• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Altersnachweis - NEIN - schummeln - JA

Bonkic am 08.06.2004 15:37 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 15:24 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 15:17 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:53 schrieb:
Warum redest du jetzt von Täuschung du hast doch die ganze zeit darauf bestanden das das Schreiben das er selbst unterzeichnet hat eine Urkundenfälschung ist. (...). Und wenn er mit seiner für sich selbst ausgestellten Erlaubnis sich das Spiel hohlt und dem Verkäufer erklärt das diese Erlaubnis von seinem Vater ist ist das einen Vortäuschung falscher Tatsachen und nicht Strafbar. (...). Das ändert nichts daran das dieses Document echt ist und nicht falsch.



leider falsch, es ist und bleibt urkundenfälschung,
weil er den verkäufer glauben machen will, dass die erlaubnis von seinem vater erteilt worden sei (und eben darin besteht die täuschung , die teil des tatbestandes urkundenfälschung ist).

allgemein:

objektiver Tatbestand:

"Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Kennzeichend dabei ist das Vorliegen einer Identitätstäuschung, d.h. ein Handeln zum Zwecke der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über die Person des wirklichen Ausstellers. Bei dem Merkmal der Unechtheit geht es allein um die Frage der Urheberschaft, nicht um die Wahrheit der urkundlichen Erklärung."

+subjektiver Tatbestand

"Desweiteren ist auf der subjektiven Seite erforderlich, daß der Täter mit direktem Vorsatz eine Täuschung im Rechtsverkehr bezweckt. Zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, wer

einen anderen über die Echtheit oder Unverfälschtheit der Urkunde zu täuschen sucht ;
und ihn dadurch zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlassen will. "

Gut du legst jetzt einen Zettel vor dich hin und schreibst drauf:

Hiermir erlaube ich Bonkic das Spiel Hitman zu kaufen.

Unterschrift
Bonkic

Und dann erklärst du mir in wiefern dieser Zettel unter das Urkundenfälschungsgesetz fällt!

Und ich kann zu jedem Menschen hingehen und ihm sagen das mein Vater erlaubt hat das ich mir das Kaufe. Und was hat dann dieser Satz mit Urkunden oder Documentenfälschung zu tun? Ob der das glaubt oder nicht ist was anderes.


unterschied ist doch aber, dass er den zufällig ebenso lautenden namen seines vater verwendet und darauf spekuliert , dass der verkäufer die erklärung seinem vater zuschreibt.

ausserdem : hab ich jetzt keinen bock mehr - lies die passagen in `nem stgb- kommentar durch, dann wirst du mir zustimmen.

Er verwendet doch nicht den Namen seines Vaters sondern seinen 1. und 2. Vornamen.
 
N-Traxx am 08.06.2004 12:40 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 12:38 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:32 schrieb:
Dann ist jeder Bankkredit einen Urkundenfälschung!!

hä ? :confused:
das iss mir jetzt zu hoch ?

Du gibst dir doch auch selbst die erlaubnis dein Konto zu belasten.

Es geht darum das das Document echt ist was er damit macht ist doch was ganz anderes.

Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst.

Der Verkäufer hat nicht die Absicht, einem Minderjährigen das Spiel zu verkaufen, weil er es nicht darf, und dieses "Schreiben" soll ihn in den Irrglauben bringen, der Käufer wäre über 18 -> Arglistige Täuschung ...

Finito ..
 
XMasTree am 08.06.2004 22:07 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:40 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 12:38 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:32 schrieb:
Dann ist jeder Bankkredit einen Urkundenfälschung!!

hä ? :confused:
das iss mir jetzt zu hoch ?

Du gibst dir doch auch selbst die erlaubnis dein Konto zu belasten.

Es geht darum das das Document echt ist was er damit macht ist doch was ganz anderes.

Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflusst.

