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Wolfenstein: The Old Blood - PC-Version erneut mit massivem Geo-Lock


Weil sie es in/nach Deutschland vertreiben. Verkaufen könnte man auch sagen, denn was anderes ist es ja nicht. Wenn ich so etwas als Firma freigebe, dann hafte ich eben als Firma dafür, und das ist eben verboten.
 
ähm nein. die uncut-version wird ja gerade nicht in deutschland vertrieben.

Ja mein ich doch. Ich habe doch nur gesagt warum das so ist, weil sich da eben einige beschweren warum das so ist und Matthias meinte das Bethesda da über das Ziel schlägt.

Hast du wohl ein wenig falsch verstanden meinen Post.:)
 
Ja mein ich doch. Ich habe doch nur gesagt warum das so ist, weil sich da eben einige beschweren warum das so ist und Matthias meinte das Bethesda da über das Ziel schlägt.

Hast du wohl ein wenig falsch verstanden meinen Post.:)

Es geht nicht darum, dass sie die uncut-Version in Deutschland nicht anbieten.
Das ist völlig richtig und dazu sind sie auch verpflichtet.
Über Ziel hinaus schießen damit, dass sie auch die Nutzung importierter Versionen untersagen.

Also:
Region-Lock für den Verkauf der internationalen Version: Völlig berechtigt
Region-Lock für die Nutzung einer importierten Version in Deuschland: Nicht berechtigt, und damit übers Ziel hinaus geschossen.
 
Hast du wohl ein wenig falsch verstanden meinen Post.:)

hä?
dass die uncut-version (also die mit ns-symbolik) nicht offiziell in deutschland vertrieben wird, liegt doch auf der hand.
darum gings doch überhaupt nicht. es ging um den region-lock.

M.Dammes schrieb:
Das ist völlig richtig und dazu sind sie auch verpflichtet.

auch darüber ließe sich trefflich diskutieren.
aber auch das haben wir hier weissgott schon oft genug getan. ;)
 
Es geht nicht darum, dass sie die uncut-Version in Deutschland nicht anbieten.
Das ist völlig richtig und dazu sind sie auch verpflichtet.
Über Ziel hinaus schießen damit, dass sie auch die Nutzung importierter Versionen untersagen.

Also:
Region-Lock für den Verkauf der internationalen Version: Völlig berechtigt
Region-Lock für die Nutzung einer importierten Version in Deuschland: Nicht berechtigt, und damit übers Ziel hinaus geschossen.

Eigentlich ist der Regionlock komplett überzogen. Es langt aus, das Spiel in Deutschland nicht offiziell anzubieten. Damit wäre den Gesetzen genüge getan.
 
Man sollte sich da unbedingt mal was für die Zukunft überlegen. So kann es doch nicht weitergehen :( Man wird ja auch so schon von einigem ausgeschlossen. Wenn Leute aus anderen Ländern in den Steamshop schauen, sehen die viel mehr Spiele als wir Deutschen. Glaube, die können da selbst Hexen, Heretic und solche Spiele kaufen.
Oder heute sind die Dead Rising Spiele auf Steam reduziert. Aus Deutschland siehst du kein einziges und kannst auch keines kaufen. Soll das die Zukunft sein? Dass bei digitalen Plattformen solche Spiele in Deutschland nicht mehr angezeigt werden oder man nicht mal mehr ausländische Versionen aktivieren kann?
 
Wie aber bereits erwähnt, gibt es kein Gesetzt, das den Import und die Nutzung der internationalen Version verbieten würde.
Man sollte hier nicht verschiedene Sachverhalte in einen Topf werfen.
Paragraph 86a StGB. Nach diesem kann das Videospiel beschlagnahmt werden und dann ist es hierzulande nicht mehr legal zu erwerben und kann nur noch im Ausland erworben werden über persönliche Einfuhr. Der Import, wenn man es von Deutschland aus kauft und sich zuschicken lässt, ist dann also sehr wohl strafbar. Die Nutzung aber weiterhin nicht, das ist wahr und damit schießt Bethesda eindeutig über das Ziel hinaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Paragraph 86a StGB. Nach diesem kann das Videospiel beschlagnahmt werden und dann ist es hierzulande nicht mehr legal zu erwerben und kann nur noch im Ausland erworben werden über persönliche Einfuhr. Der Import, wenn man es von Deutschland aus kauft und sich zuschicken lässt, ist dann also sehr wohl strafbar. Die Nutzung aber weiterhin nicht.

Ein Spiel, dass in Deutschland nicht angeboten wird, kann auch nicht durch das deutsche Recht beschlagnahmt werden.
Und die internationale Version wird in Deutschland nicht offiziell angeboten.
Bei Beschlagnahmung greift übrigens Paragraph 131 StGB. Mit Paragraph 86 hat das dann nichts mehr zu tun.
Das entscheidet dann auch keine Behörde wie die BPjM mehr, sondern ein Richter.

