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Frage zum Abschluss bzw. Storno einer Bestellung im Inet

A

Atropa

Gast
Hallo Freunde, Hobbyjuristen und die die es gerne mal werden möchten

Um gleich bei meinem Problem einzusteigen, ich habe mir letzte Woche am Ostermontag hier ein I-Phone bestellt, nach dem Shop-System ist das Handy an Lager und wär innerhalb von drei bis vier Tage beim Empfänger.

Nachdem ich dann bis Mittwoch letzter Woche noch immer keine Versandbestätigung hatte, habe ich mal dort bei der "Hotline" angerufen, um einen Liefertermin zu erfahen, da ich beruflich tagsüber nicht zuhause bin und entsprechend planen kann. Aber ausser einem Bandansage, dass momentan niemand zu erreichen ist, habe ich nichts bewegen können. Also habe ich mal eine E-Mail geschrieben, auf welche man nicht reagiert hat.
Donnerstag dann das gleiche, am morgen eine zweite E-Mail und wieder keine Reaktion, darauf habe ich es am Nachmittag nochmal telefonisch versucht, wo dann nach dem vierten Versuch dann endlich mal einer abgenommen hat und mir versprochen hat, dass ich das Gerät bis spätestens Montag habe - am Montag ist natürlich nichts gekommen.

Am Montagabend habe ich dann eine böse E-Mail geschrieben, da ich mir den Tag extra frei gemacht habe, um das Paket empfangen zu können - wieder keine Reaktion. Was mir gestern dann echt zu viel war und ich die Bestellung mit einer bitterbösen Email storniert habe und um eine Bestätigung des Stornos gebeten habe.

Jetzt kommt meine Frage, auf den Storno hat natürlich auch niemand reagiert, ist dieser nun schon rechtskräftig oder muss ich dem Shop eine gewisse Zeit zum Reagieren eingestehen ?

Bevor gefragt wird, bei solchen Beträgen wähle ich immer Nachnahme. ;)

Danke für eure Antworten :)
 
Atropa am 22.04.2009 21:10 schrieb:
Hallo Freunde, Hobbyjuristen und die die es gerne mal werden möchten

Um gleich bei meinem Problem einzusteigen, ich habe mir letzte Woche am Ostermontag hier ein I-Phone bestellt, nach dem Shop-System ist das Handy an Lager und wär innerhalb von drei bis vier Tage beim Empfänger.

Nachdem ich dann bis Mittwoch letzter Woche noch immer keine Versandbestätigung hatte, habe ich mal dort bei der "Hotline" angerufen, um einen Liefertermin zu erfahen, da ich beruflich tagsüber nicht zuhause bin und entsprechend planen kann. Aber ausser einem Bandansage, dass momentan niemand zu erreichen ist, habe ich nichts bewegen können. Also habe ich mal eine E-Mail geschrieben, auf welche man nicht reagiert hat.
Donnerstag dann das gleiche, am morgen eine zweite E-Mail und wieder keine Reaktion, darauf habe ich es am Nachmittag nochmal telefonisch versucht, wo dann nach dem vierten Versuch dann endlich mal einer abgenommen hat und mir versprochen hat, dass ich das Gerät bis spätestens Montag habe - am Montag ist natürlich nichts gekommen.

Am Montagabend habe ich dann eine böse E-Mail geschrieben, da ich mir den Tag extra frei gemacht habe, um das Paket empfangen zu können - wieder keine Reaktion. Was mir gestern dann echt zu viel war und ich die Bestellung mit einer bitterbösen Email storniert habe und um eine Bestätigung des Stornos gebeten habe.

Jetzt kommt meine Frage, auf den Storno hat natürlich auch niemand reagiert, ist dieser nun schon rechtskräftig oder muss ich dem Shop eine gewisse Zeit zum Reagieren eingestehen ?

Bevor gefragt wird, bei solchen Beträgen wähle ich immer Nachnahme. ;)

Danke für eure Antworten :)

2 Wochen Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Insofern biste safe ;)
 
Freaky22 am 22.04.2009 21:15 schrieb:
2 Wochen Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Insofern biste safe ;)
Genau.


Für einen gesetzteskonformen Rücktritt vom Kaufvertrag muss man in der Regel eine angemessene Frist setzen.
 
