• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


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  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Studie zeigt, wer viele Rennspiele spielt, fährt schlechter Auto

Nun ja, man sitzt in beiden Fällen "Spiel wie Auto" vor/in einer Maschine, hat vor sich eine Darstellung der Welt, steuert mit der rechten Hand die Blick- und damit Fahrtrichtung ... das, aws diese eine Studie festgestellt hat - daß man nach Rennspielkonsum schneller fährt, weil man noch an die Geschwindigkeit im Spiel gewöhnt ist - das kann ich auf jeden Fall nachvollziehen.

Für einen sehr kurzen Zeitraum ja, kann ich ebenfalls nachvollziehen. Nachdem ich die Autobahn verlasse, muss ich mich jeweils auch zusammennehmen. Für fünf Minuten oder so.
Übrigens habe ich auch zuerst durch Sega Rally und Daytona (Arcade) etwas über Schleuderverhalten gelernt. So unrealistisch das Game auch war, habe ich auf dem Schleuderkurs von Anfang an instinktiv richtig reagiert (runter vom Gas, gegenlenken...). Der Fahrlehrer war ganz erstaunt. :O
 
Afaik darfst Du keine Bilder öffentlich stellen wo man Rückschlüsse auf Personen ermöglicht.
Der BGH hat irgendwann letztes Jahr eine generelle Zulassung als Beweismittel erlaubt
In Unfallfällen sind die wohl auch nicht pauschal als Beweismittel gültig, wobei es wohl schon vereinzelt Fälle gegeben hat wo die Aufnahmen anerkannt wurden.
Die Aufnahmen können uU aber auch gegen einen verwendet werden, wenn z.B. nebenbei eine Teilschuld erkennbar ist.

So sieht es aus. Sie sind nicht verboten. Sie müssen auch eine begrenzte Aufnahmedauer haben und dann müssen die Aufnahmen überschrieben werden. Und die Kamera muß den Ort aufzeichnen, die Uhrzeit, gefahrene Geschwindigkeit von meinem Fahrzeug, der Sichtwinkel und die Bildqualität muß am Ende auch verwertbare Bilder ergeben. Du kannst z.B. auch nicht einfach Deine 2 h Fahrt durchgängig aufzeichnen um das gesamte Material dann Dritten zur Verfügung stellen. Da sind dann im Zweifel viel zu viel nicht mit dem Unfall in Verbindung Stehende (Pkw, Fußgänger, Radler) mit drauf und da gibt es dann rechtliche Probleme (Recht am eigenen Bild und so). Erst die relevanten Abschnitte (gewisse Sekunden kurz vor einem Unfall z.B.) werden dann fest gespeichert, werden nicht überschrieben und sind dann safe.

Dann natürlich auch keine Veröffentlichung auf eigene Verantwortung bei Facebook und Co. anstreben nach dem Motto "Wer kennt diesen Typen". Sondern in einem Rechtsstreit dann einfach nur die Kameraufnahmen dem Gericht zur Verfügung stellen. Ob dieses dann die Aufnahmen als Beweismittel überhaupt würdigt oder nicht, wie sie das Material dann am Ende werten (das Material kann auch gegen Dich selbst sprechen und gegen Dich selbst verwendet werden) ist wieder eine andere Geschichte. Hier gibt es noch 0 klare Richtlinien. Das ist von Gericht zu Gericht, Richter von Richter unterschiedlich.
 
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ich fahre täglich Rad, wenn ich neben mir nen LKW sehe ist es aber die letzte Idee die mir durch den Kopf geht dessen Fahrbahn zu kreuzen, egal ob da ein Zebrastreifen, ne Ampel oder sonstwas mir diesen Weg ermöglicht...

Bezüglich dem Zebrastreifen:
Die Fahrbahn auf einem Fahrrad über einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu kreuzen, im Glauben, daß man deswegen eine verkehrsrechtliche Sonderstellung wie ein Fußgänger hat, ist ein verkehrsrechtlicher Irrglauben.
Es gibt relativ seltene Ausnahmen, bei denen eine entsprechende Beschilderung Autofahrer darauf hinweist, daß der Fußgängerweg in diesem Falle auch für Fahrradfahrer gilt.
Ich bin immer wieder überrascht wie selbstverständlich viele Radfahrer in diesem Fall anderen Fahrzeugen die Vorfahrt nehmen.
Gehe davon aus, daß viele diese Regeln nicht wirklich kennen.
Dabei haben sie einen Sinn, oft sind viele Radler so schnell, daß die meisten Fahrzeugführer darauf gar nicht schnell genug reagieren können - mit den aufkommenden E-Bikes wird das nicht besser sondern schlimmer werden.
 
Sondern in einem Rechtsstreit dann einfach nur die Kameraufnahmen dem Gericht zur Verfügung stellen. Ob dieses dann die Aufnahmen als Beweismittel überhaupt würdigt oder nicht, wie sie das Material dann am Ende werten (das Material kann auch gegen Dich selbst sprechen und gegen Dich selbst verwendet werden) ist wieder eine andere Geschichte. Hier gibt es noch 0 klare Richtlinien. Das ist von Gericht zu Gericht, Richter von Richter unterschiedlich.

Au au au vorsicht - so einfach ist es nicht!
Ein Rechtsstreit kann vieles bedeuten - absolut verboten bleibt auch bei straffälligem Verhalten eines anderen Fahrers der Mitschnitt zum Ziele der Strafverfolgung.
Als Beispiel:

Ich werde richtig sauer, wenn mir jemand in den Sicherheitsabstand fährt. Aber wenigstens klappt es mit den "Auffahrern" mittlerweile, sobald die meinen "Dashcam"-Aufkleber bemerken.

Sollte sich jemand entscheiden aufgrund permanenten Unterlaufens bzw. Drängelns eines anderen Verkehrsteilnehmers eine Anzeige aufzugeben und das mit dem entsprechenden Filmmaterial untermauern zu wollen, kommt man selber in Teufels Küche.
DSGVO & Co. lassen Grüßen, entsprechende Bußgeldbescheide sind deftig gesalzen.

Was in einem engen Rahmen geht, ist die Beweissicherung bei Unfällen, dazu hat der BGH im Mai letzten Jahres ein Urteil zu gefällt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018, Az.VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Dann das aber:
Das Gericht weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich ist und daher gegen den Datenschutz verstößt.
 
