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Neodagamer

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Moin!

Ich habe heute mal in unserem Computer Shop angerufen, und mich als meinen Vater ausgegeben...
Hab gefragt, ob es Probleme geben könnte, wenn mein Sohn (Ich, 16 :) sich Das PC-Spiel Hitman Contracts kauft....

-Ja, kein Problem, wenn ich von ihnen die Bestätigung schon am Telefon bekomme! Aber es wäre nett, wenn sie noch eine schriftliche Bestätigung ihrem Sohn mitgeben würden...

Tja... das ist kein Problem, wenn man 2 Vornahmen hat :-D


Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*
 
Neodagamer am 08.06.2004 10:38 schrieb:
Moin!

Ich habe heute mal in unserem Computer Shop angerufen, und mich als meinen Vater ausgegeben...
Hab gefragt, ob es Probleme geben könnte, wenn mein Sohn (Ich, 16 :) sich Das PC-Spiel Hitman Contracts kauft....

-Ja, kein Problem, wenn ich von ihnen die Bestätigung schon am Telefon bekomme! Aber es wäre nett, wenn sie noch eine schriftliche Bestätigung ihrem Sohn mitgeben würden...

Tja... das ist kein Problem, wenn man 2 Vornahmen hat :-D


Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*


seit dem Fall von FAR CRY finde ich das Jugendschutzgesetzt noch mehr fürn Arsch als es eh schon ist. Wenn man ein Spiel ab 18jahre freigibt und noch diese Version kürzt ist das eine Frechheit. Also mach ruhig, nur wenn dann dein vater in den Shop kommt könnte es Probleme geben.
Die tiefe Stimme hab übringens auch, werde oft mit meinem Vater verwechselt am Telefon. >:|
 
Neodagamer am 08.06.2004 10:38 schrieb:
Moin!

Ich habe heute mal in unserem Computer Shop angerufen, und mich als meinen Vater ausgegeben...
Hab gefragt, ob es Probleme geben könnte, wenn mein Sohn (Ich, 16 :) sich Das PC-Spiel Hitman Contracts kauft....

-Ja, kein Problem, wenn ich von ihnen die Bestätigung schon am Telefon bekomme! Aber es wäre nett, wenn sie noch eine schriftliche Bestätigung ihrem Sohn mitgeben würden...

Tja... das ist kein Problem, wenn man 2 Vornahmen hat :-D


Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*

Hmm ja, weil Du ja als Dein Vater eine Erlaubnis für Dich schreibst, .. sonst müsstest ja in dem Ding schreiben "Ich darf das Spiel kaufen .. Unterschrift .." ...
 
XMasTree am 08.06.2004 10:56 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 10:38 schrieb:
Moin!

Ich habe heute mal in unserem Computer Shop angerufen, und mich als meinen Vater ausgegeben...
Hab gefragt, ob es Probleme geben könnte, wenn mein Sohn (Ich, 16 :) sich Das PC-Spiel Hitman Contracts kauft....

-Ja, kein Problem, wenn ich von ihnen die Bestätigung schon am Telefon bekomme! Aber es wäre nett, wenn sie noch eine schriftliche Bestätigung ihrem Sohn mitgeben würden...

Tja... das ist kein Problem, wenn man 2 Vornahmen hat :-D


Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*

Hmm ja, weil Du ja als Dein Vater eine Erlaubnis für Dich schreibst, .. sonst müsstest ja in dem Ding schreiben "Ich darf das Spiel kaufen .. Unterschrift .." ...

er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o

@Topic: IMHO kannst dus schon machen..... es könnte halt probs mit deinem Vater geben, wenn er dahinter kommt. (oder mag er es, wenn du ihn hintergehst und erlaubt er dir Games ab 18? :confused: )....
 
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
XMasTree am 08.06.2004 10:56 schrieb:
Neodagamer am 08.06.2004 10:38 schrieb:
Moin!

Ich habe heute mal in unserem Computer Shop angerufen, und mich als meinen Vater ausgegeben...
Hab gefragt, ob es Probleme geben könnte, wenn mein Sohn (Ich, 16 :) sich Das PC-Spiel Hitman Contracts kauft....

-Ja, kein Problem, wenn ich von ihnen die Bestätigung schon am Telefon bekomme! Aber es wäre nett, wenn sie noch eine schriftliche Bestätigung ihrem Sohn mitgeben würden...