Atropa am 22.04.2009 21:10 schrieb:
Hallo Freunde, Hobbyjuristen und die die es gerne mal werden möchten

Um gleich bei meinem Problem einzusteigen, ich habe mir letzte Woche am Ostermontag hier ein I-Phone bestellt, nach dem Shop-System ist das Handy an Lager und wär innerhalb von drei bis vier Tage beim Empfänger.

Nachdem ich dann bis Mittwoch letzter Woche noch immer keine Versandbestätigung hatte, habe ich mal dort bei der "Hotline" angerufen, um einen Liefertermin zu erfahen, da ich beruflich tagsüber nicht zuhause bin und entsprechend planen kann. Aber ausser einem Bandansage, dass momentan niemand zu erreichen ist, habe ich nichts bewegen können. Also habe ich mal eine E-Mail geschrieben, auf welche man nicht reagiert hat.
Donnerstag dann das gleiche, am morgen eine zweite E-Mail und wieder keine Reaktion, darauf habe ich es am Nachmittag nochmal telefonisch versucht, wo dann nach dem vierten Versuch dann endlich mal einer abgenommen hat und mir versprochen hat, dass ich das Gerät bis spätestens Montag habe - am Montag ist natürlich nichts gekommen.

Am Montagabend habe ich dann eine böse E-Mail geschrieben, da ich mir den Tag extra frei gemacht habe, um das Paket empfangen zu können - wieder keine Reaktion. Was mir gestern dann echt zu viel war und ich die Bestellung mit einer bitterbösen Email storniert habe und um eine Bestätigung des Stornos gebeten habe.

Jetzt kommt meine Frage, auf den Storno hat natürlich auch niemand reagiert, ist dieser nun schon rechtskräftig oder muss ich dem Shop eine gewisse Zeit zum Reagieren eingestehen ?

Bevor gefragt wird, bei solchen Beträgen wähle ich immer Nachnahme. ;)

Danke für eure Antworten :)

Alles sicher. Wenn du was Online kaufst hast du immer ein 14 tägies Rückgaberecht. Auch ohne Grund.

Heb die Mail aber im Ordner gesendet auf. Ich hab die nämlich einmal gelöscht und dann konnte ich nicht beweißen das ich den Kauf storniert habe.

MfG
 
Mal was anderes: Brauchst du das Teil unbedingt jetzt? In 1,5 Monaten wird doch die 3. Version veröffentlicht. Dann wäre das 3G bestimmt günstiger bzw hättest du mit der neueren Generation u.a. eine ordentliche Kamera.
 
bsekranker am 22.04.2009 21:21 schrieb:
Freaky22 am 22.04.2009 21:15 schrieb:
2 Wochen Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Insofern biste safe ;)
Genau.


Für einen gesetzteskonformen Rücktritt vom Kaufvertrag muss man in der Regel eine angemessene Frist setzen.
Der Kaufvertrag ist m.E. noch gar nicht zustande gekommen. Bei Amazon wird z.B. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestelleingangsbestätigung noch keine Annahme des Kaufantrags darstellt. Der Kaufvertrag kommt i.d.R. erst mit Versand oder Versandbestätigung zustande.
 
bierchen am 22.04.2009 23:33 schrieb:
Der Kaufvertrag ist m.E. noch gar nicht zustande gekommen. Bei Amazon wird z.B. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestelleingangsbestätigung noch keine Annahme des Kaufantrags darstellt. Der Kaufvertrag kommt i.d.R. erst mit Versand oder Versandbestätigung zustande.

das mag bei amazon vlt. so sein, aber gesetzlich hat es nix mit dem versand zu tun, sondern ob der shop den vertrag formal angenommen hat oder nicht. wenn der shop will, kann er das schon sofort tun. ein cleverer shop schickt ne bestellbestätigung immer unter vorbehalt und nicht als vertragsannahme, denn wenn er aus irgendwelchen gründen den artikel nicht beschaffen kann, sitzt er sonst blöd da.

und bei amazon: mit versand ist ja klar, dass der artikel erfolgreich geliefert werden kann, daher ist versandbestätigung DA auch = vertragsannahme. amazon könnte natürlich auch NOCH ne mail vorher schreiben, wenn der artikel noch verpackt wird - wäre aber halt unnötig und nur verwirrend.

wenn dieser ominöse shop da oben (läden, die eine von einem hersteller gewollte marktexklusivität umgehen, halte ich eh nicht für sonderlich seriös...) als bestätigung den vertrag auch angenommen hat, könnte atropa auf das gerät zu dem preis pochen. wenn es ihm die mühe wert is...
 
