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World of Warcraft: Blizzard stoppt neuen "Burning Crusade"-Server

Luiso

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Zum Artikel: World of Warcraft: Blizzard stoppt neuen "Burning Crusade"-Server
 
Woran scheitert dieser Private Server?
Wird Geld verlangt um darauf zuspielen? Werden Markenrechtliche Namen verwendet? Denn, wenn ich einen Server selber aufbaue und eine Plattform biete auf der gespielt werden kann (wenn das Spiel bei den nutzern im Besitz ist und nicht das Spiel verbreitet wird), verstoße ich doch nicht gegen Lizenzen, das ist ja fast vergleichbar, wie wenn über Lan gespielt wird. Oder hat er Serverstrukturen 1:1 übernommen?
Wäre mal sehr interessant zu erfahren, denn nach dem "Streamingurteil der EU" (der Nutzer muss erkennen, das es ein illegaler Stream ist), würde mich schon interesieren, was da illegal daran ist.
 
Für so gut wie alle dieser Privat Server kann/muss man sich auch gleich die Spielversion kostenlos, also illegal runterladen. Das allein schon ist ein verstoß.
Diese ganzen Privat Server sind eben illegal.
 
Werden Markenrechtliche Namen verwendet?
Was meinst du denn?
Wenn man einen "World of Warcraft"(!) Server aufstellt und darauf die Welt von Warcraft laufen läßt, mit NPCs, Instanzen, Gegnern, Items, ... die allesamt so heißen wie in Blizzards original WoW Universum?

Das ist in etwa so, als würdest du im Zeitschriftenladen sagen:
"Ich hätte gerne [Zeitschrift X], aber bitte nicht aus ihrem Laden. Bitte gehen sie in den Kiosk zwei Straßenecken weiter und bringen mir ein Exemplar aus dem Laden. Ich warte solange hier." :B
 
Da ich sowas nicht nutze, weiß ich nicht wie das bewerkstelligt wird. Da ich selber nicht weiß, was an Daten auf dem Rechner durch das Spiel ist und was von Serverseiten kommt, ist es für mich schon interesant zu erfahren. Bei GTA5 zum Beispiel ist ja die Spielwelt und alles auf dem Rechner, da man ja den Singelplayer offline spielen kann und da gab es ja auch bei San Andreas einen Multiplayerserver der geduldet wurde/wird. Ist Interesse um das Wissen zu vergrößern. Nur Namen im Spiel und Bezeichnungen, etc sind nicht umbedingt Markenrechtlich geschützt. Ist einfach um den Horizont zu erweitern...
 
Das ist in etwa so, als würdest du im Zeitschriftenladen sagen:
"Ich hätte gerne [Zeitschrift X], aber bitte nicht aus ihrem Laden. Bitte gehen sie in den Kiosk zwei Straßenecken weiter und bringen mir ein Exemplar aus dem Laden. Ich warte solange hier." :B

Der Vergleich stimmt nicht. Korrekt wäre, wenn Du Dir eine Zeitschrift am Kiosk kaufen willst, und Dir dann jemand eine Zeitung, die genau so aussieht wie die echte, schenkt. Aber es ist nicht die echte, sondern nur eine, die 1 zu 1 wie die echte aussieht. Das ist ein himmelweiter Unterschied und wenn einem die Zeitung geschenkt wird, ist das Ganze eben nicht mehr so eindeutig illegal. Diese Diskussion ist aber müßig, denn egal in welche Richtung argumentiert wird: Es bleiben i.d.R. Vermutungen. Mir ist ein Fall Bekannt, in dem Betreiber heftig verurteilt worden sind; da war aber auch Geld im Spiel. Auf der anderen Seite frage ich mich dann, wie sich so mancher Server mit bis 2.000 Spielern täglich seit Jahren halten kann. Müsste ja ein Leichtes für Blizzard sein, die Server offline zu nehmen.
 
Nur Namen im Spiel und Bezeichnungen, etc sind nicht umbedingt Markenrechtlich geschützt. Ist einfach um den Horizont zu erweitern...
Zum Stöbern

TL;DR: Ja, Stormrage, Arthas, Firstborn, Mercy, Twilight, War Crimes, ... alles von Blizzard ge-copyrighted.

Der Vergleich stimmt nicht. Korrekt wäre, wenn Du Dir eine Zeitschrift am Kiosk kaufen willst, und Dir dann jemand eine Zeitung, die genau so aussieht wie die echte, schenkt. Aber es ist nicht die echte, sondern nur eine, die 1 zu 1 wie die echte aussieht.
Das wäre dann aber ganz klar ein Copyright Verstoß, also stimmt der Vergleich auch nicht. :finger:
 
Das wäre dann aber ganz klar ein Copyright Verstoß, also stimmt der Vergleich auch nicht. :finger:

Das Urheberrecht würde aber nur dann zur Geltung kommen, wenn ich für die Zeitschrift Geld verlange oder diese Stapelweise irgendwo öffentlich auslege. Und genau da ist auch die Grauzone: Ab wann ist es nicht mehr privat? M.E. gibt es dazu keinen Richterbeschluss in Deutschland.
 
das ist ja alles richtig... viele Spieler wollen gerne den alten Content wieder erleben...