Ich meinte mit Rechtsstreit jetzt natürlich einen Unfall und die Klärung der Schuldfrage. Hier habe mich wohl doch etwas unklar ausgedrückt. Entschuldigung. "Nur" wegen Drängeln oder weil einer die Spur partout nicht frei macht oder einen (ohne Folgen) schneidet oder in den Sicherheitsabstand hineinfährt aber nichts weiter daraufhin passiert natürlich nicht. Keine Frage.

Und wie gesagt eine permanente durchgehende Aufzeichnung ist sowieso nicht erlaubt. Deshalb die Aufzeichnung in sogenannten kurzen "Loops". Kurzen Schnipseln wo dann der Schnipsel kurz vor einem Unfall gespeichert wird und nicht die gesamte Fahrt.
 
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Ach ehrlich, bei extrem durchgeknallte Dränglern bei denen der Abstand nur noch wenige Zentimeter beträgt, bei enger Fahrbahn und Geschwindigkeiten von 80-100 km/h (Landstraße) hätte ich kein Problem, wenn jemand diesen Aufnahmeschnipsel verwendet - in meinen Augen ist das gefühlt schon kurz vor versuchtem Totschlag.
Aber - rechtlich ist es nun einmal so, daß es in diesem Fall verboten ist, ob mir das passt oder nicht ist da halt nun einmal unerheblich.
 
Sehe ich genauso wie Du. Und ich fahre viele Autobahn-Km und ich kenne zig solcher Situationen. Wie gesagt Baustelle, Limit vorgegeben ist 60. Ich fahre schon 70 und trotzdem hängt mir ein Lkw oder Kleintransporter so dicht am Heck (wie gesagt keine 2 m), daß ich die Fliegen auf der Frontscheibe/Motorhaube zählen kann. Oder beim Überholvorgang in Kolonne. Man hat andere vor sich. Trotzdem drängelt der hinter einem extrem daß er einen fast auf dem Buckel hängt.

Aber die DSGVO ist sowieso sehr "weltfremd" gestaltet. Teils werden Großkonzerne wie Facebook, Amazon und Google geschützt aber der Kleine bekommt einen auf den Deckel weil in so einer Aufzeichnung einer zufällig mit auftaucht, dem die Aufzeichnung nicht paßt. Und die Aufzeichnungspflicht auch beruflich (auf meinem Gebiet als Sachverständiger) ist derart irrsinnig, daß man nur mit dem Kopf schütteln kann.

Im Normalfall müßte ich für meine Akten und die Gutachten einen Safe bauen um der DSGVO 1000%ig gerecht zu werden. Dazu das Theater mit den persönlichen Daten im Zusammenhang eines Schadenfalls. Ob nun vom Regulierer, dem Betroffenen selbst, von dessen Familie, bei Haftpflichtschäden auch vom Schädiger, bei Gerichtsfällen zusätzlich noch von den Anwälten, generell mit einem Schadenfall in Verbindung stehende Personen oder Firmen usw. Wenn es da einer darauf anlegt hier zu bohren wegen seiner Daten.... So sicher kann man das gar nicht machen so viele Fallstricke einem die DSGVO hier in den Weg legt. Dabei geht die eigentliche Arbeit fast dabei unter wenn man sich nur mit diesem bürokratischen Dingen beschäftigen muß.

Klar sind die Daten bei mir nicht jedem zugänglich. Wäre auch hoch fahrlässig wenn das der Fall wäre. Aber trotzdem besteht die Gefahr nach Auslegung der DSGVO schon dann, wenn es eine potentielle Möglichkeit gäbe, daß Dritte auf irgendeinem Weg Zugriff auf die Daten bekämen (Einbruch ins Büro oder ins Archiv und die Akten stehen in Regalen oder eine Akte liegt auf dem Schreibtisch und ein Dritter hat einen Bürotermin bei mir und sieht die aufgeschlagene Akte. Letzteres vermeide ich aber auch konsequent.

Und die Buchführung über die Datenverwendung, Verarbeitung, Archivierung und Löschung ist auch so ein Ding. Allein diese Buchführung kostet sinnlose und zusätzliche Zeit die man für diesen sorry Blödsinn verplempern muß statt sich mit den wirklich essentiellen Dingen (der eigentlichen Arbeit) beschäftigen zu können.

Oder man macht im Schadenfall eine Fotodokumentation. Irgendeine Person steht zufällig im Blickwinkel der Kamera, während man Dinge für eine Beweissicherung fotografiert. Wenn dieser Typ dann daraufhin "herumspinnt" bekommt man den größten Ärger.

Und durch die DSGVO sind potentielle Täter in Zukunft noch mehr geschützt. Beispiel Autobahnschütze. Bevor man (und das war bereits vor der DSGVO) die Genehmigung bekam die Aufnahmen der Mautstellen auswerten zu dürfen hat es lange gedauert. In der Zeit hatte der Täter schon wieder 2-3 mal zugeschlagen. Was wird da jetzt daraus werden ? Da werden die Probleme mit Sicherheit nicht geringer werden.
Da ist der Datenschutz für die falschen Leute das perfekte Schutzschild (leider).
 
Ich fahre ein relativ gut motorisiertes Fahrzeug, dem deutschen Durchschnitt entsprechend mit ~150PS, einfach weil ich im Fall des Falles schon einigermaßen zügig überholen möchte.

Und ja, auch wenn ich für ein Tempolimit von 130km/h bin, fahre ich gerne im Bereich zwischen 140-150km/h. Das würde ich vermutlich auch bei einem Tempolimit beibehalten, aber wenn ich geblitzt werde, meine Güte, dann ist das auch kein Weltuntergang. :-D

Aber mir geht es ja v. a. darum, dass die extremen Raser ausgebremst werden. Erst neulich wieder, kurz vor Frankfurt, habe ich selbst auf ca. 180km/h beschleunigt, um eine LKW-Kolonne zügig zu überholen und trotzdem ist hinter mir noch einer mit einem Affenzahn angebrettert; deutlich > 200km/h, wahrscheinlich sogar ~250.

