• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Herbboy am 10.07.2007 17:06 schrieb:
bist du sicher? gilt das bestehende gesetz nicht nur explizit für geiselnahmen?
Wikipedia sagt mal nichts anderes. :-o

Und an dieser Stelle bitte ich um Verzeihung, dass ich nicht die Polizeigesetze aller 14 Bundesländer die den Rettungsschuss eingeführt haben eigenhändig nachgeschlagen habe. :rolleyes:

;)
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Herbboy am 10.07.2007 17:14 schrieb:
Eine gezielt tödliche Maßnahme ist mMn nur dann zwingend erforderlich, wenn eine erkenntliche unmittelbare Bedrohung für das Leben von anderen besteht. Nur so "auf Verdacht" weil er in Richtung U-Bahn rennt und nen dicken Mantel anhat - siehe London - einen Menschen töten kann und darf nicht sein. :hop:
das seh ich ja ebenso, dass man nicht ohne eindeutigen hinweis auf eine unmittelbar bevorstehende tat handeln darf.

Das sieht aber der Schaeuble scheinbar anders, weil die Rechtslage bei einer unmittlbar bevorstehenden Tat ist recht eindeutig.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Herbboy am 10.07.2007 17:14 schrieb:
aber wenn du ihn nicht erschießt, dann zündet er die bombe ja sowieso. wenn er aber keine TMS haben sollte und du ihn erschiesst, dann ist die situation geklärt.
Und wie oft kommt es in Deutschland vor, dass Terroristen "NOD-Style" zb in Frankfurt durch die Fußgängerzone rennen? :B

Herbboy am 10.07.2007 17:14 schrieb:
oder dass der attentäter noch nicht nah genug an leute rangekommen ist und in richtung von passanten stürmt. da wäre es slebst mit TMS besser, ihn zu erschiessen.
Schuß ins Bein -> Schluß mit Stürmen. Dazu noch vielleicht ein Schuß in die Schulter bzw den Arm und er kann den Zünder nicht mehr auslösen.

Herbboy am 10.07.2007 17:14 schrieb:
oder nimm halt ein anderes beispiel, dass einer mit einem fahrzeug in ein gebäude oder so rasen will.
Mit Deformierungsmunition auf ein mehr oder weniger stabiles, sich - potenziell sehr schnell bewegendes - Fahrzeug schießen... du warst bei der Bundeswehr? ;) Das ist sehr viel einfacher gesagt als getan, soviel ist sicher. :B

Herbboy am 10.07.2007 17:14 schrieb:
das seh ich ja ebenso, dass man nicht ohne eindeutigen hinweis auf eine unmittelbar bevorstehende tat handeln darf.
Worüber diskutieren wir dann nochmal? :confused: :P
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Ra-Tiel am 10.07.2007 17:41 schrieb:
Und wie oft kommt es in Deutschland vor, dass Terroristen "NOD-Style" zb in Frankfurt durch die Fußgängerzone rennen? :B
es ist auch noch nicht vorgekommen, dass einer mit ner bombe einfach nur rumstand, aber FALLS, dann muss man halt rechtssicherheit haben. genau wie bei "kidnapping eines flugzeuges durch terroristen". is auch in D noch nie vorgekommen, aber man hat gesetze für den fall der fälle... :rolleyes:



Schuß ins Bein -> Schluß mit Stürmen. Dazu noch vielleicht ein Schuß in die Schulter bzw den Arm und er kann den Zünder nicht mehr auslösen.
naja, nur wegen einer schusswunde im arm soll ein fanatischer attentäter, der eh einen selbstmord plante, dann nicht seinen schmerz überwinden und trotzdem zünden....? naja,.. und SO gezielt treffen,dass er auf keinen fall mehr den arm bewegn kann - unmöglich. zudem weiß du nicht, ob er da nen schutz trägt. ein polizist soll halt im zweifel töten dürfen, das ist der punkt. wenn es es auch anders schafft: fein.



