• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


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    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

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Google präsentiert die "Zukunft des Gamings"

16k-leitung?

sowas hatte man schon 1990 ... wenn du heute immer noch mti der leisitung eines modems aus dem 90ern fährst (bietet so was langsames überhaupt noch jemand an?) dann ist es zu teuer wenn du dafür mehr als 10c zahlst.
Hier wird ein Mißverständnis vorliegen:

Bis vor kurzem hatte ich hier auch nur die Möglichkeit eines "16k" Tarifes (wovon dann auch nur "12k" hier ankamen) - allerdings sind das korrekt bezeichnet 16 (bzw 12) Mbit/s. Seit Januar sind hier endlich mal 100 Mbit/s möglich.

(hier= knapp 30.000 Einwohner Stadt in der Nähe von Wuppertal)
 
Verwechsel ich auch dauernd, bzw. benutze es gegenseitig austauschbar, und bezeichne meine 20MBit mit 20K-Leitung. Wenn es eigentlich 20.000k sind.
Wahrscheinlich weil 20M auch einfach dämlich klingt. :-D


/edit: Apropos, ich bin mal gespannt wie die in USA auf diesen Streaming-Dienst reagieren. Wo wir über die Geschwindigkeit jammern, haben die dort im Austausch das Problem, dass die meisten Tarife auch im Festnetz nur eingeschränkte Volumen bieten. Dass Flatrates bei uns zum Standard wurden hatten wir damals echt gut angestellt. Fehlt nur noch mobil. =)
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut BGH ist Software eine Sache nach §90 BGB, da eine Software nicht ohne Hardware auf der sie gespeichert ist funktioniert, ähnlich wie ein gedrucktes Buch ohne Papier nicht funktioniert. Die Wörter / Programmierung lässt sich nun mal nicht in der Luft speichern und verwenden.

https://www.anwaltscontor.de/software-als-sache/

Da kannst du dich noch so winden und gegen an reden. Die gesetzliche Situation in Deutschland ist klar.
Interessanter Artikel. Damit ist mein angesprochener Punkt hinfällig. Zumindest was die "Sache" angeht.

Dennoch: Beim Erwerb eines Spiels spricht man vom Kauf. In den AGB steht meist aber was von "Nutzerlizenz". Ja, was kauft man denn nun? Die Software oder nur eine Nutzerlizenz? Das Gesetz sagt "Der Kauf von Software macht den Kunden zum Eigentümer". Aber das Gesetz sagt nicht "Man darf nicht nur Nutzerlizenzen verkaufen, sondern muss die Software als ganzes verkaufen". Schönes Schlupfloch, das sich Publisher ganz legal zu nutze machen, indem sie eben sagen: "Nö, ihr seid nicht Eigentümer, sondern Nutzer einer Lizenz zum spielen. Denn wir verkaufen nur die Nutzerlizenz." Und genau das dürfen sie. Genauso gut dürften die auch sagen "Ihr zahlt eine einmalige Leihgebühr und das Spiel besitzt ihr auf unbestimmte Zeit." Damit wäre es einfach nur ein Verleih. Wäre genauso möglich und damit unterbunden, dass man Eigentümer der Software ist. Und das völlig legal. Es gibt kein Gesetz, das sowas verbietet.

Die Frage sollte also gar nicht sein: Ist man Eigentümer der Software beim Kauf? Grundsätzlich ja. Da gehe ich ja auch mit dir mit (weswegen du dir deinen fotzigen Tonfall, der da so schön in deinen Zeilen mitschwingt, sparen kannst).
Die Frage ist: Dürfen Publisher reine Nutzerlizenzen verkaufen? Ja, dürfen sie. Sagt niemand, dass die das nicht dürfen.

Ob ich persönlich das toll oder scheiße finde, spielt dabei keine Rolle. Ich find's doof.

