aph am 31.03.2009 11:47 schrieb:
Das Bundeskriminalamtgesetz wird laut Entwurf um einen Paragrafen 4a ergänzt. Hier findet sich eine Überraschung: Dem Vorschlag des BMWi zufolge soll das BKA nur Webadressen auf die Liste setzen, die außerhalb der Europäischen Union gehostet werden. Das BKA soll außerdem jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass die Webseiten zum Zeitpunkt der Bewertung tatsächlich kinderpornografisches Material enthielten.
Ich zitiere mal von:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Billige-Rueckzugsgefechte/forum-156367/msg-16513524/read/
[q=Lutz Donnerhacke]
Billige Rückzugsgefechte
Das Gute zuerst: Man hat die Kritik gehört.
Aber - wie nicht anders zu erwarten - ist es natürlich möglich, nun
einfach aufzuhören und die eigegen Irrtümer zuzugeben. Von so einem
Rückzug wird keine Sperrinfrastruktur errichtet.
Deswegen baut man auf die kleine Variante:
- Die Kritiker fordern "Bekämpfen statt wegschauen"
+ Dann sperren wir doch nur die Ausländischen
und sparen uns die Bekämpfung.
- Die Kritiker weisen auf Umgehungsmöglichkeiten hin
+ Dann fordern wir von den Providern effektive Sperren.
- Die Kritiker weisen auf Grundrechtseinschränkungen hin
+ Dann fordern wir von den Providern
nur grundrechtskonforme Maßnahmen.
- Die Kritiker verweisen auf zensurartige Sperrung anderer
Webseiten
+ Wir fügen zu jeder Seite einen Bildschirmfoto bei, auf
dem ein junges Mädchen zu sehen ist. Für die intere Akte.
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Dabei wird übersehen:
- Kinderpornographie im Internet ist kein Massenmarkt.
- Kinderpornographie im Internet zeichnet sich nicht durch
offene Präsenz aus.
- Es gibt keinen blühenden kommerziellen Markt.
- Ein normaler Nutzer stößt daher auch nicht zufällig
auf Kinderpornographie im Internet.
- Auch bei intensivem Suchen ist es schwer, tatsächlich harte
Kinderpornographie im Internet zu finden (was natürlich
sexuellen Missbrauch von Kindern nicht weniger schlimm macht!)
- Die bekannt gewordenen Kinderporno-Sperrlisten enthalten
entsprechenden Analysen zufolge nur zu einem Bruchteil
tatsächliche Kinderpornographie. Dies zeigen die bekannt
gewordenen Listen aus Finnland, Schweden, der Schweiz
und Australien.
- Die blockierten Webseiten liegen überwiegend in westlichen
Ländern, lassen sich also auch komplett entfernen – was im
Gegensatz zu Sperren tatsächlich wirksam wäre. Ja, was ist
denn mit der USA? Die ist nicht EU.
Quellen:
> http://www.fitug.de/news/pes/fitug-20090325.de.Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf
> http://blog.odem.org/2009/03/warum-falscher-weg.html
> http://blog.odem.org/2008/12/kein-offener-zugang-zu-kinderpornographie.html
> http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/
> http://www.amazon.de/gp/product/3801720853?ie=UTF8&tag=odemorg-21&link_code=as3&camp=2514&creative=9386&creativeASIN=3801720853[/quote]