Vielleicht mal daran gedacht dass sie es wegen der Gesetzeslage her müssen ?
Warum?müssen sie nicht.
Ich glaub, dass ist das erste mal, dass ich einen Beitrag von dir mit "Gefällt mir" bewertet hab!Hier gehts um nicht ein Spiel welches ab 18+ freigegeben ist, sondern um "illegale" Symbole etc.
Ich glaub, dass ist das erste mal, dass ich einen Beitrag von dir mit "Gefällt mir" bewertet hab!
Der freie Kauf von nicht-indizierten USK18-Titeln* und das Verbot von unzensierten Spielen (also mit verfassungsfeindlichen Symbolen) sind erstens zwei unterschiedliche Paar Schuhe und zweitens wirst du auch sonst kaum einen Titel mit (!) Nazi-Symbolik direkt auf Steam erhalten. Sicherlich gibt es da noch Hintertürchen (sich ein Spiel vom Ausland her "schenken" lassen, falls nicht das schon direkt unterbunden wird), aber letztendlich macht Steam nichts anderes wie uplay und Origin: Kein deutscher Zugang zu betroffenen Titeln.müssen sie nicht.
außerdem: warum wurde der region lock jetzt erst eingeführt? hat sich die geetzeslage geändert? ich beantworte die frage für dich: nein, hat sie nicht.
valve schert sich doch auch an anderer stelle nicht um die dt.gesetzeslage. jeder kann dort ohne jede kontrolle usk18-spiele kaufen. und dann fangen sie plötzlich jetzt damit an? na klar.
Daß man solche Spiele im DE Shop nicht bekommt, ist klar (unabhängig von der persönlichen Meinung zur Gesetzeslage).Hier gehts um nicht ein Spiel welches ab 18+ freigegeben ist, sondern um "illegale" Symbole etc.
Daß man solche Spiele im DE Shop nicht bekommt, ist klar (unabhängig von der persönlichen Meinung zur Gesetzeslage).
Daß aber jetzt auch das bloße Aktivieren einer im Ausland gekauften(!) und selbst importierten Version zum Privatgebrauch unterbunden wird, was in DE völlig legal ist, ist neu und beanstandenswert.
Für mich ist das nur noch Bevormundung ich bin alt genug, um so etwas selber zu entscheiden!
Dieses Jahr werde ich auf der gamescom meinem Hass raus lassen und verbal am USK Stand mal richtig ausflippen!
Es sichert halt das Verbot solcher Titel und verhindert die Verbreitung nicht gesetzeskonformer Versionen. Aus Sicht des Spielers ist das vielleicht nicht doll, aber rein rechtlich nachvollziehbar.Daß aber jetzt auch das bloße Aktivieren einer im Ausland gekauften(!) und selbst importierten Version zum Privatgebrauch unterbunden wird, was in DE völlig legal ist, ist neu und beanstandenswert.
Der Verkauf von Spielen mit verfassungsfeindlichen Symbolen ist in Deutschland verboten
...wie kommst du denn darauf?aber IMO ist eine Aktivierung eines Produkts mit dem Kauf gleichzusetzen.
doomkeeper schrieb:Aber um auf diesen Gedanken zu kommen, müsste man ja nachdenken.
sauboy schrieb:Kein deutscher Zugang zu betroffenen Titeln.
Worrel schrieb:Daß aber jetzt auch das bloße Aktivieren einer im Ausland gekauften(!) und selbst importierten Version zum Privatgebrauch unterbunden wird, was in DE völlig legal ist, ist neu und beanstandenswert.
Sehe ich nicht so, denn ohne Aktivierung ist die Software nutzlos ... nicht brauchbar. D.h. nach meinem Verständnis ist der Kauf erst dann abgeschlossen, wenn das Produkt beim Spieler installierbar ist, d.h. also aktiviert....wie kommst du denn darauf?
eine aktivierung ist eine aktivierung und kein kauf.
der kauf ist doch schon längst abgeschlossen zu dem zeitpunkt.
Wobei diese Argumentation leider auch Sinn macht.ich könnte mir vorstellen, dass der region lock eingeführt wurde, um in zukunft den handel über landesgrenzen hinwg komplett zu unterbinden oder zumindest einzuschränken. das ergäbe nämlich einen sinn - für valve.
ROFLInakzeptabel! Kein Mensch sollte wegen seiner Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder IP-Adresse diskriminiert werden.
Ist ja nicht anders wie mit dem Kauf einer physischen Ware, die erst mit Ankunft beim Kunden (nach erfolgter Zahlung, nicht zu vergessen) in dessen Besitz gerät. Alte BWL-Lektion.Sehe ich nicht so, denn ohne Aktivierung ist die Software nutzlos ... nicht brauchbar. D.h. nach meinem Verständnis ist der Kauf erst dann abgeschlossen, wenn das Produkt beim Spieler installierbar ist, d.h. also aktiviert.
In sein Eigentum übergeht. Besitzen kann er sie schon vorherIst ja nicht anders wie mit dem Kauf einer physischen Ware, die erst mit Ankunft beim Kunden (nach erfolgter Zahlung, nicht zu vergessen) in dessen Besitz gerät. Alte BWL-Lektion.
Korrekt. Falsch ausgedrückt, danke für die Verbesserung.In sein Eigentum übergeht. Besitzen kann er sie schon vorher