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    Forenregeln


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Vergesst PS5 und Xbox Series X! Der wahre Gewinner ist Nintendo Switch

Wozu brauche ich es dann, wenn ich PC oder Laptop schon habe?
Die meisten Kids besitzen das heute nicht mehr. Die haben nur noch ein Smartphone.

Das Steam Deck ist letztlich ein Nischenprodukt, weil Valve als quasi Familienunternehmen nicht in der selben Liga wie Microsoft, Sony oder auch Nintendo spielt. Steam hin oder her. Steam schützt Valve enorm, aber es macht die Firma nicht zu einem Großkonzernen, der in kürzester Zeit Millionen von Einheiten herstellen und vertreiben kann.

Aufgeklärten Eltern und Verwandten gibt das Steam Deck die Möglichkeit, die Kinder auf spielerische Weise wieder an den PC heranzuführen. Ich habe es z.B. einem der Kinder zu Weihnachten zusammen mit einer Gaming Maus und Tastatur geschenkt. Dazu noch ein mobiler USB-C Monitor und eine Powerbank. Das funktioniert sehr schnuckelig und das Kind kann von Minecraft bis GTA alles darauf spielen.
 
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Der Gesetzesverstoß bewegt sich weit unterhalb von der fußläufigen Überquerung einer roten Ampel oder vom Fahren mit den Fahrrad auf einem Gehsteig oder in der Fußgängerzone. Du schädigst Deine Mitmenschen auch weit aus mehr, wenn Du Speisereste in der Spüle oder Toilette entsorgst oder Deinen Müll nicht sauber trennst.

Ob Du für Deine Spiele eine Emulator benutzt, interessiert keinen Menschen. Du benötigst dazu i.D.R. die origuinal Hardware und die Spiele. Tatsächlich würde ohne Emulatoren der Markt für alte Spiele, an dem auch die Hersteller kräftig mitverdienen, stark einbrechen. Daher besteht hier ein zumeist eine stille Duldung. Nintendo ist ein Sonderfall. Aber auch Nintendo kann letztlich nichts dagegen tun.


Und mir ist es egal.


Also jetzt machst du dich komplett lächerlich.
Wenn jemanden rechtliche und gesetzliche Regelungen egal sind, dann ist die Debatte hiermit beendet, denn dann erübrigt sich jede Form der Argumentation.
Deine Rechtsauffassung ist komplett falsch, ebenso deine Schlussfolgerungen. Das ist eben kein Kavaliersdelikt, so wie du es gerne hättest.
Schade, dass du dich hiermit selbst disqualifiziert hast.
Und was du schon wieder mit aufgeklärten Menschen hast…meine Güte.
Scheinbar bist du es, der einen gewissen Aufklärung bedarf.
 
Also jetzt machst du dich komplett lächerlich.
Wer im Glashaus sitzt ... :)

Dein Urteil ist etwas voreilig.

Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen wurde in Deutschland erst Anfang der 2000er ins Urheberrecht aufgenommen, unter damals sehr hitzigen Diskussionen. Ich erinnere mich noch gut daran. Davor war es sowieso legal.

Ich bin ein Kind der 80er, d.h. meine ROM-Sammlung stammt auch aus dieser Zeit und besitzt zudem keinen Kopierschutz.

Wie heute damit umgegangen wird, ist nicht mein Problem. Hier gilt wohl die normative Kraft des Faktischen. Es ist nicht meine Schuld, wenn schlechte Gesetze keine Wirkung entfalten.

Das mit dem Kopierschutz ist ja im Grunde ein Trick der entsprechenden Lobby-Gruppen gewesen, um den Leuten ihre legale Privatkopie zu verwehren. Das Gesetz spricht im übrigen auch von einem "wirksamen" Kopierschutz. Inwieweit der bei alten Konsolen noch gegeben ist, darüber kann man sicher streiten. Ich bin kein Jurist.
 
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Wer im Glashaus sitzt ... :)

Dein Urteil ist etwas voreilig.

Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen wurde in Deutschland erst Anfang der 2000er ins Urheberrecht aufgenommen, unter damals sehr hitzigen Diskussionen. Ich erinnere mich noch gut daran. Davor war es sowieso legal.

Ich bin ein Kind der 80er, d.h. meine ROM-Sammlung stammt auch aus dieser Zeit und besitzt zudem keinen Kopierschutz.

