stimmt, es ist nordkorea gemeint. und ja es ging um den schutz des systems und damit aus ideologischer sicht um den schutz der bevölkerung. anscheinend gehört zu deiner argumentation noch die grundlage, dass du nur staatliche systeme akzeptierst, die exakt unserem entsprechen.Arkasi am 30.04.2008 08:33 schrieb:(? nicht eher Nordkorea)..Ging es hier um den Schutz der Bevölkerung oder war nicht doch so, dass sie sich selbst schützen woll(t)en - ihr eigenen Regime, die sich allesamt auch durch eine gewisse Menschenverachtung auszeichnen?
zusammengefasst argumentierst du, das menschenverachtende systeme nicht das recht haben folter anzuwenden, folter darf nur von systemen angewendet werden, die menschenrechte achten.... ähh.. für mich ergibt sich da irgendwie ein widerspruch, für dich nicht?
und wie gehst du denn nun mit nelson mandela um? ich mein was der wissen muss, meinst du das lohnt sich nicht??
ja solche fanatiker gibt es, ein gefangener lebender fanatiker wird kein märtyerer. deshalb wird man ihnen selten habhaft und bei denen nützt folter kaum etwas, die sind ausserhalb jeglicher möglichkeit der erkenntnisgewinnung. also wird folter hauptsächlich bei nicht ganz so extremen angewendet, die eher einem „normalen“ kriminellen entsprechen... (und noch mal: die chance für uns opfer einer tötung durch normale kriminelle zu werden ist 1000x höher als durch eine terroristen getötet zu werden) – du scheinst aber einen menschenhändler zu akezeptieren, jedenfalls sprichts du ihm keine rechte ab. woher deine unterscheidung. Um menschenwürde kann es nicht gehen?Arkasi am 30.04.2008 08:33 schrieb:Was schreibst du da für einen Unsinn? Wir reden hier Terroristen, die von Haus aus nicht damit rechnen die Sache zu überleben, .. normalen Kriminellen, sieht die Sache freilich ganz anders aus, ..
das ist keine aussage die du oder sonst jemand nach eingeschätzten wert beurteilen darf sondern ein urteil und somit gesetzgebend verpflichtend für jeden der die grundlage unseres staatlichen systems anerkennt. wenn du das anders siehst, kann man dir klar vorwerfen, dass du unsere grundgesetze nicht akzeptierst – also ebenso wie irgendein terrorist, die meinen auch, dass unsere grundregeln keinen wert haben oder anders interpretiert werden müssen.Arkasi am 30.04.2008 08:33 schrieb:Ich spreche dem Bundesverfassungsgericht nicht die rechtliche Kompetenz ab, nur den Wert der Aussage in diesem Zusammenhang. Nur weil etwas rechtlich nicht gedeckt ist oder gar definitiv verboten, scheidet es als Möglichkeit nicht aus, sie hat nur rechtliche Konsequenzen. Derjenige, der den Befehlt gibt bzw. der, der den Knopf drückt, wird sich nachher dafür verantworten müssen, aber der Befehl wird kommen und der Knopf gedrückt werden.
du meinst doch nicht wirklich, dass es nur einen knopfdruck braucht um ein ziviles flugzeug abszuschießen (nicht von staatlichen organen) das muss die ganze befehlskette runter und jeder der den befehl gibt, annimmt, weitergibt, ausführt, nur davon kenntnis erlangt ist in diesem fall mit seinem eid oder nur als staatsbürger verpflichtet die ausführung zu verhindern. da gibt es keinen ermessensspielraum und auch keine erfüllungspflicht.
nein, ich würde es nicht tun. vielleicht hast du nicht über das szenario nachgedacht. wann ist denn der zeitpunkt der richtige ein flugzeug abzuschießen? jawohl nicht 10 sek vor dem einschlag in ein hochhaus, da befindet es sich üblicherweise über dicht besiedelten gebiet, ein abschuss würde mehr schaden und tote zur folge haben, als ein einschlag, ob dich das glücklicher macht? also muss der abschuss über dünnbesiedelten gebiet erfolgen – also finde das erstmal in (west-europa) – und dann ist ja bekannt, dass entführer sich sofort und so schnell wie möglich zu erkennen geben, damit die sicherheitskräfte auch genügend zeit haben zu reagieren und auch ihre absicht sofort kundttun??? Klar, glaube so einen fall gab es noch nie, weil überraschung ein wesentliches element ist ... also die theoretische möglichkeit ein flugzeug so abzuschießen das weniger schaden entsteht als bei einem einschlag ist schon nicht besonders hoch. abgesehen davon, dass es sicher millionen von fanatatischen extremisten gibt, die ein flugzeug fliegen könnenArkasi am 30.04.2008 08:33 schrieb:Würdest du es nicht tun? Die Passagiere sind so oder so tot, die Chance, dass ein Jumbo einen Frontalcrash mit einem Hochhaus überlebt ist Null, das überlebt niemand. Du würdest ihnen also 10 Sekunden ihres Lebens stehlen, dafür alle Insassen des Hochhauses retten - ein paar hundert Menschen, vielleicht ein paar tausend. Tust du nichts, sterben die auch. Ist dir das Gesetz wirklich wichtiger als soviele Menschenleben?
aber angenommen das flugzeug ist unter fremder kontrolle, die können auch fliegen, bis zu welchem zeitpunkt gibt’s du den insassen (und evtl. den anwesenden air-marshals) die möglichkeit die entführer unter kontrolle zu bringen? zu überwältigen? von ihrem vorhaben abzubringen? – mit deiner forderung überhaupt gar keine mehr. das ist menschenverachtend und das wird in unserem staat klar gestellt: die menschenwürde ist unantastbar. deshalb wird es deinen abschuss nicht geben – oder mit erheblichen katastrophalen folgen.
Auf dein beispiel (und das auch nur nebenbei, das ist sehr theoretisch, wenig realistisch) meine antwort:Es war zwar nicht an dich gerichtet sondern an Boesor, aber auch du bist herzlich eingeladen, das Beispiel von oben zu beantworten. Was würdest du tun?
Ja ich würde dem gefangenen „terroristen“ seine grundrechte gewähren, und alle zur verfügung stehenden mittel einsetzen und in bewegung setzen um den anschlag zu verhindern.
denn wenn ich dem einen die menschenwürde nicht zugestehe, weshalb dann dem anderen (menschnhändler? Kinderschänder?)
wenn die menschenwürde aber kein relevanter wert mehr ist, was macht so ein system dann noch lebenswert? und wert dafür einzutreten und dafür zu kämpfen? nichts..