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Weiberfasching: Rechtliche Grundsatzfrage

T

therock--21

Gast
Hallo zusammen,

anhand eines Falles möchte ich über legale und legitime Strukturen am Weiberfasching diskuttieren:

An Weiberfasching oder wie es auch immer regional benannt wird, ist es ja Brauchtum dass die Frau dem Mann die Krawatte abschneidet.

Ich KREIRE zwei Personen:

Frau: Katharina
Mann: Herr Dr. N.

Katharina ist sehr begeistert vom Fasching und dessen Bräuchen.
Herr Dr. N. ist eher ein nüchterner Karrieretyp.

Es ist Weiberfasching. Katharina ist verkleidet bei der Arbeit und sieht Hr. Dr. N. in seiner teuren Seidenkrawatte von Boss. Katharina wittert ihre Chance und geht voller Tatendrang auf Hr. Dr. N. mit einer Schere zu. Sie will ihm die Krawatte abschneiden. Herr Dr. N. weiss gar nicht so recht wie ihm geschieht und möchte die Aktion abwehren. Katharina besteht aber auf den Brauch und fuchtelt mit der Schere an seinem Oberkörper herum. Herr Dr. N. hat aber Angst um seine teure Krawatte und schliesslich hat er nachher noch ein wichtiges Meeting mit seinem Chef.
Schliesslich eskaliert die Lage, Hr. Dr. N. stösst Katharina weg. Im Fallen richtet sie noch die Schere auf Ihn und erwischt ihn am Auge. Katharina fällt unglücklich auf den Kopf und wird ins Krankenhaus eingeliefert.

Was ist in diesem Fall für euch Recht bzw. angemessen?

Ist Hr. Dr. N. ein Spiesser der keinen Spass versteht?
Ist Katharina zu motiviert bei der Sache "Fasching"?

Ich bin mal echt gespannt, wo da Euer Rechtssprechungsstempel liegt...
 
Deine Freundin ist doof?

:B

Nein, ich vermute mal, das könnte vor Gericht auf fahrlässige Körperverletzung hinauslaufen.

"Karnevalsbräuche" haben imho keine Rechtsgrundlage, d.h., wenn eine Person sich diesen verweigert, machen diejenigen sich strafbar, die gegen die Willen dieser Person dennoch auf Einhaltung solcher Bräuche bestehen.

Wobei ich mir nicht sicher bin, wie ein Gericht in Köln, Düsseldorf oder Mainz entscheiden würde...
:B
 
therock--21 am 20.02.2009 19:50 schrieb:
Hallo zusammen,

anhand eines Falles möchte ich über legale und legitime Strukturen am Weiberfasching diskuttieren:

An Weiberfasching oder wie es auch immer regional benannt wird, ist es ja Brauchtum dass die Frau dem Mann die Krawatte abschneidet.

Ich KREIRE zwei Personen:

Frau: Katharina
Mann: Herr Dr. N.

Katharina ist sehr begeistert vom Fasching und dessen Bräuchen.
Herr Dr. N. ist eher ein nüchterner Karrieretyp.

Es ist Weiberfasching. Katharina ist verkleidet bei der Arbeit und sieht Hr. Dr. N. in seiner teuren Seidenkrawatte von Boss. Katharina wittert ihre Chance und geht voller Tatendrang auf Hr. Dr. N. mit einer Schere zu. Sie will ihm die Krawatte abschneiden. Herr Dr. N. weiss gar nicht so recht wie ihm geschieht und möchte die Aktion abwehren. Katharina besteht aber auf den Brauch und fuchtelt mit der Schere an seinem Oberkörper herum. Herr Dr. N. hat aber Angst um seine teure Krawatte und schliesslich hat er nachher noch ein wichtiges Meeting mit seinem Chef.
Schliesslich eskaliert die Lage, Hr. Dr. N. stösst Katharina weg. Im Fallen richtet sie noch die Schere auf Ihn und erwischt ihn am Auge. Katharina fällt unglücklich auf den Kopf und wird ins Krankenhaus eingeliefert.

Was ist in diesem Fall für euch Recht bzw. angemessen?

