• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

S

skicu

Gast
Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Wusstet ihr, dass die gezielte Tötung von verdächtigen Personen, nicht die der verurteilten, in Deutschland verfassungsrechtlich nicht ganz geklärt ist?

Wir sollten das schnellstmöglich nachholen - so fehlt uns schließlich ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den Terrorismus!

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Das ist nicht meine Meinung. Ihr fragt euch, wer dann auf so einen kranken und perversen Gedanken kommen kann?
Einmal falsch geparkt - nämlich dummerweise neben einem Auto mit Terroristensprengsatz - und man wird gleich mit erschossen, wenn man wegfahren will.

Die Forderung stammt von derselben Person, die folgendes Zitat zu verantworten hat: "Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig."
Nämlich unserem Herrn Innenminister Schäuble.

[q=Spiegel]Als "rechtliches Problem" bezeichnete der Innenminister auch die gezielte Tötung von Verdächtigen durch den Staat. Würde etwa Osama Bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland "völlig ungeklärt", so der Innenminister: "Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten."[/quote]
Quelle

Bitte sperrt diesen Verfassungsfeind endlich weg.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Um es mal auf gut Deutsch zu sagen: hat der n Arsch offen?
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Schäubles Innenpolitik folgt eben ganz Helmut Kohls Gedanken der "transatlantischen Wertegemeinschaft": Immer schön dem Vorbild des großen Bruders jenseits des großen Teiches folgen.


Er sollte sich mal bewusst machen, dass ein solcher Antiterror-Kampf genau das Gegenteil bewirkt - man wird als Terrorziel erst richtig attraktiv, spätestens dann wenn die ersten Muslime grundlos von deutschen Polizisten niedergeschossen werden.


Mich würde es nicht wundern, wenn der nächste große Terroranschlag hier bei uns stattfindet. Für den Platz in der ersten Reihe kann man sich dann bei Herrn Schäuble und seinen neokonservativen Kumpanen bedanken.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

DaEngineer am 07.07.2007 14:06 schrieb:
Um es mal auf gut Deutsch zu sagen: hat der n Arsch offen?
So langsam bewegt sich meine Sympathieskala für Herrn Schäuble von "kann ich auf den Tod nicht ausstehen" in Richtung "purer Hass".
Sehen das andere ähnlich, oder bin ich einer von wenigen, der kommen sieht, was Schäuble will?


[q=heise news foren]
Goering hatte recht:

"Natürlich, das einfache Volk will keinen Krieg; weder in Rußland,
noch in England, noch in Amerika, und ebenso wenig in Deutschland.
Das ist klar. Aber schließlich sind es die Führer eines Landes, die
die Politik bestimmen, und es ist immer leicht, das Volk zum
Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine
faschistische Diktatur, um ein Parlament oder eine kommunistische
Diktatur handelt. (...) Das Volk kann mit oder ohne Stimmrecht immer
dazu gebracht werden, den Befehlen der Führer zu folgen. Das ist ganz
einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde
angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus
vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese
Methode funktioniert in jedem Land." Hermann Göring, 18. April 1946,
Nürnberg [7]"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Göring

Nix neues im Westen..[/quote]
Quelle
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

bsekranker am 07.07.2007 14:13 schrieb:
Immer schön dem Vorbild des großen Bruders jenseits des großen Teiches folgen.
Gutes Stichwort. Wenn das so weitergeht, wird Orwell wohl doch noch Recht behalten...

EDIT: Welchen Terror will der Typ eigentlich bekämpfen? Sicher, hie und da passiet immer mal was, das wird aber wohl in jedem Land so sein; Leute, die neben der Spur laufen, gibts immer. Aber deshalb gleich wieder so extrem in die Vollen zu gehen :rolleyes:
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

skicu am 07.07.2007 13:58 schrieb:
[...] Bitte sperrt diesen Verfassungsfeind endlich weg.
Seh ich auch so (siehe hier).

Der Typ hat doch echt nen Vollschaden. :B

* Rechteloser Kombattantenstatus
* "Präventive" Internierung verdächtiger Personen
* Unterbinden von Kommunikation durch Mobiltelefone und Internet bei Verdächtigen
* Gezielte Ermordung von "Terroristen"

http://www.ugly.plzdiekthxbye.net/small/s070.gif

:rolleyes:
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

bsekranker am 07.07.2007 14:13 schrieb:
Herrn Schäuble und seinen neokonservativen Kumpanen ....