Das muss doch wirklich nicht sein. :S

Du sprichst es an. Du sagst selbst, wenn alle 130 fahren haben sich die Probleme erledigt, schreibst jetzt aber hier du fährst selbst schneller. Nicht schlimm mach ich auch. ;) Aber wenn wir ein generelles Tempolimit haben, kannst du dir sicher sein, dass mehr Leute dir vor die Karre fahren wenn du mit 150 ankommst, weil, du bist ein Raser und hast gefälligst langsamer zu fahren. Die Herren Oberlehrer die sich unheimlich daran stören das du sie jetzt überholst obwohl sie ja schon die max. erlaubte Geschwindigkeit fahren.

Ich kann auch absolut nicht bestätigen wenn viele immer sagen in unseren EU Nachbarländern fährt man dank Tempolimit gemütlicher. Da ist im großen und ganzen weniger Verkehr, aber auch da halten sich vor allem Einheimische nur selten an das Limit wodurch dann der Touri der Strich Limit fährt schon ein Verkehrshindernis ist. Fahrt mal von Stockholm nach Koppenhagen die Autobahn und haltet euch strikt an das Tempolimit. Da überholen euch sogar LKW und wenn ihr mal links seid mit den maximal erlaubten 110 oder 120 werdet ihr von den einheimischen von der Straße geschoben. In Österreich wenn man Nachts unterwegs ist, fährt auch kaum ein Ösi 130. Eher mal 150 oder schneller.

In Deutschland würde ein Tempolimit nichts bringen. Da wo die Autobahnen eh überfüllt sind fährt man eh nicht schnell oder es gibt schon Limits, da wo nicht so viel los ist kann man dann gerne auch mal schneller fahren. Fertig.

Wer glaubt, dass der böse Raser nicht mehr drängelt wenn es ein Limit gibt, glaubt auch die Story mit den Zitronenfaltern. Wie kann es sonst sein, dass in Baustellen wo mal nur 60 erlaubt sind, man ein regelrechtes Verkehrshindernis ist wenn man tatsächlich 60 fährt. Da schieben dich selbst die LKW von der Autobahn.

Das das fahren hier in D so "anstrengend" ist liegt nicht am Tempo, sondern am Verkehrsaufkommen und daran das hier jeder glaubt der beste Fahrer der Welt zu sein und auch allen anderen seine Fahrweise aufzwingen zu wollen egal ob langsam oder schnell.

Nach der Definition vieler Menschen hier in diesem Land bin ich ein Raser der mit seinem 360PS BMW seinen kleinen Penis kompensieren muss und ich drängle und nötige quasi direkt nachdem ich aus der Garage gefahren bin. Was mir mit diesem Fahrzeug aber praktisch täglich auffällt, wenn ich links 200 fahre und vor mir fährt ein Fahrzeug mit größerer Leistung der vielleicht auch mit 160 oder 180 unterwegs ist, sind diese Fahrer sehr aufmerksam und machen kurz Platz, lassen einen ziehen. Diese Fahrer ziehen auch nicht einfach so raus, sondern kennen ihre Bremse und nutzen diese auch. Nein, es sind zu 80% die Kleinwagenfahrer, die die wahrscheinlich einmal im Jahr mal aus der Stadt raus auf die Autobahn fahren und dann nicht einmal in die Spiegel schauen oder meinen, ach der kann Bremsen oder die einem sogar absichtlich vor die Karre fahren weil man ja ein böser Luxusklassenfahrer ist. Da steht im Fahrzeugschein nämlich Raser drin.
 
So ist es. Bei einigen ist es auch der (Sozial)-Neid der dazu führt, daß derjenige einen (aber jetzt gerade) ausbremsen will und es macht. Da kommt einer im hochmotorisierten BMW, Mercedes oder Porsche. Dem zeig ich es jetzt aber mal. Da ist dem egal ob der hinten ankommende voll auf die Eisen gehen muß, weil er jetzt gerade mal kurz vor einem mit 100 nach links herüberziehen muß.

Gern auch in Kombination mit der Schonung des Blinkers (Verschleiß reduzieren). Der andere wird eh merken was ich will wenn ich das jetzt mache. Wozu dabei noch blinken ? *sarkasmus incoming*
 
huenni87 schrieb:
Ich kann auch absolut nicht bestätigen wenn viele immer sagen in unseren EU Nachbarländern fährt man dank Tempolimit gemütlicher.

ich hingegen kann das absolut bestätigen.
ich wohne direkt an der grenze zu frankreich, bekomme es also oft genug mit. beim übertritt nach deutschland treten einige (nicht alle) unmittelbar wie gestört aufs gas. in österreich und der schweiz hab ich genau dieselben erfahrungen gemacht.

allerdings weiß ich auch nicht, weshalb man dogmatisch dieses 130er limit anpeilen sollte.
zwischen (prinzipiell) no limit und 130 liegt noch einiges. anfangen könnte man vielleicht mal mit einem einbremsen der raser auf - sagen wir - 180, am besten werkseitig. mir unverständlich, weshalb nicht mal so was angeregt wird.
 
Macht Volvo schon freiwillig ist aber aktuell die einzigste bekannte Firma die das macht. Ich bezweifle aber, daß Porsche, Ferrari, Lamborghini, Audi/VW, BMW, Mercedes u.a. da nachziehen. Letztere 3/4 haben schon ein aufgeweichtes 250 km/h Limit. Gegen Aufpreis und Training werden bei Audi, BMW und Mercedes für die High Performance-Modelle wenn nicht schon ab Werk so der Fall (R8, einige Mercedes AMG) auch höhere Tempi freigeschaltet wenn man denn will und das Geld investiert (z.B. Audi TT RS+ 280 km/h, Audi RS 7 über 300 km/h statt der 250, der Audi R8 fährt egal ob V8 oder V10 von Haus aus über 300 km/h, BMW M3, M5, Mercedes AMG-Modelle; darunter von Haus aus der AMG GT-S, GTR über 300 etc. pp). Die Bugatti Veyron/Chiron laufen ab Werk über 400 km/h (mit dem serienmäßigen zusätzlichen Performanceschlüssel; ohne dem aber auch schon so um die 370/380 km/h). Selbst der alte Bugatti EB 110 aus Anfang der 90er Jahre läuft über 330 km/h. Da gibt es ab Werk auch keine Limits außer der verbauten Technik selbst.