Ist Hr. Dr. N. ein Spiesser der keinen Spass versteht?
Ist Katharina zu motiviert bei der Sache "Fasching"?

Ich bin mal echt gespannt, wo da Euer Rechtssprechungsstempel liegt...

Das kommt auf die Region an. Wenn das in einer Hochburg passiert, kann man dem Mann ne Mitschuld geben. Aber generell ändert das nix an der Tatsache das beide wegen Körperverletzung belangt werden können. Nur die Strafe würde u. U. etwas anders ausfallen. Wobei die sich da ja auch gegenseitig anzeigen müssten.
 
therock--21 am 20.02.2009 19:58 schrieb:
Meine Erzählung beruht im übrigen auf einer wahren Geschichte...
Schmeiss mal google an da gibts genug Rechtsprechung zu ;)
Aber wenn die sich gegenseitig anzeigen, dann laufen halt die Verfahren wegen Körperverletzung...


http://streitsache.blogspot.com/2008/02/kuriose-urteile-und-recht-rund-um.html
 
Wenn der Fall vor Gericht landet,würde bestimmt die Frau wegen Körperverletzung verurteilt werden,der Mann könnte sich da ja immer rausreden wegen einer Handlung im affekt .Auser beide sagen irgend einen blödsinn bei der Polizei aus, dann würde es auf Zeugen ausagen
ankommen.Ist aber nur meine Meinung,keine ahnung ob das stimmt was ich mir da zusammengereimt habe.Ich glaube bei einer schweren Augenverletzung und keine ahnung was die Frau hat,wird die Krawatte zur nebensache.
:-D
 
die augenverletzung is der typ doch selber schuld. wenn man jemanden wegschubst, der ne schere in der hand hat oder so, dann kann das halt passieren. das is keine körperverletzung seitens der frau. oder hat die bewußt die schere hochgezogen?

umgekehrt könnte es ne KV sein, kann aber auch sein, dass ein richter sagt, dass die frau bei dem widerstand des mannes früher hätte ablassen sollen und/oder der mann nicht damit rechnen musste, dass die stürzt und sich verletzt, und/oder dass ein wegschubsen aus "notwehr" o.k ist - aber keine ahnung.


aber in einer firma, in der man sogar verkleidet erscheinen "darf", da muss man von einer karnevalshochburg ausgehen. dort gerhört dies bekanntermaßen zum brauchtum. ich hab aber schon oft gehört, dass hier in köln man(n)es selber schuld ist und es wissen muss, dass das passieren kann.


es gibt da auch ein urteil, bei dem einer schadenersatz für die krawatte bekam, als eine ihm fremde frau sie abschnitt. das urteil ist aber aus essen, das ja nich grad als karnevals-hochburg gilt, und selbst da deutete der richter am ende an, dass sein urteil wohl anders ausgegangen wäre, wenn das ganze unter bekannten / innerhalb der gleichen firma passiert wäre:

Zwar möge es allgemeiner Tradition entsprechen, am Altweiberfastnachtstage Herren Krawatten abzuschneiden, doch beschränke sich diese Sitte jedenfalls im Essener Raum darauf, an der Arbeitsstätte oder bei Bekannten, nicht aber gänzlich Fremden, die Krawatte abzuschneiden. http://www.recht-gehabt.de/urteile/schadensersatz-fuer-abgeschnittenen-schlips-an-weiberfastnacht-19022009.html

das ist aber halt auch nur EIN urteil, es gibt da kein gesetz.
 
Ich hab' an Weiberfasching, wenn ich gezwungen bin, bis in die Abendstunden "Businesskleidung" zu tragen, immer eine gefüllte Wasserpistole mit dabei.

Wenn wirklich eine Dame auf die Idee kommt, mir die Krawatte abschneiden wollen, kriegt sie ne ordentliche Ladung ab... :-D

EDIT: ...und abgesehen davon kann man auch mit den Kollegen den Tag über einigen Spaß haben... :B
 
Spassbremse am 20.02.2009 20:26 schrieb:
Ich hab' an Weiberfasching, wenn ich gezwungen bin, bis in die Abendstunden "Businesskleidung" zu tragen, immer eine gefüllte Wasserpistole mit dabei.