Auch stimmt es nicht, das es verboten ist ein beschlagnahmtes Spiel zu kaufen und zu besitzen. Nur der Verkauf ist verboten.
Auch wenn ein Spiel auf Liste B steht, darf man sich es kaufen und nutzen.

Ich empfehle dazu auch diesen Artikel: Indizierung erklärt – Was steckt hinter Liste A, Liste B und dem Prüfungsverfahren der BPjM? – GIGA
 
Ich denke, das ist dann wieder eines der Spiele, was man als Deutscher getrost links liegen lassen kann. Ich brauch zwar weder Hakenkreuze zum Spielen oder irgendeinen absurden Brutalitätsgrad im Spiel, aber mit bald 40 kann ich auf die Bevormundung auch gut verzichten. Wolfenstein:TNO habe ich bisher jedenfalls auch nicht sonderlich vermißt.
 
Wenn sich Bethesda da nicht noch bewegt (meine Anfrage, wie im Artikel erwähnt, blieb bisher unbeantwortet), werde ich wohl auch wieder zur Konsolenversion greifen müssen.
Dabei mag ich es gar nicht, Shooter mit Controller zu spielen.

Dafür tust du aber genau das was die wollen und dadurch wird es auch ned besser^^

Kaufs halt einfach ned :P
 
Das Hauptspiel ist der Hammer und jeder der wegen so einem Schwachsinn sich the new order und/oder the old blood entgehen lässt ist selber Schuld ...
 
Paragraph 86a StGB. Nach diesem kann das Videospiel beschlagnahmt werden und dann ist es hierzulande nicht mehr legal zu erwerben und kann nur noch im Ausland erworben werden über persönliche Einfuhr. Der Import, wenn man es von Deutschland aus kauft und sich zuschicken lässt, ist dann also sehr wohl strafbar.

das ist falsch.
die einfuhr zum privaten gebrauch (und nur davon reden wir ja wohl) ist nicht verboten.

MatthiasDammes schrieb:
Bei Beschlagnahmung greift übrigens Paragraph 131 StGB. Mit Paragraph 86 hat das dann nichts mehr zu tun.

wie kommst du denn darauf?
in §131 geht es, wie man unschwer erkennen kann, um das verbot von gewaltdarstellungen. :O

wenn wegen ns-symbolik beschlangnahmt wird, kommt natürlich §86a zur anwendung.
 
@Bonkic ich hab doch geschrieben, dass man das Spiel über persönliche Einfuhr kaufen darf. Also ins Ausland fahren, kaufen, wieder zurückkommen. Postversand ist hingegegen nicht erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie kommst du denn darauf?
in §131 geht es, wie man unschwer erkennen kann, um das verbot von gewaltdarstellungen. :O

wenn wegen ns-symbolik beschlangnahmt wird, kommt natürlich §86a zur anwendung.

Sorry, das hab ich durcheinander geworfen, beim lesen des anderen von mir verlinkten Artikels zur Bedeutung von Beschlagnahmung und co.
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, das in §86a lediglich das Verbot der Symbolik beschrieben ist. Mit Beschlagnahmung hat das erstmal nichts zu tun.

Aber das ist wie gesagt eine theoretische Diskussion, weil die internationale Version eh nie in Deutschland angeboten werden wird.
 
Postversand ist hingegegen nicht erlaubt.

§15 1 nr 5 juschg wird eigentlich bei der einfuhr zum privaten gebrauch (s.o.) auch nicht angewandt.
aber ok. eine garantie hierfür kann dir dafür in der tat wohl niemand geben.

beim import von keys ist er eh nicht einschlägig.
 
Ich glaube auch nicht, dass das ganze auf den Verbraucher, also uns, zurückfällt sondern wenn, dann auf den Händler, der dir das Spiel zuschickt und damit die Verbreitung betreibt, die nicht erlaubt ist. Aber ich bin in der ganzen Materie zu wenig drin, um das genau sagen zu können, ich bin kein Jurist. ^^ Bei Keys ist das ganze eh hinfällig. Wobei, die NSA liest ja mit... ;D

Ich wollte eigentlich darauf hinaus, das in §86a lediglich das Verbot der Symbolik beschrieben ist. Mit Beschlagnahmung hat das erstmal nichts zu tun.
Hat der §131 erstmal per se auch nicht. ;)
 
Kauf bei Gameware.at oder Gameshop.at. Die fahren damit nach D und geben das bei der deutschen Post als Paket auf. Wo ist das Problem ? Oder Du kaufst einen Steamkey (noch simpler).
 
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