Wenn Blizzard nun einen kostenpflichtigen Server mit dem alten TBC rausbringen würde, dann greift die ganze Argumentationskette mit der Zeitungsgeschichte... machen sie halt nicht...
Da würde man dann auch sehen, wer nur umsonst zocken will oder wer wirklich Fan ist und in die Tasche greift.


lg

Martin
 
Das Urheberrecht würde aber nur dann zur Geltung kommen, wenn ich für die Zeitschrift Geld verlange oder diese Stapelweise irgendwo öffentlich auslege. Und genau da ist auch die Grauzone: Ab wann ist es nicht mehr privat? M.E. gibt es dazu keinen Richterbeschluss in Deutschland.
Nein. Es gibt da Kulanzregelungen (ein paar Musik Kopien für den Freundeskreis sind legal; oder daß sich der Copyright Inhaber nur um die Fälle kümmert, in denen damit Geld gemacht wird), aber ansonsten gilt:
Wenn du etwas kopierst, dann ist das Urheberrechtsverletzung, egal, ob du das verkaufst oder verschenkst.
 
Nein. Es gibt da Kulanzregelungen (ein paar Musik Kopien für den Freundeskreis sind legal; oder daß sich der Copyright Inhaber nur um die Fälle kümmert, in denen damit Geld gemacht wird)

???
Ein im Urhebergesetz verankertes RECHT auf Privatkopie hat absolut nichts mit Kulanz zu tun. Fun Fact: Es gibt genug Rechteverwerter, denen die Privatkopien ein Dorn im Auge sind. Aber da können sie nicht gegen vorgehen. D.h. sie können schon, müssen aber damit rechnen, dass das nach hinten losgeht.
Das es sich nicht lohnt, gegen jeden Rechteverstoß vorzugehen und diese stillschweigend zu akzeptieren stimmt hingegen natürlich.

, aber ansonsten gilt:
Wenn du etwas kopierst, dann ist das Urheberrechtsverletzung, egal, ob du das verkaufst oder verschenkst.

Nein. Wenn ich mir nen T-Shirt kaufe, dass nicht bedruckt ist, aber 1 zu 1 wie eines von Jack&Jones aussieht, und ich mir den Rest gemäß Vorlage darauf drucke, ist das kein Urheberrechtsverstoß.
Ich könnte mir auch ein Auto so umbauen, dass es eine 1 zu 1 Kopie eines Porsche darstellt (sofern ich handwerklich dazu in der Lage bin). Ist genau so wenig ein Verstoß, da kann Porsche noch und nöcher gegen mich klagen.
Im Falle eines P-Servers sieht die Sachlage natürlich anders aus, aber eine Kopie stellt nicht zwingend einen Verstoß gegen Urheberrecht dar; im Gegenteil wird sie sogar ausdrücklich erlaubt, wenn die Voraussetzungen stimmen.
 
???
Ein im Urhebergesetz verankertes RECHT auf Privatkopie hat absolut nichts mit Kulanz zu tun.
Eigentlich wäre jede Kopie ein Urheberrechtsverstoß - aber da es zB nicht einsehbar ist, wieso man dafür belangt wird, wenn man sich eine CD auf den Rechner rippt oder aufs Handy überspielt, gibt es eben dieses Recht auf Privatkopie. Dieses Zugeständnis an die Bedürfnisse der Nutzer ist letztendlich dasselbe wie eine Kulanzregelung. Bloß nicht vom Händler, sondern vom Gesetzgeber.

Nein. Wenn ich mir nen T-Shirt kaufe, dass nicht bedruckt ist, aber 1 zu 1 wie eines von Jack&Jones aussieht, und ich mir den Rest gemäß Vorlage darauf drucke, ist das kein Urheberrechtsverstoß.
Ich könnte mir auch ein Auto so umbauen, dass es eine 1 zu 1 Kopie eines Porsche darstellt (sofern ich handwerklich dazu in der Lage bin). Ist genau so wenig ein Verstoß, da kann Porsche noch und nöcher gegen mich klagen.
Was du für dich privat machst, ist deine Sache, aber sobald du es verkaufst oder anderen zur Verfügung stellst, ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn du etwas kopierst.
 
