• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Altersnachweis - NEIN - schummeln - JA

N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
------------------------
blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO

(unterschrift)

---------------------------
Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!
 
Neodagamer am 08.06.2004 10:38 schrieb:
Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*

Du machst dich nicht starffbar, sonder lediglich der Verkäufer, der eben einige Exemplare eines Spiels verkaufen will, was z.Z. wie Blei im Regal liegt. Auch mit ner Bescheinigung deines Vaters dürfte er dir das Game nicht geben. Was meinst du, warum man beispielsweise bei Bestellungen von 1ner Titeln bei Okaysoft nicht nur den Perso an Scan hinschicken muß, sondern auch nur selber das Paket annehmen darf? Eine verbindigliche Altersfreigabe ist da schon sehr sinnvoll, nur an der Umsetzung hapert es. Aber wenn da erst mal auf solche Art einige Händler überprüft wurden und - zu Recht - drastische Strafen verhängt wurden, dann wird sich das auch noch ändern.
 
N-Traxx am 08.06.2004 12:22 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 12:21 schrieb:
plutonium67 am 08.06.2004 12:10 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...


genauso siehts aus , er will bei dem verkäufer den eindruck erwecken, dass der unterzeichnende sein vater wäre, die namensgleichheit tut da natürlich nichts zur sache - das sich der verkäufer strafbar machen würde, wenn er das glaubt. ist natürlich totaler blödsinn.


[dass das spiel aber verkauft würde mit einwilligung des vaters kommt mir auch nicht ganz koscher vor, das ist aber ne ganz andere frage]

Das ist aber Vortäuschung falscher Tatsachen und keinen Urkundenfälschung.

Also darf er es, die Politiker machen es ja so vor :-D
 
Neodagamer am 08.06.2004 12:25 schrieb:
N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
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blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO

(unterschrift)

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Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!


Bestells dir doch einfach bei Amazon.
 
N-Traxx am 08.06.2004 12:22 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 12:21 schrieb:
plutonium67 am 08.06.2004 12:10 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...


genauso siehts aus , er will bei dem verkäufer den eindruck erwecken, dass der unterzeichnende sein vater wäre, die namensgleichheit tut da natürlich nichts zur sache - das sich der verkäufer strafbar machen würde, wenn er das glaubt. ist natürlich totaler blödsinn.


[dass das spiel aber verkauft würde mit einwilligung des vaters kommt mir auch nicht ganz koscher vor, das ist aber ne ganz andere frage]

Das ist aber Vortäuschung falscher Tatsachen und keinen Urkundenfälschung.


dann zeig mir mal bitte den tatbestand im stgb, solltest du betrug meinen, das isses nicht. - es ist und bleibt urkundenfälschung .
 
Bonkic am 08.06.2004 12:30 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:22 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 12:21 schrieb:
plutonium67 am 08.06.2004 12:10 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...


genauso siehts aus , er will bei dem verkäufer den eindruck erwecken, dass der unterzeichnende sein vater wäre, die namensgleichheit tut da natürlich nichts zur sache - das sich der verkäufer strafbar machen würde, wenn er das glaubt. ist natürlich totaler blödsinn.


[dass das spiel aber verkauft würde mit einwilligung des vaters kommt mir auch nicht ganz koscher vor, das ist aber ne ganz andere frage]

Das ist aber Vortäuschung falscher Tatsachen und keinen Urkundenfälschung.


dann zeig mir mal bitte den tatbestand im stgb, solltest du betrug meinen, das isses nicht. - es ist und bleibt urkundenfälschung .

Dann ist jeder Bankkredit einen Urkundenfälschung!!

EDIT: Vortäuschung falscher Tatsachen ist nicht Strafbar.
 
N-Traxx am 08.06.2004 12:29 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 12:25 schrieb:
N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
------------------------
blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO

(unterschrift)

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Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!


Bestells dir doch einfach bei Amazon.

hab ich auch schon versucht... aber die haben es nicht mehr im sortiment! (bestimmt weil usk 18) und gebraucht ma gich es nicht unbedingt! :$
 
Neodagamer am 08.06.2004 12:33 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:29 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 12:25 schrieb:
N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
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blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO

(unterschrift)

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Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!