Du musst nur noch lernen Urheberrecht nicht mit Eigentumsrecht in einen Topf zu werfen, das sind verschiedene Dinge.
Was ich lernen muss, überlässt du allerdings bitte mal mir. Vom Urheberrecht hab ich mit keiner Silbe gesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wäre wirklich nicht nötig gewesen von Google. Sie müssen sich jetzt nicht auch noch in die Gameindustrie einmischen. Es gibt schon genug Streaminganbieter (Nvidia, dann sicher bald Sony und Microsoft). Ich begreife Google nicht, sie machen mit ihrer Suchmaschine und Youtube genug Umsatz. Ausserdem, bin ich nicht sicher ob das überhaupt funktionieren kann, so wie sie das uns schmackhaft machen wollen. Dann auch noch mit eigenen Entwicklerstudios und Exklusivspielen. Jade Raymond verschwendet dort ihre Zeit, sie wäre lieber bei Ubisoft geblieben. Das wird nicht lange gut gehen mit Stadia. Aber das haben wir jetzt von der freien Marktwirtschaft. Jeder muss sein eigenes Süppchen kochen und überall dabei sein. Das ist einfach nicht gut für den Kunden, der überall und bei jedem Geld ausgeben soll und durch Exklusivspiele sogar noch gezwungen wird, ein Abo abzuschliessen. Ich werde Stadia ganz einfach ignorieren.
 
Es gibt schon genug Streaminganbieter (Nvidia, dann sicher bald Sony und Microsoft).
Sony hat bereits einen Streamingdienst. Nennt sich Playstation Now.

Den hab ich heute mal, anlässlich dieses Threads, übrigens mal ausprobiert. Es ist schon gut und spielt sich auch vernünftig. Streaming halte ich schon für eine Alternative zum "nativen" Gaming. Nur ist es keine Ablöse. Und wenn DE weiterhin die nächsten 20 Jahre Entwicklungsland bleibt, was Internet angeht, sowieso nicht.
 
Interessanter Artikel. Damit ist mein angesprochener Punkt hinfällig. Zumindest was die "Sache" angeht.

Dennoch: Beim Erwerb eines Spiels spricht man vom Kauf. In den AGB steht meist aber was von "Nutzerlizenz". Ja, was kauft man denn nun? Die Software oder nur eine Nutzerlizenz? Das Gesetz sagt "Der Kauf von Software macht den Kunden zum Eigentümer". Aber das Gesetz sagt nicht "Man darf nicht nur Nutzerlizenzen verkaufen, sondern muss die Software als ganzes verkaufen". Schönes Schlupfloch, das sich Publisher ganz legal zu nutze machen, indem sie eben sagen: "Nö, ihr seid nicht Eigentümer, sondern Nutzer einer Lizenz zum spielen. Denn wir verkaufen nur die Nutzerlizenz." Und genau das dürfen sie. Genauso gut dürften die auch sagen "Ihr zahlt eine einmalige Leihgebühr und das Spiel besitzt ihr auf unbestimmte Zeit." Damit wäre es einfach nur ein Verleih. Wäre genauso möglich und damit unterbunden, dass man Eigentümer der Software ist. Und das völlig legal. Es gibt kein Gesetz, das sowas verbietet.

Die Frage sollte also gar nicht sein: Ist man Eigentümer der Software beim Kauf? Grundsätzlich ja. Da gehe ich ja auch mit dir mit (weswegen du dir deinen fotzigen Tonfall, der da so schön in deinen Zeilen mitschwingt, sparen kannst).
Die Frage ist: Dürfen Publisher reine Nutzerlizenzen verkaufen? Ja, dürfen sie. Sagt niemand, dass die das nicht dürfen.

Ob ich persönlich das toll oder scheiße finde, spielt dabei keine Rolle. Ich find's doof.

Das ist Korinthenkackerei, was die Hersteller schreiben und wollen ist völlig unerheblich. In der Lizenz muss stehen, dass das Eigentum übertragen wird, tut es das nicht ist sie ungültig, fertig. Damit ist unerheblich ob man von Lizenz oder Software spricht.
 
Das ist Korinthenkackerei, was die Hersteller schreiben und wollen ist völlig unerheblich. In der Lizenz muss stehen, dass das Eigentum übertragen wird, tut es das nicht ist sie ungültig, fertig. Damit ist unerheblich ob man von Lizenz oder Software spricht.

Ist es eben nicht. :) Digitale Medien sind als "Sache" definiert. Korrekt. Und grundsätzlich sind sie Eigentum, wenn man sie kauft. Auch korrekt. Da sind wir uns erstmal einig.