Eigentlich wäre jede Kopie ein Urheberrechtsverstoß - aber da es zB nicht einsehbar ist, wieso man dafür belangt wird, wenn man sich eine CD auf den Rechner rippt oder aufs Handy überspielt, gibt es eben dieses Recht auf Privatkopie. Dieses Zugeständnis an die Bedürfnisse der Nutzer ist letztendlich dasselbe wie eine Kulanzregelung. Bloß nicht vom Händler, sondern vom Gesetzgeber.

Die Privatkopie hat ihren Ursprung ab ca. 1950, gesetzlich geregelt ab 1965. Hintergrund ist aber nicht, dass es für den privaten Nutzer nicht einsehbar (ich vermute, Du meinst nachvollziehbar?) ist, sondern sich die private Kontrolle nicht realisieren lässt. Aus diesem Umstand wurde ein m.E. umfangreiches Recht auf eine private Vervielfältigung erfunden. In meinem Verständnis hat das aber nichts mit Kulanz zu tun (unterschiedliche Definition?)

Was du für dich privat machst, ist deine Sache, aber sobald du es verkaufst oder anderen zur Verfügung stellst, ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn du etwas kopierst.

Das stimmt nur zu Hälfte. Ich darf Privatkopien auch für andere Menschen herstellen (=> zur Verfügung stellen). Illegal wird es, wie ich auch schon erwähnte, wenn ich dafür Geld verlange.
 
Der Vergleich stimmt nicht. Korrekt wäre, wenn Du Dir eine Zeitschrift am Kiosk kaufen willst, und Dir dann jemand eine Zeitung, die genau so aussieht wie die echte, schenkt. Aber es ist nicht die echte, sondern nur eine, die 1 zu 1 wie die echte aussieht. Das ist ein himmelweiter Unterschied und wenn einem die Zeitung geschenkt wird, ist das Ganze eben nicht mehr so eindeutig illegal.
Wenn derjenige keine Lizenz zum Nachdrucken der Zeitung hatte schon.
Es sei denn natürlich, er kauft beim Verlag 1001 Exemplare der Zeitung, behält dann eine für sich und gibt die anderen 1000 Exemplare weiter, das kann er tun. Muss dann allerdings auf seiner Homepage, die in dem Fall eigentlich überflüssig und kontraproduktiv ist, nur klar machen, dass das nicht öffentlich zugänglich ist.
 
Wenn derjenige keine Lizenz zum Nachdrucken der Zeitung hatte schon.
Es sei denn natürlich, er kauft beim Verlag 1001 Exemplare der Zeitung, behält dann eine für sich und gibt die anderen 1000 Exemplare weiter, das kann er tun. Muss dann allerdings auf seiner Homepage, die in dem Fall eigentlich überflüssig und kontraproduktiv ist, nur klar machen, dass das nicht öffentlich zugänglich ist.

Was genau hat ne Homepage jetzt mit dem Vergleich zu tun? Und derjenige, der kopiert, kauft ein Exemplar und nicht 1000. Darum geht es aber auch überhaupt nicht, sondern darum, das in dieser Thematik gerne mit "eindeutiger Illegalität" argumentiert wird, obwohl da überhaupt nichts eindeutig ist; und das gilt für beide Seiten der Argumentation.
 
Die Privatkopie hat ihren Ursprung ab ca. 1950, gesetzlich geregelt ab 1965. Hintergrund ist aber nicht, dass es für den privaten Nutzer nicht einsehbar (ich vermute, Du meinst nachvollziehbar?)
Nein, ich meinte schon "etwas nicht einsehen".

In meinem Verständnis hat das aber nichts mit Kulanz zu tun (unterschiedliche Definition?)
Deswegen schrieb ich ja: "... ist letztendlich dasselbe wie eine Kulanzregelung." als Verbesserung meines vorigen "Es gibt da ein paar Kulanzregelungen", was in der Tat streng genommen falsch ist, weil es keine Kulanz in Definitionssinne ist.

Das stimmt nur zu Hälfte. Ich darf Privatkopien auch für andere Menschen herstellen (=> zur Verfügung stellen).
Wie ich auch schon im Posting zuvor schrob.

Illegal wird es, wie ich auch schon erwähnte, wenn ich dafür Geld verlange.
Illegal wird es, wenn du Kopien in Umlauf bringst, die nicht mehr unter deinen privaten Raum fallen. Und man darf auch nur bis zu sieben Kopien dort verteilen.
 
das ist ja alles richtig... viele Spieler wollen gerne den alten Content wieder erleben...