Mit Deformierungsmunition auf ein mehr oder weniger stabiles, sich - potenziell sehr schnell bewegendes - Fahrzeug schießen... du warst bei der Bundeswehr? ;) Das ist sehr viel einfacher gesagt als getan, soviel ist sicher. :B
ja, aber man muss es zumindest rechtlich DÜRFEN. ;) dann nimm halt einen auf nem moped + rucksack, der mit den worten "...allaaaaaaaah uackwaaaahhhh!!!" auf einen flughafenterminal zurast.
und später stellt sich raus, dass es ein unrasierter bäckerslehrling frisch vom mallorcaurlaub = leicht braun gebrannt war, der rief "alleeeeeees backwaaaaaren!!!"


alles gesetzt denn fall, dass für diese beispiele nicht eh schon sicherheit besteht.



ich glaub (hab ein bisschen im videotxt gelesen), es geht wohl in der hauptsache um terroisten, die man eindutig kennt, und die man umbringen könnte, aber nicht verhaften kann. in dem fall soll man töten dürfen, darum geht es.

auf keinen fall geht es um den muslim, der kein deutsch kann und deswegen nicht versteht, dass er stehenbleiben soll, und dann erschossen werden darf, weil es ein attentäter gewesen sein KÖNNTE...
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
es ist auch noch nicht vorgekommen, dass einer mit ner bombe einfach nur rumstand, aber FALLS, dann muss man halt rechtssicherheit haben.
Wenn, dann wird sowas sowieso nur durch Zufall entdeckt. Dass ein Polizeitrupp genau dann vorbeikommt wenn gerade einer die Kofferbombe hinstellt halte ich doch für etwas arg optimistisch. ;)

Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
genau wie bei "kidnapping eines flugzeuges durch terroristen". is auch in D noch nie vorgekommen, aber man hat gesetze für den fall der fälle... :rolleyes:
Was zum Glück vom BVG wieder kassiert wurde. :S Genau, die Luftwaffe einsetzen um entführte Flugzeuge im Inneren abzuschießen. :B

Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
naja, nur wegen einer schusswunde im arm soll ein fanatischer attentäter, der eh einen selbstmord plante, dann nicht seinen schmerz überwinden und trotzdem zünden....? naja,.. und SO gezielt treffen,dass er auf keinen fall mehr den arm bewegn kann - unmöglich. zudem weiß du nicht, ob er da nen schutz trägt.
Die Polizei verwendet mittlerweile Deformationsgeschosse und keine Hartkernprojektile mehr. Die Projektile verformen sich beim Eintritt in eine weiches Ziel enorm (pilzen dabei um tw über 50% auf), und haben eine sehr viel größere Mannstoppwirkung als massive Geschosse. Es sind jedoch keine Dum-Dum-Geschosse, da sie gezielt so konstruiert wurden und sich kontrolliert verformen und nicht auseinanderbrechen.

Ich wage zu behaupten, dass wenn du 2 von den Dingern im Arm stecken hast du nicht mehr großartig was machen können wirst mit dem Arm - und zwar eher wegen den Gewebeschäden als durch die Schmerzen. :B

Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
ein polizist soll halt im zweifel töten dürfen, das ist der punkt. wenn es es auch anders schafft: fein.
Der Punkt ist: im Zweifel sollte man aber immer darauf achten die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Ein demokratischer Staat sollte sich unter keinen Umständen auf so eine Stufe herablassen - weil dann haben die Terroristen ihr Ziel schon erreicht: die Einschränkung unserer Lebensqualität und Verminderung unserer Rechte.

Und mit dem "anders schafft": Es bestehen schon Regelungen die den Einsatz tödlicher Mittel erlauben - aber eben nicht "auf Verdacht". Und das ist - soweit man Schäubles Wortwirrwarr zu entziffern vermag - wohl das was der BMI erreichen will. Und das kann es doch nicht sein.

Im echten Leben gibt es leider kein Quicksave und einen nächsten Versuch - aber das brauch ich dir wohl kaum erzählen. Im echten Leben kann der Staat nicht mal eben so nen Quickload machen und den unschuldig "präventiv" erschossenen Staatsbürger oder Durchreisenden wieder ins Leben holen.

Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
ja, aber man muss es zumindest rechtlich DÜRFEN. ;)
Ja, das schon. Aber dann doch bitte sinnvolle Vorschläge und nicht "Überwachungsstaat v0.1beta". Ich geb mal so ein Stichwort: Personalmangel bei der Polizei. :|

Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
alles gesetzt denn fall, dass für diese beispiele nicht eh schon sicherheit besteht.
Wofür haben wir dann den "finalen Rettungsschuß", oder die Regelungen zu "Nothilfe" und "Notwehr", in denen in Extremsitutationen auch der Gebrauch von tödlicher Gewalt akzeptiert wird?

Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
ich glaub (hab ein bisschen im videotxt gelesen), es geht wohl in der hauptsache um terroisten, die man eindutig kennt, und die man umbringen könnte, aber nicht verhaften kann. in dem fall soll man töten dürfen, darum geht es. [...]
Das ist nicht dein Ernst, oder? :haeh: Man hat also keinen rechtlichen Grund die Verdächtigen in Haft zu nehmen (Unschuldsvermutung -> haben nix gemacht), soll sie aber präventiv einfach ermorden dürfen? Und das auch noch staatlich sanktioniert? Du beliebst wohl hoffentlich zu scherzen, oder? ODER? :B

--------- Edit ---------
Und hier auf Stern.de noch ein sehr interessantes Interview mit Gerhart Baum (ehem. Innenminister). :top:

--------- Edit2 ---------
Auch sehr interssant: was machen amerikanische Geheimdienstmitarbeiter mit C4 im Kofferraum in Heiligendamm? :B

Ohne Worte (Achtung, Karrikatur ;) )
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Ra-Tiel am 10.07.2007 18:30 schrieb:
Herbboy am 10.07.2007 18:11 schrieb:
ich glaub (hab ein bisschen im videotxt gelesen), es geht wohl in der hauptsache um terroisten, die man eindutig kennt, und die man umbringen könnte, aber nicht verhaften kann. in dem fall soll man töten dürfen, darum geht es. [...]
Das ist nicht dein Ernst, oder? :haeh: Man hat also keinen rechtlichen Grund die Verdächtigen in Haft zu nehmen (Unschuldsvermutung -> haben nix gemacht), soll sie aber präventiv einfach ermorden dürfen? Und das auch noch staatlich sanktioniert? Du beliebst wohl hoffentlich zu scherzen, oder? ODER? :B
nein, das hast du ja so as von mißverstanden... :B ich sag doch: terroristen, die man eindeutig kennt, also wo erwiesen ist, dass es ein weltweit gesuchter terrorist ist, und den man nur "technisch" - nicht rechtlich - nicht verhaften kann. da waren zB zitate sinngemäß: wenn man weiß, dass bin laden sich in dem und dem gebäude aufhält, dann muss man das angreifen dürfen, wenn man ihn nicht ohne gefahr für polizisten/soldaten verhaften kann.

ich hab auch gar nicht gesagt, ob ich das gut oder schelcht finde, nur dass es wohl das ist, was gemeint ist, evtl. auch zB bombardieren von terrorcamps oder so, denn das geben AFAIK die dt. gesetze nicht her, da "terroristen" kein staat sind, mit denen man dann offiziell im kriegszustand wäre.

gemeint ist aber nicht das erschiessen auf deutschem grund und boden von verdächtigen die EVENTUELL terroristen sein KÖNNTEN...
 
Verfolgungswahn

Was der alles vor hat. Also wenn ihr mich fragt...der Hr. Schäuble scheint immer noch traumatisiert zu sein bzw. hat den Anschlag/ das Attentat auf seine Person bis heute nicht ganz verarbeitet.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Herbboy am 10.07.2007 19:27 schrieb:
nein, das hast du ja so as von mißverstanden... :B [...]
Aso, sag das doch. :P ;)

Herbboy am 10.07.2007 19:27 schrieb:
da waren zB zitate sinngemäß: wenn man weiß, dass bin laden sich in dem und dem gebäude aufhält, dann muss man das angreifen dürfen, wenn man ihn nicht ohne gefahr für polizisten/soldaten verhaften kann. [...]
Ich hab immer gedacht, Polizei und Spezialkräfte wären auf gefährliche Situationen vorbereitet und dazu da, den Bürger vor solchen Kräften zu beschützen.

Wie wäre zB die Situation, wenn in dem Gebäude noch 200 andere Menschen wären die aus - welchen Gründen auch immer - nicht einfach so evakuiert werden können? Soll das Haus dann immer noch dem Erdboden gleichgemacht werden, nur damit man nicht in die Verlegenheit kommt Osama einen fairen Prozess machen zu müssen?
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Ra-Tiel am 10.07.2007 19:39 schrieb:
Wie wäre zB die Situation, wenn in dem Gebäude noch 200 andere Menschen wären die aus - welchen Gründen auch immer - nicht einfach so evakuiert werden können? Soll das Haus dann immer noch dem Erdboden gleichgemacht werden, nur damit man nicht in die Verlegenheit kommt Osama einen fairen Prozess machen zu müssen?
nein, natürich nicht. das wäre ja analog zum flugzeug-anschuss, was ja nicht gemacht werden darf.