Aber es ist eben nicht unerheblich, ob die nun "nur" eine Nutzerlizenz verkaufen oder eben die Software an sich. Das ist selbstverständlich ein Unterschied und solange es kein Gesetz gibt, dass sowas verbietet, ist es legal und damit sind die AGB auch gültig, die von einer "Nutzerlizenz" sprechen. Welches Gesetz verbietet es mir denn, dir nur eine Nutzerlizenz zu verkaufen, nicht aber das Produkt an sich? Wenn das meine Vertragskonditionen sind, auf die du dich als Käufer beim Erwerb einlässt (wie du es bei jedem Kauf eines Spiels ja machst), ist daran erstmal nichts illegal. Ist ja auch eigentlich relativ klar kommuniziert.

Und wie gesagt...selbst wenn der Gesetzgeber irgendwann sagt "Es dürfen keine Nutzerlizenzen verkauft werden. Die Software als Produkt muss verkauft werden.", finden Publisher schon ihre Wege, um sich völlig legal durchzumogeln.

An der Stelle möchte ich mal anmerken, dass nicht der Inhalt die AGB nichtig machen sollte, sondern die Tatsache, dass man die Konditionen des Kaufvertrages, also die AGB, erst nach Kauf einsehen kann.

Aber lassen wir das an der Stelle gut sein. :) Wenn es für dich Korinthenkackerei ist, ist das dein Bier. Ich werde da jetzt auch nicht weiter diskutieren.
 
Ich hoffe Google geht damit baden. Wehret den Anfängen. Irgendwann gibt es dann Spiele nur noch via Streaming und die Firmen haben die 100%ige Kontrolle über die Lifetime eines Spiels. Will man in 6 oder 10 Jahren Spiel X wieder spielen ? Pech gehabt. Such Dir was neues. Nein danke.

Ich würde es mir auch wünschen, aber befürchte leider, dass es nicht so kommen wird. Siehe Mikrotransaktionen. Für uns war das früher undenkbar, dass es Leute geben wird, die Geld in einem Shop ausgeben werden, nur damit der Char eine rote statt eine grüne Hose hat. Da hätten wir auch gesagt, völlig bekloppt. Man hat aber eine neue Generation herangezüchtet für die das völlig normal ist und die für jeden Mist Geld in einen Onlineshop stecken.
So wird es auch hier wohl werden. Man wird die jungen Spieler damit bewerben und sagen wie toll es ist und sie werden damit aufwachsen und es irgendwann als völlig normal empfinden. Da werden wir alten Säcke wohl nichts mehr ausrichten können. Leider.
Was mich vor allem stört, das ist die Abhängigkeit. Monatliches Abo abschließen, einmal ein Spiel zocken und irgendwann verschwindet es wieder... Das ist irgendwie Spiele wie eine Currywurst oder einen Döner zu konsumieren. Mit Kunst hat das nichts mehr zu tun. Reines Konsumieren und Wegwerfen, viele Spiele wird man dann 20 Jahre danach nicht mehr kennen, weil sie für immer verschwunden sind. Für echte Zocker für die das Hobby mehr als nur reines blödes Konsumieren ist, ist das natürlich die Hölle.
 
Ist es eben nicht. :) Digitale Medien sind als "Sache" definiert. Korrekt. Und grundsätzlich sind sie Eigentum, wenn man sie kauft. Auch korrekt. Da sind wir uns erstmal einig.

Aber es ist eben nicht unerheblich, ob die nun "nur" eine Nutzerlizenz verkaufen oder eben die Software an sich. Das ist selbstverständlich ein Unterschied und solange es kein Gesetz gibt, dass sowas verbietet, ist es legal und damit sind die AGB auch gültig, die von einer "Nutzerlizenz" sprechen. Welches Gesetz verbietet es mir denn, dir nur eine Nutzerlizenz zu verkaufen, nicht aber das Produkt an sich? Wenn das meine Vertragskonditionen sind, auf die du dich als Käufer beim Erwerb einlässt (wie du es bei jedem Kauf eines Spiels ja machst), ist daran erstmal nichts illegal. Ist ja auch eigentlich relativ klar kommuniziert.