Das ist doch der größte Terror in diesem Land :rolleyes:
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Schäuble ist ein Fall für die Geronto-Psychiatrie. Irgendwann dreht Schäuble dann akut durch. Dann kommen die 4 Weißkittel mit der VALIUM-Spritze.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

skicu am 07.07.2007 13:58 schrieb:
Wusstet ihr, dass die gezielte Tötung von verdächtigen Personen, nicht die der verurteilten, in Deutschland verfassungsrechtlich nicht ganz geklärt ist?

Wir sollten das schnellstmöglich nachholen - so fehlt uns schließlich ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den Terrorismus!

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Das ist nicht meine Meinung. Ihr fragt euch, wer dann auf so einen kranken und perversen Gedanken kommen kann?

Wenn dies krankhaft sein soll, wie soll dann mit einem vermeintlichen Mörder verfahren werden, der sich an sein Opfer pirscht? Möchtest Du diesen auch erst nach der Ermordung eines anderen festnehmen lassen, oder möglicherweise vorher?
Es genügt, wenn von der Tötungsabsicht ausgegangen werden kann, um einen solchen Menschen unschädlich zu machen, wenn nötig auch mit der Schusswaffe.
Weshalb sollte dies bei Terroristen nicht auch der Fall sein?

Herr Schäuble will hier offenbar eine klare, gesetzliche Regelung, nach der solche Fälle beurteilt und im Schadensfall auch eingeklagt werden können. Wenn Du zB Opfer einer Polizeikugel wirst, weil Du zur falschen Zeit am falschen Ort warst.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

tagesschau.de schrieb:
Die Stärkung des Präventivgedanken" bedeute eine "Stärkung der Verfassung"
Finde ich persönlich auch nicht schlecht.

Beschämend, von solchen Menschen regiert zu werden.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

CGeiser am 07.07.2007 17:25 schrieb:
Wenn dies krankhaft sein soll, wie soll dann mit einem vermeintlichen Mörder verfahren werden, der sich an sein Opfer pirscht?
Es ist krank. Weil es den Grundzügen unserer Demokratie widerspricht. Sind wir in einem "ziviliserten" Land, oder im Wilden Westen wo Probleme erst durch schießen und später durch denken gelöst werden?

...

*an Bruno denk*

...

Ok, vergiß das! :B

CGeiser am 07.07.2007 17:25 schrieb:
Möchtest Du diesen auch erst nach der Ermordung eines anderen festnehmen lassen, oder möglicherweise vorher?
Möchtest du festgenommen werden obwohl du gar nichts getan hast?

CGeiser am 07.07.2007 17:25 schrieb:
Es genügt, wenn von der Tötungsabsicht ausgegangen werden kann, um einen solchen Menschen unschädlich zu machen, wenn nötig auch mit der Schusswaffe.
Falsch!

1. Es gilt immer noch das Mittel der Verhältnismäßigkeit. Nur in außerordentlichen Umständen ist die Tötung eines anderen in Notwehr/Nothilfe zu akzeptieren.

2. Ein freiheitlicher Staat hat eine besondere moralische Verantwortung. Jeder Angeklagte hat die gleichen Rechte - das Recht auf einen fairen Prozess eingeschlossen. Andernfalls können wir gleich nach China gehen...

3. Was sagt denn Artikel 102 des Grundgesetzes? Warum sollte es dann also erlaubt sein gezielt und ohne unmittelbare Notwendigkeit "Terroristen" zu ermorden - also ihnen das Recht auf einen Prozess nach gültigem Recht zu verweigern?

CGeiser am 07.07.2007 17:25 schrieb:
Weshalb sollte dies bei Terroristen nicht auch der Fall sein?
Da fragst du noch?
Friedrich Nietzsche schrieb:
He who fights with monsters might take care lest he thereby become a monster. And if you gaze for long into an abyss, the abyss gazes also into you.

CGeiser am 07.07.2007 17:25 schrieb:
Herr Schäuble will hier offenbar eine klare, gesetzliche Regelung, nach der solche Fälle beurteilt und im Schadensfall auch eingeklagt werden können.
Herr Schäuble will eine Regelung mit der mit "Gefährdern" (was genau war das noch mal, bitte?) ohne die "Einschränkungen" des gültigen Rechts verfahren werden kann - siehe Guantanamo.