Wie heute damit umgegangen wird, ist nicht mein Problem. Hier gilt wohl die normative Kraft des Faktischen. Es ist nicht meine Schuld, wenn schlechte Gesetze keine Wirkung entfalten.

Das mit dem Kopierschutz ist ja im Grunde ein Trick der entsprechenden Lobby-Gruppen gewesen, um den Leuten ihre legale Privatkopie zu verwehren. Das Gesetz spricht im übrigen auch von einem "wirksamen" Kopierschutz. Inwieweit der bei alten Konsolen noch gegeben ist, darüber kann man sicher streiten. Ich bin kein Jurist.
Ich sitze nicht im Glashaus, sondern respektiere geltendes Recht.
Du hast geschrieben, dass dir das egal ist. Daher sind auch alle deine Schlussfolgerungen falsch.
Da brauchst du jetzt nicht mit Lobby Ausreden kommen oder irgendwas relativieren.
Ferner schreibst du, dass du es toll findest, wenn Kinder ihre Switch zum Beispiel hacken, um dann all die schönen illegalen Dinge zu tun.
Glückwunsch! Kommen dann die aufgeklärten Menschen bei raus, die dir so wichtig sind? Schließlich muss man Kinder schon früh motivieren, mehr oder minder kriminelle Energie zu entwickeln. Leg noch ne Packung Kippen und ne Flasche Fusel dazu…früh übt sich.
Unterhaltung beendet.
 
Ich sitze nicht im Glashaus, sondern respektiere geltendes Recht.
Du bist aber nicht dafür zuständig, was andere tun.

Du hast geschrieben, dass dir das egal ist. Daher sind auch alle deine Schlussfolgerungen falsch.

Es ist mir i.d.R. auch egal, wenn jemand über eine rote Ampel latscht. Ich bin nicht das Ordnungsamt.

Da brauchst du jetzt nicht mit Lobby Ausreden kommen oder irgendwas relativieren.

Ich relativiere da gar nichts. Auch heute noch kann ich das KERNAL-ROM meines C64 legal auslesen und kopieren, denn es besitzt keinen Kopierschutz.

Ferner schreibst du, dass du es toll findest, wenn Kinder ihre Switch zum Beispiel hacken, um dann all die schönen illegalen Dinge zu tun.
Hatte ich schon wieder herausgenommen, damit Leute wie Du sich nicht aufregen müssen. :-D
Und ich habe an keiner Stelle gesagt, dass Kinder gezielt illegale Dinge tun sollen. Ich hatte nur geschrieben, dass ich es gut finde, wenn sie mal ihre Switch hacken. Was meine persönliche Meinung ist.

Glückwunsch! Kommen dann die aufgeklärten Menschen bei raus, die dir so wichtig sind?
So ist es. Und das ist einfach nur meine Meinung. Du darfst gerne eine andere haben und sowieso Deine eigenen Kinder so erziehen wie Du es für richtig hältst.
 
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Es ist keine Straftat. Es wird nicht verfolgt.
Natürlich ist das Umgehen des Kopierschutzes und das Vervielfältigen des Spiels nicht legal, auch wenn du der Nutzer des kopierten Spiels bist. Dir gehört nur der Datenträger, nicht der Inhalt.
Den Rest, den du von Dir gibst, kann ich nicht ernst nehmen, sorry. Selten so nen Stuss gelesen.
 
Natürlich ist das Umgehen des Kopierschutzes und das Vervielfältigen des Spiels nicht legal, auch wenn du der Nutzer des kopierten Spiels bist. Dir gehört nur der Datenträger, nicht der Inhalt.
Ich denke, Du bist kein Jurist und auch keine juristisch geschulte Person. Ich zitiere mal von der Wikipedia. Ich habe die relevanten Informationen für Dich fett markiert:

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes“ zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe ebendiesen Absatz im UrhG).

Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.
 
@1oxk
Steam ist kein börsennotiertes Unternehmen, aber der Umsatz, insbesondere der GewInn, dürfte in einer Liga mitspielen (auf die jeweiligen Sparten bezogen, nicht auf den Konzern).

Steam ist Marktführer, vielleicht sogar Monopolist auf PC, also kein kleines Unternehmen, wie man vermuten könnte.


