AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen
Ich bin auch Laie und verstehe das im Prinzip auch so. Bisher muss man sich eben mühseligen Rechtfertigungen widmen, was man möglichst bequem umgehen möchte.
Meiner Meinung nach sind aber diese mühseligen Rechtfertigungen nötig, und gar nicht mal so verkehrt. Immerhin handelt es sich bei einer solchen Entscheidung ja um etwas, was man nicht unüberlegt tun sollte.
Nach meiner Interpretation ist:
Täter= rechtskräftig verurteilter
Verdächtiger= (noch) nicht rechtskräftig verurteilter (möglicherweise Unschuldig, möglicherweise schuldig)
Im Juristenchinesisch kann man nicht von Täter sprechen solange derjenige nicht rechtskräftig verurteilt ist. Deshalb: Verdächtiger
Polizisten dürfen nicht nur zum Selbstschutz töten, sondern auch um andere zu schützen. Und wie gesagt: das wird doch schon gemacht.
SoSchautsAus am 08.07.2007 20:24 schrieb:ROFL!
Als könnte man in D etwas ohne gesetzliche Grundlage handhaben. Durch ein Gesetz würde sich ja vermutlich in der Praxis gar nichts ändern. Es wäre halt nur eine Regelung um die von dir angesprochenen Vorfälle in Zukunft auch juristisch rechtfertigen zu können. So verstehe ich als Laie das.
SSA
Ich bin auch Laie und verstehe das im Prinzip auch so. Bisher muss man sich eben mühseligen Rechtfertigungen widmen, was man möglichst bequem umgehen möchte.
Meiner Meinung nach sind aber diese mühseligen Rechtfertigungen nötig, und gar nicht mal so verkehrt. Immerhin handelt es sich bei einer solchen Entscheidung ja um etwas, was man nicht unüberlegt tun sollte.
Ra-Tiel am 08.07.2007 20:36 schrieb:Nochmal: Verdächtiger != Täter.
Nach meiner Interpretation ist:
Täter= rechtskräftig verurteilter
Verdächtiger= (noch) nicht rechtskräftig verurteilter (möglicherweise Unschuldig, möglicherweise schuldig)
Im Juristenchinesisch kann man nicht von Täter sprechen solange derjenige nicht rechtskräftig verurteilt ist. Deshalb: Verdächtiger
Freaky22 am 08.07.2007 20:37 schrieb:Du kannst die Situationen nicht miteinander vergleichen, in dem Zusammenhang geht es um das Recht des Polizisten sich selbst verteidigen zu dürfen......... das hat NICHTS damit zu tun potentielle Schützen nur auf verdacht platt machen zu dürfen
Polizisten dürfen nicht nur zum Selbstschutz töten, sondern auch um andere zu schützen. Und wie gesagt: das wird doch schon gemacht.