GameZocker92 am 22.04.2009 22:10 schrieb:
Heb die Mail aber im Ordner gesendet auf. Ich hab die nämlich einmal gelöscht und dann konnte ich nicht beweißen das ich den Kauf storniert habe.

MfG

naja
dann sollte man vllt. das ganze Ausdrucken und per Einschreiben hinschicken
wenn dann das Einschreibebestätigungswischdings kommt, geht das nicht so einfach zu behaupten, die haben nichts bekommen um vllt. irgendwelche Entschädigungen rauszuholen
 
Freaky22 am 22.04.2009 21:15 schrieb:
2 Wochen Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Insofern biste safe ;)
Ich möchte das Gerät ja aber erst gar nicht zugeschickt bekommen, da ich so oder so die Annahme verweigern würde und mir einfach die dadurch entstanden Kosten sparen möchte.

bsekranker am 22.04.2009 21:21 schrieb:
Für einen gesetzteskonformen Rücktritt vom Kaufvertrag muss man in der Regel eine angemessene Frist setzen.
Das ist eben die Frage, wie lange sollte so eine Frist sein ? ich sag mal so, wenn ich eine E-Mail zuschicke und der Shop halbwegs fit ist, sollte man auf eine E-Mail ja am gleichen Tag noch eine Antwort erhalten.

Herbboy am 22.04.2009 23:56 schrieb:
wenn dieser ominöse shop da oben (läden, die eine von einem hersteller gewollte marktexklusivität umgehen, halte ich eh nicht für sonderlich seriös...)
Ist alles im grünen Bereich, da es sich dabei um simlockfreie Geräte aus anderen EU-Staaten handelt, der Warenverkehr innerhalb der EU istr diesbezüglich legal. Da kann selbst Apple bzw. T-Mobile nichts machen, selbst für die Garantie muss Apple geradestehen.

Damaskus am 22.04.2009 23:22 schrieb:
Mal was anderes: Brauchst du das Teil unbedingt jetzt? In 1,5 Monaten wird doch die 3. Version veröffentlicht. Dann wäre das 3G bestimmt günstiger bzw hättest du mit der neueren Generation u.a. eine ordentliche Kamera.
Dabei geht es doch um das OS 3.0, das 4G soll doch erst gegen ende des Jahres erscheinen ? oder irre ich mich ?
 
Atropa am 23.04.2009 07:55 schrieb:
Dabei geht es doch um das OS 3.0, das 4G soll doch erst gegen ende des Jahres erscheinen ? oder irre ich mich ?
es sind ziemlich überzeugende gerüchte. aber es sind erstmal gerüchte, dass das neue iPhone im juni vorgestellt wird. wann es auf den markt kommt, weiss eh keiner.
da ich auch wieder ein neues handy kaufen kann, wäre ich schon froh, wenn's eher früher als später in den handel käme. irgendwie reizt mich sonst nichts so richtig und die bessere kamera wäre ein argument.
 
Atropa am 22.04.2009 21:10 schrieb:
Bevor gefragt wird, bei solchen Beträgen wähle ich immer Nachnahme. ;)
Wenn man eine Nachnahme nicht annimmt gilt dies als Storno.
Atropa am 23.04.2009 07:55 schrieb:
da ich so oder so die Annahme verweigern würde und mir einfach die dadurch entstanden Kosten sparen möchte.
Was für Kosten entstehen? Ich hab auch schon mal ne Nachnahme nicht angenommen, was keine Folgekosten für mich hatte. In den AGB - hab sie kurz überflogen - des Shops steht auch nichts von eventuellen Kosten bei Nichtannahme.
 
