Das Bundesverfassungsgericht hat heute - mehr oder weniger erwartungsgemäß - die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW für nichtig erklärt.
Das sind doch mal positive Vorzeichen für die Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Mehr Infos: http://blog.say-ho.com/2008/02/27/danke-karlsruhe-heute-ist-ein-guter-tag-fur-grundrechte/
Das sind doch mal positive Vorzeichen für die Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
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