• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Frage zum Abschluss bzw. Storno einer Bestellung im Inet

Atropa am 24.04.2009 07:54 schrieb:
Enisra am 23.04.2009 23:12 schrieb:
naja
es ist auch möglich, dass dir dann auch irgendwelche Bearbeitungsgebühren aufgedrückt werden

Ok, da hast du recht, Aber der Storno ist jetzt seit drei Tagen raus und ein Paket ist auch nicht gekommen, wenn jetzt noch was kommen sollte, müsste das ja schon fast nach dem Storno rausgeschickt worden sein und dann müsste ich aus der Sache ja raus sein ?!

Nimm das Paket ja an wenn es kommt. Sonst zahlst du evtl. tatsächlich Gebühren. Denn du kannst es (nachdem der Warenwert >40€ sein dürfte) kostenfrei zurücksenden. Ergo zahlst sicher gar nichts.
 
Achzo am 24.04.2009 10:11 schrieb:
. Denn du kannst es (nachdem der Warenwert >40€ sein dürfte) kostenfrei zurücksenden. Ergo zahlst sicher gar nichts.
doch, die nachnahmegebühr zahlt er in jedem falle, das is ja ein sonderservice und nicht nur porto.
 
Herbboy am 24.04.2009 12:36 schrieb:
Achzo am 24.04.2009 10:11 schrieb:
. Denn du kannst es (nachdem der Warenwert >40€ sein dürfte) kostenfrei zurücksenden. Ergo zahlst sicher gar nichts.
doch, die nachnahmegebühr zahlt er in jedem falle, das is ja ein sonderservice und nicht nur porto.

Korrekt, sorry, das habe ich dann überlesen, dass er es per Nachnahme bestellt hat.
 
Herbboy am 24.04.2009 12:36 schrieb:
Achzo am 24.04.2009 10:11 schrieb:
. Denn du kannst es (nachdem der Warenwert >40€ sein dürfte) kostenfrei zurücksenden. Ergo zahlst sicher gar nichts.
doch, die nachnahmegebühr zahlt er in jedem falle, das is ja ein sonderservice und nicht nur porto.

Die Nachnahme hat in solchen Fällen halt den Vorteil, dass ich erst garnicht dem Geld hinterherrennen muss. Allerdings ist das natürlich so eine Sache mit der Bearbeitungsgebühr, ich warte jetzt mal das Wochenende und den Montag ab.

Ach ja, bis jetzt hat sich seitens des Shops noch immer keiner gemeldet. :B
 
naja
du solltest da einfach eine Schriftliche Stornierung per Einschreiben schicken
wenn dann in so einem halben Jahr das Paket kommst, kannst das glaub zurückgehen lassen, die Stornierung haben die ja dann bekommen was per Einschreiben dann nachweisen kannst
 
Herbboy am 22.04.2009 23:56 schrieb:
bierchen am 22.04.2009 23:33 schrieb:
Der Kaufvertrag ist m.E. noch gar nicht zustande gekommen. Bei Amazon wird z.B. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestelleingangsbestätigung noch keine Annahme des Kaufantrags darstellt. Der Kaufvertrag kommt i.d.R. erst mit Versand oder Versandbestätigung zustande.

das mag bei amazon vlt. so sein, aber gesetzlich hat es nix mit dem versand zu tun, sondern ob der shop den vertrag formal angenommen hat oder nicht. wenn der shop will, kann er das schon sofort tun. ein cleverer shop schickt ne bestellbestätigung immer unter vorbehalt und nicht als vertragsannahme, denn wenn er aus irgendwelchen gründen den artikel nicht beschaffen kann, sitzt er sonst blöd da.
Ich hab nix Gegenteiliges gesagt, Herb. :-o
Amazon war auch nur ein Beispiel eines "cleveren" Shops. ^^
 
bierchen am 25.04.2009 23:05 schrieb:
Herbboy am 22.04.2009 23:56 schrieb:
bierchen am 22.04.2009 23:33 schrieb:
Der Kaufvertrag ist m.E. noch gar nicht zustande gekommen. Bei Amazon wird z.B. ausdrücklich darauf hingewiesen , dass die Bestelleingangsbestätigung noch keine Annahme des Kaufantrags darstellt.

das mag bei amazon vlt. so sein, aber gesetzlich hat es nix mit dem versand zu tun, sondern ...
Ich hab nix Gegenteiliges gesagt, Herb. :-o
du hast doch gesagt "der kaufvertrag..." (fett markiert) - das weckt den anschein (auch wenn du es nicht so meintest), dass IMMER der vertrag erst mit versand zustande kommt... aber das stimmt nicht. das stimmt nur, WENN der shop das in seiner bestätigung/den AGBs ebenso handhabt wie amazon. :]
 
Zurück