Ich denke nicht das es im Bezug auf alle Spieler wirklich viele Leute sind die den alten Content richtig zurück haben würden und auf solchen Servern Spielen wollten. Mal angenommen Wow hat aktuell 5 Millionen Spieler (Hab die aktuellen Zahlen nicht im Kopf, dürfte aber hinkommen oder?) Nostalrius hatte im März 2016 220.000 aktive Accounts, das sind trotzdem noch gerade einmal 4,4%. Ich denke nicht, dass sich das Rechnen würde. wenn du alles an kosten zusammenzählst. Server kosten, Stromkosten, Manpower usw
 
Was genau hat ne Homepage jetzt mit dem Vergleich zu tun? Und derjenige, der kopiert, kauft ein Exemplar und nicht 1000. Darum geht es aber auch überhaupt nicht, sondern darum, das in dieser Thematik gerne mit "eindeutiger Illegalität" argumentiert wird, obwohl da überhaupt nichts eindeutig ist; und das gilt für beide Seiten der Argumentation.
Software ist von der Privatkopie ausgenommen. Und da reden wir auch nur von Deutschland. In anderen Ländern gibt es sowas wie Privatkopien nicht.
Er muss also 1000 Exemplare kaufen, die modifizieren (sie müssen ja auf seinen Server zugreifen) und dann kann er die an 1000 Leute privat verteilen. Das wäre wahrscheinlich legal.
Sobald das öffentlich wird, etwa durch eine Webseite, wo dann am Ende auch noch jeder mitmachen kann, verstößt er schon automatisch gegen das Urheberrecht, weil er auf der Seite Eigentum von Blizzard verwendet. Weil er den Code der Software ändern muss, was er nicht öffentlich darf usw.
 
Burning Crusade war für mich der Höhepunkt von WOW, danach ging es nur noch bergab. Ich glaube mit einem echten Burning Crusade Server hätten sie mich nochmal ein Jährchen dabei.
 
Software ist von der Privatkopie ausgenommen. Und da reden wir auch nur von Deutschland. In anderen Ländern gibt es sowas wie Privatkopien nicht.
Er muss also 1000 Exemplare kaufen, die modifizieren (sie müssen ja auf seinen Server zugreifen) und dann kann er die an 1000 Leute privat verteilen. Das wäre wahrscheinlich legal.
Sobald das öffentlich wird, etwa durch eine Webseite, wo dann am Ende auch noch jeder mitmachen kann, verstößt er schon automatisch gegen das Urheberrecht, weil er auf der Seite Eigentum von Blizzard verwendet. Weil er den Code der Software ändern muss, was er nicht öffentlich darf usw.

Du ziehst da Vergleiche, die so dermaßen konstruiert sind oO
1. Im Vergleich von Worrel, der an sich erstmal überhaupt nichts mit P-Servern zu tun hat, ging es um eine Zeitschrift und keine Software..
2. Privatkopien gibt es bei Software nicht, das stimmt; nur Sicherungskopien
3. Du hast offensichtlich keine Ahnung, wie P-Server funktionieren. Den Client bieten vlt. einige, definitiv aber NICHT alle P-Server Projekte selber an (nämlich aus genau dem Grund, dass man damit gegen das Urheberrecht verstoßen würde). Dort wird also überhaupt nichts verteilt. Und ich kann es gerne nochmal sagen: Den Client gabs zumindest bis WotLk bei Blizzard kostenlos zum Download. Damit man damit auf einem P-Server spielen kann, reicht es aus, eine Textdatei zu editieren und den Client nicht über den Launcher zu starten... Blizzard hätte dieses Thema ganz einfach rechtlich absichern können, indem sie die Serverliste fest im Client verdrahten. Haben sie nicht getan. Als Nutzer muss ich also im Zweifel davon ausgehen, dass Blizzard will, dass man auch auf anderen Servern spielt oder das zumindest tun kann.

Natürlich wird bei allen Projekten erklärt, was zu tun ist, um auf anderen Servern zu spielen. Das wäre dann wohl etwas wie Beihilfe, vlt. auch Anstiftung, aber in meinen Augen kein direkter Verstoß gegen das Urheberrecht. Und ob Websites, auf denen man nur mit Registrierung die entsprechenden Inhalte sehen kann, öffentlich sind oder nicht, können wohl nur Richter beantworten. Mir ist da jedenfalls kein vergleichbares Urteil bekannt.
Für mich bedeutet das, das man zunächst mal nicht alle Server vergleichen kann. Manche verdienen Geld, manche bieten Clients an, manche Projekte verweigern sich jeglicher Spende und zahlen das alles aus eigener Tasche. Es gibt sogar Server, auf denen man nur mit Einladung spielen kann... da gibt es einfach so viele rechtliche Unklarheiten, dass es schlichtweg nicht möglich ist, pauschal etwas als illegal oder legal zu klassifizieren. Und das Vorgehen seitens Blizzard spricht jetzt auch nicht gerade dafür, dass der rechtliche Aspekt klar ist.
 
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