Und wie gesagt...selbst wenn der Gesetzgeber irgendwann sagt "Es dürfen keine Nutzerlizenzen verkauft werden. Die Software als Produkt muss verkauft werden.", finden Publisher schon ihre Wege, um sich völlig legal durchzumogeln.

An der Stelle möchte ich mal anmerken, dass nicht der Inhalt die AGB nichtig machen sollte, sondern die Tatsache, dass man die Konditionen des Kaufvertrages, also die AGB, erst nach Kauf einsehen kann.

Aber lassen wir das an der Stelle gut sein. :) Wenn es für dich Korinthenkackerei ist, ist das dein Bier. Ich werde da jetzt auch nicht weiter diskutieren.

Noch einmal, die Hersteller können ja 1000 Mal (in ihre Lizenz) schreiben, dass sie nur eine Nutzungslizenz verkaufen. Das ist schlicht UNGÜLTIG, da diese Aussage gegen das Gesetz verstösst. Damit wird dieser Teil der Lizenz ungültig und das Eigentum der Software geht so oder so an den Käufer.

Außerdem ist eine AGB automatisch in Gänze(!) ungültig wenn sie nach dem Kauf vorgelegt wird. Lizenzbestimmungen müssen beim Kauf vorgelegt werden. Außerdem ist der Lizenzpartner nicht der Hersteller sondern der Verkäufer und es gelten dessen Bestimmungen. Nun können die natürlich in ihren AGBS sagen, es gelten die AGBs des Herstellers nur müssen die diese dann auch eben beim Kauf explizit vorlegen.
 
Noch einmal, die Hersteller können ja 1000 Mal (in ihre Lizenz) schreiben, dass sie nur eine Nutzungslizenz verkaufen. Das ist schlicht UNGÜLTIG, da diese Aussage gegen das Gesetz verstösst. Damit wird dieser Teil der Lizenz ungültig und das Eigentum der Software geht so oder so an den Käufer.
Du kannst das noch so oft wiederholen, es ändert nichts daran, dass es kein Gesetz gibt, dass solche Vertragskonditionen verbietet und illegalisiert. Es ist eine Sache, wenn ein Gesetz ausdrücklich sagt "Beim Kauf einer Sache ist der Käufer Eigentümer". Eine ganz andere Sache ist "Händler dürfen keine Nutzungslizenzen verkaufen". Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Wenn Gesetz X "A" besagt, muss es nicht automatisch auch "B" sagen.

Wenn du mir ein solches Gesetz vorlegen kannst, nehme ich gern alles zurück. Aber bis dahin bleibe ich dabei: Es ist legal und damit gültig.

Außerdem ist eine AGB automatisch in Gänze(!) ungültig wenn sie nach dem Kauf vorgelegt wird. Lizenzbestimmungen müssen beim Kauf vorgelegt werden.
Hab ich jetzt irgendwie dies bezüglich das Gegenteil behauptet? :confused: Eher nicht.
 
Laut BGH ist Software eine Sache nach §90 BGB, da eine Software nicht ohne Hardware auf der sie gespeichert ist funktioniert, ähnlich wie ein gedrucktes Buch ohne Papier nicht funktioniert. Die Wörter / Programmierung lässt sich nun mal nicht in der Luft speichern und verwenden.
Erste Frage: Ein Buch kaufst du aber doch, oder?

Du musst nur noch lernen Urheberrecht nicht mit Eigentumsrecht in einen Topf zu werfen, das sind verschiedene Dinge.
Nächste Frage: Welche Rechte hast du denn an einem Buch?

Du darfst es zu Pappmachée verarbeiten, verbrennen, als Briefbeschwerer verwenden, ...
... aber du darfst nicht den enthaltenen Text öffentlich vortragen.

Und genauso darfst du mit der CD/DVD einer Software auch machen, was du willst...
... die enthaltene Software darfst du aber nicht der Öffentlichkeit präsentieren.

(Zitatrecht & Ähnliches mal ausgenommen)

Auch bei einem Buch hast du also lediglich ein Nutzungsrecht und es befindet sich eine Kopie in deinem Besitz, um dein Nutzungsrecht wahrzunehmen.

