aph am 23.04.2009 19:00 schrieb:
Boesor am 23.04.2009 18:50 schrieb:
Und diese Seiten sind jetzt alle mit nem Stoppschild gekennzeichnet?
Nein, aber da man die Beschränkung auf Kinderpornos aus dem Gesetz gestrichen hat, ist das ab sofort möglich. Ohne dass es irgendjemand kontrollieren kann.
Alles muss man selber machen.
ich hab den gesetzentwurf (bzw Beschluss) mal rausgesucht.
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
"Diensteanbieter nach § 8, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein
Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige
Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und
zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu
Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren."
Ich vermute mal, das meinst du mit der Kritik, das da nur noch Sperliste steht.
Aber was diese Sperliste beinhaltet ist durchaus noch definiert und zwar hier:
Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des
Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über
vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von
Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs
enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu
verweisen (Sperrliste).
Ich bin zwar kein Jurist, aber so wie ich das verstehe ist es schon so, dass die Inhalte dieser Sperrliste nach wie vor geregelt sind und nicht der absoluten Willkür unterliegen.
Damit will ich nicht behaupten, dass dieses gesetz oder gar der Ansatz sinnvoll ist, aber man sollte bei aller kritik eben sachlich bleiben.