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gamerschwein
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Afghanistan:Wolf-V am 28.04.2008 16:25 schrieb:nein und sie verstießen gegen das völkerrecht.
Kosovo:Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete die Anschläge in den USA in seiner am 11. September 2001 gefassten Resolution 1368 als „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Zudem wurde das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, das in der Charta der Vereinten Nationen anerkannt wird“ betont. In diesem Zusammenhang qualifiziert die Resolution die Anschläge des 11. September als bewaffneten Angriff im Sinne von Art. 51 UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung gewährleistet und als Angriffshandlung im Sinne von Art. 39 UN-Charta.
Nach Auffassung der USA und anderer Regierungen, wie etwa auch der der Bundesrepublik Deutschland, wurde mit dieser Formulierung und dem direktem Verweis auf das in Artikel 51 der UN-Charta festgeschriebene Recht auf Selbstverteidigung die anlaufende Operation Enduring Freedom durch den Sicherheitsrat als ein Akt der Selbstverteidigung der USA gegen den von Afghanistan aus geplanten Angriff gewertet und damit völkerrechtlich legitimiert.
Der Kosovokrieg war ein Krieg zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der UÇK („Befreiungsarmee des Kosovo“), die im Verlauf durch einige NATO-Staaten (Vereinigte Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Italien, Niederlande, Belgien, Kanada, Portugal und Spanien) unterstützt wurde.
Er ereignete sich in der Zeit vom 24. März 1999 bis zum 10. Juni 1999 fast ausschließlich auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien.
Aus Sicht der NATO ging es dabei um die Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen im Kosovo durch die serbischen Behörden. Serbien bestritt solche Verletzungen, beklagte anderseits sezessionistische Tendenzen bei großen Teilen der albanischen Bevölkerung des Kosovo, die mit terroristischen Mitteln umgesetzt werden sollten und die von serbischer Seite bekämpft werden müssten.
Im Ergebnis des Krieges wurde, basierend auf einer Resolution des UN-Sicherheitsrates, eine UN-Verwaltung in der Provinz eingerichtet, gleichzeitig aber auch die Zugehörigkeit des Gebietes zur Bundesrepublik Jugoslawien bestätigt.
also theoretisch wurde afghanistan völkerrechtswidrig angegriffen, das dort herrschende regime „unrechtmäßig“ abgesetzt, ebenso wie die dort vorhandene armee. und die truppen der usa (und anderer) tragen teilweise je nach einsatz und gebite auch kein hoheitsabzeichen bzw. gibt es us-truppen die deutsche hoheitszeichen tragen, um sicherer zu sein – also alles keine armee im sinne der genfer konvention?und was hat das mit folter zu tun? du meintest folter hieß früher kollateralschaden?
Was die Amerikaner angeblich machen , würde sie im Fall einer Gefangennahme ausserhalb des Schutzes der Genfer Konvention stellen. Der Angriff auf Afghanistan war völkerrechtlich gedeckt , s.o.
Mit dem Vergleich wollte ich zum Nachdenken anregen , weil hier jemand vor 60 Posts mal mit den unschuldigen Opfern angefangen hat.
Und selbst wenn man auf dein beispiel eingeht, geht es im krieg zum großen teil auch um die zerstörung der infrastruktur, beim terror geht es hauptsächlich um angst – krieg und terror ist ein unterschied, fraglich ist nur welche terroristen evtl. einen krieg führen.
Es gibt ein Tonband auf dem eine RAF-Terroristin ganz klar den Terror definiert , nämlich als gezielte Verbreitung von Angst DURCH die Zerstörung von Infrastruktur. Und die weiß wovon sie redet.
Ich hab mal gesucht aber nichts gefunden.
nun, jedenfalls mandela steht heute noch auf der us-liste der terroristen...er kann - nach deiner ansicht - also heute jederzeit verhaftet und gefoltert werden...
und der grad ist schmal, da geb ich dir recht, woher kommt bei dir also z.b. die gewissheit das bin laden ein terrorist ist und nicht freiheitskämpfer?
Dann sag mir mal für welche Freiheit Osama bin Laden kämpft?