Fazit: Was wir als "Kauf" bezeichnen, ist schon lange nur ein Nutzungsrecht.
 
Du kannst das noch so oft wiederholen, es ändert nichts daran, dass es kein Gesetz gibt, dass solche Vertragskonditionen verbietet und illegalisiert. Es ist eine Sache, wenn ein Gesetz ausdrücklich sagt "Beim Kauf einer Sache ist der Käufer Eigentümer". Eine ganz andere Sache ist "Händler dürfen keine Nutzungslizenzen verkaufen". Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Wenn Gesetz X "A" besagt, muss es nicht automatisch auch "B" sagen.

Wenn du mir ein solches Gesetz vorlegen kannst, nehme ich gern alles zurück. Aber bis dahin bleibe ich dabei: Es ist legal und damit gültig.
Warum muss es eine Gesetz dafür geben? Es reicht doch, wenn das Gesetz deutlich macht, dass irgendwelche Dinge die Hersteller in ihre Verträge schreiben illegal sind und damit automatisch nicht gelten, da das Gesetz nun mal über dem steht, was der Hersteller schreibt.

Erste Frage: Ein Buch kaufst du aber doch, oder?


Nächste Frage: Welche Rechte hast du denn an einem Buch?

Du darfst es zu Pappmachée verarbeiten, verbrennen, als Briefbeschwerer verwenden, ...
... aber du darfst nicht den enthaltenen Text öffentlich vortragen.

Und genauso darfst du mit der CD/DVD einer Software auch machen, was du willst...
... die enthaltene Software darfst du aber nicht der Öffentlichkeit präsentieren.

(Zitatrecht & Ähnliches mal ausgenommen)

Auch bei einem Buch hast du also lediglich ein Nutzungsrecht und es befindet sich eine Kopie in deinem Besitz, um dein Nutzungsrecht wahrzunehmen.

Fazit: Was wir als "Kauf" bezeichnen, ist schon lange nur ein Nutzungsrecht.
Du scheinst da Urheberrecht und Eigentumsrecht durcheinander zu bringen.

Wie oben angeführt, der BGH hat bei seiner Entscheidung zur Software als Sache deutlich gesagt, du kaufst das Buch nicht wegen dem Papier sondern wegen den gedruckten Wörtern. Das Papier dient nur als Datenträger.
Als Eigentümer darfst du mit dem Buch machen, was immer du in deinem privaten Umfeld willst. Du darfst es umschreiben, du darfst Notizen reinschreiben, du darfst es verkaufen.
Was du nicht darfst ist es kopieren und die Kopie verkaufen, das ist ein Urheberrechtsverstoß. Der trifft übrigens auch alles andere, du darfst dir auch keinen VW Golf kaufen und den dann nachbauen und deine Kopie dann verkaufen.
 
Eben. Letztlich ist man erstmal nur Eigentümer des Datenträgers (oder eben des Buches, wie in deinem Beispiel). Der Inhalt ist ein zweites Paar Schuhe und das muss man eben auch gesondert und selbstverständlich auch in Verbindung mit dem Urheberrecht betrachten und nicht nur mit dem BGB.

Nach dem BGB ist eine Software erstmal eine Sache, die käuflich erwerbbar ist. Nach dem BGB wäre die Software mein Eigentum, wenn ich sie digital erwerbe. Soweit so gut. Das ist das eine.

Das andere ist: Das beißt sich halt mit dem Urheberrecht. Ich bin nun mal nicht Eigentümer eines Werkes, das ich nicht selbst erschaffen habe. Eigentümer ist der Urheber. Niemand sonst.

Also ist es schon richtig, wenn Publisher einem hier ein "Nutzungsrecht" verkaufen. Die AGB sind, was den Punkt "Der Kunde hat eine Nutzerrecht" ergo gültig, was digitale Medien angeht.

Warum muss es eine Gesetz dafür geben?