Alles was beim Onlinekauf vor Erhalt der Ware und der AGB inklusive Widerrufsbelehrung passiert, kannst du ohne Probleme vorweg stornieren. Im Zweifel einfach die Annahme verweigern und gut ist. Da es sich um Nachnahme handelt bist du sogar noch sicherer, weil niemand anders das Paket einfach für dich annehmen würde/könnte und dir ohnehin noch keine Kosten entstanden sind.

Ansonsten beginnt mit Erhalt der Ware, aber frühstens mit Erhalt der AGB inklusive Widerrufsbelehrung die 14-tägige Widerrufsfrist. Wenn keine Widerrufsbelehrung bei dir eingeht hast du meines laienhaften Wissens nach sogar einen vollen Monat Widerrufsfrist. Allerdings würde diese zunächst vom Shop nicht akzeptiert werden und du müsstest wahrscheinlich zunächst einen echten Juristen in Anspruch nehmen.

Aber Fazit: Es ist egal, ob die sagen, dass deine Mail nicht angekommen wäre, verweigern der Annahme führt automatisch zum Storno.
 
Atropa am 23.04.2009 07:55 schrieb:
Dabei geht es doch um das OS 3.0, das 4G soll doch erst gegen ende des Jahres erscheinen ? oder irre ich mich ?

Ob das wirklich 4G heißen wird? Dieser Standard ist doch erst ein Projekt der Mobilfunkanbieter. Wie gesagt, ich würde den 8. (?) Juni noch abwarten, sofern du es nicht unbedingt sofort brauchst.
Wenn das Teil dann eine gute Kamera (anscheind ja auch mit Videofunktion) besitzt, wäre einer der größten Nachteile (meiner Meinung nach) des Gerätes mal ausgemerzt. Die alte Kamera ist nämlich echt nur für "Handyschnappschüsse" zu gebrauchen und dabei hätte man doch so viel Platz für Bilder auf der Festplatte :(
 
Atropa am 23.04.2009 07:55 schrieb:
Ist alles im grünen Bereich, da es sich dabei um simlockfreie Geräte aus anderen EU-Staaten handelt, der Warenverkehr innerhalb der EU istr diesbezüglich legal. Da kann selbst Apple bzw. T-Mobile nichts machen, selbst für die Garantie muss Apple geradestehen.
ich meinte ja nicht, dass es illegal is, aber so ein shop, der den markt "grau" umgeht, mit dem wollte ICH lieber nix zu tun haben.
 
Atropa am 23.04.2009 07:55 schrieb:
bsekranker am 22.04.2009 21:21 schrieb:
Für einen gesetzteskonformen Rücktritt vom Kaufvertrag muss man in der Regel eine angemessene Frist setzen.
Das ist eben die Frage, wie lange sollte so eine Frist sein ? ich sag mal so, wenn ich eine E-Mail zuschicke und der Shop halbwegs fit ist, sollte man auf eine E-Mail ja am gleichen Tag noch eine Antwort erhalten.
Ne, du musst vor der Stornierung eine Frist setzen.

Also: "Liefern Sie bis zum xx.xx.xxxx, sonst trete ich vom Kaufvertrag zurück" -> Shop liefert nicht -> Rücktritt.
 
Herbboy am 23.04.2009 16:54 schrieb:
ich meinte ja nicht, dass es illegal is, aber so ein shop, der den markt "grau" umgeht, mit dem wollte ICH lieber nix zu tun haben.

naja
also viel eher wollte ich jetzt eher mit Händler nix zu tun haben die sich nicht bei einem melden
denn ein Laden der kein Geld verdienen will ist immer suspeckt
 
bsekranker am 23.04.2009 17:18 schrieb:
Ne, du musst vor der Stornierung eine Frist setzen.

Also: "Liefern Sie bis zum xx.xx.xxxx, sonst trete ich vom Kaufvertrag zurück" -> Shop liefert nicht -> Rücktritt.
Ich will ja nicht wegen der Lieferzeit zurücktreten, im gegenteil, ich kann es sogar bestens verstehen, wenn es mal Probleme mit dem lieferzuständigen Lieferanten gibt. Das habe ich wohl im meinem ersten Post nicht ganz sauber erläutert. ;)
Ich will wegen dem absolut kundenunfreundlichen Service zurücktreten, da man auf keine meiner drei Emails reagiert hat. Immerhin hatte man jetzt über eine Woche (!!) Zeit um auf meine erste Mail zu reagieren.
Was ich im übrigen auch als Begründung in dem Storno geschrieben habe.