Bestells dir doch einfach bei Amazon.

hab ich auch schon versucht... aber die haben es nicht mehr im sortiment! (bestimmt weil usk 18) und gebraucht ma gich es nicht unbedingt! :$

und was ist dann das ??

http://www.amazon.de/exec/obidos/AS...0866/sr=1-2/ref=sr_1_11_2/302-5360479-2537629
 
Neodagamer am 08.06.2004 12:25 schrieb:
N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
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blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO
(unterschrift)

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Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!

aber du willst doch damit erreichen, dass der verkäufer der meinung ist , dass ein volljähriger die erlaubnis unterzeichnet hast , oder nicht ?

was nali sagt ist natürlich auch richtig: das kann so nicht funktionieren, dass dir das spiel nur aufgrund einer (wenn auch echten) erlaubnis deiner eltern ausgehändigt werden würde - aber das ist ne ganz andere frage.
 
N-Traxx am 08.06.2004 12:35 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 12:33 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:29 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 12:25 schrieb:
N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
------------------------
blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO

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Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!


Bestells dir doch einfach bei Amazon.

hab ich auch schon versucht... aber die haben es nicht mehr im sortiment! (bestimmt weil usk 18) und gebraucht ma gich es nicht unbedingt! :$

und was ist dann das ??

http://www.amazon.de/exec/obidos/AS...0866/sr=1-2/ref=sr_1_11_2/302-5360479-2537629

lol! Also bei mir stand da mal..... nicht mehr im sortiment! oder irgentwie sowas,,, hm....
 
Bonkic am 08.06.2004 12:35 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 12:25 schrieb:
N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
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blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO
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Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!

aber du willst doch damit erreichen, dass der verkäufer der meinung ist , dass ein volljähriger die erlaubnis unterzeichnet hast , oder nicht ?

was nali sagt ist natürlich auch richtig: das kann so nicht funktionieren, dass dir das spiel nur aufgrund einer (wenn auch echten) erlaubnis deiner eltern ausgehändigt werden würde - aber das ist ne ganz andere frage.


Jop, aber das hab ich ja auch am anfang geschrieben....dass das jugendschutzgesetz nix bringt, wenn ich soleicht an die Ware komme, oder etwa nicht? :)
 
Bonkic am 08.06.2004 12:38 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:32 schrieb:
Dann ist jeder Bankkredit einen Urkundenfälschung!!

hä ? :confused:
das iss mir jetzt zu hoch ?

Du gibst dir doch auch selbst die erlaubnis dein Konto zu belasten.

Es geht darum das das Document echt ist was er damit macht ist doch was ganz anderes.
 
Bonkic am 08.06.2004 12:42 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:40 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 12:38 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:32 schrieb:
Dann ist jeder Bankkredit einen Urkundenfälschung!!

hä ? :confused:
das iss mir jetzt zu hoch ?

Du gibst dir doch auch selbst die erlaubnis dein Konto zu belasten.


versteh ich immer noch nicht .
und wo ist da die täsuchung bei ?

Warum redest du jetzt von Täuschung du hast doch die ganze zeit darauf bestanden das das Schreiben das er selbst unterzeichnet hat eine Urkundenfälschung ist. Bei einem Bankkredit ist keinen Täuschung vorhanden höhstens ein beschiss von den Zinsen. Wenn man sich selbst einen Erlaubnis für etwas gibt Schriftlich oder Mündlich ist das keinen Fälschung. Und wenn er mit seiner für sich selbst ausgestellten Erlaubnis sich das Spiel hohlt und dem Verkäufer erklärt das diese Erlaubnis von seinem Vater ist ist das einen Vortäuschung falscher Tatsachen und nicht Strafbar. Ob er das Game jetzt mit oder ohne erlaubnis nach gesetz Kaufen darf oder nicht ist egal. Das ändert nichts daran das dieses Document echt ist und nicht falsch. Urkundenfälschung bezieht sich auf eine Urkunde und nicht darauf was man damit macht. Wenn das Geb.Dat im Ausweis geändert wir ist das Urkundenfälschung abernicht wenn man mit dem Orginalen Ausweis zu jemanden geht und ihm ein falsches GebDat. sagt.
 
Neodagamer am 08.06.2004 12:38 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 12:35 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 12:25 schrieb:
N-Traxxxxxxx

also wenn ich sie (NUR BEISPIELSWEISE).... Ich hab jetzt erlaubnis von eltern aus bekommen.... :
------------------------
blablabla....