es geht - wie ich das verstanden hab - darum, dass du zB bin laden rechtlich gesehen auch als bundeswehr-soldat nicht aus seiner höhle bomben darfst, selbst wenn du grad zufällig mit nem heli in nem tal in afghanistan rumfliegst und ihn vor dem höhleneingang stehen siehst und genau weißt, dass wenn du jetzt erst auf bodentruppen wartest, die ihn verhaften sollen, es - vorsichtig gesagt - nicht ganz einfach wird... :B


wenn der sich jetzt im mc donald's castrop-brauxel aufhält, dann kannst du als polizei natürlich alles umstellen und einfach abwarten. das wäre ne situation, wo man ihn sehr wohl verhaften kann. spätestens wenn es nur noch schweinefleisch-burger gibt muss er ja raus... :B
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Einige scheinen die Sache etwas misszuverstehen. Es geht bei den "gezielten Tötungen" nicht darum, einen potentiellen Terroristen auf Verdacht abzuknallen und dadurch womöglich Kollateralschäden zu verursachen - sondern es geht darum, bereits IDENTIFIZIERTE Terroristen unschädlich zu machen, mittels eines genau geplanten Anschlags.

Wie ich schon geschrieben habe, die Bundesrepublik praktiziert solche Maßnahmen in Afghanistan bereits seit Jahren VERDECKT, nur möchte der Innenminister jetzt diese Methoden per Gesetz legitimieren.

Grussm
Bremse
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Spassbremse am 10.07.2007 22:07 schrieb:
Einige scheinen die Sache etwas misszuverstehen. Es geht bei den "gezielten Tötungen" nicht darum, einen potentiellen Terroristen auf Verdacht abzuknallen und dadurch womöglich Kollateralschäden zu verursachen - sondern es geht darum, bereits IDENTIFIZIERTE Terroristen unschädlich zu machen, mittels eines genau geplanten Anschlags.
Wieder meine Frage: wenn der Staat weiß, wer die Terroristen sind und wo sie sich aufhalten (beides mMn zwingend notwendig um sie auszuschalten), warum werden sie nicht verhaftet und vor ein Gericht gestellt?

Und bei "genau geplanten Anschlägen" gibt es keine Kollateralschäden? Genauso wie wohl Viren niemals auf "garantiert virenfreien Disketten" sind? ;)

Spassbremse am 10.07.2007 22:07 schrieb:
Wie ich schon geschrieben habe, die Bundesrepublik praktiziert solche Maßnahmen in Afghanistan bereits seit Jahren VERDECKT, nur möchte der Innenminister jetzt diese Methoden per Gesetz legitimieren.
Durch die gesetzliche Legitimation wird eine moralisch und ethisch höchst fragwürdige Praxis (vom Standpunkt eines demokratischen Staates aus gesehen) auch nicht besser. :|
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Ra-Tiel am 10.07.2007 22:48 schrieb:
Spassbremse am 10.07.2007 22:07 schrieb:
- sondern es geht darum, bereits IDENTIFIZIERTE Terroristen unschädlich zu machen, mittels eines genau geplanten Anschlags.
Wieder meine Frage: wenn der Staat weiß, wer die Terroristen sind und wo sie sich aufhalten (beides mMn zwingend notwendig um sie auszuschalten), warum werden sie nicht verhaftet und vor ein Gericht gestellt?
hast du nicht meinen text oben gelesen? :-o es geht ja nicht um muhaltma dü bomba, der sich im edeka in wuppertal verschanzt hat.... eine verhafung zB eines anführers einer terrorzelle tief im hinterland von afghanistan ist eben nicht so einfach möglich. bis man dort ist, wo die sich aufhalten, haben deren schergen schon längst kämpfe usw. angezettelt, die zielpersonen sind weg. du kannst auch nicht mit einem geheimkommando durch die höhlen spazieren, und dann nimmst du osama einfach huckepack und spazierst wieder raus... die russen haben damals jahrelang erfolglos anführer der taliban gejagt - da sollen dann ein paar dt. soldaten mal eben ne verhaftung machen...? :confused: :B was glaubst du? dass die einwohner der gegend dem deutschen konvoi dann zujubeln und moonblumen-blüten auf dem weg verteilen...?