Es spricht ja wohl für sich, der Storno wurde vor über 48 Stunden gesendet, bis jetzt kam keine Reaktion, obwohl ich um eine Bestätigung gebeten habe.
Würde ich so mit meinen Kunden umgehen, dann könnte ich mir morgen einen neuen Job suchen....


Herbboy am 23.04.2009 16:54 schrieb:
ich meinte ja nicht, dass es illegal is, aber so ein shop, der den markt "grau" umgeht, mit dem wollte ICH lieber nix zu tun haben.
Das Problem ist halt, dass man in Deutschland offiziell nur an ein I-Phone kommt, wenn man gleichzeitig einen Vertrag bei T-Mobile abschliesst, aber alleine wegen diesem Zwang werde ich ganz bestimmt nicht ein T-Mobile-Vertrag wählen.
Es gibt ja noch die Möglichkeit die Firmware mit "böser Software" zu manipulieren und den Simlock zu deaktivieren, aber das wiederum ist auch keine Lösung nach meinem Geschmack, zumal man das Gerät dann nicht mehr updaten kann.

Damaskus am 23.04.2009 15:31 schrieb:
Ob das wirklich 4G heißen wird?
Das G steht doch für die Generation, das erste hieß 1G, das zweite 2G.....deshalb gehe ich davon aus, dass die vierte Generation eben auf den Namen 4G hört.

Edit:

Habe mir die AGBs gerade nochmal durchgelesen, dort steht:

§10 Annahmeverweigerung durch den Käufer

Verweigert der Kunde die Annahme, und tritt vom Kaufvertrag zurück, so hat er die entstandenen Abwicklungskosten zu tragen; Wir schließen das UN Kaufrecht aus.


Verweigere ich die Annahme, so kann man mir im schlimmsten Fall nur die Versandkosten in Rechnung stellen, verstehe ich das so richtig ?
 
Atropa am 23.04.2009 20:09 schrieb:
Damaskus am 23.04.2009 15:31 schrieb:
Ob das wirklich 4G heißen wird?
Das G steht doch für die Generation, das erste hieß 1G, das zweite 2G.....deshalb gehe ich davon aus, dass die vierte Generation eben auf den Namen 4G hört.

Stimmt so nicht ganz. Das 3G war das 2. Modell des Iphone. 3G steht zwar für 3. Generation, aber das bezieht sich auf das UMTS Netz, welches die 3. Generation des Mobilfunkstandards ist. Das war ja auch der markante Unterschied zwischen 1. und 2. Iphone Version. Die erste Version hat nur EDGE als Übertragung.
 
Atropa am 23.04.2009 20:09 schrieb:
Verweigere ich die Annahme, so kann man mir im schlimmsten Fall nur die Versandkosten in Rechnung stellen, verstehe ich das so richtig ?

naja
es ist auch möglich, dass dir dann auch irgendwelche Bearbeitungsgebühren aufgedrückt werden
 
Enisra am 23.04.2009 23:12 schrieb:
naja
es ist auch möglich, dass dir dann auch irgendwelche Bearbeitungsgebühren aufgedrückt werden

Ok, da hast du recht, Aber der Storno ist jetzt seit drei Tagen raus und ein Paket ist auch nicht gekommen, wenn jetzt noch was kommen sollte, müsste das ja schon fast nach dem Storno rausgeschickt worden sein und dann müsste ich aus der Sache ja raus sein ?!


Damaskus am 23.04.2009 22:51 schrieb:
Stimmt so nicht ganz. Das 3G war das 2. Modell des Iphone. 3G steht zwar für 3. Generation, aber das bezieht sich auf das UMTS Netz, welches die 3. Generation des Mobilfunkstandards ist. Das war ja auch der markante Unterschied zwischen 1. und 2. Iphone Version. Die erste Version hat nur EDGE als Übertragung.
Ich merke, du hast hier eindeutig mehr Ahnung. Ich war immer der Meinung, dass sich das auf die Generationen bezieht und deshalb das nächste I-Phone eben 4G heißt. ;)
 
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