Es reicht doch, wenn das Gesetz deutlich macht, dass irgendwelche Dinge die Hersteller in ihre Verträge schreiben illegal sind und damit automatisch nicht gelten, da das Gesetz nun mal über dem steht, was der Hersteller schreibt.
Ja, und welches Gesetz macht denn deutlich, dass irgendwelche Vertragskonditionen in den AGB illegal sind? Das BGB allein eben ja nicht, weil hier halt noch das Urheberrecht mit rein spielt.

Du scheinst da Urheberrecht und Eigentumsrecht durcheinander zu bringen.

Wie oben angeführt, der BGH hat bei seiner Entscheidung zur Software als Sache deutlich gesagt, du kaufst das Buch nicht wegen dem Papier sondern wegen den gedruckten Wörtern. Das Papier dient nur als Datenträger.
Als Eigentümer darfst du mit dem Buch machen, was immer du in deinem privaten Umfeld willst. Du darfst es umschreiben, du darfst Notizen reinschreiben, du darfst es verkaufen.
Was du nicht darfst ist es kopieren und die Kopie verkaufen, das ist ein Urheberrechtsverstoß. Der trifft übrigens auch alles andere, du darfst dir auch keinen VW Golf kaufen und den dann nachbauen und deine Kopie dann verkaufen.

Du verwechselst hier, hab ich den Eindruck, das Medium mit dem Inhalt.

Übrigens...ein Auto darf ich bis zur Unkenntlichkeit verändern, umbauen (Stichwort: Tuning), verschrotten, what ever. Das darf ich auch in aller Öffentlichkeit tun, weil das Auto mein Eigentum ist. Die Marke "VW" aber eben nicht. Die darf ich nicht verändern oder ohne Erlaubnis irgendwie zu meinem Vorteil benutzen. Genauso verhält es sich mit dem Inhalt von Büchern oder eben Datenträgern (Software). Hier greift das Nutzungsrecht, was im Urheberrecht verankert ist.

§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
Und genau das greift beim Konsum eines Spiels. Liest man ein Buch, spielt man ein Spiel usw...kann man das nur, weil uns der Urheber das Recht eingeräumt hat, es zu nutzen. Aber das macht uns nicht automatisch zu Eigentümern des Werkes, nur weil wir Medium X und Y erwerben.
 
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Eben. Letztlich ist man erstmal nur Eigentümer des Datenträgers (oder eben des Buches, wie in deinem Beispiel). Der Inhalt ist ein zweites Paar Schuhe und das muss man eben auch gesondert und selbstverständlich auch in Verbindung mit dem Urheberrecht betrachten und nicht nur mit dem BGB.

Nach dem BGB ist eine Software erstmal eine Sache, die käuflich erwerbbar ist. Nach dem BGB wäre die Software mein Eigentum, wenn ich sie digital erwerbe. Soweit so gut. Das ist das eine.

Das andere ist: Das beißt sich halt mit dem Urheberrecht. Ich bin nun mal nicht Eigentümer eines Werkes, das ich nicht selbst erschaffen habe. Eigentümer ist der Urheber. Niemand sonst.

Also ist es schon richtig, wenn Publisher einem hier ein "Nutzungsrecht" verkaufen. Die AGB sind, was den Punkt "Der Kunde hat eine Nutzerrecht" ergo gültig, was digitale Medien angeht.

Das ist jetzt aber krude zusammengerührter Blödsinn!
Als Eigentümer darfst du die Software umschreiben wie du lustig bist. Du darfst das nur niemanden zeigen, weil das gegen Urheberrecht verstößt, weil eben der Großteil vom ursprünglichem Ersteller stammt.

Wenn du eine Kopie einer Software kaufst bist du Eigentümer dieser Kopie - fertig aus die Diskussion hör endlich auf da alles zu verdrehen.

Die AGBs sind, ergo ungültig, wenn sie sich nicht an die Gesetze halten, und das Gesetz sagt, das Eigentumsrecht wird beim Kauf übertragen. Weiß echt nicht, was du dir da immer zusammenreimst.

Ein Urheber kann übrigens seine Rechte auch verkaufen, siehe viele Musiker wo der Verlag die Rechte an den Liedern hält und nicht der Komponist. Ein Angestellter erhält z.B. auch keine Urheberrechte sondern die hat seine Firma.
 