Tja... das ist kein Problem, wenn man 2 Vornahmen hat :-D


Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*

Hmm ja, weil Du ja als Dein Vater eine Erlaubnis für Dich schreibst, .. sonst müsstest ja in dem Ding schreiben "Ich darf das Spiel kaufen .. Unterschrift .." ...

er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o

@Topic: IMHO kannst dus schon machen..... es könnte halt probs mit deinem Vater geben, wenn er dahinter kommt. (oder mag er es, wenn du ihn hintergehst und erlaubt er dir Games ab 18? :confused: )....

Nunja... ich denke schon, dass er es erlauben würde.... wenn er nur nicht so weit weg wohnen würde....also besteht auch nicht das Problem, wenn er iplötzlich in den Shop kommen würde.... :confused:

EDIT: ACH ja... bis jetzt hab ich es ja noch nicht gemahct... ich hab nur angerufen und nachgefragt.....
 
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben
 
Neodagamer am 08.06.2004 10:38 schrieb:
Moin!

Ich habe heute mal in unserem Computer Shop angerufen, und mich als meinen Vater ausgegeben...
Hab gefragt, ob es Probleme geben könnte, wenn mein Sohn (Ich, 16 :) sich Das PC-Spiel Hitman Contracts kauft....

-Ja, kein Problem, wenn ich von ihnen die Bestätigung schon am Telefon bekomme! Aber es wäre nett, wenn sie noch eine schriftliche Bestätigung ihrem Sohn mitgeben würden...

Tja... das ist kein Problem, wenn man 2 Vornahmen hat :-D


Nunja.... was haltet ihr davon :confused: Ist das Illegal, was ich da mache?
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Aber ich denke, das shit jugendschutzgesetz bringt es nicht, wenn man die verkäufer so leicht verarschen kann...
mit einer sehr tiefen stimme geht alles
*grins*

urkundenfälschung
 
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlauben muss das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen. Sondern du hast dir selbst erlaubt das Spiel zu Kaufen.
 
N-Traxx am 08.06.2004 11:14 schrieb:
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlaubt das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen.


doch, das ist urkundenfälschung, da er mit der unterschrift den unternehmer über seine identität täuschen will.
 
N-Traxx am 08.06.2004 11:14 schrieb:
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlaubt das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen.


auf so was muss ich erstmal kommen... hehe GUTE IDEE..... :)
 
Bonkic am 08.06.2004 11:18 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 11:14 schrieb:
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlaubt das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen.


doch, das ist urkundenfälschung, da er mit der unterschrift den unternehmer über seine identität täuschen will.


Will er nicht und macht er auch nicht wenn nix von "Vater" oder Sohn" drinsteht. Laut Gesetz schützt Unwissenhait nicht vor Strafe, ergo macht sich der Verkäufer strafbar wenn er das glaubt.
 
MarcoV am 08.06.2004 11:32 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 11:18 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 11:14 schrieb:
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlaubt das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen.


doch, das ist urkundenfälschung, da er mit der unterschrift den unternehmer über seine identität täuschen will.


Will er nicht und macht er auch nicht wenn nix von "Vater" oder Sohn" drinsteht. Laut Gesetz schützt Unwissenhait nicht vor Strafe, ergo macht sich der Verkäufer strafbar wenn er das glaubt.

stimmt nicht,
er macht sich tatsächlich nach § 267 abs. I var. 1stgb strafbar, also wegen des herstellens einer unechten urkunde. und er will sehr wohl über die identität des ausstellenden täuschen will . ( was das mit "unwissenheit" soll , versteh ich nicht )
 
Bonkic am 08.06.2004 11:39 schrieb:
MarcoV am 08.06.2004 11:32 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 11:18 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 11:14 schrieb:
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlaubt das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen.


doch, das ist urkundenfälschung, da er mit der unterschrift den unternehmer über seine identität täuschen will.


Will er nicht und macht er auch nicht wenn nix von "Vater" oder Sohn" drinsteht. Laut Gesetz schützt Unwissenhait nicht vor Strafe, ergo macht sich der Verkäufer strafbar wenn er das glaubt.

stimmt nicht,
er macht sich tatsächlich nach § 267 abs. I var. 1stgb strafbar, also wegen des herstellens einer unechten urkunde. und er will sehr wohl über die identität des ausstellenden täuschen will . ( was das mit "unwissenheit" soll , versteh ich nicht )

Und warum soll die Unecht sein ???
 