Durch die gesetzliche Legitimation wird eine moralisch und ethisch höchst fragwürdige Praxis (vom Standpunkt eines demokratischen Staates aus gesehen) auch nicht besser. :|
vom standpunkt eines demokratischen staates aus würde ja die mehrheit des volkes entscheiden, und ich bin sicher, dass mehr leute in D sagen würden "bombt die anführer weg" als "nee, wir müssen die vor ein gericht stellen, und wenn das nicht klappt, dann müssen wir halt weiter dulden, dass die anschläge&o planen und ausführen..." :B ;)

was wäre denn, wenn es ein offizieller kriegszustand wäre? würdest du dann etwa auch sagen "also, den general des feindes dürfen wir nicht einfach ausschaaten - WENN, dann verhaften - oder der soll halt in ruhe weitermachen..." :haeh: :B
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Wieder meine Frage: wenn der Staat weiß, wer die Terroristen sind und wo sie sich aufhalten (beides mMn zwingend notwendig um sie auszuschalten), warum werden sie nicht verhaftet und vor ein Gericht gestellt?
Ganz einfach weil er vielleicht in irgendeiner Höhle rumsitzt und man nicht sagen kann ob er (bis die Kavelerie eintrifft um ihn festzunehmen) immernoch da rumsitzt oder nicht schon längst wieder woanders ist ??
Wenn es so einfach wäre soclhe Leute festzunehmen, hätte man es chon längst gemacht

Und bei "genau geplanten Anschlägen" gibt es keine Kollateralschäden?
Nicht notwendigerweise. Siehe Höhle....
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Spassbremse am 10.07.2007 22:07 schrieb:
Einige scheinen die Sache etwas misszuverstehen. Es geht bei den "gezielten Tötungen" nicht darum, einen potentiellen Terroristen auf Verdacht abzuknallen und dadurch womöglich Kollateralschäden zu verursachen - sondern es geht darum, bereits IDENTIFIZIERTE Terroristen unschädlich zu machen, mittels eines genau geplanten Anschlags.

Wie ich schon geschrieben habe, die Bundesrepublik praktiziert solche Maßnahmen in Afghanistan bereits seit Jahren VERDECKT, nur möchte der Innenminister jetzt diese Methoden per Gesetz legitimieren.

Grussm
Bremse

Identifiziert? Wie denn? Wohl kaum per Gerichtsbeschluss. Und da gilt in einem Rechtsstaat immer noch der Unschuldsverdacht.

Abgesehen davon gibts in Deutschland keine Berghöhlensysteme, in denen sich Terroristen verstecken.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

aph am 11.07.2007 10:15 schrieb:
Spassbremse am 10.07.2007 22:07 schrieb:
Einige scheinen die Sache etwas misszuverstehen. Es geht bei den "gezielten Tötungen" nicht darum, einen potentiellen Terroristen auf Verdacht abzuknallen und dadurch womöglich Kollateralschäden zu verursachen - sondern es geht darum, bereits IDENTIFIZIERTE Terroristen unschädlich zu machen, mittels eines genau geplanten Anschlags.

Wie ich schon geschrieben habe, die Bundesrepublik praktiziert solche Maßnahmen in Afghanistan bereits seit Jahren VERDECKT, nur möchte der Innenminister jetzt diese Methoden per Gesetz legitimieren.

Grussm
Bremse

Identifiziert? Wie denn? Wohl kaum per Gerichtsbeschluss. Und da gilt in einem Rechtsstaat immer noch der Unschuldsverdacht.

Abgesehen davon gibts in Deutschland keine Berghöhlensysteme, in denen sich Terroristen verstecken.
"guten Tag, hier spricht die Polizei, wir haben sie als terrorist identiifiziert. sollten sie nicht innerhalb von 10 sek widersprechen, werden sie erschossen" - na und wer nix sagt oder lügt ist ja selbst schuld...

wenn schäuble ehrlich wäre würde er für die einführung der todesstrafe plädieren. die gibt es eben nicht in deutschland, weil ein evtl. irrtum zum einen nicht ausgeschlossen werden kann und auch nicht reversibel ist. na aber selbst die cdu distanziert sich von schäuble. aber sicher sind diese kampfparolen nur die vorbereitung um dann eine entschärfte version durchzusetzen, die aber auch schon schlimm genug sein wird.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Abgesehen davon gibts in Deutschland keine Berghöhlensysteme, in denen sich Terroristen verstecken.
Warum geht ihr eigentlich immer so selbstverständlich davon aus, dass diese Regelung unbedingt Operationen in Deutschland bezogen ist ??
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

El_Cativo am 11.07.2007 11:31 schrieb:
Abgesehen davon gibts in Deutschland keine Berghöhlensysteme, in denen sich Terroristen verstecken.
Warum geht ihr eigentlich immer so selbstverständlich davon aus, dass diese Regelung unbedingt Operationen in Deutschland bezogen ist ??