Das ist jetzt aber krude zusammengerührter Blödsinn!
Als Eigentümer darfst du die Software umschreiben wie du lustig bist. Du darfst das nur niemanden zeigen, weil das gegen Urheberrecht verstößt, weil eben der Großteil vom ursprünglichem Ersteller stammt.
Ich darf ein Spiel benutzen, aber nur modifizieren, weil es der Entwickler explizit erlaubt. Würde er es nicht erlauben, darf ich es auch nicht. Auch nicht für den privaten Gebrauch. Wenn ich es doch mache, interessierts halt nur keinen, weil man es nicht nachprüfen kann. Aber eine Erlaubnis für eine Veränderung des Werkes gibt es in dem Sinne nicht.

Im Urheberrecht steht explizit "benutzen", nicht "Der Besitzer darf das Werk für den umschreiben, verändern oder töten." Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Wenn du eine Kopie einer Software kaufst bist du Eigentümer dieser Kopie - fertig aus die Diskussion hör endlich auf da alles zu verdrehen.
Ich sehe, es nervt dich. :B Aber es stimmt halt nicht so ganz, was du da sagst, tut mir Leid. Beruf dich nicht immer nur auf das BGB, sondern sieh das ganze halt auch mal in Verbindung mit dem Urheberrecht. Und da steht was ganz anderes drin, als im BGB. So simpel, wie du es hier darstellst, ist es halt nicht.

[...]und das Gesetz sagt, das Eigentumsrecht wird beim Kauf übertragen.
Nur das BGB. Das Urheberrecht aber nicht. Diese beiden Gesetze beißen sich hier völlig. Ich kann schlecht als Kunde Eigentümer von etwas sein, was unter Markenschutz steht und ich nicht selbst erschaffen habe. Das funktioniert überhaupt nicht.

Ein Urheber kann übrigens seine Rechte auch verkaufen, siehe viele Musiker wo der Verlag die Rechte an den Liedern hält und nicht der Komponist. Ein Angestellter erhält z.B. auch keine Urheberrechte sondern die hat seine Firma.
Klar kann der Urheber seine Rechte verkaufen. Spielt halt nur keine Rolle, weil es am Recht selbst nichts ändert.

Aber ich bin mal so nett und sage: Beenden wir die Diskussion, bevor du hier noch an die Decke gehst. :B
 
Was ich sage stimmt, ich berufe mich auf Gesetze. Was du machst ist die Rechtslage zu ignorieren und zu verdrehen, damit du gegen an argumentieren kannst. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man so merkbefreit sein kann.

Und übrigens, du darfst Software umschreiben und modifizieren!
Und noch einmal Urheberrecht und Eigentumsrecht sind verschiedene Dinge. Die kannst du nicht in einen Topf schmeißen. Das Eigentumrsrecht ist bei bestimmten Dingen eingeschränkt. Das gilt für ALLES selbst für einen Stuhl. Was glaubst du, wieviele Auflagen und Einschränkungen Grundstückseigentümer haben...
 
Du scheinst da Urheberrecht und Eigentumsrecht durcheinander zu bringen.

Wie oben angeführt, der BGH hat bei seiner Entscheidung zur Software als Sache deutlich gesagt, du kaufst das Buch nicht wegen dem Papier sondern wegen den gedruckten Wörtern. Das Papier dient nur als Datenträger.
Als Eigentümer darfst du mit dem Buch machen, was immer du in deinem privaten Umfeld willst. Du darfst es umschreiben, du darfst Notizen reinschreiben, du darfst es verkaufen.
Was du nicht darfst ist es kopieren und die Kopie verkaufen, das ist ein Urheberrechtsverstoß. Der trifft übrigens auch alles andere, du darfst dir auch keinen VW Golf kaufen und den dann nachbauen und deine Kopie dann verkaufen.
Alles, was du sagst, unterstreicht meine Argumentation:

du kaufst eine Software ebenfalls nicht wegen der CD/DVD, sondern dem darauf enthaltenen Programm, Die CD/DVD ist nur der Datenträger.
Als Eigentümer darfst du mit der CD/DVD machen was du willst: beschriften, als Mobile verwenden oder deine Teetasse drauf abstellen. auch mit der Software darfst du in privatem Rahmen machen, was du willst (sofern möglich). Die CD/DVD darfst du auch verkaufen. Hier gibt es mit Accountbindungen zwar Einschränkungen bzgl. was du mit einer Software machen kannst, aber das ändert ja nichts an deinem Eigentum über die Sache.
(Und ja, bei Accountbindungen wäre es durchaus angebracht, sich Gedanken zu machen, ob und wie man das verbessern könnte.)
Und ebenso darfst du keine Kopien von Software erstellen und diese verkaufen.