N-Traxx am 08.06.2004 11:41 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 11:39 schrieb:
MarcoV am 08.06.2004 11:32 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 11:18 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 11:14 schrieb:
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlaubt das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen.


doch, das ist urkundenfälschung, da er mit der unterschrift den unternehmer über seine identität täuschen will.


Will er nicht und macht er auch nicht wenn nix von "Vater" oder Sohn" drinsteht. Laut Gesetz schützt Unwissenhait nicht vor Strafe, ergo macht sich der Verkäufer strafbar wenn er das glaubt.

stimmt nicht,
er macht sich tatsächlich nach § 267 abs. I var. 1stgb strafbar, also wegen des herstellens einer unechten urkunde. und er will sehr wohl über die identität des ausstellenden täuschen will . ( was das mit "unwissenheit" soll , versteh ich nicht )

Und warum soll die Unecht sein ???


kannste entweder hier gucken:
http://www.ls-wolf.euv-frankfurt-o.de/lehrstoff/strafrecht/besonderer-teil/1-stgb/abschnitte/uebers-abschnitt-267.php
oder sonstwo im netz mal suchen .
 
Bonkic am 08.06.2004 11:49 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 11:41 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 11:39 schrieb:
MarcoV am 08.06.2004 11:32 schrieb:
Bonkic am 08.06.2004 11:18 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 11:14 schrieb:
DJ_of_Borg am 08.06.2004 11:05 schrieb:
maks am 08.06.2004 11:02 schrieb:
er muss ja keine schreibe..es reicht ja eine am Telefon... :-o


Doch, er soll ja was schriftliches mitbringen:
Im grunde mach ich ja nichts verbotenes... meinen zweiten Vornahmen benutzen, und meine Unterschrift drunter setzen???

Denke nicht, daß das legal ist (wobei es wohl eh keine Sau rausfindet - es sei denn dein Vater, aber dann kriegste theoretisch halt familiär bissi Stress, je nachdem wies bei euch so zugeht ;) ), schliesslich isses ne Unterschriftenfälschung, wenn du den Wisch als von deinem Vater unterzeichnet ausgibst.

EDIT: Das mit dem familiär scheint sich wohl erledigt zu haben


Das ist keine Urkundenfälschung er unterschreibt ja nicht mit dem Namen seinen Vaters sonder mit seinem eigenen Namen. Das Problem ist nur das er sich selbst erlaubt das Spiel zu kaufen und sich selbst als sein Vater ausgibt und das wär nur rein tehoretisch mit einer Zeitmachine möglich. Du darfst nur nicht reinschreiben "Hiemit erlaube ich meinen Sohn...." sondern Schreib "Hiermit erlaube ich EIGENEN NAMEN das Spiel zu kaufen."
dann gibts keine Probleme und du hast nichts gefälscht oder gelogen.


doch, das ist urkundenfälschung, da er mit der unterschrift den unternehmer über seine identität täuschen will.


Will er nicht und macht er auch nicht wenn nix von "Vater" oder Sohn" drinsteht. Laut Gesetz schützt Unwissenhait nicht vor Strafe, ergo macht sich der Verkäufer strafbar wenn er das glaubt.

stimmt nicht,
er macht sich tatsächlich nach § 267 abs. I var. 1stgb strafbar, also wegen des herstellens einer unechten urkunde. und er will sehr wohl über die identität des ausstellenden täuschen will . ( was das mit "unwissenheit" soll , versteh ich nicht )

Und warum soll die Unecht sein ???


kannste entweder hier gucken:
http://www.ls-wolf.euv-frankfurt-o.de/lehrstoff/strafrecht/besonderer-teil/1-stgb/abschnitte/uebers-abschnitt-267.php
oder sonstwo im netz mal suchen .

Und die ist immer noch nicht unecht er hat weder eine Unechte Urkunde Hergestellt noch hat er eine Echte Urkunde gefälscht. der kann damit sogar zum Notar gehen und sich seine Unterschrift Beglaubigen lassen. Der Tatbestand besteht nur darin das er den Verkäufer am Telephon Verarscht hat.
Was ist daran falsch wenn er sich selbst erlaubt das Game zu kaufen ??

Nochmal:

Hiermit erlaube ich 1.Vorname Nachname das Spiel Hitman Contracts zu kaufen.