Der Verkäufer hat nicht die Absicht, einem Minderjährigen das Spiel zu verkaufen, weil er es nicht darf, und dieses "Schreiben" soll ihn in den Irrglauben bringen, der Käufer wäre über 18 -> Arglistige Täuschung ...

Finito ..


Aber keine Urkundenfälschung !!
 
Die verkörperte Gedankenerklärung heißt für den objektiven Betrachter:
Der Vater hat unterschrieben, dass der Sohn es kaufen darf.
Diese Erklärung stammt aber in Wahrheit garnicht vom Vater, also eine Identitätstäuschung. Darauf, dass die Erklärung mehrdeutig ist, kommt es nicht an. Sinn macht das ganze ja nur, wenn es wirklich vom Vater stammen würde. So muss es auch ein objektiver Betrachter verstehen. Subjektiv ist die Sache ganz eindeutig.
 
archwizard80 am 09.06.2004 11:23 schrieb:
Die verkörperte Gedankenerklärung heißt für den objektiven Betrachter:
Der Vater hat unterschrieben, dass der Sohn es kaufen darf.
Diese Erklärung stammt aber in Wahrheit garnicht vom Vater, also eine Identitätstäuschung. Darauf, dass die Erklärung mehrdeutig ist, kommt es nicht an. Sinn macht das ganze ja nur, wenn es wirklich vom Vater stammen würde. So muss es auch ein objektiver Betrachter verstehen. Subjektiv ist die Sache ganz eindeutig.


ja so isses - stimmt , wie ich auch schon ca. 18 x versucht habe zu erklären. :finger:
aber einige wollens halt nicht glauben....
 
Bonkic am 09.06.2004 11:31 schrieb:
archwizard80 am 09.06.2004 11:23 schrieb:
Die verkörperte Gedankenerklärung heißt für den objektiven Betrachter:
Der Vater hat unterschrieben, dass der Sohn es kaufen darf.
Diese Erklärung stammt aber in Wahrheit garnicht vom Vater, also eine Identitätstäuschung. Darauf, dass die Erklärung mehrdeutig ist, kommt es nicht an. Sinn macht das ganze ja nur, wenn es wirklich vom Vater stammen würde. So muss es auch ein objektiver Betrachter verstehen. Subjektiv ist die Sache ganz eindeutig.


ja so isses - stimmt , wie ich auch schon ca. 18 x versucht habe zu erklären. :finger:
aber einige wollens halt nicht glauben....


Der Vater hat aber nicht Unterschrieben, sondern der Sohn hat mit seinem eigenen Namen und nicht mit dem Namen seines Vaters unterschrieben. Und deshalb ist das keinen Urkundenfälschung wie du schon 18x darauf bestanden hast.
 
N-Traxx am 09.06.2004 13:38 schrieb:
Der Vater hat aber nicht Unterschrieben sondern der Sohn mit seinem eigenen Namen und nicht mit dem Namen seines Vaters. und deshalb ist das keinen Urkundenfälschung wie du schon 18x darauf bestanden hast.

Amüsant... aber irgendwie auch traurig, dass N-Traxxx den Fakten nicht ins Auge sehen mag :)

Ich denke durch den bereits geposteten Gesetzesartikel scheint die Sache doch geklärt zu sein, oder?!
 
plutonium67 am 09.06.2004 13:43 schrieb:
N-Traxx am 09.06.2004 13:38 schrieb:
Der Vater hat aber nicht Unterschrieben sondern der Sohn mit seinem eigenen Namen und nicht mit dem Namen seines Vaters. und deshalb ist das keinen Urkundenfälschung wie du schon 18x darauf bestanden hast.

Amüsant... aber irgendwie auch traurig, dass N-Traxxx den Fakten nicht ins Auge sehen mag :)

Ich denke durch den bereits geposteten Gesetzesartikel scheint die Sache doch geklärt zu sein, oder?!