Ich hab irgendwie keine Lust morgens mit nem orangenen Overall und nem schwarzen Beutel überm Kopf aufzuwachen, besten Dank auch. :$

CGeiser am 07.07.2007 17:25 schrieb:
Wenn Du zB Opfer einer Polizeikugel wirst, weil Du zur falschen Zeit am falschen Ort warst.
Oh, ja genau. Das bringt dir sicherlich viel wenn du von nem übereifrigen Polizisten abgeknallt wirst weil du zufällig mit nem gesuchten Islamisten in der U-Bahn ein bisschen Smalltalk betrieben hast ("Tolles Fussballspiel gestern, finden Sie nicht?")... :rolleyes:
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

CGeiser am 07.07.2007 17:25 schrieb:
Wenn dies krankhaft sein soll, wie soll dann mit einem vermeintlichen Mörder verfahren werden, der sich an sein Opfer pirscht? Möchtest Du diesen auch erst nach der Ermordung eines anderen festnehmen lassen, oder möglicherweise vorher?
Ihn zuerst festzunehmen wäre ja ok. Aber nicht gleich aus bloßem Verdacht töten.
Ist nur die Frage, wie man erkennen soll, ob das jetzt ein potenzieller Mörder ist, oder ob es sich nur um einen Spaß unter Freunden handelt.

Aber hier geht es nicht darum, Verdächtige festzunehmen. Sondern um die gezielte Tötung von verdächtigen Personen. Da brauchst du nur islamisch/nah-östlich aussehen, eine dicke Jacke tragen und schon bist du automatisch verdächtig.

Es genügt, wenn von der Tötungsabsicht ausgegangen werden kann, um einen solchen Menschen unschädlich zu machen, wenn nötig auch mit der Schusswaffe.
Davon hab ich ja noch nie gehört. Wie oben: Festnehmen ok. Aber gleich erschießen, wenn man nur verdächtig ist? Selbst wenn die Tötungsabsicht "erwiesen" wäre (wie auch immer), warum sollte man denjenigen gleich erschießen, anstatt erst festzunehmen? Sowas gibt es hier (noch) nicht. Aber eben leider vielleicht bald...

Für mich ist das, mal wieder, purer Aktionismus von Schäuble.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Teslatier am 07.07.2007 18:42 schrieb:
Davon hab ich ja noch nie gehört. Wie oben: Festnehmen ok. Aber gleich erschießen, wenn man nur verdächtig ist? Selbst wenn die Tötungsabsicht "erwiesen" wäre (wie auch immer), warum sollte man denjenigen gleich erschießen, anstatt erst festzunehmen? Sowas gibt es hier (noch) nicht. Aber eben leider vielleicht bald...

Das gibts schon, nur eben implizit und nicht offiziell als Gesetz. Wenn z.B. einer eine Waffe zieht darf er von der Polizei erschossen werden. Da gibts mehrere Beispiele, wo das schon gemacht wurde. Darunter auch einige, bei denen sich nachher herausgestellt hat, dass derjenige gar keine Waffe hatte - es war dann ein Missverständnis/ Irrtum. Danach folgen dann Untersuchungen etc. an deren Ende meist nichts passiert.

Ich denke auch, dass man nicht unbedingt ein Gesetz braucht. Einfach so handhaben wie bisher :-o
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

skicu am 07.07.2007 13:58 schrieb:
Wusstet ihr, dass die gezielte Tötung von verdächtigen Personen, nicht die der verurteilten, in Deutschland verfassungsrechtlich nicht ganz geklärt ist?

Wir sollten das schnellstmöglich nachholen - so fehlt uns schließlich ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den Terrorismus!

naja, dass jetzt gängige Praxis gesetzlich geklärt werden soll ist doch nicht so schlimm.
Vermutlich würden viele dieser Forderung sogar zustimmen, wenn sie von einem anderen gekommen wäre.
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

TBrain am 08.07.2007 20:07 schrieb:
Ich denke auch, dass man nicht unbedingt ein Gesetz braucht. Einfach so handhaben wie bisher :-o
ROFL! :top: :B

Als könnte man in D etwas ohne gesetzliche Grundlage handhaben. Durch ein Gesetz würde sich ja vermutlich in der Praxis gar nichts ändern. Es wäre halt nur eine Regelung um die von dir angesprochenen Vorfälle in Zukunft auch juristisch rechtfertigen zu können. So verstehe ich als Laie das.