Ich sehe keinen Vorteil darin einem Jugendlichen ein Steam Deck statt eines Desktop PC zu geben. Bei letzterem lernt derjenige zusätzlich das Basteln mit PC-Komponenten. Und einem Kind gibt man kein Steam Deck. Dann besser eine Switch.
 
@1oxk
Steam ist kein börsennotiertes Unternehmen, aber der Umsatz, insbesondere der GewInn, dürfte in einer Liga mitspielen (auf die jeweiligen Sparten bezogen, nicht auf den Konzern).
Mag sein.
Ich sehe keinen Vorteil darin einem Jugendlichen ein Steam Deck statt eines Desktop PC zu geben. Bei letzterem lernt derjenige zusätzlich das Basteln mit PC-Komponenten. Und einem Kind gibt man kein Steam Deck. Dann besser eine Switch.
Gut, das ist Ansichtssache. Beim Basteln gebe ich Dir auf jeden Fall recht. Wobei man am Steam Deck auch herumbasteln kann. Viele Jugendliche sind auch recht geschickt bei Handy-Reparaturen, habe ich festgestellt.
 
Ich denke, Du bist kein Jurist und auch keine juristisch geschulte Person. Ich zitiere mal von der Wikipedia. Ich habe die relevanten Informationen für Dich fett markiert:


"Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes“ zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG)."

Fixed it for you ?
btw sind kopierte Spiele in keiner Weise Kopien von Computerprogrammen ?
 
Fixed it for you ?
btw sind kopierte Spiele in keiner Weise Kopien von Computerprogrammen ?
Das weiß ich nicht und würde mich da ohne Weiteres nicht festlegen. Wieso ist denn, Deiner Meinung nach, ein Spiel in "keinster Weise" ein Computerprogramm? Was ist denn, Deiner Meinung nach, ein Computerprogramm und wie unterscheidet es sich von einem Computerspiel?

Wenn ich mir eine Kopie meiner Windows Installationsmedien anfertige, muss ich Solitär dann davon ausnehmen?

Durch meine berufliche Tätigkeit kennen ich nur das Arbeitsrecht (ein bisschen). Da gibt es zu jedem Paragraphen Aktenordner von Gesetzeskommentaren. Hinter jedem Kommentar stehen (oft mehrere) Gerichtsurteile. Man kann dieses dann nutzen, um für einen bestimmten (ganz konkreten) Fall zu einer ersten Einschätzung zu gelangen. Das ist ein mühseliger Prozess. Am Ende entscheidet sowieso wieder das Gericht. Ich gehe mal davon aus, dass das beim Urheberrecht nichts grundsätzlich anders läuft. Gesetzte müssen von Juristen angewandt werden.

Nenne mir doch mal Urteile, die zumindest Deine These, dass Computerspiele keine Computerprogramme sind, stützen.
 
Das weiß ich nicht und würde mich da ohne Weiteres nicht festlegen. Wieso ist denn, Deiner Meinung nach, ein Spiel in "keinster Weise" ein Computerprogramm? Was ist denn, Deiner Meinung nach, ein Computerprogramm und wie unterscheidet es sich von einem Computerspiel?

Wenn ich mir eine Kopie meiner Windows Installationsmedien anfertige, muss ich Solitär dann davon ausnehmen?

Durch meine berufliche Tätigkeit kennen ich nur das Arbeitsrecht (ein bisschen). Da gibt es zu jedem Paragraphen Aktenordner von Gesetzeskommentaren. Hinter jedem Kommentar stehen (oft mehrere) Gerichtsurteile. Man kann dieses dann nutzen, um für einen bestimmten (ganz konkreten) Fall zu einer ersten Einschätzung zu gelangen. Das ist ein mühseliger Prozess. Am Ende entscheidet sowieso wieder das Gericht. Ich gehe mal davon aus, dass das beim Urheberrecht nichts grundsätzlich anders läuft. Gesetzte müssen von Juristen angewandt werden.

