Oh, dann habe ich dich nicht vestanden.
Ich habe ausschliesslich und von Anfang an vom Schweizer System geredet, du hast gesagt, dass du dem Volk keine direkte Entscheidungsgewalt zutraust und dass es mit dem als Beispiel genannten Minister deutlich richtiger funktioniert.
Lass mich anders fragen: Was genau fuktioniert im deutschen Modell (in dem der Urteilsfindung) besser als im dem der Schweiz?
Man muss immer noch unterscheiden. Auch die Schweiz hat nur bedingt eine direkte Demokratie, und das ist auch gut so (und das sage ich als Schweizer).
Vollkommen direkte Demokratie kann nicht funktionieren, dafür gibt es viel zu viele Meinungen, und der Verwaltungsaufwand wäre viel zu gross. Ganz zu schweigen von der Reaktionszeit, die manchmal schnell sein muss.
Das Tagesgeschäft, wo es vielfach auch einfach um das Volk kaum betreffende, aber doch wichtige Verträge geht, wird durch die einzelnen Bundesämter abgewickelt, was auch gut so ist.
Das Tolle an der Schweizer Demokratie ist jedoch:
1. JEDER kann eine Idee einbringen, SOFERN er 100'000 Gleichgesinnte findet (Initiative). Danach kann das ganze schweizer Volk darüber abstimmen.
2. Wenn die Holzköpfe in Bern mal wieder etwas entscheiden, womit mindestens 50'000 Leute nicht einverstanden sind, kommt der Entscheid wieder vor das ganz Volk (Referendum).
Jetzt kann man natürlich darüber argumentieren, dass ja nie alle abstimmen (dazu haben aber alle über 18 die Möglichkeit, also nicht abstimmen und dann jammern zählt nicht), und dass die Mehrheit immer gewinnt. Das stimmt allerdings auch nicht, da wir noch die so genannten Standesstimmen (jeder Kanton hat eine oder eine halbe) haben. Ist mehr als die Hälfte der Kantone gegen eine Vorlage (gilt primär bei Initiativen und Staatsverträgen) ist die Vorlage abgelehnt, auch wenn die Mehrheit dafür gewesen wäre. So ist es z.B. möglich, dass ländliche Kantone eine städtisch geprägte Vorlage kippen können, auch wenn die Stadtbevölkerung geschlossen dafür gewesen wäre.
Und zum Schutz von Minderheiten: EIGENTLICH hat das Parlament die Aufgabe, jede Vorlage VOR der Abstimmung auf ihre Rechtsstaatlichkeit zu überprüfen (ist in der Bundesverfassung so festgehalten). Dass solche Vorlagen zum Teil doch vors Volk kommen und danach das Geschrei der Politiker gross ist und man dann Hintertürchen findet, um den Volksentscheid nicht umzusetzen (z.B. bei der Verwahrungsinitiative) zeigt nur, wie inkompetent Bundesbern gelegentlich ist, und warum das Volk unbedingt in gewissen Entscheiden das letzte Wort haben muss.
Und noch etwas zu wegen, das Volk wüsste gar nicht, worum es geht; Das wissen die Minister (Bundesräte) vielfach auch nicht. Die Leute mit dem wirklichen Wissen sitzen in den Bundesämtern. Anders lässt sich nicht erklären, dass die guten 7 Herrschaften bei Ersatzwahlen gerne mal eine kleine Rochade spielen, nur weil ihnen ihr aktuelles Departement nicht gefällt.
Und von wegen, das Volk ist manipulierbar:; Klar, so ist der Mensch. Jedoch sind das Politiker genauso, allerdings lassen die sich gerne noch "Freunschaftsdienste" erweisen. Oder der nette Herr von der Lobby flüster auch gerne was ein,
siehe hier.