Wenn wirklich eine Dame auf die Idee kommt, mir die Krawatte abschneiden wollen, kriegt sie ne ordentliche Ladung ab... :-D
...und was hast du da vorher reingefüllt*fg*?
 
Memphis11 am 20.02.2009 20:27 schrieb:
Spassbremse am 20.02.2009 20:26 schrieb:
Ich hab' an Weiberfasching, wenn ich gezwungen bin, bis in die Abendstunden "Businesskleidung" zu tragen, immer eine gefüllte Wasserpistole mit dabei.

Wenn wirklich eine Dame auf die Idee kommt, mir die Krawatte abschneiden wollen, kriegt sie ne ordentliche Ladung ab... :-D
...und was hast du da vorher reingefüllt*fg*?

Stinknormales Wasser. In Heidelberg wird ja ein bisschen "jeck sein" während der närrischen Tage akzeptiert. In München würd' ich wohl gefeuert werden...
:B
 
Spassbremse am 20.02.2009 20:29 schrieb:
Memphis11 am 20.02.2009 20:27 schrieb:
Spassbremse am 20.02.2009 20:26 schrieb:
Ich hab' an Weiberfasching, wenn ich gezwungen bin, bis in die Abendstunden "Businesskleidung" zu tragen, immer eine gefüllte Wasserpistole mit dabei.

Wenn wirklich eine Dame auf die Idee kommt, mir die Krawatte abschneiden wollen, kriegt sie ne ordentliche Ladung ab... :-D
...und was hast du da vorher reingefüllt*fg*?

Stinknormales Wasser. In Heidelberg wird ja ein bisschen "jeck sein" während der närrischen Tage akzeptiert. In München würd' ich wohl gefeuert werden...
:B

Waffenbesitz während der Arbeitszeit ist nun mal auch so ein Ding.... :B
 
och
in Zeiten wo man nicht mal mehr Fingernagelscheren ins Handgepäck mitnehmen darf gilt das sicher auch als Schusswaffenähnliches Ding
Man könnte es ja mit ner echten Schusswaffe verwechseln
 
Wenn ich bedenke, wie ich mal mit angesehen hab, wie ein Vorgesetzter von einem Pulk Weiber niedergerungen wurde, mit Schuhcreme eingeschmiert wurde, die Haare mit irgendwas klebrigem verschmiert wurden und die Krawatte natürlich auch weg war...

Ich lauf an Weiberfasching einfach mit einem derart bösen Gesichtsausdruck herum, dass mich sowieso keiner anfassen wollte.
Allerdings trag ich sowieso nicht regelmäßig Krawatten und kanns dann auch an dem Tag normalerweise unterlassen.
 
sowas gabs schonmal, allerdings wurd da die krawatte abgeschnitten. die folge war, dass die frau 40€ zahlen musste.
wenn des net in düsseldorf, mainz oder köln passiert würde ich sagen, dass die frau sehr schlechte karten hat. wenn jemand klar macht das er des net will dann hat man des zu lassen selbst wenn man in köln is.
ich kanns au net leiden wenn ich aufm umzug mit konfetti überschüttet werd.

cya pipe
 
pipebomb am 21.02.2009 12:33 schrieb:
sowas gabs schonmal, allerdings wurd da die krawatte abgeschnitten. die folge war, dass die frau 40€ zahlen musste.
wenn des net in düsseldorf, mainz oder köln passiert würde ich sagen, dass die frau sehr schlechte karten hat

Also sind vor Gericht NICHT alle gleich?
 
therock--21 am 21.02.2009 13:07 schrieb:
machbetmachallabett am 21.02.2009 12:52 schrieb:
therock--21 am 21.02.2009 12:47 schrieb:
Also sind vor Gericht NICHT alle gleich?
Wie kommst du jetzt darauf?

Na wenn es in so einem Fall Unterschiede in der Rechtssprechung zwischen den Städten Köln und Hamburg gibt!
des liegt daran, dass man in ner faschingshochburg damit rechnen kann und selbst wenn du da nem ausländer die krawatte abschneidest könnte es passieren, dass du verurteilt wirst.

cya pipe
 
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