AW: Bitte genau hin sehen! Fällt euch was auf?!
Mahlzeit Leute,
wie gesagt wußte ich nicht, ob die CPU noch funktioniert, da sie nicht von mir stammte, sondern von Freunden, die ihren Computer vor 2-3 Jahren aufgerüstet haben. Oder warum denkt ihr, daß ich 3 Prozessoren hier rumzuliegen habe?! Und testen konnte ich sie nun mal auch nicht.
Weiterhin denke ich, daß das Wort "DEFEKT" eindeutig zu verstehen ist. Auch auf dem Foto war zu sehen, daß mit den Ecken etwas nicht stimmt, was auch der Käufer erkannt hat! Er hielt es zwar für WLP, aber man hätte wenigstens mal nachfragen können. Ich würde auch nicht auf defekte Hardware bieten. Da wär mir einfach das Risiko zu groß. Geiz ist einfach nicht immer geil. Den 2000+ hab ich z.B. für 15 EUR verkauft und der Käufer hat sich nicht beschwert! Wenn man defekte Sachen kauft, muß man nunmal hinnehmen, daß sie auch wirklich defekt sein können. Was hätte ich denn noch schreiben sollen?! "Ultra-mega-großer Schrott abzugeben" oder so?! Ich weiß nicht. Ich meine jeder hat doch seinen eigenen Verstand und sollte in der Lage sein, ihn zu benutzen, indem man solche Risiken vorher abwägt!
Nichtsdestotrotz hab ich dem Verkäufer gestern noch eine Mail geschrieben und heute die "Antwort" dafür bekommen! Das fettgedruckte bin ich, das andere ist von der Mail, die mir der Käufer vorher geschrieben hat.
Hallo,
Hallo,
leider nein, ich kenne mich mit Computern auch nicht so aus. Dafür umsomehr mit den rechtlichen Dingen. Du hast leider die CPU nicht richtig beschrieben. Damit liegt ein Mangel vor, den ich, im Gegensatz zu Dir, vor Vertragsschluß nicht kannte und auch nicht hätte kennen können.
Ich habe die CPU so beschrieben, wie sie ist, und zwar defekt! Außerdem hab ich die abgebrochenen Ecken auch nicht gesehen, wie ich Dir bereits in vorherigen Mails geschrieben habe. Außerdem hast Du das Bild gesehen und die Ecken für Wärmeleitpaste gehalten. Da hätte man doch zumindest mal nachfragen können.
Weil Du Dich nicht so auskennst, hast Du den Prozessor wahrscheinlich auch ausgebaut, penibel gereinigt und die gesamten technischen Daten exakt in Deine Auktion geschrieben.
Google ist Dein Freund. Du brauchst nur die Prozessorbezeichnung eingeben und schon erhältst Du alle notwendigen Daten. Diese Prozessor-ID ist sowas wie eine Art Schlüssel, den man entziffern kann. Und penibel gereinigt ist sie auch nicht. Wenn Du sie Dir mal genau anschaust, dann wirst Du überall Reste von der Wärmeleitpaste finden. Ich hab nur die DIE abgewischt und zwar vor ca. 2-3 Jahren als ich die CPU von einem Kumpel bekommen habe.
Ausserdem ist die Beschreibung "defekt" weder von Dir als Verwender, noch von mir als Empfänger dahingehend zu verstehen gewesen, daß das Teil tatsächlich Müll ist, sondern daß es sich um den besonderen Umstand handelt, daß Du die CPU nicht testen kannst( es kommt jedoch immer auf den Empfängerhorizont an).
Hier mal eine Erklärung für das Wort defekt: http://de.wikipedia.org/wiki/Defekt! Das hat nichts mit dem Umstand zu tun, daß ich sie nicht testen konnte.
Das ist jedoch unerheblich. Du hast eben diese Abplatzer nicht beschrieben. Das war ein Fehler. Der mich wiederum zu der Annahme verleitete, die CPU sein äußerlich unbeschädigt. Nur diese Annnahme führte zum Gebot und letztlich zum Kauf.
Ich hab auch nicht geschrieben, daß sie optisch in einwandfreien Zustand ist Außerdem konnte ich wie gesagt auch nicht beschreiben, weil ich es selbst nicht bemerkt habe. Und Du hast es auch nicht erkannt! Dein Fehler war es, auf einen defekten Artikel zu bieten und dann zu hoffen, daß er funktioniert. Dir muß doch klar sein, daß Du da ein ganz erhebliches Risiko eingehst. Geiz ist nicht immer geil!
Ich mache da mal einen Vorschlag: Du überweist mir das Geld zurück, und darfst dann entscheiden ob Du den Prozessor zurückhaben willst, oder ob ich ihn entsorgen soll.
Wie großzügig! Da Du ja angeblich juristisch gebildet bist, weißt Du sicherlich auch, daß ich in diesem Fall sowieso einen Herausgabeanspruch habe! Also nix mit Vorschlag.
Dann ist die Sache erledigt.
Für mich ist sie daß jetzt schon!
Übrigens, nur so wegen der rechtlichen Seite: Ich fechte den Vertrag, bzw. meine Willenserklärung diesbezüglich, wegen arglistiger Täuschung gem.§ 123 BGB an und fordere Dich auf, mir gem. § 812 ff. BGB den "Kaufpreis" und das Porto unverzüglich spätestens jedoch bis zum 05.07.2006 auf mein Konto
Name
Kto.
BLZ:
zu überweisen. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meine Rechte, und glaub mir, damit kenne ich mich aus, auch notfalls gerichtlich geltend machen.
Darauf kannst Du lange warten. Mach Deine "Rechte" gerichtlich geltend. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
MfG
Name
Vielleicht noch einen Tip für die Zukunft: Bei als defekt verkauften Sachen, besteht immer die Gefahr, daß sie wirklich defekt sind.
Mit freakigen Grüßen
DanFel21
Heute die Anwort, allerdings nicht per Mail:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=21danfel&ssPageName=STRK:ME:UFS
Ich muß mir noch passende Antwort einfallen lassen Ich halt euch auf dem laufenden.
MfG