Hiermit erlaube ich NEODAGAMER, sich das Spiel hitman Contracts zu kaufen...

blablabla...

MfG
DAGAMERNEO
(unterschrift)

---------------------------
Daher ist es keine Urkundenfäschung, wenn ich meine eigene Unterschrift drunter setze und ich schreibe es ja nich, im auftrag meines Vaters, sondern schreibe....

hiermit erlaube "ich mir" das soebengenannte spiel zu kaufen.... als ist doch alles legal.......

ALSO Ich check etz überhaupt nix mehr.....

aber klar ist, wenn ich schreiben würde mein sohn... blablabla... und dann die unterschrift meines Vaters drunter sétzen würde wäre das GEFÄLSCHT, das mache ich aber nicht!

aber du willst doch damit erreichen, dass der verkäufer der meinung ist , dass ein volljähriger die erlaubnis unterzeichnet hast , oder nicht ?

was nali sagt ist natürlich auch richtig: das kann so nicht funktionieren, dass dir das spiel nur aufgrund einer (wenn auch echten) erlaubnis deiner eltern ausgehändigt werden würde - aber das ist ne ganz andere frage.


Jop, aber das hab ich ja auch am anfang geschrieben....dass das jugendschutzgesetz nix bringt, wenn ich soleicht an die Ware komme, oder etwa nicht? :)

ich seh das so, solange du nicht behauptest das der 2. Vorname+Nachname der richtige Name deines Vaters ist, ist doch alles in Butter, solange der verkäufer das nicht kontrolliert, ob der Name mit dem deines Vaters übereinstimmt hast du doch gewonnen. Und du hast nichts gefälscht. Sondern nur den Verkäufer verarscht, der zu faul oder zu dumm war dem nach zu gehen. Außerdem wo kein Kläger ist, ist auch kein Angeklagter. Oder meinst du der Verkäufer will dir ans Bein pissen, damit du das Spiel nicht bekommst :-o .
MFG ich98
 
1. das bei amazon verkauft nich amazon, sondern ein anderer Anbieter (steht ja dabei) ...kann auch ein gebrauchtes sein....
2. schonmal dran gedacht, dass sich der Verkäufer an deine Stimme erinnern könnte? was machste dann? :confused:
 
N-Traxx am 08.06.2004 12:53 schrieb:
Warum redest du jetzt von Täuschung du hast doch die ganze zeit darauf bestanden das das Schreiben das er selbst unterzeichnet hat eine Urkundenfälschung ist. (...). Und wenn er mit seiner für sich selbst ausgestellten Erlaubnis sich das Spiel hohlt und dem Verkäufer erklärt das diese Erlaubnis von seinem Vater ist ist das einen Vortäuschung falscher Tatsachen und nicht Strafbar. (...). Das ändert nichts daran das dieses Document echt ist und nicht falsch.



leider falsch, es ist und bleibt urkundenfälschung,
weil er den verkäufer glauben machen will, dass die erlaubnis von seinem vater erteilt worden sei (und eben darin besteht die täuschung , die teil des tatbestandes urkundenfälschung ist).

allgemein:

objektiver Tatbestand:

"Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Kennzeichend dabei ist das Vorliegen einer Identitätstäuschung, d.h. ein Handeln zum Zwecke der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über die Person des wirklichen Ausstellers. Bei dem Merkmal der Unechtheit geht es allein um die Frage der Urheberschaft, nicht um die Wahrheit der urkundlichen Erklärung."

+subjektiver Tatbestand

"Desweiteren ist auf der subjektiven Seite erforderlich, daß der Täter mit direktem Vorsatz eine Täuschung im Rechtsverkehr bezweckt. Zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, wer

einen anderen über die Echtheit oder Unverfälschtheit der Urkunde zu täuschen sucht ;
und ihn dadurch zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlassen will. "
 
Bonkic am 08.06.2004 15:17 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:53 schrieb:
Warum redest du jetzt von Täuschung du hast doch die ganze zeit darauf bestanden das das Schreiben das er selbst unterzeichnet hat eine Urkundenfälschung ist. (...). Und wenn er mit seiner für sich selbst ausgestellten Erlaubnis sich das Spiel hohlt und dem Verkäufer erklärt das diese Erlaubnis von seinem Vater ist ist das einen Vortäuschung falscher Tatsachen und nicht Strafbar. (...). Das ändert nichts daran das dieses Document echt ist und nicht falsch.