Wo ist das Urkundenfälschung wenn ich ganz persönlich auf einen Zettel schreib das ich mir selbst erlaube was zu kaufen und dan das Persöhnlich unterschreibe.
Mit diesem Scheis Zettel kann ich sogar zum Notar gehen, der wird mich zwar auslachen aber es ist keinen Fälschung.
Und was ich dann mir dem Zettel machen ist eine ganz andere sache.

Verdammt noch mal. Ruf einen Anwalt an ob der Zettel eine Documentenfälschung ist.
 
N-Traxx am 09.06.2004 13:38 schrieb:
Bonkic am 09.06.2004 11:31 schrieb:
archwizard80 am 09.06.2004 11:23 schrieb:
Die verkörperte Gedankenerklärung heißt für den objektiven Betrachter:
Der Vater hat unterschrieben, dass der Sohn es kaufen darf.
Diese Erklärung stammt aber in Wahrheit garnicht vom Vater, also eine Identitätstäuschung. Darauf, dass die Erklärung mehrdeutig ist, kommt es nicht an. Sinn macht das ganze ja nur, wenn es wirklich vom Vater stammen würde. So muss es auch ein objektiver Betrachter verstehen. Subjektiv ist die Sache ganz eindeutig.


ja so isses - stimmt , wie ich auch schon ca. 18 x versucht habe zu erklären. :finger:
aber einige wollens halt nicht glauben....


Der Vater hat aber nicht Unterschrieben, sondern der Sohn hat mit seinem eigenen Namen und nicht mit dem Namen seines Vaters unterschrieben. Und deshalb ist das keinen Urkundenfälschung wie du schon 18x darauf bestanden hast.

Sicher hat der Sohn an sich mit seinem eigenen Namen unterschrieben (wobei ich daran schon zweifeln würde, da das ja nicht der offizielle Name ist). Die Urkunde sieht aber so aus, als sei sie vom Vater ausgestellt. Das sie auch vom Sohn ausgestellt sein könnte, ist eine reine Schutzbehauptung. Wichtig ist wer unterschrieben hat und wie es nach außen für den objektiven Empfänger wirkt. Unterschrieben hat der Sohn ---> Identitätstäuschung, als Aussteller erscheint objektiv der Vater. Damit ist das Ding gefälscht. Basta. :P
 
Wo ist das Urkundenfälschung wenn ich ganz persönlich auf einen Zettel schreib das ich mir selbst erlaube was zu kaufen und dan das Persöhnlich unterschreibe.
Mit diesem Scheis Zettel kann ich sogar zum Notar gehen, der wird mich zwar auslachen aber es ist keinen Fälschung.
Und was ich dann mir dem Zettel machen ist eine ganz andere sache.

Verdammt noch mal. Ruf einen Anwalt an ob der Zettel eine Documentenfälschung ist.
 
Du willst ja den Verkäufer/In glauben machen, dass Dein Vater unterschrieben habe, aber in Tat und Wahrheit bist Du es. Das ist der springende Punkt.

Wenn Du Dir sonst mal einen Zettel ausstellst mit Deinem Namen (und zugleich dem Namen Deines Vaters), ohne dass er Dir in irgendeiner Weise nützlich wäre im Bezug auf käuflichen Erwerb eines Produktes(oder Vergleichbares), für welches Du zu jung wärst, dann kannst Du das tun. Zum Beispiel "N-Traxxx darf einen Loli kaufen. Unterschrieben: N-Traxxx". Nur seh ich den Sinn eines solchen Wischs nicht :)
 
plutonium67 am 09.06.2004 13:57 schrieb:
Du willst ja den Verkäufer/In glauben machen, dass Dein Vater unterschrieben habe, aber in Tat und Wahrheit bist Du es. Das ist der springende Punkt.

