Wie soll denn bitte eine Behörde klären, ob Keyseller legal oder illegal sind?
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Es dreht sich darum, dass Anbieter wie G2A als Marktplatz (!) auftreten, wo jeder x. beliebige seine Keys verkaufen kann und hier die Möglichkeit besteht, Keys, die z.B. mit Kreditkartenbetrug erworben wurden, verkauft werden.
Woher hast Du die Information mit dem Marktplatz? Genau das ist m.E. nicht der Fall, da g2a die Keys selbst und in eigenem Namen verkauft. Sie kaufen Keys von wem auch immer an und verkaufen sie weiter. Soweit so gut. In einem Bericht aus Juni 2016 ging es um den Entwickler von Punch Club, dem Keys im wert von 450.000$ "gestohlen" wurden. Also mit gestohlenen Kreditkarten wurden die (grundsätzlich legalen) Keys gekauft, direkt an g2a vertickt und danach wurde das Geld zurück gebucht.
Das ist ein gewaltiger Unterschied zu "g2a bietet Betrügern eine Verkaufsplattform", denn genau das macht g2a in dem Fall nicht.
Hier gibt es gleich mehrere Probleme, die m.E. aber nicht unlösbar sind.
1. Wieviel Schuld trägt g2a, wenn sie Keys in großen Mengen kaufen, die allem Anschein nach legal sind?
2. Wieso kommt keiner der Entwickler auf die Idee, die Käufer (also die Zwischenhändler) zu verfolgen? Ja das ist bei gestohlenen Kreditkarten nicht einfach, aber irgendwo werden die die Keys ja auch hingeschickt haben.
3. Einige Entwickler haben sich dahingehend geäußert, dass es für sie zu aufwändig wäre, eine Lizenzierung zu implementieren, die es ermöglicht, einzelne "illegale" Keys zu sperren... sorry, ich finde es nicht gut, wenn Entwickler um ihr Geld gebracht werden, aber selbst schuld.
Ich kann nicht erwarten, dass so offensichtliche Bequemlichkeitsfehler nicht ausgenutzt werden und mich dann auch noch darüber beschweren.
Besonders beim letzten Punkt wird dann auch die Aussage "Globalisierung ist gut, so lange ich als Unternehmen davon profitiere" noch einmal ein Stück weit interessanter
Der ahnungslose Käufer kann es ja nicht wissen, aber wie sooft im Leben: Ahnungslosigkeit schützt nicht vor Strafe.
Diesen Satz solltest Du umformulieren
Wenn der Käufer nämlich wirklich ahnungslos ist und nicht wissen konnte, dass er/sie der Hehlerei nachgeht, kann er/sie auch nicht unbedingt belangt werden.