Und Firmen wie Porsche, Ferrari, Lamborghini und auch Bugatti waren noch nie Verfechter einer künstlichen Restriktion. Da liefen die Modelle schon immer das was die Motor/Getriebekombination, Fahrwerk und die Aerodynamik hergegeben haben. Diese Autos sind aber trotz ihrer potentiellen fahrdynamischen Möglichkeiten nun wirklich nicht der Knackpunkt für die Unfälle auf Autobahnen. Die Ursachen liegen auf ganz anderen Sektoren.

Wie gesagt die schweren Unfälle geschehen so gut wie nie bei Geschwindigkeiten +200 km/h sondern deutlich darunter. Diese Highspeed-Unfälle sind zwar für die Presse spektakulär aber unter dem Strich wirklich extremst selten. Und diese Idioten die egal bei welchem Wetter oder Verkehr sinnfrei mit deutlich über 250 oder gar mit +300 km/h auf der Autobahn herumheizen egal was da nun ist (Verkehr, Strecke etc.) werden das auch bei einer ab Werk künstlich installierten Restriktion weiterhin tun. Die werden die Restriktion dann einfach auf technischem Weg nachträglich umgehen (Chiptuning o.ä.). Die V-Max Aufhebung gab es durch diverse Tuner schon weit vor dem Zeitpunkt wo die Hersteller selbst irgendwann einmal auf die Idee gekommen sind mit der Aufhebung der eigenen Restriktionen bei ihren starken Modellen Geld zu machen. Wenn das ab Werk wieder Mode wird verdienen die Tuner wieder an der Rückgängigmachung. Ob das dann legal ist oder nicht ist den betreffenden Autobesitzern dann eh schnuppe. Zum TüV wird der original Chip wieder eingesetzt und keiner merkt etwas.

Die wirklich schweren Unfälle geschehen in der massiven Zahl durch Geisterfahrer, durch hineinkrachen von Lkws ins Stauende, auf Autos auf dem Standstreifen weil der Fahrer abgelenkt ist oder übermüdet war. Oder der Lkw-Fahrer verreißt das Lenkrad, durchbricht die Mittelleitplanke und gerät dadurch in den Gegenverkehr oder der Lkw gerät durch einen Reifenplatzer oder ähnliches (schlechte Ladungssicherung, Zustand des Lkw, wie Bremsen, Überladung o.a.) in eine unkontrollierbare Situation und löst dadurch die Unfallkette aus. Bzw. generell durch fehlende Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit.

Durch die aufkommenden Elektrofahrzeuge (mit Batteriebetrieb) wird eh eine natürlich geschaffene Tempo-Restriktion (aufgrund der technischen Grenzen) für diese Art von Autos kommen. Denn durch den Stromverbrauch bei 200 km/h+ xx schmilzt die Reichweite mit 1 Akkuladung rasant auf kaum sinnvoll nutzbare Entfernungen zusammen. Strom geben kostet deutlich mehr kW. Genauso wie bei Autos mit fossilen Brennstoffen deren Verbrauch bei höherem Tempo ansteigt. Aber nachgetankt bei Diesel und Benziner ist in wenigen 1-stelligen Minuten. Bei einem Elektroauto dauert es erheblich länger, sodaß ein potentiell herausgefahrener Zeitvorteil gegenüber einem Reisetempo von 120-130 km/h durch die Ladedauer des Akkus wieder komplett vernichtet wird. Sogar teils im Gegenteil. Je nach Typ der Ladesäule und Lademöglichkeit erkauft man sich dann durchaus massive Zeitnachteile.

Beispiel WLTP-Angabe 400 km Reichweite. Wenn man die Performance aber ohne Rücksicht auf Verluste ausnutzt erreicht man wahrscheinlich nicht mal 150 km. Danach darf man erst einmal für 80% Kapazität 30 Minuten bis 2 h den Wagen aufladen und kommt dann bei vergleichbar fortgeführter Fahrweise danach vielleicht gerade mal auf 100-120 km Reichweite.

Da haben sehr viele Elektroautos schon aus diesem Grund von sich aus schon eine Limitierung drin. Auch aus Gründen des Temperaturmanagements.

Bevor bei Elektroautos im Alltagsbetrieb das sinnvoll nutzbare Tempi auf ein Level von 200 km/h + xx ansteigen wird, vergeht noch eine lange Zeit.
 
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Bezüglich dem Zebrastreifen:
Die Fahrbahn auf einem Fahrrad über einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu kreuzen, im Glauben, daß man deswegen eine verkehrsrechtliche Sonderstellung wie ein Fußgänger hat, ist ein verkehrsrechtlicher Irrglauben.
Wer unterliegt denn diesem Irrglauben? Ich fahre viel per Rad, und es kommt extrem selten vor, dass jemand einfach über den Zebrastreifen geht oder per Rad fährt nach dem Motto "ICH habe jetzt Vorfahrt", so dass ein Auto (das frecherweise nicht anhalten wollte) stark bremsen muss. Fast alle versichern sich erst, ob der Autofahrer auch anhält, oder gehen los, wenn genug Platz da ist oder wenn das Auto zumindest noch so weit weg ist, dass der Fahrer zwar langsamer werden muss, aber noch lange nicht "starken bremsen" muss - egal ob zu Fuß oder per Rad.

Und ein Autofahrer kann wiederum nicht einfach durchbrettern, nur weil der Wartende nicht vom Rad absteigt und der Autofahrer "im Recht" ist. Rechtlich gesehen muss man zwar eigentlich absteigen, aber diese Regel dient ja nur dazu, damit man nicht dazu verleitet wird, rüberzufahren und dann nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, wenn man merkt, dass das Auto doch nicht anhält. So was ist vor allem für Kinder und ältere Leute gefährlich, das Gesetz ist uralt aus Zeiten, zu denen viele sofort umgefallen wären, wenn sie "unerwartet" per Rad bremsen müssen ;) Wer normal Radfahren kann, der hat aber kein Problem, bis zum Rand der Straße zu fahren und dann bei Bedarf zu stoppen, wenn das Auto keine Anstalten macht, anzuhalten, ohne dass er stürzt oder doch bis auf die Straße rollt.