Nenne mir doch mal Urteile, die zumindest Deine These, dass Computerspiele keine Computerprogramme sind, stützen.
Ganz einfach: MS erlaubt Dir bei Windows mit dem Weglassen des Kopierschutzes, für privaten Gebrauch ne Kopie zu erstellen, sowie die Musikindustrie es Dir erlaubt, deine CD für Eigengebrauch auf deine Systeme zu übertragen. Bei Computerspielen hast Du diese Erlaubnis ausdrücklich nicht, es sei denn sie sind, wie Solitär oder Mine Sweeper Bestandteil des Programms. Das steht bei jedem Start eines Spiels dort, in jeder Verpackung findet man den Wisch... Ausdrücklich sogar.
Wenn Du jetzt doch den Kopierschutz übergehst, machst du dich zivilrechtlich strafbar, da du deren Eigentumsrecht verletzt.
 
Ganz einfach: MS erlaubt Dir bei Windows mit dem Weglassen des Kopierschutzes, für privaten Gebrauch ne Kopie zu erstellen, sowie die Musikindustrie es Dir erlaubt, deine CD für Eigengebrauch auf deine Systeme zu übertragen. Bei Computerspielen hast Du diese Erlaubnis ausdrücklich nicht, es sei denn sie sind, wie Solitär oder Mine Sweeper Bestandteil des Programms. Das steht bei jedem Start eines Spiels dort, in jeder Verpackung findet man den Wisch... Ausdrücklich sogar.
Wenn Du jetzt doch den Kopierschutz übergehst, machst du dich zivilrechtlich strafbar, da du deren Eigentumsrecht verletzt.
Mir ist aber kein Fall bekannt, wo im privaten Umfeld jemals jemand deswegen angeklagt wurde. Selbst wenn es beim Start des Spieles angezeigt wird, entspricht es damit nicht automatisch geltendem Recht. Nachdem, was ich auf Wikipedia lese, habe ich große Zweifel, dass es im rein privaten Bereich kategorisch mit Strafe bewehrt ist.

Deine Aussage, dass man sich zivilrechtlich strafbar macht würde ich widersprechen. Ich denke, man hat nichts zu befürchten, wenn man z.B. seine Switch (ohne Spiele) verkauft und die legal erworbenen Spiele weiter über den Emulator spielt, z.B. auf dem Steam Deck. Man hat ja dafür bezahlt. Wenn das jemand z.B. im Zug sieht, kann er einen deswegen nicht anzeigen. Auch nicht, wenn er bei Nintendo arbeitet. Das muss Nintendo einfach hinnehmen, denn Privatkopien sind bei Spielen (aka Computerprogrammen) nun einmal zulässig. So mein Rechtsverständnis.

Entscheiden müsste das im Streitfall natürlich ein Gericht.
 
Mir ist aber kein Fall bekannt, wo im privaten Umfeld jemals jemand deswegen angeklagt wurde. Selbst wenn es beim Start des Spieles angezeigt wird, entspricht es damit nicht automatisch geltendem Recht. Nachdem, was ich auf Wikipedia lese, habe ich große Zweifel, dass es im rein privaten Bereich kategorisch mit Strafe bewehrt ist.

Deine Aussage, dass man sich zivilrechtlich strafbar macht würde ich widersprechen. Ich denke, man hat nichts zu befürchten, wenn man z.B. seine Switch (ohne Spiele) verkauft und die legal erworbenen Spiele weiter über den Emulator spielt, z.B. auf dem Steam Deck. Man hat ja dafür bezahlt. Wenn das jemand z.B. im Zug sieht, kann er einen deswegen nicht anzeigen. Auch nicht, wenn er bei Nintendo arbeitet. Das muss Nintendo einfach hinnehmen, denn Privatkopien sind bei Spielen (aka Computerprogrammen) nun einmal zulässig. So mein Rechtsverständnis.

Entscheiden müsste das im Streitfall natürlich ein Gericht.
Das anfertigen einer Sicherungskopie ist erlaubt, die ist aber eigentlich nicht dafür gedacht damit zu spielen wenn das Original noch funktioniert, vor allem nicht auf einer anderem Plattform, sondern dient lediglich als Ersatz falls das Original beschädigt ist. Problematisch wird es wenn es einen Kopierschutz hat und man diesen umgeht, damit würde man sich strafbar machen.
 
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Das anfertigen einer Sicherungskopie ist erlaubt, die ist aber eigentlich nicht dafür gedacht damit zu spielen wenn das Original noch funktioniert, vor allem nicht auf einer anderem Plattform, sondern dient lediglich als Ersatz falls das Original beschädigt ist. Problematisch wird es wenn es einen Kopierschutz hat und man diesen umgeht, damit würde man sich strafbar machen.
Okay.