leider falsch, es ist und bleibt urkundenfälschung,
weil er den verkäufer glauben machen will, dass die erlaubnis von seinem vater erteilt worden sei (und eben darin besteht die täuschung , die teil des tatbestandes urkundenfälschung ist).

allgemein:

objektiver Tatbestand:

"Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Kennzeichend dabei ist das Vorliegen einer Identitätstäuschung, d.h. ein Handeln zum Zwecke der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über die Person des wirklichen Ausstellers. Bei dem Merkmal der Unechtheit geht es allein um die Frage der Urheberschaft, nicht um die Wahrheit der urkundlichen Erklärung."

+subjektiver Tatbestand

"Desweiteren ist auf der subjektiven Seite erforderlich, daß der Täter mit direktem Vorsatz eine Täuschung im Rechtsverkehr bezweckt. Zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, wer

einen anderen über die Echtheit oder Unverfälschtheit der Urkunde zu täuschen sucht ;
und ihn dadurch zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlassen will. "

Gut du legst jetzt einen Zettel vor dich hin und schreibst drauf:

Hiermir erlaube ich Bonkic das Spiel Hitman zu kaufen.

Unterschrift
Bonkic

Und dann erklärst du mir in wiefern dieser Zettel unter das Urkundenfälschungsgesetz fällt!

Und ich kann zu jedem Menschen hingehen und ihm sagen das mein Vater erlaubt hat das ich mir das Kaufe. Und was hat dann dieser Satz mit Urkunden oder Documentenfälschung zu tun? Ob der das glaubt oder nicht ist was anderes.
 
N-Traxx am 08.06.2004 15:24 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 15:17 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:53 schrieb:
Warum redest du jetzt von Täuschung du hast doch die ganze zeit darauf bestanden das das Schreiben das er selbst unterzeichnet hat eine Urkundenfälschung ist. (...). Und wenn er mit seiner für sich selbst ausgestellten Erlaubnis sich das Spiel hohlt und dem Verkäufer erklärt das diese Erlaubnis von seinem Vater ist ist das einen Vortäuschung falscher Tatsachen und nicht Strafbar. (...). Das ändert nichts daran das dieses Document echt ist und nicht falsch.



leider falsch, es ist und bleibt urkundenfälschung,
weil er den verkäufer glauben machen will, dass die erlaubnis von seinem vater erteilt worden sei (und eben darin besteht die täuschung , die teil des tatbestandes urkundenfälschung ist).

allgemein:

objektiver Tatbestand:

"Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Kennzeichend dabei ist das Vorliegen einer Identitätstäuschung, d.h. ein Handeln zum Zwecke der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über die Person des wirklichen Ausstellers. Bei dem Merkmal der Unechtheit geht es allein um die Frage der Urheberschaft, nicht um die Wahrheit der urkundlichen Erklärung."

+subjektiver Tatbestand

"Desweiteren ist auf der subjektiven Seite erforderlich, daß der Täter mit direktem Vorsatz eine Täuschung im Rechtsverkehr bezweckt. Zur Täuschung im Rechtsverkehr handelt, wer

einen anderen über die Echtheit oder Unverfälschtheit der Urkunde zu täuschen sucht ;
und ihn dadurch zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlassen will. "

Gut du legst jetzt einen Zettel vor dich hin und schreibst drauf:

Hiermir erlaube ich Bonkic das Spiel Hitman zu kaufen.

Unterschrift
Bonkic

Und dann erklärst du mir in wiefern dieser Zettel unter das Urkundenfälschungsgesetz fällt!

Und ich kann zu jedem Menschen hingehen und ihm sagen das mein Vater erlaubt hat das ich mir das Kaufe. Und was hat dann dieser Satz mit Urkunden oder Documentenfälschung zu tun? Ob der das glaubt oder nicht ist was anderes.


unterschied ist doch aber, dass er den zufällig ebenso lautenden namen seines vater verwendet und darauf spekuliert , dass der verkäufer die erklärung seinem vater zuschreibt.

ausserdem : hab ich jetzt keinen bock mehr - lies die passagen in `nem stgb- kommentar durch, dann wirst du mir zustimmen.
 
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