In der Praxis ist das Gesetz ohnehin unnötig, da die Sache völlig locker funktionert: Ein Radfahrer wartet am Zebrastreifen oder fährt sichtbar auf diesen zu, ein Auto hält an bzw. wird sichtbar langsamer, der Radfahrer fährt (und bedankt sich, mache ich jedenfalls so) und ist dann auch viel schneller wieder weg, als wenn er schieben würde. Das klappt doch an sich wunderbar. Ich kenne keinen Autofahrer, der einen Radfahrer nicht fahren lassen würde nur WEIL dieser nicht absteigt, so nach dem Motto "wenn du abgestiegen wärst, würde ich anhalten, aber so? Nö." - das finde ich affig. Ebenso fänd ich es affig, wenn ich auf einen Zebrastreifen zufahre, um ihn zu überqueren, dann aber erst absteigen muss, um zu schieben. Damit halte ich den Verkehr doch viel mehr auf, als wenn ich einfach drüberfahre, solange das nächste Auto noch weit genug weg ist.

Wichtig ist nur, dass man als Radfahrer nicht einfach "blind" rüberfährt, als wäre es eine grüne Ampel - das gilt aber zu Fuß genauso. Beides passiert aber meiner Erfahrung nach vergleichsweise selten.



Ich bin immer wieder überrascht wie selbstverständlich viele Radfahrer in diesem Fall anderen Fahrzeugen die Vorfahrt nehmen.
Gehe davon aus, daß viele diese Regeln nicht wirklich kennen.
Erlebst du das wirklich so oft, dass man dann stark bremsen muss, oder redest du vlt von dem Fall, bei dem ein Rad einfach rüberfährt und nicht wartet, weil der Radfahrer andererseits aber auch sicher ist, dass Platz genug ist Du als Auto deswegen nicht extra bremsen musst?
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen!

Und ein Autofahrer kann wiederum nicht einfach durchbrettern, nur weil der Wartende nicht vom Rad absteigt und der Autofahrer "im Recht" ist. Rechtlich gesehen muss man zwar eigentlich absteigen, aber diese Regel dient ja nur dazu, damit man nicht dazu verleitet wird, rüberzufahren und dann nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, wenn man merkt, dass das Auto doch nicht anhält.

Grob gesagt: Nein, der Autofahrer muß nicht anhalten, da der Fahrradfahrer in dieser Situation keine verkehrsrechtliche Sonderstellung wie ein Fußgänger inne hat.
Nach StVO ist seine Überquerung der Fahrbahn fahrend in diesem Falle so, als ob er die Straße an dieser Stelle ohne jegliche Markierung eines Fußgängerweges überquert und ist damit wartepflichtig. [Derjenige, der radfahrenderweise einen Fußgängerüberweg überquert, wird vom Schutzbereich eines Fußgängerüberwegs nicht erfasst Gem. § 26 Abs. 1 StVO sind an Fußgängerüberwegen lediglich Fußgänger sowie Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen privilegiert, nur diesen räumt die Straßenverkehrsordnung gegenüber Fahrzeugen des fließenden Verkehrs Vorrang ein. Dem gegenüber genießt ein Radfahrer, der sich als solcher fortbewegt, bei Überquerung der Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg gerade nicht den Schutz des § 26 Abs. 1 StVO. LG Frankenthal 2 S 193/10]
In diesem Fall gab es "nur" eine 50% Mitschuld, da die Radfahrerin schon länger am Zebrastreifen gewartet hatte - ansonsten laut Gericht gäbe es eine 100% Schuld.
Das der Autofahrer natürlich sich an StVO §1 Grundregel Absatz (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht zu halten hat und entsprechend damit rechnen muß, daß der Fahrradfahrer in diesem Fall sich einfach nicht an die Regeln hält ist selbstverständlich, bricht jedoch nicht sein Recht.
Selbstverständlich hat sich aber auch der Fahrradfahrer nach StVO §1 Absatz (2) zu richten: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In der Praxis ist das Gesetz ohnehin unnötig, da die Sache völlig locker funktionert: Ein Radfahrer wartet am Zebrastreifen oder fährt sichtbar auf diesen zu, ein Auto hält an bzw. wird sichtbar langsamer, der Radfahrer fährt (und bedankt sich, mache ich jedenfalls so) und ist dann auch viel schneller wieder weg, als wenn er schieben würde. Das klappt doch an sich wunderbar. Ich kenne keinen Autofahrer, der einen Radfahrer nicht fahren lassen würde nur WEIL dieser nicht absteigt, so nach dem Motto "wenn du abgestiegen wärst, würde ich anhalten, aber so? Nö." - das finde ich affig. Ebenso fänd ich es affig, wenn ich auf einen Zebrastreifen zufahre, um ihn zu überqueren, dann aber erst absteigen muss, um zu schieben. Damit halte ich den Verkehr doch viel mehr auf, als wenn ich einfach drüberfahre, solange das nächste Auto noch weit genug weg ist.

Nur weil die Regeln der StVO dir nicht zusagen ist die StVO nicht affig.
Dann könnte ja jeder sich die Regeln legen wie er will, weil sie affig sind - Geschwindigkeitsbegrenzung? Affig! Abstand halten? Affig!
Nur weil es anscheinend genauso viele Autofahrer wie Radfahrer gibt, die diese Regeln nicht kennen oder ignorieren, sind sie nicht plötzlich gegenstandslos.
Es gibt verschiedene Urteile zu Fußgängerüberwegen bzw Zebrastreifen - eines davon betrifft die Schuld eines Auffahrunfalls, wenn ein anderer Fahrzeugführer auf das Fahrzeug auffährt das gebremst hat um regelwidrig einen Fahrradfahrer über den Fußgängerüberweg fahren zu lassen.
Der für den Fahrradfahrer bremsende Vordermann verlor den Fall und durfte alle Kosten übernehmen, falls es dich interessiert such ich den Fall raus, habe grade kein Aktenzeichen zur Hand.

Erlebst du das wirklich so oft, dass man dann stark bremsen muss, oder redest du vlt von dem Fall, bei dem ein Rad einfach rüberfährt und nicht wartet, weil der Radfahrer andererseits aber auch sicher ist, dass Platz genug ist Du als Auto deswegen nicht extra bremsen musst?