Das deckt sich mit dem, was dieser Anwalt sagt:

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Weitere Informationen gibt es auf der Datenschutzseite.

Konkrete Fälle scheint es aber wohl keine zu geben. Und ich finde auch die Argumentation des Anwalts recht unkonkret. Er hat zwar einen Gesetzeskommentar vor sich, aber wohl nur um sich daran festzuhalten. Es müsste schon eine Rechtssprechung dazu geben. Wenn Gesetze in einem bestimmten Bereich schlicht nicht angewandt werden, fehlt diese natürlich. Es gibt dann keine Urteile und richterliche Entscheidungen dazu. Am Ende denkt sich doch jeder nur etwas aus.

Durch diese Auslegung werden ja auch meine Rechte als Verbraucher zum Teil deutlich eingeschränkt. Ob das wirklich alles rechtens ist, wenn ich für ein Spiel bezahlt habe? Wir werden es wohl nie erfahren und am Ende bleibt einmal mehr die normative Kraft des Faktischen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay.

Das deckt sich mit dem, was dieser Anwalt sagt:

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Konkrete Fälle scheint es aber wohl keine zu geben. Und ich finde auch die Argumentation des Anwalts recht unkonkret. Er hat zwar einen Gesetzeskommentar vor sich, aber wohl nur um sich daran festzuhalten. Es müsste schon eine Rechtssprechung dazu geben. Wenn Gesetze in einem bestimmten Bereich schlicht nicht angewandt werden, fehlt diese natürlich. Es gibt dann keine Urteile und richterliche Entscheidungen dazu. Am Ende denkt sich doch jeder nur etwas aus.

Durch diese Auslegung werden ja auch meine Rechte als Verbraucher zum Teil deutlich eingeschränkt. Ob das wirklich alles rechtens ist, wenn ich für ein Spiel bezahlt habe? Wir werden es wohl nie erfahren und am Ende bleibt einmal mehr die normative Kraft des Faktischen.
Inwiefern werden deine Rechte als Verbraucher eingeschränkt? Der Kauf eines Spiels ermöglicht das spielen auf einer bestimmten Plattform. So lange dies erfüllt wird, sehe ich keine Einschränkung. Zumal man beim Kauf nur für ein Nutzungsrecht bezahlt hat, dir gehört nicht der Inhalt des Spiels.
 
Inwiefern werden deine Rechte als Verbraucher eingeschränkt? Der Kauf eines Spiels ermöglicht das spielen auf einer bestimmten Plattform. So lange dies erfüllt wird, sehe ich keine Einschränkung. Zumal man beim Kauf nur für ein Zugriffs- und Nutzungsrecht bezahlt hast, dir gehört nicht der Inhalt des Spiels.
Was ist, wenn die Switch kaputt geht oder ich sie schlicht und ergreifend verkaufe? Das beendet ja nicht mein Nutzungsrecht. Auch eine erworbene Behinderung kann dazu führen, dass jemand eine bestimmte Hardware nicht mehr verwenden kann. Konsolen wie die Switch sind i.d.R. auf beidhändige Bedienung ausgelegt.

Ich finde das alles nicht so glasklar und eindeutig ohne dass sich jemals ein Gericht damit befasst hat.
 
Was ist, wenn die Switch kaputt geht oder ich sie schlicht und ergreifend verkaufe? Das beendet ja nicht mein Nutzungsrecht. Auch eine erworbene Behinderung kann dazu führen, dass ich eine bestimmte Hardware nicht mehr verwenden kann. Konsolen wie die Switch sind i.d.R. auf beidhändige Bedienung ausgelegt.

Ich finde das alles nicht so glasklar und eindeutig ohne dass sich jemals ein Gericht damit befasst hat.
Warum solltest du die Switch verkaufen, wenn du weiterhin die Spiele zocken willst? Ich verkaufe auch nicht meinen Blu Ray Player und beschwere mich danach das ich meine Blu Rays nicht mehr sehen kann. Wenn die Switch kaputt ist, man aber weiterhin darauf zocken will, muss man sich eine neue Switch besorgen, oder den Nachfolger falls dieser Abwärtskompatibel ist. Es gibt für die Switch einen Einhand Switch Joy-Con Adapter der einhändiges spielen erlaubt.
 
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