Fanator-II-701
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Boesor am 20.07.2009 19:31 schrieb:......ich stelle folgende These auf:
Ein Rechtsstaat muss nicht nur nicht unbedingt auf eine Mehrheit der Bevölkerung hören, er muss sogar mitunter gegen den Willen der Mehrheit des Volkes handeln.
Ja, da kommt man echt in Bedruille, was einen Rechtsstaat und eine Demokratie eint ...
Ein demokratischer Rechtsstaat ist also so rein gar nicht möglich? Zumindest hat es den Anschein, dass Sicherheit und Freiheit zwei Dinge sind, die sich scheinbar gegenseitig ausschließen.
Ich verweise mal wieder auf einen Wikipedia-Artikel Demokratie und da explizit auf den Unterabschnitt:
wikipedia zum Begriff Demokratie (Auszug) schrieb:Demokratie und Rechtsstaat
Die wesentlichen zwei Säulen (einerseits) und Ziele (andererseits) eines Staates sind Freiheit und Sicherheit.
Die wesentlichen zwei Funktionen zur Erreichung und Wahrung von Freiheit und Sicherheit sind Demokratie (Selbstherrschaft des Volkes durch [Ab-]Wahl seiner Regierung) und Rechtsstaat: nicht Willkür, sondern nachprüfbare Anwendung schriftlich niedergelegter Gesetze soll Macht an den Bürgerwillen binden und durch Gerichte überprüfbar machen.
Es ist unstrittig, dass Mehrheiten in einer Demokratie Gesetze verabschieden und deren Durchsetzung veranlassen können, die Minderheitenrechte verletzen oder sogar dem Rechtsgedanken an sich zuwider handeln; Demokratie als äußere Form schützt nicht vor Entgleisungen, bewahrt nicht davor, dass die Mehrheit eine Minderheit unterdrückt oder zum Krieg ruft...........
Im umgekehrten Fall ist es jedoch so, dass unsere Volksvertreter hier fernab jedweder demokratischen Legitimation eine Minderheitenentscheidung zugunsten der Beteiligung Deutschlands am Krieg in Afghanistan gefällt haben.
Gerade im demokratischen Prozess auf rechtsstaatlicher Ebene
Dies ist nur ein Beispiel, bei dem die gewählten Volksvertreter sich auf eine Mehrheitsentscheidung berufen, die jedoch gar keine darstellt. Hier der im Zusammenhang stehenden Artikel bei wikipedia zum Mehrheitsprinzip
(allerdings stimme ich dem dort aufgeführten Unterpunkt der "Suboptimalität von Mehrheitsentscheidungen" in keinster Weise zu, da er mMn gravierende Fehler im Hinblick auf Einzelabstimmungen aufweist und diese noch dazu fälschlich versucht als Gegenargument zu Volksabstimmungen zu gebrauchen)
Einer meiner Kritikpunkte an indirekter, parlamentarischer Demokratie.