Leider ja und ich meine tatsächlich das schnelle Überqueren der Fahrbahn ohne zu warten.
Das mag aber auch mit meiner täglichen Fahrsituation zusammenzuhängen, durch die ich wohl sehr häufig Fußgängerüberwege passiere und wir sind gewissermaßen eine Radlerstadt.
Auf meinem Weg passiere ich in kurzer Zeit 4 Kreisverkehre bei denen ich durch insgesamt 7 Zebrastreifen fahre.
Da auf dieser Strecke erheblich viele Berufspendler fahren (Auto, Fahrrad, Fußgänger), werden diese Zebrastreifen auch entsprechend genutzt.
Natürlich bremse ich inzwischen kaum noch abrupt, weil ich wiiiiirklich aufmerksam diese Stellen passiere, aber ab und zu sind manche immer noch so unglaublich schnell und das am besten an den schlechtesten einzusehenden Fußgängerüberwegen, daß ich mich wundere, daß es im Jahr hier trotzdem relativ selten leichteren Blech und Personenschaden gibt.
 
Ich fahre wieder vermehrt Rad und bin erstaunt, wie viel Stress das zu Beginn mit sich brachte. Man schaut, aus Gewohnheit, wie ein Fussgänger auf den Verkehr. Man befindet sich aber eben "auf der anderen Seite". Und das sind sich, denke ich mir, viele Radfahrer einfach zu wenig bewusst: Man hat auf Fussgänger und den Strassenverkehr zu achten und kann sich die Regeln nicht einfach so zurechtbiegen, weil man eine Art Zwischending zu sein scheint im Strassenverkehr. Ich bin ab und zu wirklich genervt, mit was für einer Selbstverständlichkeit Radfahrer durch Personen und Autos kurven.
Zu mir: Hab keine Autofahrprüfung, benutze ÖV und Fahrrad.
 
Ich fahre wieder vermehrt Rad und bin erstaunt, wie viel Stress das zu Beginn mit sich brachte. Man schaut, aus Gewohnheit, wie ein Fussgänger auf den Verkehr. Man befindet sich aber eben "auf der anderen Seite". Und das sind sich, denke ich mir, viele Radfahrer einfach zu wenig bewusst: Man hat auf Fussgänger und den Strassenverkehr zu achten und kann sich die Regeln nicht einfach so zurechtbiegen, weil man eine Art Zwischending zu sein scheint im Strassenverkehr. Ich bin ab und zu wirklich genervt, mit was für einer Selbstverständlichkeit Radfahrer durch Personen und Autos kurven.

Im Idealfall sollte jeder VT auf den restlichen Verkehr achten. Egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer und auch ungeachtet welche Methode der VT benutzt um sich im Verkehr zu bewegen. Aber Radfahrer bilden sich manchmal ein eine unangreifbare Sonderstellung (alá Narrenfreiheit) zu haben und verhalten sich auch dementsprechend. Leider. Da wird einfach falschrum durch enge Einbahnstraßen durchgebrettert, durch Fußgängerzonen durchgefahren, sich an Pkw vorbeigequetscht die an einer Ampel stehen und wundern sich dann, wenn der Pkw-Fahrer rechts abbiegen will sie aber gerade aus wollen das es beinahe kracht wenn der Pkw-Fahrer nicht höllisch aufpaßt. Dabei blinkt der Pkw die ganze Zeit schon. Aber wozu auf den Blinker der anderen schauen ? Oder sie quetschen sich an parkenden Autos durch und treten aus Wut auch mal gegen fremde Pkw mit den Füßen oder ähnliches.

Auch der Motorradfahrer der sich während eines Staus und dem Vorhandensein einer Rettungsgasse frech durchquetscht um sich irgendwo weiter vorne mit Gewalt wieder einzusortieren.

Und einige Fußgänger versuchen auch (da sie wissen sie sind als schwächstes Glied im Verkehr und daher so wie Radfahrer besonders unter Schutz gestellt sind) Autofahrer mit aller Macht auszubremsen. Stürzen noch schnell auf die Straße wenn ein Auto ankommt oder aktivieren (aus Spaß) eine Fußgängerampel ohne die Straße zu überqueren. Das sollte meiner Meinung nach genauso in irgendeiner Form geahndet werden.

Zu mir: Hab keine Autofahrprüfung, benutze ÖV und Fahrrad.

Dann wirds aber langsam mal Zeit. :-D :-D Ich würde in der heutigen Zeit nie auf den eigenen Pkw verzichten müssen. Was nicht heißt daß ich den permanent nutze. Aber es gibt Strecken da ist der eigene Pkw alternativlos.
 
ich hingegen kann das absolut bestätigen.
ich wohne direkt an der grenze zu frankreich, bekomme es also oft genug mit. beim übertritt nach deutschland treten einige (nicht alle) unmittelbar wie gestört aufs gas. in österreich und der schweiz hab ich genau dieselben erfahrungen gemacht.

allerdings weiß ich auch nicht, weshalb man dogmatisch dieses 130er limit anpeilen sollte.
zwischen (prinzipiell) no limit und 130 liegt noch einiges. anfangen könnte man vielleicht mal mit einem einbremsen der raser auf - sagen wir - 180, am besten werkseitig. mir unverständlich, weshalb nicht mal so was angeregt wird.

Jetzt kommen hier halt zwei unterschiedliche Dinge zusammen. Für dich ist es demnach schon stressig wenn um dich herum andere Fahrzeuge bspw. 200 oder schneller fahren? Ich stimme zu. Sobald man über die Grenze ist, wird der Rechte Fuß deutlich schwerer. Für mich ist das eher eine Erleichterung das es endlich mal voran geht. Mir ging es eher um das miteinander welches ich auch im EU Ausland nicht als entspannter empfinde.

Eine Bitte jedoch auch wenn es sicherlich bei vielen auf taube Ohren stößt. Jemand der auf einer freien Autobahn 200 oder schneller fährt ist kein Raser! Das ist so, pardon, bescheuertes Schubladendenken. Hier bei mir daheim sind viele Autobahnen im Umkreis nie wirklich voll. Vielleicht jetzt zur Ferienzeit oder Montags und Freitags wenn der Pendlerverkehr durch geht. Ansonsten ist die Bahn frei. Selbst wenn ich da 250 fahre kann ich teilweise auf der rechten Spur fahren.

Wenn ich mit meinem Fahrzeug 200 fahre, sitze ich da komplett entspannt drin. (Auf leerer Autobahn) Wenn ich mal mit dem Auto meiner Mutter unterwegs bin, hat man bei 120 schon das Gefühl der Wagen fällt aufgrund der Geschwindigkeit gleich auseinander.