Wenn Du Dir sonst mal einen Zettel ausstellst mit Deinem Namen (und zugleich dem Namen Deines Vaters), ohne dass er Dir in irgendeiner Weise nützlich wäre im Bezug auf käuflichen Erwerb eines Produktes(oder Vergleichbares), für welches Du zu jung wärst, dann kannst Du das tun. Zum Beispiel "N-Traxxx darf einen Loli kaufen. Unterschrieben: N-Traxxx". Nur seh ich den Sinn eines solchen Wischs nicht :)

OK Lies dir den ganzen Thread durch dann blickstes vieleicht. Und dein Lolie kannst du dir sonst wo hinstecken.
 
N-Traxx am 09.06.2004 14:02 schrieb:
OK Lies dir den ganzen Thread durch dann blickstes vieleicht. Und dein Lolie kannst du dir sonst wo hinstecken.

Stell Dir vor, ich verlfog den Thread seit Anfang an, und nur weil ich nicht immer mitposte wie Du, heisst das nicht, dass ich es diesbezüglich weniger blicke als Du. Aber hochstehendes Post, danke für den Beitrag.
 
Neodagamer am 08.06.2004 10:38 schrieb:
Moin!

Ich habe heute mal in unserem Computer Shop angerufen, und mich als meinen Vater ausgegeben...
Hab gefragt, ob es Probleme geben könnte, wenn mein Sohn (Ich, 16 :) sich Das PC-Spiel Hitman Contracts kauft....

-Ja, kein Problem, wenn ich von ihnen die Bestätigung schon am Telefon bekomme! Aber es wäre nett, wenn sie noch eine schriftliche Bestätigung ihrem Sohn mitgeben würden...

Tja... das ist kein Problem, wenn man 2 Vornahmen hat :-D


Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*

Ich find diese Diskussion hier irgenwie witzig.
Bin nämlich seit n paar tagen 18. :P

Ach übrigens: Was du da gemacht hast ist illegal. Urkundenfälschung,
weil ein "Dritter" (der Händler) betroffen ist.
Der könnte dich jetzt theoretisch anzeigen...
 
plutonium67 am 08.06.2004 12:10 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...

Wo hat der sohn den je gesagt daß er den Eindruck erwecken will daß sein Vater den Wisch unterzwichnet hat?

Er geht als unschuldslämchen in den Laden mit einem Wisch in dem er sich selst erlaubt ein Spiel zu kaufen. Wenn der Verkäufer einen Wisch will soll er einen bekommen. Ich find das nur GEIL :top: :top:
 
Vordack am 25.06.2004 08:58 schrieb:
plutonium67 am 08.06.2004 12:10 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...

Wo hat der sohn den je gesagt daß er den Eindruck erwecken will daß sein Vater den Wisch unterzwichnet hat?

Er geht als unschuldslämchen in den Laden mit einem Wisch in dem er sich selst erlaubt ein Spiel zu kaufen. Wenn der Verkäufer einen Wisch will soll er einen bekommen. Ich find das nur GEIL :top: :top:

Hehe... ich finde es auch geil...
auf so eine Idee muss man erst einmal kommen!
Zum Händler gehen, und sich selbst erlauben, das Spiel zu kaufen!
Dieser Thread ist echt totgeil! :)
 
also ich finde es für richtig wenn die verkäufer den ausweis verlangen. sage ich jetzt nicht weil ich über 18 bin.

aber jeder wil lgeld machen udn die meisten jugendliche zocken nunmal games üdie über 18 sind.

geld regiert die welt.

wären bestimmt schon ein paar läden mehr pleite wenn man alles soooogenau nehmen würde.

da sollte man eher bei kippen und alkohol besser überprüfen.
 
Vielleicht ist es ja illegal oder verboten... aber dieses Jugendschutzgesetz ist doch total bekloppt!!!!! :pissed: :hop: .Und wenn du ein Spiel auf diese weise haben kannst dann mach es doch einfach... weiter so :top:


Also ich bin gerade mal 14 und ich kann mir auch Spiele die ab 16 sind kaufen!!! In manchen Geschäften interressiert es die Verkäufer gar nicht ob man 16 ist. Bei spielen ab 18 gucken die Verkäufer ja leider aber genauer hin.
 
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