Weil Schäuble das so gesagt hat. Was du meinst, ist der Krieg, den wir in Afghanistan führen. Das hat mit unserem Rechtsstaat nun leider rein gar nichts zu tun.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

aph am 11.07.2007 11:59 schrieb:
El_Cativo am 11.07.2007 11:31 schrieb:
Abgesehen davon gibts in Deutschland keine Berghöhlensysteme, in denen sich Terroristen verstecken.
Warum geht ihr eigentlich immer so selbstverständlich davon aus, dass diese Regelung unbedingt Operationen in Deutschland bezogen ist ??

Weil Schäuble das so gesagt hat..
wo denn? ich finde nur folgende aussage Kölner Stadtanzeiger :

Als "rechtliches Problem" bezeichnete der Innenminister auch die gezielte Tötung von Verdächtigen durch den Staat. Würde etwa Osama Bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland "völlig ungeklärt". Es solle versucht werden, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, "die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten".

er spricht über mögliche eventuelle fälle, die vielleicht irgendwann mal eintreten könnten. man kann ja nicht erst die rechtlichen grundlagen ansprechen, NACHDEM in D mal ein attentat passiert ist und man die terroristen dann zB in afghanistan sucht. ich finde kein wort davon, dass es ihm um so was wie einen mordanschlag auf dt. boden geht...

ich weiß natürlich nicht, ob er das vielleicht AUCH für dt. boden meint, aber da würde man einen terorristen ja auf jeden fall versuchen, zu verhaften. es macht da keinen sinn, ihn einfach zu töten, wenn man ihn auch verhaften könnte. innerhalb von D ist es ja nicht so, dass er leicht entkommen und dann in einer region, in der in 500km umkreis nur alls 50km dörfer und höhlen sind, untertauchen kann.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

aph am 11.07.2007 11:59 schrieb:
El_Cativo am 11.07.2007 11:31 schrieb:
Abgesehen davon gibts in Deutschland keine Berghöhlensysteme, in denen sich Terroristen verstecken.
Warum geht ihr eigentlich immer so selbstverständlich davon aus, dass diese Regelung unbedingt Operationen in Deutschland bezogen ist ??

Weil Schäuble das so gesagt hat. Was du meinst, ist der Krieg, den wir in Afghanistan führen. Das hat mit unserem Rechtsstaat nun leider rein gar nichts zu tun.
Das zeig mir doch mal bitte wo er das gesagt hat.....
Er hat in diesem zusammenhang von bin Laden gesprochen und ich denke nicht, dass er davon ausgeht, dass der demnäcsht irgendwo in Deutschland vorstellig wird (naja, vielleicht kommt er ja um sich die Moschee in Köln anzuschauen wenn sie fertig ist :B )
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Herbboy am 11.07.2007 12:12 schrieb:
Als "rechtliches Problem" bezeichnete der Innenminister auch die gezielte Tötung von Verdächtigen durch den Staat. Würde etwa Osama Bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland "völlig ungeklärt". Es solle versucht werden, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, "die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten".

er spricht über mögliche eventuelle fälle, die vielleicht irgendwann mal eintreten könnten. man kann ja nicht erst die rechtlichen grundlagen ansprechen, NACHDEM in D mal ein attentat passiert ist und man die terroristen dann zB in afghanistan sucht. ich finde kein wort davon, dass es ihm um so was wie einen mordanschlag auf dt. boden geht...

Na, in der Kriegsregion Afghanistan stünde so eine Entscheidung gar nicht an. In einem Krieg definiert man Feinde und tötet die (oder nimmt sie gefangen). Da gilt die Unschuldsvermutung nicht. Das ist ja das Unschöne an einem Krieg. Aber neue rechtliche Grundlagen bräuchte man dafür nicht.

Wenn jetzt jemand sagen würde: In Nigeria (nicht Kriegsgebiet), in Dorf X, Haus Y befindet sich bin Laden, dann würde ich trotzdem nicht dafür plädieren, ein Tötungskommando hinzuschicken. Schließlich gab es kein Gericht, dass ihn für schuldig befunden hat. Festsetzen und Ausliefern wäre aber eine Möglichkeit.
 
Zurück