Und bzgl. der Begrenzung auf 180. Vor Jahren wurde sich darauf geeinigt Autos auf 250 zu begrenzen um ein Tempolimit in D zu vermeiden. Blöderweise halten sich daran nur die deutschen Hersteller und man kann es leicht umgehen.

Meiner Meinung nach wäre ein elektrisches System das je nach Verkehrssituation ein Limit festlegt wie es in vielen Großstädten schon gemacht wird die beste Lösung. Dann gleich mit eingebauten Blitzern. Aber das kostet ja Geld.
 
Meiner Meinung nach wäre ein elektrisches System das je nach Verkehrssituation ein Limit festlegt wie es in vielen Großstädten schon gemacht wird die beste Lösung. Aber das kostet ja Geld.

Das halte ich sogar für einen sinnvollen Vorschlag. Ein System, das dynamisch das Geschwindigkeitslimit anhand der Verkehrsdichte/-situation anpasst. :top:
 
Dann wirds aber langsam mal Zeit. :-D :-D Ich würde in der heutigen Zeit nie auf den eigenen Pkw verzichten müssen. Was nicht heißt daß ich den permanent nutze. Aber es gibt Strecken da ist der eigene Pkw alternativlos.

Habe die ersten 40+ Jahre meines Lebens ohne gemeistert. Wird die nächsten auch gehen. Danach schau ich weiter ;)
Meine Frau hat das selbe "Problem". Wir leben am Stadtrand von Zürich und ÖV ist sehr gut. Dann kommt noch dazu, dass ich kein Gelegenheitsfahrer (=Unsicherheit) sein möchte, was zweifelsohne der Fall sein würde, da ich nicht einfach so zum Vielfahrer werden würde. Klar wärs mal praktuscher. Grade im Urlaub. Aber ansonsten? Bin mit ÖV schneller und stressfreier bei der Arbeit und Einkauf ist 3-5 Fussweg von der Haustüre. Und ein Auto kostet ja auch bissl Zaster über die Jahre.
 
Grob gesagt: Nein, der Autofahrer muß nicht anhalten, da der Fahrradfahrer in dieser Situation keine verkehrsrechtliche Sonderstellung wie ein Fußgänger inne hat.
Nach StVO .... … …
Das weiß ich alles - es geht nur darum, dass diese Regel in der Praxis völliger nonsense ist, WENN Radfahrer und Autofahrer sich verständigen bzw. ein Auto noch weit genug weg ist. Im Verkehr gilt auch Rücksichtnahme, und es bricht sich keiner nen Zacken ab, wenn er mal kurz ein wenig langsamer fährt, damit jemand die Straße überqueren kann - egal ob der das zu Fuß oder auf dem Rad sitzend macht.

Nur weil die Regeln der StVO dir nicht zusagen ist die StVO nicht affig.
Äh, wo habe ich denn gesagt, dass die Regel oder gar die ganze STVO affig sei? ^^ Im Gegenteil: Ich bin sogar jemand, der per Rad auch Nachts um 3h an einer roten Ampel stehenbleibt, auch wenn weit und breit kein Auto kommt. Ich finde es nur affig, wenn man penibel darauf besteht, obwohl es für beide Seiten unproblematisch auch anders geht. Wenn Dich zB jemand nicht aus einer Parklücke rauslässt, obwohl vor demjenigen, der dich durchlassen könnte, sowieso ein Stau oder eine rote Ampel ist, und danach steht er so auf der Fahrspur, dass du erst Recht nicht rauskannst, dann findest Du das doch sicher auch affig - obwohl der Nicht-Durchlassende natürlich im Recht ist.


Es gibt verschiedene Urteile zu Fußgängerüberwegen bzw Zebrastreifen - eines davon betrifft die Schuld eines Auffahrunfalls, wenn ein anderer Fahrzeugführer auf das Fahrzeug auffährt das gebremst hat um regelwidrig einen Fahrradfahrer über den Fußgängerüberweg fahren zu lassen.
Der für den Fahrradfahrer bremsende Vordermann verlor den Fall und durfte alle Kosten übernehmen, falls es dich interessiert such ich den Fall raus, habe grade kein Aktenzeichen zur Hand.
Ich wage zu bezweifeln, dass es dabei um einen Fall ging, bei dem das Auto in Ruhe bremsen konnte. Das war sicher ein Fall, bei dem der vordere sehr stark und unerwartet bremsen musste, so dass der Hintermann nicht mehr schnell genug bremsen konnte - und solche Situationen meine ich ja gar nicht. Und falls es keine starke Bremsung war, dann halte ich das Urteil für extrem fraglich. Denn wäre da kein Zebrastreifen gewesen und der Autofahrer hätte aus Nettigkeit angehalten, würde er ja auch keine (Mit)Schuld bekommen, wenn ihm einer drauffährt. Das kann ja nicht sein, dass nur das Vorhandensein eines Zebrastreifen dies ändert.

So oder so ist das Urteil seltsam: der Hintermann kann ja sehr häufig gar nicht 100%ig sehen, ob da nicht zB ein Kind zu Fuß über die Straße will - man kann als Hintermann so oder so nicht einfach so fahren, als wäre da definitiv vor dem Vordermann alles frei und ein Bremsmanöver extrem unwahrscheinlich ^^


Leider ja und ich meine tatsächlich das schnelle Überqueren der Fahrbahn ohne zu warten.
Das mag aber auch mit meiner täglichen Fahrsituation zusammenzuhängen, durch die ich wohl sehr häufig Fußgängerüberwege passiere und wir sind gewissermaßen eine Radlerstadt.
Auf meinem Weg passiere ich in kurzer Zeit 4 Kreisverkehre bei denen ich durch insgesamt 7 Zebrastreifen fahre.
Da auf dieser Strecke erheblich viele Berufspendler fahren (Auto, Fahrrad, Fußgänger), werden diese Zebrastreifen auch entsprechend genutzt.
Natürlich bremse ich inzwischen kaum noch abrupt, weil ich wiiiiirklich aufmerksam diese Stellen passiere, aber ab und zu sind manche immer noch so unglaublich schnell und das am besten an den schlechtesten einzusehenden Fußgängerüberwegen, daß ich mich wundere, daß es im Jahr hier trotzdem relativ selten leichteren Blech und Personenschaden gibt.
Da muss ich nochmal nachfragen: fahren die wirklich so, dass man stark bremsen müsste, oder redest du von Situationen, in denen man also Auto ohne zu bremsen dann 1-2 Sekunden nach dem Radfahrer die Streifen passiert, es also "knapp" wirkt, ohne dass es knapp IST?