SSA
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Teslatier am 07.07.2007 18:42 schrieb:
Selbst wenn die Tötungsabsicht "erwiesen" wäre (wie auch immer), warum sollte man denjenigen gleich erschießen, anstatt erst festzunehmen? Sowas gibt es hier (noch) nicht. Aber eben leider vielleicht bald...

Für mich ist das, mal wieder, purer Aktionismus von Schäuble.

Es sind ja auch Situationen denkbar, indenen eine Festnahme entweder nicht möglich ist , bzw zu gefährlich wäre.
Was dann? Den sprengstoffgürteltragenden "Irren" weiter auf die menge zulaufen lassen?
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Manchen ist offenbar der Unterschied zwischen "Verdächtigem" und "Täter" nicht ganz klar... :rolleyes:

Das Beispiel mit dem "sprengstoffgürteltragendem Irren" ist erheblich denkbefreit, da auch nach bisherigen Regeln in diesem Fall die Polizei zum Selbstschutz oder zur Nothilfe von der Schußwaffe gebrauch machen dürfte.

Was allerdings nicht abgedeckt ist, ist dem jungen Mann arabischer Abstammung, der im Sommer mit ner dicken Jacke am Bahnhof steht erstmal provisorisch ein drittes Nasenloch zu setzen bevor man überhaupt nachfragt was mit ihm los ist. :B

Nochmal: Verdächtiger != Täter. :S
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

TBrain am 08.07.2007 20:07 schrieb:
Teslatier am 07.07.2007 18:42 schrieb:
Davon hab ich ja noch nie gehört. Wie oben: Festnehmen ok. Aber gleich erschießen, wenn man nur verdächtig ist? Selbst wenn die Tötungsabsicht "erwiesen" wäre (wie auch immer), warum sollte man denjenigen gleich erschießen, anstatt erst festzunehmen? Sowas gibt es hier (noch) nicht. Aber eben leider vielleicht bald...

Das gibts schon, nur eben implizit und nicht offiziell als Gesetz. Wenn z.B. einer eine Waffe zieht darf er von der Polizei erschossen werden. Da gibts mehrere Beispiele, wo das schon gemacht wurde. Darunter auch einige, bei denen sich nachher herausgestellt hat, dass derjenige gar keine Waffe hatte - es war dann ein Missverständnis/ Irrtum. Danach folgen dann Untersuchungen etc. an deren Ende meist nichts passiert.

Ich denke auch, dass man nicht unbedingt ein Gesetz braucht. Einfach so handhaben wie bisher :-o
Du kannst die Situationen nicht miteinander vergleichen, in dem Zusammenhang geht es um das Recht des Polizisten sich selbst verteidigen zu dürfen......... das hat NICHTS damit zu tun potentielle Schützen nur auf verdacht platt machen zu dürfen
 
AW: Gezielte Tötung von verdächtigen Personen

Ra-Tiel am 08.07.2007 20:36 schrieb:
Manchen ist offenbar der Unterschied zwischen "Verdächtigem" und "Täter" nicht ganz klar... :rolleyes:

Das Beispiel mit dem "sprengstoffgürteltragendem Irren" ist erheblich denkbefreit, da auch nach bisherigen Regeln in diesem Fall die Polizei zum Selbstschutz oder zur Nothilfe von der Schußwaffe gebrauch machen dürfte.

Was allerdings nicht abgedeckt ist, ist dem jungen Mann arabischer Abstammung, der im Sommer mit ner dicken Jacke am Bahnhof steht erstmal provisorisch ein drittes Nasenloch zu setzen bevor man überhaupt nachfragt was mit ihm los ist. :B

Nochmal: Verdächtiger != Täter. :S

Aber dir ist klar wen Schäuble meint?
Gehst du ernsthaft davon aus das er ein Gesetz will, welches den tödlichen Schuss auf jeden bärtigen Jackenträger erlaubt?

Bei aller Ablehnung der Person Schäuble, man sollte noch einen einigermaßen kühlen Kopf bewahren...
 
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