihr euch alle aus aber nicht mit dem Stalkinggesetz
§ 238
Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er
beharrlich
1. seine
räumliche Nähe aufsucht,
2. unter
Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der
Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter
missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte
veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn
mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit
oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht
oder
5. eine
andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend
beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers
oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die
Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers,
eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden
Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag
verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des
besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein
Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.