Unterschrift

2.Vorname Nachname
 
N-Traxx am 08.06.2004 11:55 schrieb:
nd die ist immer noch nicht unecht er hat weder eine Unechte Urkunde Hergestellt noch hat er eine Echte Urkunde gefälscht. der kann damit sogar zum Notar gehen und sich seine Unterschrift Beglaubigen lassen. Der Tatbestand besteht nur darin das er den Verkäufer am Telephon Verarscht hat.
Was ist daran falsch wenn er sich selbst erlaubt das Game zu kaufen ??

Absolut sinnlose Argumentation. Nur weil Namesgleichheit besteht, heisst das nicht, dass man in Namen des (hier jetzt der Vater) Namensvetters handelt. Nur weil ein Pensionär so heisst wie ich krieg ich ja auch keine Pension. Du kannst Dir ruhig selbst eine "Bestätigung" unterschreiben, dass Du Dir selbst das Spiel kaufen kannst. Aber das ändert nichts an der Tatsache. Ausserdem versteh ich nicht ganz, dass der Kauf eines Spiels ab 18 mit Einwilligung eines Elternteils legal sein sollte. Schliesslich ist es prinzipiell verboten, wenn ich als über 18-jähriger einem 16-jährigen Kollegen Spirituosen weiterverkaufen würde oder schenken, im Wissen, dass er diese schon vor dem 18 trinken wird.
 
plutonium67 am 08.06.2004 12:02 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 11:55 schrieb:
nd die ist immer noch nicht unecht er hat weder eine Unechte Urkunde Hergestellt noch hat er eine Echte Urkunde gefälscht. der kann damit sogar zum Notar gehen und sich seine Unterschrift Beglaubigen lassen. Der Tatbestand besteht nur darin das er den Verkäufer am Telephon Verarscht hat.
Was ist daran falsch wenn er sich selbst erlaubt das Game zu kaufen ??

Absolut sinnlose Argumentation. Nur weil Namesgleichheit besteht, heisst das nicht, dass man in Namen des (hier jetzt der Vater) Namensvetters handelt. Nur weil ein Pensionär so heisst wie ich krieg ich ja auch keine Pension. Du kannst Dir ruhig selbst eine "Bestätigung" unterschreiben, dass Du Dir selbst das Spiel kaufen kannst. Aber das ändert nichts an der Tatsache. Ausserdem versteh ich nicht ganz, dass der Kauf eines Spiels ab 18 mit Einwilligung eines Elternteils legal sein sollte. Schliesslich ist es prinzipiell verboten, wenn ich als über 18-jähriger einem 16-jährigen Kollegen Spirituosen weiterverkaufen würde oder schenken, im Wissen, dass er diese schon vor dem 18 trinken wird.

das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.
 
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...
 
plutonium67 am 08.06.2004 12:10 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...


genauso siehts aus , er will bei dem verkäufer den eindruck erwecken, dass der unterzeichnende sein vater wäre, die namensgleichheit tut da natürlich nichts zur sache - das sich der verkäufer strafbar machen würde, wenn er das glaubt. ist natürlich totaler blödsinn.


[dass das spiel aber verkauft würde mit einwilligung des vaters kommt mir auch nicht ganz koscher vor, das ist aber ne ganz andere frage]
 
Bonkic am 08.06.2004 12:21 schrieb:
plutonium67 am 08.06.2004 12:10 schrieb:
N-Traxx am 08.06.2004 12:04 schrieb:
das ist klar das es nicht erlaubt ist mit oder ohne erlaubnis der Eltern es geht darum ob das Schreiben gefälscht ist oder nicht.

Huch. Dann hätt ich mir den ganzen Text sparen können :P

Ich bin überzeugt davon, dass es gefälscht ist, denn es soll ja der Eindruck entstehen, dass der Vater unterscrhireben hat, obwohl er unterschrieben hat. iSt doch in ähnlich so, wie wenn man im Absenzenheft die Unterschrift selbst druntersetzt anstatt die Eltern...


genauso siehts aus , er will bei dem verkäufer den eindruck erwecken, dass der unterzeichnende sein vater wäre, die namensgleichheit tut da natürlich nichts zur sache - das sich der verkäufer strafbar machen würde, wenn er das glaubt. ist natürlich totaler blödsinn.


[dass das spiel aber verkauft würde mit einwilligung des vaters kommt mir auch nicht ganz koscher vor, das ist aber ne ganz andere frage]

Das ist aber Vortäuschung falscher Tatsachen und keinen Urkundenfälschung.
 
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