Bei soviel Übereinstimmungen - wieso sollte man also ein Buck "kaufen", aber bei einer Software soll das plötzlich anders heißen?
Oder andersrum: Wenn du bei Software "nur ein Nutzungsrecht" erwirbst, wieso solltest du bei einem Buch mehr bekommen?
:confused:
 
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Bei soviel Übereinstimmungen - wieso sollte man also ein Buck "kaufen", aber bei einer Software soll das plötzlich anders heißen?
Oder andersrum: Wenn du bei Software "nur ein Nutzungsrecht" erwirbst, wieso solltest du bei einem Buch mehr bekommen?
:confused:
Es gibt keinen Unterschied, die kaufst ein Buch und bist Eigentümer, du kaufst eine Software und bist Eigentümer. Die Lizenz ist für dich als Eigentümer praktisch sinnlos, die bekommst du zwar obendrauf (was nicht heißt, dass sie überhaupt gültig ist, sie wird eben mitgeliefert) aber genauso hättest du ein Stück Klopapier dazu bekommen können, wobei das wenigstens dann noch einen Verwendungszweck hätte.
Und du kannst mit beiderlei Eigentum machen was immer du willst, solange du das Urheberrechtsgesetz nicht verletzt. Das ist genau das, was ich die ganze Zeit hier sage.
 
Es gibt keinen Unterschied, die kaufst ein Buch und bist Eigentümer, du kaufst eine Software und bist Eigentümer.
Du verwechselst hier gerade den Träger mit dessen Inhalt. Ein Buch ist erstmal nur ein Buch. Der Inhalt des Buches ist ein anderes Paar Schuhe.

Was ich sage stimmt, ich berufe mich auf Gesetze. Was du machst ist die Rechtslage zu ignorieren und zu verdrehen, damit du gegen an argumentieren kannst. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man so merkbefreit sein kann.

Und übrigens, du darfst Software umschreiben und modifizieren!
Und noch einmal Urheberrecht und Eigentumsrecht sind verschiedene Dinge. Die kannst du nicht in einen Topf schmeißen. Das Eigentumrsrecht ist bei bestimmten Dingen eingeschränkt. Das gilt für ALLES selbst für einen Stuhl. Was glaubst du, wieviele Auflagen und Einschränkungen Grundstückseigentümer haben...
Ich berufe mich hier genauso auf Gesetze. Nämlich auf das Urheberrecht. :) Und das spricht ziemlich eindeutig von "Nutzerrecht", das dem Konsumenten vom Urheber eingeräumt wird. Entsprechende Passage habe ich zitiert. Und genau das machen sich Publisher zunutze und das vollkommen legal, wenn sie in den AGB was von "Nutzerlizenz" faseln. Und benutzen heißt nicht, dass man damit machen kann, was man will, oder dass einem das Werk gehört. Man darf es halt nur benutzen. Nicht mehr, nicht weniger.

Ignorieren tu ich hier gar nichts. Ich bin halt nur anderer Meinung als du.

Und übrigens, du darfst Software umschreiben und modifizieren!
Aber auch nur, weil der Entwickler es explizit erlaubt oder duldet. Weil du dich ja hier so gern auf Gesetze berufst: Es gibt aber keine Rechtsgrundlage, die mir explizit gestattet, Software zu verändern. Auch für den privaten Gebrauch ist es grundsätzlich nicht gestattet (lediglich die Vorführung im privaten Umfeld ist gestattet (Kumpel guckt beim Zocken zu z.B.). Wenn man es doch macht, interessiert's nur keinen, weil man es nicht nachprüfen kann. Im Endeffekt ist es reine Kulanz des Entwicklers und nur deswegen nicht verboten.
 
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