Bei letzterem ist es ja nichts anderes als wenn jemand "knapp" aus einer Seitenstraße rausfährt und sich sicher ist, dass er es vor dem Auto schafft. ICH würde das aber nicht so knapp machen, weil ich weiß, dass der Autofahrer sich erschrecken könnte. Aber wenn ein Auto noch ca. 30m weit weg ist, dann fahre ich (egal ob Zebrastreifen oder Querstraße) - ich störe das Auto dann ja auch nicht. Steige ich aber ab und schiebe, dann störe ich das Auto - und DAS fänd ich eben affig ;) Ich würde mich dann als Autofahrer sogar ärgern, dass der Depp da das Rad lahm vor sich hinschiebt :-D

Nebenbei: Zebrastreifen bei Kreisverkehr in einer Radlerstadt sind sowieso ein Scheiß. Da MÜSSEN an sich Radweg-Spuren vorhanden sein. Und strenggenommen müssten die Radfahrer ja eh IM Kreisverkehr fahren, wenn es keine Radspur gibt. Oder münden da Radwege dann in den Streifen? Das wäre dann echt eine komplette Fehlplanung.


Ganz allgemein plädiere ich - vor allem bei einem solchen Kreisverkehr - zu simpler Rücksichtnahme, dann braucht man die Regel mit dem Absteigen eben nicht mehr. Ich erlebe das im Alltag sowieso: GANZ ganz selten hält ein Auto NICHT an, wenn ich oder eine andere Person mit dem Rad am Zebrastreifen steht. In Köln gibt es auch viele Stellen, wo man aus einem Park kommt und dann direkt ein Zebrastreifen oder sogar nur eine Querungshilfe kommt - selbst da halten die Autos fast immer an oder werden sichtbar langsamer, wenn sie sehen, dass jemand aus dem Park rauskommt, damit derjenige schnell rüberhuschen kann. Die Absteigen-Regel ist meiner Erfahrung nach in der Praxis völlig irrelevant. WENN es einen Konflikt gibt, dann weil der Querende nicht aufpasst oder meint, sein "Recht" durchsetzen zu müssen. Solche Leute würden aber auch einem Auto vor den Kühler LAUFEN, wenn sie schieben würde. Das ist dann einfach nur eine Charakterfrage und nicht die Frage, ob sie schieben oder fahren.

BTW: ein Jogger ist oft schneller als manch ein Radfahrer - wo ist also überhaupt der Sinn einer solchen Regel in heutigen Zeiten? Der einzige Sinn ist, zu vermeiden, dass man einfach so rüberfährt, als wäre grün - das hat aber IMHO nichts damit zu tun, ob man zu Fuß oder per Rad unterwegs ist. Es würde ja reichen, wenn man die Regel wie folgt anpasst: an einem Zebrastreifen muss man als Fußgänger oder Radfahrer anhalten und darf rüber, solange man sich vergewissert hat, dass ein Auto keine Vollbremsung hinlegen muss, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Sollte schon vorher Sichtkontakt und klares Einverständnis da sein (zB Auto wird sichtbar langsamer), darf man auch ohne anzuhalten queren. Strittig sind dann nur Sonderfälle, in denen man RELATIV knapp die Straße quert und ein Autofahrer sich erschreckt und stark bremst, obwohl genug Platz da war - das hat aber dann IMHO nichts damit zu tun, ob man zu Fuß oder per Rad quert.

In heutigen Zeiten müsste man sowieso eigentlich Fußgängern UND Radfahrern ganz klare Vorrechte geben, wenn es um das Queren ohne Ampelregelung geht. Das aber nur nebenbei. Und ich fahre auch sehr viel Auto, ich kenne also auch beide Seiten.


Gestern hat mich ein Linkabbieger übrigens fast umgemäht: Ich fuhr auf eine Kreuzung zu, eine sehr breite mit Rechts+Linksabbiger plus Geradeaus-Spur für ALLE vier Richtungen, und da 100m vor mir gerade grün wurde, trat ich voll in die Pedale, um es noch bei Grün zu schaffen. Ich hatte dann mindestens 40 Sachen drauf, der Linksabbieger ließ vor mir 2 Autos passieren, da war ich noch ca. 30-40m entfernt, etwa 50m hinter mir war noch ein LKW; ansonsten kein Verkehr. Dann stand das Auto und sah mich offenbar, denn er wartete für mindestens 2-3 Sekunden. Als ich nur noch 10m weg war: DA fuhr er plötzlich los - ich musste einen Schlenker fahren, damit es nicht kracht. Ich VERMUTE, dass er auf die Fußgängerampel geschaut hatte, die für Fußgänger, die in SEINE Richtung gehen wollten, schon rot zeigte, und dachte, ich hätte dann auch schon Rot und müsste anhalten. Nur: erstens war in meine Richtung noch grün, und zweitens kann man doch selbst dann, wenn es so wäre, nicht einfach fahren nur WEIL man "im Recht" ist. Er hatte mich wie gesagt mindestens 2-3 Sekunden voll im Blick, ihm musste klar sein, dass ich mit der Geschwindigkeit bei nur noch 10m Abstand selbst bei einer Vollbremsung nicht mehr vor der Straße hätte zum Stehen kommen können, selbst WENN ich gerade Rot bekommen hätte. Ich frag mich echt, was sich der Vollidiot dabei gedacht hat. Als ich dann die Kreuzung überquert hatte, kam ein paar Sekunden später btw noch der LKW, d.h. es war auf einige Sekunden nach mir IMMER noch grün für meine Richtung...
 
Ich habe früher übrigens kleine Strecken etc. gerne mit dem Fahrrad zurückgelegt, wenn ich nichts großes mitschleppen musste. Das war in meiner alten Heimat in Schleswig-Holstein kein Problem, da gab es überall in den Orten und auch außerhalb vernünftige Fahrradwege. Seit knapp zehn Jahren, hier in Hessen, fahre ich nicht mehr, hier ist alles viel zu eng. Gelegentlich gibt es mal Fahrradwege aber eher nachträglich auf enge Straße aufgemalte, wo eh die Busse und Lkws drüber fahren (müssen).
 
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